Full text: Hamburgische Schulzeitung - 3.1895 (3)

„Die Geſellſhaft der Freunde des vaterl. Scul- 
und Erziehungsweſens“ wolle die bisherige Arbeit der 
Kommiſſion gutheißen und den nachſtehenden Anträgen 
an die Schul-Synode ihre Zuſtimmung geben. 
Antrag & 
Die Schulſynode wolle beſchließen: 
„Die Oberſ<hulbehörde wird erfjucht, unter Be- 
rücſichtigung nachſtehender Anträge und Reſolutionen 
eine Reviſion derjenigen Beſtimmungen vornehmen zu 
wollen, durch welche die amtliche Stellung der Lehrer 
und Cehrerinnen an den hieſigen Volksſchulen in38be- 
ſondere hinſichtlich ihres Verhältniſſes zu den Haupt- 
lehrern geregelt worden iſt. 
Nr 
„ZU den Dienſtanwei“] Engen mögen folgende all- 
gemeine Geſichtspunkte Beachtung finden und joweit 
möglich auch zum Ausdru> gebracht werden: 
2. Hauptlehrer und Lehrer ſind für das Gedeihen 
der Schule, an welcher ſie angeſtellt jind, in 
gleichem Grade verantwortlich. Zwiſchen beiden 
jol vor allen Dingen ein Verhältnis gegenjeitigen 
Vertrauens obwalten. Der Lehrer foll nicht nur 
allen Anforderungen, die feine Berufsthätigkeit 
ihrer Natur nach an ihn jtellt, aus Jreiejtem An- 
triebe Genüge leiſten, jondern ſein gejamtes Ber- 
valten foll jich mit dem Charakter (der Würde) 
Des 8 Lehramtes in Übereinſtimmung befinden. Und 
der Hauptlehrer, deſſen allgemeine und vornehmite 
Aufgabe es iſt, ſtets und nach jeder Seite hin 
beijpielgebend für die Lehrer zu wirken, vat DUS 
Amt eines Vorgeyeßten üer ſter 8 Linie im Sume 
folle gialiſcher Unterſtüßung aufzufatſen, die darm] 
abzielt, in dein Lehrern das. Gefühl der Berautt- 
wortlichfeit und Selbſtändigkeit zu pflegen, 1owie 
ihre Autorität den Schülern gegenüber zu ſchüßen 
und zu kräftigen. 
b. Es möge aus den Inſtruktionen alles ferie jehalten 
werden, was an ſich oder dem Weſen des Boruſs 
bezw. der amtlichen Stellung nach 7elbſtverſtänd- 
lich iſt, wie die 828 9, 10 erſter Teil, 15 erſter 
Teil und 20 der Juſtruktion für die Lehrer und 
Lehrerinnen und mance Bemerkungeit in den 
SS 13-15 uwuwd 22 der Inſtruttion für die 
Hauptlehrer. Auch eine SPEZIRCILTUNG Der ent 
zelnen Funktionen des Lehrperjonals möge unter- 
bleiben, wo ſie micht ertchöpfend fein kam. 
Nr. 2. 
Die amtlichen Konferenzen an den Schulen wolle die 
Oberſ<hulbehörde im Sinne folgender Säte mitgeſtalten. 
a. Die amtlichen Konferenzen, welche je nac Be- 
dürfnis abgehalten werden, haben den Zwe, die 
in Schulorganisnmus nötige Cinheit zu ſchaffen. 
Gegenſtand der Beratung it alles, was die 
Durchführung unſerer Lehr- und Erziehungsarbeit 
be trifft. 
Alle Beratungen, denen ein beſtimmter Antrag zu 
Grunde liegt, find mit eimer Abſtimmuning zu 
ihließen; bei Stimmongleichheit entſcheidet der 
Hauptlehrer. 
Glaubt der Hauptlehrer , 
einen von der Mehrheit gefaßten Beſchluß micht 
überne! Imen zu können, 10 hat er unter Cin- 
reichmig einer Abſchrift des Protokolls dir CEnt- 
ſcheidung der vorgeſesten. Behörde herbeizuführen. 
Nr. 3. 
Die Dispenſation der Schulkinder vom Unterricht 
geſchehe in Zukunft nach folgenden Vorſchlägen: 
pb. 
die Verantwortung für 
415 
 
