Full text: Hamburgische Schulzeitung - 8.1900 (8)

15 M. vierteljährlich bis 36 M; 16 Schülerinnen zahlen nur 
3 4 Büchergeld vierteljährlich. Unterrichtet wird in allen 
Gegenſtänden der Volks8ſchule, außerdem in der engliſchen 
und franzöſiſchen Sprache; den Sprachlehrerinnen wurden 
Reiſeunterſtüßungen für den Aufenthalt im Auslande gewährt, 
der Turnlehrerin für die Teilnahme an einem Turnſpiel- 
kurſu8 in Braunſchweig ; die Oberlehrerin bekam Urlaub für 
eine Studienreiſe nach Bremen, Düſſeldorf, Elberfeld uſw. 
An der Schule wirken 31 Lehrkräfte, mit Au8nahme von 
Paſtor Dettmer, der in der erſten Klaſſe zwei Stunden 
Religion giebt, nur Damen. Wir empfehlen den intereſſanten 
Jahre3bericht der Beachtung unſerer Leſer. 
Entgegnung.*) Die vriefliche Äußerung, nach welcher 
ich mich ohne „direkten Auftrag“ an die Arbeit gemacht hätte, 
erfenne im an. Mit Bezug auf die Kommiſſion habe ich 
Gegenteiliges auc< nirgends behauptet. Die weitere Be- 
merkfung bezüglich der Scheu anderer und bejonder3 der 
M.-Kommiſſion vor Verantwortung ſtüßt jich auf Erfahrungen. 
Daß die Kommijjion no< nach ihren Erklärungen mir dieſe 
Bemerkung vorhält, mnmmt mich Wunder. 
Mit Bezug auf die von mir angeführten Thatjachen, 
welche die angefochtene Fußnote volkommen rechtfertigen, 
giebt die Kommiſſion den Ausdru> „Phantome“ zurü> und, 
wohl ermuntert durch diejen oder einen anderen gelungenen 
Einfall (er mag Drudſchriften abfaſſen, joviel er will), er- 
laubt ſie ſim ſogar, von meinen „ſonſtigen Phantaſiegebilden“ 
zu ſprechen. Dabei weiß die Kommiſſion, daß es ſich um 
Thatſachen handelt! J< kann hiernach nur bedauern, dieſer 
Kommiſſion angehört und ihr nach meinem AudStritt noch 
den Entwurf einer Denkſchrift geliefert zu haben. 
H. F. Walfemann. 
Perſonalien. 
Die Seminarabgangs8prüfung haben folgende Seminariſten 
beſtanden : Bene>e, Bohnenſie>, Bolte, Carpie, Claudius, Dummik, Ebbe, 
Fiſher, Ger>en, Goele, Haßkarl, Kanter, Kohn, Meyer, Schröder, 
Seemann, Seifert, Stange, Wahrlich, Wark, Wenken, Wulf, Boſſjelmann, 
Egger3. -- 
Zu den Fachprüfungen haben ſich gemeldet: für weibliche 
Handharbeiten 1 Dame, für Schreiben 1 Dame, für Turnen 6 Damen, 
für Zeichnen 4 Damen und 11 Herren. | 
Neuanſtellung zum 1. April 1900. Ad. Wandel, zur Zeit 
Hülfslehrer an der Erziehung8- und Beſſerungs-Anſtalt, tritt am 1. April 
1900 in den Volksſchuldienſt ein. Cand. theol. R. Mumſſen, HÜlfs- 
lehzer an der Erziehung3- und Beſſjerungs: Anſtalt vom 1. April 1900 ab. 
Vom Landgebiet. 
In der Januar-Verſammlung des Lehrervereins der Elb- 
inſeln begrüßte der Vorſitzende Seiß-Finkenwärder die Kollegen und 
berührte kurz die Fortſ<ritte des Schulweſens im 19. Jahrhundert. 
Aus dem Jahres8bericht iſt zu entnehmen, daß dem Verein 25 Mitglieder 
angehören, ſe<8 Vorträge und acht Lehrproben in veri<hiedenen S<hulen 
gehalten und beſpro<en wurden. In den Vorſtand wurden gewählt die 
Kollegen Grothkop-Moorburg und Wörmer-Altenwärder zu Vorſitgenden, 
Warnede-Finkenwärder zum Kaſſierer, Talg und Kreye-Finkenwärder zu 
Scriftführern. Der Verein beſteht am 12. Mai d. J. 25 Jahre, es 
wurde de8halb eine Kommiſſion erwählt, um die Feier dieſes Tages 
vorzubereiten. =- Die Februar-Verſammlung war recht gut beſucht. 
