Full text: Hamburgische Schulzeitung - 8.1900 (8)

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ſprochen hat, welche ſich |. Zt. an ihre Begründung knüpften; 
es wäre aber nicht richtig, um deswillen ihr die Exiſtenzbe- 
rechtigung abzuſprechen .und ſie zn beſeitigen; denn, da ſie 
die Vereinigung eines ſehr erheblichen Teiles der hieſigen 
Lehrerſchaft bildet, muß ſie in der Lage ſein, kraft des ihren 
Mitgliedern innewohnenden Sachverſtandes von der Behörde 
ihr etwa vorgelegte oder ſonſt in Betracht kommende Fragen 
des Unterricht8- und Erziehungswejens in umfaſſendſtier 
Weiſe zu beraten und zu beantworten und dadurch, von 
anderem abgeſehen, auch den jüngeren Sydonalen Gelegen 
heit zu bieten, fich mit den höheren Fragen des geſamten 
Unterricht8gebietes zu befaſſen, ihr Wiſſen zu mehren und 
ihr Intereſſe an der Förderung des Unterrichts- und ECr- 
ziehungsweſen38 zu weden. Endlich kann ſie durch ihre Ver- 
treter die Oberſchulbehörde über alle die Lehrerſchaft jeweilig 
intereſſierenden Angelegenheiten auf dem Laufenden erhalten. 
Der von der Synode ſelbſt ausgearbeitete Entwurf eines 
Unterricht8geſeßes ſchlägt vor, den Kreis der Synodalen in 
der Weiſe zu erweitern, daß alle der Oberſchulbehörde unter- 
ſtehenden Lehrer Mitglieder der Synode ſein jollen, jofern 
fie das Examen pro fac. doc. oder die Prüfung behuſs 
Zulaſſung zu einer feſten Anſtellung an öffentlichen Volks- 
ſchulen beſtanden und das 25. Lebensjahr zurüägelegt haben. 
Dieſem Vorſchlage kann indeſſen der Senat jeine Zuſtimmung 
nicht erteilen, weil dadurch mancherlei unſelbſtändige und 
deShalb weniger geeignete Elemente der Synode zugeführt 
werden würden. 
Dagegen erſcheint es angebracht, denjenigen Lehrern der 
Stiftungsſchulen, wel<e der Penſionskaſſe für Witwen und 
Waiſen der Angeſtellten de3 hamburgiſchen Staates . ange- 
hören, das Recht zu verleihen, als Mitglieder der Synode 
anzugehören. 
Ebenſo iſt ein prinzipieller Ausſchluß der Frauen aus 
der Synode nicht zu rechtfertigen ; es müſſen daher die Ju- 
haberinnen derjenigen Stellen, wel<e den biSher von den 
männlichen Synodalen eingenommenen entjprechen, d. h. die 
feſtangeſtellten Lehrerinnen öffentliher Schulen und die 
Privatſchul-Vorſteherinnen, welche die hamburgiſche Staats- 
angehörigkeit beſißen, als Teilnehmer der Synode zugelaſſen 
werden. Zn dem bisherigen Unterrichtsgeſjeßke war nicht 
zum ſpeziellen Ausdrue gelangt, daß jfämtliche Synodalen 
die hamburgiſche Staat3angehörigkeit beſitzen müßten. Gs 
ſcheint dies al3 völlig ſelbſtverſtändlich betrachtet zu ſein, da 
der Synode das Recht gegeben war, Mitglieder einer Ver- 
waltungsbehörde aus ihrer Mitte zu wählen. Um jeden 
Zweifel zu vermeiden, dürfte es ſich empfehlen, dem Gejeße 
einen entſprechenden Vermerk beizufügen. Im übrigen findet 
fi<ß nur noc< eine Abweichung von den betreffenden Be- 
ſtimmungen des bisSherigen Unterricht3geſeßes. Es erſchien 
nämlich überflüſſig, da nac< 8 27 die Synode ihre Ge]c<häfts- 
ordnung ſelbſiſtändig feſtſtellt, auch noch zu beſtimmen, daß 
und wie ſie ihren Vorſtand zu wählen hat. Dies wird eben 
durc<h die Geſchäft3ordnung beſtimmt werden.“ 
Den vierten Abſchnitt, über die Lehrerbildungsan- 
ſtalten, bringen wir vollſtändig: „Bei den jtaatlichen 
BildungcZanſtalten für Volksſ<ullehrer und Volksſchullehrer- 
innen beſtand bis zum 1. April 1895 eine Trennung zwiſchen 
Präparandenanſtalt und Seminar. Die Präparanden und 
Präparandinnen erhielten nur abends Unterricht -- und zwar 
die erſteren 3, die letzteren 2 Jahre hindur< -- und wurden 
am Tage gegen Entgelt al3 Hojpitanten in dein Volksſc<hulen 
beſchäftigt. Dieſe Einrichtung hatte große Mängel, ganz 
beſonders in Bezug auf die wiſſenſc<haftliche Ausbildung der 
Zöglinge. Nach Errichtung des neuen Seminargebäude für 
die Volksſ<ullehrer wurde des8halb der Abendunterricht der 
Präparanden und Präparandinnen und das Hoſpitieren der- 
ſelben in den Volksſhulen aufgehoben und ein TageSunter- 
richt eingeführt. Dadurc< iſt es möglich geworden, einen 
einheitlichen Lehrplan für ein ſechsſtufiges Lehrer- 
und ein vierſtufiges Lehrerinnenſeminar herzuſtellen. Zn den 
3 bezw. 2 erſten Jahren wird in dieſen Anſtalten die allge- 
Meine Bildung erweitert und vertieft. In den folgenden 
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Jahren tritt die pädagogiſ<h-methodiſche Ausbildung immer 
mehr in den Vordergrund. Der Senat hält nunmehr in 
Übereinſtimmung mit der Oberſchulbehörde eine Trennung 
zwiſchen . Präparandenanſtialt und Seminar nicht mehr für 
berechtigt. Um auc<h ſolchen Perjonen, welche aus irgend 
einem Grunde nicht in die unterſten Klaſſen der beiden An- 
ſtalten eintreten können, Gelegenheit zu jpäterem Eintritt zu 
geben, werden bei den Aufnahmeprüfungen Meldungen für 
alle Klaſſen angenommen. 
Da38 Schulgeld betrug biS8her in den 3 bezw. 2 Unter- 
klaſſen M. 12 p. a. und in den 3 bezw. 2 Oberklaſſen 
M 120 p. a. Da das lettere wegen feiner Höhe faſt niemals 
gezahlt werden konnte, fo bringt der Senat in 8 33 des 
Entwurfes einen mittleren, und zwar für alle Klaſſen gleichen 
Saß von M. 48 p. a. in Vorſchlag.“ 
Von den hößeren Schulen für die weibliche 
Jugend heißt es: „Der Abſchnitt, welches das höhere 
Mädchenſchulweſen behandelt, hat ſich im Weſentlichen darauf 
beſchränken müſſen, die für eine höhere Mädchen] <ule er- 
forderlichen Grundbedingungen und die Zujammenjeßzung der 
Lehrkörper feſtzulegen. Es kann der Zukuuft überlaſſen 
bleiben, für etwa ſpäter zu begründende öffentliche höhere 
tädchenſchulen weitere Grundlagen -- jei es im Wege der 
Geſetzgebung oder der Verordnung -- zu ſchaffen; für jezt ge- 
nügt e8, wenn dem mit dem Namen höhere Mädchenjc<ule 
vielfach getriebenen Mißbrauche durch das Gejet geſteuert wird. 
Durch die in 8 40 enthaltene Begriſſ3beſiitmmung für 
die höheren Mädchenſc<hnlen foll in keiner Weite Stellung 
genommen werden zu der Frage, ob für dieſelben ein neun- 
jähriger oder zehnjähriger Lehrgang vorzuziehen jei; es jollte 
vielmehr nur zum Aus8drud gelangen, daß abgejehen von den 
Fällen des 8 43 Schulen, welche weniger als neun Stufen 
haben, keinesfalls als „höhere“ zu bezeichnen jind.“ 
 
