15 M. vierteljährlich bis 36 M; 16 Schülerinnen zahlen nur
3 4 Büchergeld vierteljährlich. Unterrichtet wird in allen
Gegenſtänden der Volks8ſchule, außerdem in der engliſchen
und franzöſiſchen Sprache; den Sprachlehrerinnen wurden
Reiſeunterſtüßungen für den Aufenthalt im Auslande gewährt,
der Turnlehrerin für die Teilnahme an einem Turnſpiel-
kurſu8 in Braunſchweig ; die Oberlehrerin bekam Urlaub für
eine Studienreiſe nach Bremen, Düſſeldorf, Elberfeld uſw.
An der Schule wirken 31 Lehrkräfte, mit Au8nahme von
Paſtor Dettmer, der in der erſten Klaſſe zwei Stunden
Religion giebt, nur Damen. Wir empfehlen den intereſſanten
Jahre3bericht der Beachtung unſerer Leſer.
Entgegnung.*) Die vriefliche Äußerung, nach welcher
ich mich ohne „direkten Auftrag“ an die Arbeit gemacht hätte,
erfenne im an. Mit Bezug auf die Kommiſſion habe ich
Gegenteiliges auc< nirgends behauptet. Die weitere Be-
merkfung bezüglich der Scheu anderer und bejonder3 der
M.-Kommiſſion vor Verantwortung ſtüßt jich auf Erfahrungen.
Daß die Kommijjion no< nach ihren Erklärungen mir dieſe
Bemerkung vorhält, mnmmt mich Wunder.
Mit Bezug auf die von mir angeführten Thatjachen,
welche die angefochtene Fußnote volkommen rechtfertigen,
giebt die Kommiſſion den Ausdru> „Phantome“ zurü> und,
wohl ermuntert durch diejen oder einen anderen gelungenen
Einfall (er mag Drudſchriften abfaſſen, joviel er will), er-
laubt ſie ſim ſogar, von meinen „ſonſtigen Phantaſiegebilden“
zu ſprechen. Dabei weiß die Kommiſſion, daß es ſich um
Thatſachen handelt! J< kann hiernach nur bedauern, dieſer
Kommiſſion angehört und ihr nach meinem AudStritt noch
den Entwurf einer Denkſchrift geliefert zu haben.
H. F. Walfemann.
Perſonalien.
Die Seminarabgangs8prüfung haben folgende Seminariſten
beſtanden : Bene>e, Bohnenſie>, Bolte, Carpie, Claudius, Dummik, Ebbe,
Fiſher, Ger>en, Goele, Haßkarl, Kanter, Kohn, Meyer, Schröder,
Seemann, Seifert, Stange, Wahrlich, Wark, Wenken, Wulf, Boſſjelmann,
Egger3. --
Zu den Fachprüfungen haben ſich gemeldet: für weibliche
Handharbeiten 1 Dame, für Schreiben 1 Dame, für Turnen 6 Damen,
für Zeichnen 4 Damen und 11 Herren. |
Neuanſtellung zum 1. April 1900. Ad. Wandel, zur Zeit
Hülfslehrer an der Erziehung8- und Beſſerungs-Anſtalt, tritt am 1. April
1900 in den Volksſchuldienſt ein. Cand. theol. R. Mumſſen, HÜlfs-
lehzer an der Erziehung3- und Beſſjerungs: Anſtalt vom 1. April 1900 ab.
Vom Landgebiet.
In der Januar-Verſammlung des Lehrervereins der Elb-
inſeln begrüßte der Vorſitzende Seiß-Finkenwärder die Kollegen und
berührte kurz die Fortſ<ritte des Schulweſens im 19. Jahrhundert.
Aus dem Jahres8bericht iſt zu entnehmen, daß dem Verein 25 Mitglieder
angehören, ſe<8 Vorträge und acht Lehrproben in veri<hiedenen S<hulen
gehalten und beſpro<en wurden. In den Vorſtand wurden gewählt die
Kollegen Grothkop-Moorburg und Wörmer-Altenwärder zu Vorſitgenden,
Warnede-Finkenwärder zum Kaſſierer, Talg und Kreye-Finkenwärder zu
Scriftführern. Der Verein beſteht am 12. Mai d. J. 25 Jahre, es
wurde de8halb eine Kommiſſion erwählt, um die Feier dieſes Tages
vorzubereiten. =- Die Februar-Verſammlung war recht gut beſucht.
