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ſprochen hat, welche ſich |. Zt. an ihre Begründung knüpften;
es wäre aber nicht richtig, um deswillen ihr die Exiſtenzbe-
rechtigung abzuſprechen .und ſie zn beſeitigen; denn, da ſie
die Vereinigung eines ſehr erheblichen Teiles der hieſigen
Lehrerſchaft bildet, muß ſie in der Lage ſein, kraft des ihren
Mitgliedern innewohnenden Sachverſtandes von der Behörde
ihr etwa vorgelegte oder ſonſt in Betracht kommende Fragen
des Unterricht8- und Erziehungswejens in umfaſſendſtier
Weiſe zu beraten und zu beantworten und dadurch, von
anderem abgeſehen, auch den jüngeren Sydonalen Gelegen
heit zu bieten, fich mit den höheren Fragen des geſamten
Unterricht8gebietes zu befaſſen, ihr Wiſſen zu mehren und
ihr Intereſſe an der Förderung des Unterrichts- und ECr-
ziehungsweſen38 zu weden. Endlich kann ſie durch ihre Ver-
treter die Oberſchulbehörde über alle die Lehrerſchaft jeweilig
intereſſierenden Angelegenheiten auf dem Laufenden erhalten.
Der von der Synode ſelbſt ausgearbeitete Entwurf eines
Unterricht8geſeßes ſchlägt vor, den Kreis der Synodalen in
der Weiſe zu erweitern, daß alle der Oberſchulbehörde unter-
ſtehenden Lehrer Mitglieder der Synode ſein jollen, jofern
fie das Examen pro fac. doc. oder die Prüfung behuſs
Zulaſſung zu einer feſten Anſtellung an öffentlichen Volks-
ſchulen beſtanden und das 25. Lebensjahr zurüägelegt haben.
Dieſem Vorſchlage kann indeſſen der Senat jeine Zuſtimmung
nicht erteilen, weil dadurch mancherlei unſelbſtändige und
deShalb weniger geeignete Elemente der Synode zugeführt
werden würden.
Dagegen erſcheint es angebracht, denjenigen Lehrern der
Stiftungsſchulen, wel<e der Penſionskaſſe für Witwen und
Waiſen der Angeſtellten de3 hamburgiſchen Staates . ange-
hören, das Recht zu verleihen, als Mitglieder der Synode
anzugehören.
Ebenſo iſt ein prinzipieller Ausſchluß der Frauen aus
der Synode nicht zu rechtfertigen ; es müſſen daher die Ju-
haberinnen derjenigen Stellen, wel<e den biSher von den
männlichen Synodalen eingenommenen entjprechen, d. h. die
feſtangeſtellten Lehrerinnen öffentliher Schulen und die
Privatſchul-Vorſteherinnen, welche die hamburgiſche Staats-
angehörigkeit beſißen, als Teilnehmer der Synode zugelaſſen
werden. Zn dem bisherigen Unterrichtsgeſjeßke war nicht
zum ſpeziellen Ausdrue gelangt, daß jfämtliche Synodalen
die hamburgiſche Staat3angehörigkeit beſitzen müßten. Gs
ſcheint dies al3 völlig ſelbſtverſtändlich betrachtet zu ſein, da
der Synode das Recht gegeben war, Mitglieder einer Ver-
waltungsbehörde aus ihrer Mitte zu wählen. Um jeden
Zweifel zu vermeiden, dürfte es ſich empfehlen, dem Gejeße
einen entſprechenden Vermerk beizufügen. Im übrigen findet
fi<ß nur noc< eine Abweichung von den betreffenden Be-
ſtimmungen des bisSherigen Unterricht3geſeßes. Es erſchien
nämlich überflüſſig, da nac< 8 27 die Synode ihre Ge]c<häfts-
ordnung ſelbſiſtändig feſtſtellt, auch noch zu beſtimmen, daß
und wie ſie ihren Vorſtand zu wählen hat. Dies wird eben
durc<h die Geſchäft3ordnung beſtimmt werden.“
Den vierten Abſchnitt, über die Lehrerbildungsan-
ſtalten, bringen wir vollſtändig: „Bei den jtaatlichen
BildungcZanſtalten für Volksſ<ullehrer und Volksſchullehrer-
innen beſtand bis zum 1. April 1895 eine Trennung zwiſchen
Präparandenanſtalt und Seminar. Die Präparanden und
Präparandinnen erhielten nur abends Unterricht -- und zwar
die erſteren 3, die letzteren 2 Jahre hindur< -- und wurden
am Tage gegen Entgelt al3 Hojpitanten in dein Volksſc<hulen
beſchäftigt. Dieſe Einrichtung hatte große Mängel, ganz
beſonders in Bezug auf die wiſſenſc<haftliche Ausbildung der
Zöglinge. Nach Errichtung des neuen Seminargebäude für
die Volksſ<ullehrer wurde des8halb der Abendunterricht der
Präparanden und Präparandinnen und das Hoſpitieren der-
ſelben in den Volksſhulen aufgehoben und ein TageSunter-
richt eingeführt. Dadurc< iſt es möglich geworden, einen
einheitlichen Lehrplan für ein ſechsſtufiges Lehrer-
und ein vierſtufiges Lehrerinnenſeminar herzuſtellen. Zn den
3 bezw. 2 erſten Jahren wird in dieſen Anſtalten die allge-
Meine Bildung erweitert und vertieft. In den folgenden
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Jahren tritt die pädagogiſ<h-methodiſche Ausbildung immer
mehr in den Vordergrund. Der Senat hält nunmehr in
Übereinſtimmung mit der Oberſchulbehörde eine Trennung
zwiſchen . Präparandenanſtialt und Seminar nicht mehr für
berechtigt. Um auc<h ſolchen Perjonen, welche aus irgend
einem Grunde nicht in die unterſten Klaſſen der beiden An-
ſtalten eintreten können, Gelegenheit zu jpäterem Eintritt zu
geben, werden bei den Aufnahmeprüfungen Meldungen für
alle Klaſſen angenommen.
