Eine Wochenſchrift für die Angelegenheiten des Unterrichts,
der Erziehung und des Kehreritandes.
Schriftleitung ::
U. Struve, Hamburg-Eilbes,
Jungmannititr. 21, p.
Berausgegeben
“von Lehrern und Lehrerinnen.
Kommiſſionär HS. Reßler, Leipzig, Seebhuraftr. 40.
Derlaa:
Shröder & Jeve, Hamburg,
Kl. Reichenſtr. 9-11. Fſpr. 2080.
Die Zamburgiſche Schulzeitung erſcheint jeden Mittwoch in einem Bogen Großquartformat zum Preiſe von 1 Mark 50 Pfg. für das Vierteljahr.
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8. Jahrgang.
Stittwoch, den 30. Mai 1900.
gr. 22.
Inh alt: Die Zuſammenſekzung der Oberſchulbehörde nach dem neuen
Unterricht8sgeſeze. Von F. Honebrinker. = Ein neues Schulgeſetz.
Von Coym. -=- Medizinkaſten für Schulen. Von E. F. -- Maßgeb-
liches zur Sculverfaſjung. V und VI. -- Die VerſiherungSver-
anſtaltungen des Preußiſchen Beamtenvereins. Von IJ. S. -- Au3
Hamburg. -- Vom Landgebiet. -- Pädagogiſche Rundſ<au. -- Vom
Büchermarkt. -- VereinSsanzeiger. -- Briefkaſten.
Die Zuſammenſetzung der Oberſchulbehörde
nach dem neuen Unterrichtögeſete.
Auf dem Sculgebiete liegt das größte Hindernis des
Fortſchritts in der Vielheit und Engberzigkeit der Untergeſeße,
Inſtruktionen und Anordnungen, wodur<h jede ſelbſtändige
Regung unterdrü&t und die Erreichung des im Geſetße ge-
ſteten Ziele3 unmöglich wird. Die in der eigentlichen
Schularbeit herrſ<hende Einförmigkeit, wel<e der wirklichen
Geiſte3bildung fremd iſt, und der Mangel einer innigen Be-
ziehung der wichtigſten kulturellen Einrichtung des Volke3,
der Schule, zu den Kulturgütern und -Einrichtungen ſind be-
ſtimmte Beweiſe für das mechaniſche Walten der Geſetze3-
paragraphen, <arakteriſtiſche Zeichen de8 Bureaukrati8mus
auf dem Sculgebiete. Einſicht8volle, höchſte Schulbeamte
erhoben ihre Stimme- und bezeugten die Größe der Gefahr,
die in unſerer Zeit der ununterbrochenen Geſetzgebung doppelt
und dreifach droht. Der frühere preußiſ<e Kultusminiſter
Dr. Boſſe ſchreibt im „Schulprogramm des 20. Jahrhundert3“ :
„E3 giebt. wichtige, jehr aktuelle Schulfragen, ja Lebensfragen
für die Schule, die das Schulgejeß weder löſen kann noch
zu löſen verſuchen ſoll, Fragen des Wiſſens und der Wiſſen-
IGaft, der Pädagogik und der Methode und andere, für
deren glüäliche Löſung nur die volle Freiheit der ernſten
geiſtigen Arbeit und de3 in der Lehrerſchaft lebenden religis3-
ſittlichen Geiſtes Gewähr bietet. . . Der Wuſt der Inſtruk-
tionen und Reglement3 iſt zu einer Feel geworden, die den
einzelnen Schulauſjicht8beamten wie den einzelnen Lehrer un-
nötig einſ<nürt. Daß dadurch die Gefahr einer geiſtloſen und
öden Schablonenwirtſ<haft entſteht, liegt auf der Hand. Hier
das hindernde Geſtrüpp zu lichten, den Weg zu ſäubern, ihn
dur< Aufſtelung großer, durchſchlagender Geſicht8punkte zu
vereinfaßen und jeder tüchtigen Perſönlichkeit das rechte