Kollege Born-Finkenwärder hielt einen Uaren und ſ<wungvollen Vortrag
über: „Die praktiſche Bedeutung der pädagogiſchen
Pathologie.“
In ſeinen Ausführungen wandte ſich der Herr Referent veſonders
gegen den diktatiſchen MaterialiSmus8 in der Volksſchule. Seine haupt-
jächlichſte Forderung gipfelte in der Auſſtellung einer Individual-Liſte.
Nach längerer lebhafter Debatte wurden die Thejen in nachſtehender
Faſſung genehmigt: 1) Die pädagogiſche Pathologie hat zur Entwidelung
ihrer Selbſtändigkeit unt aus praktiſchen Gründen eine doppelte Pflicht:
a) Sie hat die allgemein gültigen Bedingungen feſtzuſtellen, unter denen
ein Kind geiſtig und ſittlich geſund zu nennen iſt; d) ſie hat außer den
unter ärzlichem Beirat zu erfolgenden periodiyhen Unterluchungen der
Schulkinder fortlaufend genaue Aufzeichnungen über die körperliche und
feeliſMe Entwielung vorzunehmen. Die Beobachtungen ſind in eine
möglichſt praktiſche Form zu kleiden. (Individual-Liſte.) Um die geiſtige
** Der durc einen Druckfehler entſtellte lekte Saß der Ent-
gegnung des Herrn Harbe> in der vorigen Nummer muß beißen: Dem:-
nach werden die Leier verſtehen, daß wir darauf verzichten uns mit den
„Phantomen“ und ſonſtigen Phantaſtegebilden des Herrn Walfemann
weiter zu befaſſen. =“- Für uns iſt die Sache hiermit erledigt.
80
„und Vertiefung ſich angelegen ſein laſſen.
Geſundheit der Kinder zu ſchützen, muß die pädagogiſ<e Pathologie in-
ſonderheit die Zurückführung der Lehrpläne auf das Prinzip Vereinfachung
Dazu hat ſie auf Mittel
zu ſinnen, den Gefahren des öffentlichen Lebens für die Kinder möglichſt
vorzubeugen. 2) Für die Erziehung und Unterweiſung geiſtig abnormer
Kinder iſt aus vielſeitigen Gründen umfaſſende Sorge zu tragen: a) die
hochgradig idiotiſchen Kinder ſind in Pflegeanſtalten unterzubringen, in
denen ſie ärztlicher und pädagogiſcher Behandlung unterſtehen; db) Kinder,
an denen die ſchwereren und leichteren Formen des Schwachſinns hervor-
treten, ſind aus der Volksſchule zu entfernen und zu beſonderen Klaſſen
(Hülfsſchulen) zu vereinigen. Die Aufzeichnungen (Individual-Liſte) ſind
in folgender Form vorzunehmen: A. die Familienverhältniſſe des Kindes ;
B. das Kind: a) körperliche Entwikelung, b) Anomalien (Lähmungser-
ſcheinungen, Drüjen, Sprache, Gehör 2c.) ce) frühere Krankheiten ,
dü) pſychiſche Erſcheinungen, e) Gemüt, *) geiſtige Beanlagung, 8) Zeugnis
des Lehrers über Haus-, Schulfleiß und Beſtrafung, h) Temperament,
1) Nebenbeſchäftigung; GC. ſonſtige Bemerkungen.
Pädagogiſche Rundſchau.-
Der „Reichsanzeiger“ veröffentlicht die Beſtimmungen über die
Dienſtzeit der Volksſchullehrer und Kandidaten des Volksſchulamts
vom Jahre 1900 ab:
Auf Volksſ<ullehrer und Kandidaten des Volk8ſchulamts, die ihrer
aktiven Dienſtpflicht als Ginjährig-Freiwillige genügen wollen oder ge-
nügen, finden die in der Wehr- und Heerordnung enthaltenen Beſtim-
mungen über „Ginjährig-Freiwillige“ Anwendung.
Alle übrigen Volksſ<hullehrer uſw., die ihre Befähigung für das
Schulamt in vorſchrift8mäßiger Prüfung nachgewieſen haben, ſind vom
Jahre 1900 ab nach einjähriger aktiver Dienſtzeit bei einem Infanterie-
Regiment zur Reſerve zu beurlauben.
Sofern ſie nicht ſ<on beim Ober-Erjaßgeſchäft auSgehoben werden,
ſind ſie durch die zuſtändigen Erſaßkommiſſionen im Februar oder Auguſt
außerterminlichen Muſterungen zu unterwerfen.