Da38 Schulgeld betrug biS8her in den 3 bezw. 2 Unter-
klaſſen M. 12 p. a. und in den 3 bezw. 2 Oberklaſſen
M 120 p. a. Da das lettere wegen feiner Höhe faſt niemals
gezahlt werden konnte, fo bringt der Senat in 8 33 des
Entwurfes einen mittleren, und zwar für alle Klaſſen gleichen
Saß von M. 48 p. a. in Vorſchlag.“
Von den hößeren Schulen für die weibliche
Jugend heißt es: „Der Abſchnitt, welches das höhere
Mädchenſchulweſen behandelt, hat ſich im Weſentlichen darauf
beſchränken müſſen, die für eine höhere Mädchen] <ule er-
forderlichen Grundbedingungen und die Zujammenjeßzung der
Lehrkörper feſtzulegen. Es kann der Zukuuft überlaſſen
bleiben, für etwa ſpäter zu begründende öffentliche höhere
tädchenſchulen weitere Grundlagen -- jei es im Wege der
Geſetzgebung oder der Verordnung -- zu ſchaffen; für jezt ge-
nügt e8, wenn dem mit dem Namen höhere Mädchenjc<ule
vielfach getriebenen Mißbrauche durch das Gejet geſteuert wird.
Durch die in 8 40 enthaltene Begriſſ3beſiitmmung für
die höheren Mädchenſc<hnlen foll in keiner Weite Stellung
genommen werden zu der Frage, ob für dieſelben ein neun-
jähriger oder zehnjähriger Lehrgang vorzuziehen jei; es jollte
vielmehr nur zum Aus8drud gelangen, daß abgejehen von den
Fällen des 8 43 Schulen, welche weniger als neun Stufen
haben, keinesfalls als „höhere“ zu bezeichnen jind.“
Aus Hamburg.
Zur Gehaltsregulierung. Wie wir aus zuver-
läſſiger Quelle erfahren, liegt das Ergebni38 der Senats-
beratungen, betr. die Gehalt3regulierung für untere und
mittlere Beamte, nunmehr vor, ſodaß die Rüdäußerung
eines Hohen Senates in der allernächſten Zeit der Bürger-
ſchaft zugehen wird.
Für neue Volksſchulhäufer fordert der Senat
1114750 M; gebaut werden ſollen ein 30klaſſiges Gebände
nebſt Turnhalle an der Bismardſtraße in Eimsbüttel
(380 000 M4), ein 30klaſſiges mit Turnhalle an der Amtſel-
ſtraße in Barmbe> (352 500 4), ein 15klaſjiges mit Turn
ſaal an der Angerjiraße in Hohenfelde (193 200 4), ein
15klaſſiges an der Hammerlandſtraße (189 000 AK); alle
Schulen erhalten Zeichenfäle.
Geſellſchaft der Freunde uſw. Bezjonderer Um-
ſtände halber kann die Vertrauen3männerverjammlung am
Mittwoch, den 14. März, nicht ſtattfinden; ſie iſt, wie aus
der Anzeige in dieſer Nummer zu erſehen iſt, auf Donnerz3taz,
den 15. März 1900, abend8 8 Uhr, verlegt worden.
H. Möller, Proponent.
Au8 dem Jahresbericht der Geſellſchaft der
Freunde des vaterländiſchen Schul- und Erziebungswejens.
Die Zahl der Mitglieder iſt um 81 auf 1558 gewachſen.
Die Erziehungsfommiſſion bat ſich aufgelöjt, da „ihre
Arbeit wegen de3 ablehnenden Verhaltens der Zeitungen
ohne nennenswerten Erfolg geweſen“. An der ablehnenden
Haltung der Zeitungen war aber unſeres Erachtens der
Umſtand ſchuld, daß die den Zeitungen zur Verfügung ge-
ſtellten Auſſäte faſt alle über einen Leiſten gej<hlagen waren;
ſie behandelten mit Vorliebe die Not de8 „armen“ Kindes;
die Kommiſſion hatte, vielleicht verführt dur“ den Erfolg
des vorzüglich geſchriebenen „Kegeljungen“, jich in einer
kleinen EFe ihres weiten Wirkungsgebiete3 feſtgerannt. Der
Beriht der Jugendſc<riftenkommiſſion ſtroßt von
Sieges8bewußtſein und unnüßen Fremdwörtern. „Die Kreiſe,