Maß individueller, freier Wirhſamkeit zu ſichern, das iſt eine
der wichtigſten Aufgaben für den Regierer der Schule im
neuen Jahrhundert.“
Je weniger die Geſetzgeber den Perſonen, die oben und
unten am großen Werk der Schule mitarbeiten, den Charakter
des Beamten, womit jieh der Begriff des Kommandierenden
und des Kommandierten verbinden, aufdrücen, je weiter der
Abſtand zwiſchen „Schule und Kaſerne“ iſt, deſto mehr Au8-
ſicht iſt vorhanden, die ungelöſten Schulfragen, die oft zu-
gleich ſoziale Fragen ſind, um ein Tüttelhen weiter zu
bringen. Da3 hierbei anzuwendende Prinzip der Setbſt-
verwaltung, welches vom Freiherrn v. Stein mit viel Ein-
und Umſicht in die größeren Zweige der preußiſchen Ver-
waltung, wozu die Schule damal3 nicht gehörte, eingeführt
wurde und auch die Grundlage unſerer Staat3verwaltung
bildet, iſt von der Geſchichte glänzend anerkannt und bedarf
nur der Verpflanzung aufs Schulgebiet. (Die Anwendung
außer auf die Oberſc<ulbehörde bleibe einem nachfolgenden
Nrtikel vorbehalten.)
Na< dem Vorſc<lage des Senats ſoll die Oberſ<ulbe-
hörde beſtehen aus 3 Senatoren, 6 Bürgerichat3mitgliedern,
2.-Geiſtlichen, 3 Vertretern der höheren Schulen (Schulrat,
- Gelehrten- und Realſchulen), 1 Seminardirektor, 1 Schulrat
fürs Volksſ<ulweſen, 1 Volk8- und 1 Privat)<hullehrer.
Außer den Schulen unterſtehen der Oberſchulbehörde die
Stadtbibliothek, der botaniſche Garten, diz Sternwarte, das
<Hemiſche und phyſikaliſche Staatz5ſaboratorium und jämtliche
Muſeen. Der Umfang des Wirkungskreiſes ließ die Ober-
ichulbehörde (Deputation) von der Befugnis des 3 7 des
Geſetzes über die Oraaniſation der Verwaltung Gebrauch
machen, daß „die Deputationen befugt ſind, für einzelne
Zweige ihrer Thätigkeit Sektionen aus ihrer Mitte zu bilden,
welche die ihnen von der Devyutation überwieſenen Ge]Häfte
ſelbſtändig verwalten.“ Da wir hier insbejondere die
Verwaltung des größten Gebietes der Deputation (Ober-
ſchulbehörde), dasjenige der Volksſchule, im Auge baben,
richtet fich unfere Aufmerkitamkeit auf die Zufammen)etzung
der dritten Sektion der Oberſchulbehörde. Die Sektion
fürs Volks8ſ<ulweſen beſteht aus:
2 Senatoren,
2 Bürgerſ<baft3mitgliedern,
Geiſtlähen,
Schulrat fürs Volk3) hulwejen,
Seminardirektor,
Vertreter der Volk3- und
Vertreter der Privatichulen. |
Der Geſetzentwurf erwähnt allerdings ſelbſtändige Sektionen
nicht, in der Bürgerſchaft5beratung äußerte Herr Job. Halben
aber, daß die Bürgerſchaft ſich vorbehalten münte, die Mit-
glieder der einzelnen Sektionen zu wählen.
Welche Stellung nehmen die Senatoren in der Sektion
für3 Volks8ſc<hulweſen ein?
Während in anderen deutſchen Staaten die Volks) hulen
unter der eigenen Verwaltung der Gemeinden (Stadt:
Gemeinden) und unter Oberaufficht des Staates ſtehen, jind
hier in Hamburg, da nach 8 1 des Geſezes über die Ver-
waltung „die Verwaltung der Geomeinde- Angelegenbeiten
4 bo bond. hend. hand