Aus Hamburg. 
Zur Gehaltsregulierung. Wie wir aus zuver- 
läſſiger Quelle erfahren, liegt das Ergebni38 der Senats- 
beratungen, betr. die Gehalt3regulierung für untere und 
mittlere Beamte, nunmehr vor, ſodaß die Rüdäußerung 
eines Hohen Senates in der allernächſten Zeit der Bürger- 
ſchaft zugehen wird. 
Für neue Volksſchulhäufer fordert der Senat 
1114750 M; gebaut werden ſollen ein 30klaſſiges Gebände 
nebſt Turnhalle an der Bismardſtraße in Eimsbüttel 
(380 000 M4), ein 30klaſſiges mit Turnhalle an der Amtſel- 
ſtraße in Barmbe> (352 500 4), ein 15klaſjiges mit Turn 
ſaal an der Angerjiraße in Hohenfelde (193 200 4), ein 
15klaſſiges an der Hammerlandſtraße (189 000 AK); alle 
Schulen erhalten Zeichenfäle. 
Geſellſchaft der Freunde uſw. Bezjonderer Um- 
ſtände halber kann die Vertrauen3männerverjammlung am 
Mittwoch, den 14. März, nicht ſtattfinden; ſie iſt, wie aus 
der Anzeige in dieſer Nummer zu erſehen iſt, auf Donnerz3taz, 
den 15. März 1900, abend8 8 Uhr, verlegt worden. 
H. Möller, Proponent. 
Au8 dem Jahresbericht der Geſellſchaft der 
Freunde des vaterländiſchen Schul- und Erziebungswejens. 
Die Zahl der Mitglieder iſt um 81 auf 1558 gewachſen. 
Die Erziehungsfommiſſion bat ſich aufgelöjt, da „ihre 
Arbeit wegen de3 ablehnenden Verhaltens der Zeitungen 
ohne nennenswerten Erfolg geweſen“. An der ablehnenden 
Haltung der Zeitungen war aber unſeres Erachtens der 
Umſtand ſchuld, daß die den Zeitungen zur Verfügung ge- 
ſtellten Auſſäte faſt alle über einen Leiſten gej<hlagen waren; 
ſie behandelten mit Vorliebe die Not de8 „armen“ Kindes; 
die Kommiſſion hatte, vielleicht verführt dur“ den Erfolg 
des vorzüglich geſchriebenen „Kegeljungen“, jich in einer 
kleinen EFe ihres weiten Wirkungsgebiete3 feſtgerannt. Der 
Beriht der Jugendſc<riftenkommiſſion ſtroßt von 
Sieges8bewußtſein und unnüßen Fremdwörtern. „Die Kreiſe,
	        
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