Kollege Born-Finkenwärder hielt einen Uaren und ſ<wungvollen Vortrag 
über: „Die praktiſche Bedeutung der pädagogiſchen 
Pathologie.“ 
In ſeinen Ausführungen wandte ſich der Herr Referent veſonders 
gegen den diktatiſchen MaterialiSmus8 in der Volksſchule. Seine haupt- 
jächlichſte Forderung gipfelte in der Auſſtellung einer Individual-Liſte. 
Nach längerer lebhafter Debatte wurden die Thejen in nachſtehender 
Faſſung genehmigt: 1) Die pädagogiſche Pathologie hat zur Entwidelung 
ihrer Selbſtändigkeit unt aus praktiſchen Gründen eine doppelte Pflicht: 
a) Sie hat die allgemein gültigen Bedingungen feſtzuſtellen, unter denen 
ein Kind geiſtig und ſittlich geſund zu nennen iſt; d) ſie hat außer den 
unter ärzlichem Beirat zu erfolgenden periodiyhen Unterluchungen der 
Schulkinder fortlaufend genaue Aufzeichnungen über die körperliche und 
feeliſMe Entwielung vorzunehmen. Die Beobachtungen ſind in eine 
möglichſt praktiſche Form zu kleiden. (Individual-Liſte.) Um die geiſtige 
** Der durc einen Druckfehler entſtellte lekte Saß der Ent- 
gegnung des Herrn Harbe> in der vorigen Nummer muß beißen: Dem:- 
nach werden die Leier verſtehen, daß wir darauf verzichten uns mit den 
„Phantomen“ und ſonſtigen Phantaſtegebilden des Herrn Walfemann 
weiter zu befaſſen. =“- Für uns iſt die Sache hiermit erledigt. 
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„und Vertiefung ſich angelegen ſein laſſen. 
Geſundheit der Kinder zu ſchützen, muß die pädagogiſ<e Pathologie in- 
ſonderheit die Zurückführung der Lehrpläne auf das Prinzip Vereinfachung 
Dazu hat ſie auf Mittel 
zu ſinnen, den Gefahren des öffentlichen Lebens für die Kinder möglichſt 
vorzubeugen. 2) Für die Erziehung und Unterweiſung geiſtig abnormer 
Kinder iſt aus vielſeitigen Gründen umfaſſende Sorge zu tragen: a) die 
hochgradig idiotiſchen Kinder ſind in Pflegeanſtalten unterzubringen, in 
denen ſie ärztlicher und pädagogiſcher Behandlung unterſtehen; db) Kinder, 
an denen die ſchwereren und leichteren Formen des Schwachſinns hervor- 
treten, ſind aus der Volksſchule zu entfernen und zu beſonderen Klaſſen 
(Hülfsſchulen) zu vereinigen. Die Aufzeichnungen (Individual-Liſte) ſind 
in folgender Form vorzunehmen: A. die Familienverhältniſſe des Kindes ; 
B. das Kind: a) körperliche Entwikelung, b) Anomalien (Lähmungser- 
ſcheinungen, Drüjen, Sprache, Gehör 2c.) ce) frühere Krankheiten , 
dü) pſychiſche Erſcheinungen, e) Gemüt, *) geiſtige Beanlagung, 8) Zeugnis 
des Lehrers über Haus-, Schulfleiß und Beſtrafung, h) Temperament, 
1) Nebenbeſchäftigung; GC. ſonſtige Bemerkungen. 
 
Pädagogiſche Rundſchau.- 
Der „Reichsanzeiger“ veröffentlicht die Beſtimmungen über die 
Dienſtzeit der Volksſchullehrer und Kandidaten des Volksſchulamts 
vom Jahre 1900 ab: 
Auf Volksſ<ullehrer und Kandidaten des Volk8ſchulamts, die ihrer 
aktiven Dienſtpflicht als Ginjährig-Freiwillige genügen wollen oder ge- 
nügen, finden die in der Wehr- und Heerordnung enthaltenen Beſtim- 
mungen über „Ginjährig-Freiwillige“ Anwendung. 
Alle übrigen Volksſ<hullehrer uſw., die ihre Befähigung für das 
Schulamt in vorſchrift8mäßiger Prüfung nachgewieſen haben, ſind vom 
Jahre 1900 ab nach einjähriger aktiver Dienſtzeit bei einem Infanterie- 
Regiment zur Reſerve zu beurlauben. 
Sofern ſie nicht ſ<on beim Ober-Erjaßgeſchäft auSgehoben werden, 
ſind ſie durch die zuſtändigen Erſaßkommiſſionen im Februar oder Auguſt 
außerterminlichen Muſterungen zu unterwerfen. 