 
2. Alle Entſ<huldigungen und Urlaubs-Geſuche ſind 
an die Ordinarien zu richten. 
Db. Dieſelben haben das Recht, für einzelne Stunden 
und einmal für einen einzelnen Tag im Monat 
ſelbſtändig zu dispenſieren, wovon jedoch dem 
Hauptlehrer Anzeige zu. machen iſt. 
c. Ueber weitergehende Geſuche entſcheidet der Daupt- 
lehrer bezw. der Schulvorſtand 
Nr 
Den Lehrern werde das Recht erteilt, fich mit den 
Eltern ihrer Schüler in Verbindung zu jezen, namenti- 
lich etwaige Mitteilungen der Eltern die Kinder be- 
treſſend entgegenzunehmen, wogegen die Lehrer ver- 
pflichtet fein würden, von allen wichtigen Fällen dem 
EG anotlehrer Mitteilung zu machen. 
Rr. 5. 
Die Kontroilierung und Regulierung des nere 
Schulbetriebes erfolge in erſter Linie dur organiid 
in denjelben eingefügte Neviſionen. Das Recht, in den 
-Klaſſen zu h9spitieren, ſolle jedoch dadurch dein Hauptz- 
(ehrern mht genommen werden. 
Nr. 6. 
Die dar die Hauptlehrer vorzunehmende Ber- 
teilung der Lehrkräfte auf die einzelnen Klaſſen 11 
Unterrichtsſtufen möge imter Berücfichtigung biiliger 
Wünſche erfolgen. 
Nr. 1. 
nnd DITZU wehmender Verfezungen von Lohr 
von eine Schule a an eine andere möge das 
für die Lohrer an den höheren Staatsſchulen eingerührie 
Verfahren beobachtet werden, wonac< jedeni Lehrer 
deien Verſesung beabſichtigt wird, Gelegenheit 3 zu Hioken 
it, vorgängig „waige Einwendungen gegen dieſelbe zur 
Kenntnis der Behörde zu brigen. 
Nr. S8. 
hotreffend die Anwendung der 
in den Hamburgiſchen Bolts 
verſonen 
Das Negulativ, 
förperlicen Züchtigung 
Knabonſchulen vom 11. Jan. 1881 werde aufgehoben. 
Antrag UU. 
Die Schuliynode richte an die OQberſhu!bohörde 
das Erſuchen, veranlanen zu wollen, daß die in Don 
amtlichen Konferenzen dor Hauptlo Irer hinncbrli: D Der 
Schulen und Lehrer getr enen Ze nnmememgfemeegent don 
Kollegien Ihriftlich mitgerei verde? 
2. Fortſezung der Des ate . über den in Der RroeitSver: 
fammluna am 35. Novbr. gehaltenen „Lortrag des Herrn Stoll. 
(Weiteres DUaZU in Der näWm"nen Mummmer. ) 
derr Hauptlehrer v. d. Heyde m Hanm hat 
Oftern m. IJ fein Cntlaf 
ew 
DD 
ZU 2 L ungöger uc eEingeroict: 
er vr ſteht im 71. LebensSjahr und feierte kürzlich fein 
50jähriges Diewmtyubiläum. 
Schulwiſſenichaftlicher Bildungsvereitn. 
Doinerstag, den 2. Januar 1896, 2 Uhr: 
Beſichtigung 3es Watjeunhaufes. 
Herr Direktox Stralmann hat freundlichſt zugeſagt, 
dur einen Vortrag über die EntwiElung und Einrich- 
mag des Waiſenhaufes die Beſichtigung einzuleiton, Die 
Mitglieder des Vereins und ihre Angehörigen "19wie 
ſonſtige Kollegen und Kolleginnen, welche an deni Voinge 
der Anttalt Teil zu nehmen wünſchen, werdet 3eoborten, 
ſie) vünktlich zu der angeged euen Zeit vor dom Gingang2 
(Uhlenhortit, Schulweg) einzufinden. Sounabond, don 
4. Jaiuar 1896, 6*,- Uhr, im Hörfaal A&A des Jo 
hanneums: Ordentliche Generalverjammiuug. 
„-D.: ]. Mitteilungen, 2. Wahl von Rehnungsprüfern, 
it 
3. Veratttig des Haushaltungsplans für 1896, 
4. Sonttiges. J. Lieberg, 3. Z. Präies.
	        
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