Ihre Einſtellung findet möglichſt unmittelbar an dem nach dem
Seminarſ<lußtermin folgenden 1. April oder 1. Oktober ſtatt. Schwierig:
keiten, die ihrer jofortigen Einſtellung zu dieſen Zeiten aus den Vor-
ſchriften über die Loſung erwachſen, können ſie durc< Verzicht auf die
Vorteile der Loſuug begegnen. No< nicht militärpflichtige taugliche
Volksſc<hullehrer 2c. dürfen ſich zum Dienſteintritt freiwillig bereit erklären.
Der AuSſtellung eines Meldeſc<heins8 bedarf es in dieſem Falle nicht.
Ein Recht auf die Wahl de8 Truppenteil8 haben die einzuſtellenden
Lehrer uſw. nicht, vielmehr werden ſie durch die General-Kommandos
bezw. die Großherzoglich Heſſiſche (25.) Diviſion auf die Infanterie-
Truppenteile ihre8 Bezirks verteilt. Dabei iſt den Wünſchen der Lehrer
möglichſt Rechnung zu tragen.
Wegen Anrechnung der eingeſtellten Lehrer u]w. auf die Rekruten-
zahlen wird dur; die alljährlichen Rekrutierungsbeſtimmungen das
Weitere feſtgejeht werden.
Die demſelben Truppenteil überwieſenen Lehrer uiw. ſind grund-
ſäßlih gemeinſchaftlich unterzubringen, ſoweit die8 nas 8 21, 2 der
Garniſonverwaltung8ordnung geſtattet iſt. Sie nehmen, foweit möglich,
an der Rekrutenausbildung der Einjährig-Freiwilligen teil, treten al8dann
in die Kompagnie ein und ſind, inſoweit ſie ſich nach ihrer militäriſchen
Beanlagung und ihrem Dienſteifer hierzu eignen, naM Anordnung der
Regiments - Kommandeure zu Unteroffizieren de8 Beurlaubtenſtandes
auszubilden.
Ihre Verwendung in den Geſchäftszimmern iſt ausgeſc<loſſen.
Diejenigen Volksſ<Hullehrer uſw. , die ſi<ß gut geführt und aus-
reichende Dienſtkenntniſſe erworben haben, dürfen nac<ß mindeſtens ſech8-
monatiger Dienſtzeit zu überzähligen Gefreiten ernannt,
diejenigen, die bei muſterhafter Führung und Haltung Hervor-
ragendes geleiſtet haben, bei der Entlaſſung aus dem aktiven Dienſte
au8Snahms8weiſe zu überzähligen Unteroffizieren befördert,
diejenigen, die ſi) naß dem Urteil der Vorgeſetzten zu Unter-
offizieren des Beurlaubtenſtandes eignen, al8 Unteroffizier: Aſpiranten
entlaſen werden. .
Hinſichtlich der Heranziehung zu Übungen im Beurlaubtenſtande
werden die Volk8ſc<ullehrer uſw. wie die übrigen Mannſchaften behandelt.
Sie dürfen gelegentlich der Übungen befördert werden.
Vom Spielen in Leipzig- Zm Anſchluß an einen am
25. Januar von O. Reichert im Leipziger Lehrerverein gehaltenen Vor-
trag über die Frage, ob die Schulhöfe als Spielpläte freizugeben ſeien,
wurden folgende Leitjätze von der Verſammlung faſt einſtimmig angenommen:
1. Dem ungenügenden Spielbetrieb der Leipziger Volks] <üler ſteht
dringend die Notwendigkeit einer regeren Spielthätigkeit gegenüber.
2. Um eine genügende Spielthätigkeit zu erreichen, ſind die Schul:
höfe als Spielplätze freizugeben.
3. Der obligatorijHe Spielunterricht, welcher zur Zeit nur in den
Turnklaſſen erteilt wird, iſt auc< auf die übrigen Klaſen auszudehnen.
4. Für die Beaufſidtigung und Leitung der Spiele ſind geeignete
Spielleiter erforderlich, wel<he von der Behörde anzuſtellen ſind.
5. Der Leipziger Lehrerverein ſucht in Gemeinſc<aft mit den gemein:
nüßigen Geſellſchaften dafür zu wirken, daß die Schulhöfe als Spielpläte
freigegeben, ſowie andere geeignete Pläße hierfür zur Verfügung geſtellt
werden.