Ihre Einſtellung findet möglichſt unmittelbar an dem nach dem 
Seminarſ<lußtermin folgenden 1. April oder 1. Oktober ſtatt. Schwierig: 
keiten, die ihrer jofortigen Einſtellung zu dieſen Zeiten aus den Vor- 
ſchriften über die Loſung erwachſen, können ſie durc< Verzicht auf die 
Vorteile der Loſuug begegnen. No< nicht militärpflichtige taugliche 
Volksſc<hullehrer 2c. dürfen ſich zum Dienſteintritt freiwillig bereit erklären. 
Der AuSſtellung eines Meldeſc<heins8 bedarf es in dieſem Falle nicht. 
Ein Recht auf die Wahl de8 Truppenteil8 haben die einzuſtellenden 
Lehrer uſw. nicht, vielmehr werden ſie durch die General-Kommandos 
bezw. die Großherzoglich Heſſiſche (25.) Diviſion auf die Infanterie- 
Truppenteile ihre8 Bezirks verteilt. Dabei iſt den Wünſchen der Lehrer 
möglichſt Rechnung zu tragen. 
Wegen Anrechnung der eingeſtellten Lehrer u]w. auf die Rekruten- 
zahlen wird dur; die alljährlichen Rekrutierungsbeſtimmungen das 
Weitere feſtgejeht werden. 
Die demſelben Truppenteil überwieſenen Lehrer uiw. ſind grund- 
ſäßlih gemeinſchaftlich unterzubringen, ſoweit die8 nas 8 21, 2 der 
Garniſonverwaltung8ordnung geſtattet iſt. Sie nehmen, foweit möglich, 
an der Rekrutenausbildung der Einjährig-Freiwilligen teil, treten al8dann 
in die Kompagnie ein und ſind, inſoweit ſie ſich nach ihrer militäriſchen 
Beanlagung und ihrem Dienſteifer hierzu eignen, naM Anordnung der 
Regiments - Kommandeure zu Unteroffizieren de8 Beurlaubtenſtandes 
auszubilden. 
Ihre Verwendung in den Geſchäftszimmern iſt ausgeſc<loſſen. 
Diejenigen Volksſ<Hullehrer uſw. , die ſi<ß gut geführt und aus- 
reichende Dienſtkenntniſſe erworben haben, dürfen nac<ß mindeſtens ſech8- 
monatiger Dienſtzeit zu überzähligen Gefreiten ernannt, 
diejenigen, die bei muſterhafter Führung und Haltung Hervor- 
ragendes geleiſtet haben, bei der Entlaſſung aus dem aktiven Dienſte 
au8Snahms8weiſe zu überzähligen Unteroffizieren befördert, 
diejenigen, die ſi) naß dem Urteil der Vorgeſetzten zu Unter- 
offizieren des Beurlaubtenſtandes eignen, al8 Unteroffizier: Aſpiranten 
entlaſen werden. . 
Hinſichtlich der Heranziehung zu Übungen im Beurlaubtenſtande 
werden die Volk8ſc<ullehrer uſw. wie die übrigen Mannſchaften behandelt. 
Sie dürfen gelegentlich der Übungen befördert werden. 
Vom Spielen in Leipzig- Zm Anſchluß an einen am 
25. Januar von O. Reichert im Leipziger Lehrerverein gehaltenen Vor- 
trag über die Frage, ob die Schulhöfe als Spielpläte freizugeben ſeien, 
wurden folgende Leitjätze von der Verſammlung faſt einſtimmig angenommen: 
1. Dem ungenügenden Spielbetrieb der Leipziger Volks] <üler ſteht 
dringend die Notwendigkeit einer regeren Spielthätigkeit gegenüber. 
2. Um eine genügende Spielthätigkeit zu erreichen, ſind die Schul: 
höfe als Spielplätze freizugeben. 
3. Der obligatorijHe Spielunterricht, welcher zur Zeit nur in den 
Turnklaſſen erteilt wird, iſt auc< auf die übrigen Klaſen auszudehnen. 
4. Für die Beaufſidtigung und Leitung der Spiele ſind geeignete 
Spielleiter erforderlich, wel<he von der Behörde anzuſtellen ſind. 
5. Der Leipziger Lehrerverein ſucht in Gemeinſc<aft mit den gemein: 
nüßigen Geſellſchaften dafür zu wirken, daß die Schulhöfe als Spielpläte 
freigegeben, ſowie andere geeignete Pläße hierfür zur Verfügung geſtellt 
werden. 
 

	        
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