Full text: Korrespondenzblatt für den akademisch gebildeten Lehrerstand - 19.1911 (19)

 
für den akademiſch gebildeten Lehrerſtand 
(Pädagogiſches Wochenblatt.) = Din 
Erſcheint wöchentlich mit Augnahme der Neujahrs-, Ofſter-, Pfingſt- und zweiten Juliwoche. 
 
 
Bezugspreis viertel]. 3 Mk. ; Nebenexemplare jährl. 2.50MK. 3 einzeln 30Pf. Anzeigen 40 Pf. 
die Petitzeile. --“ Derlag: C. A. Ro<hs D erlagsbuchhand lung (H. Ehlers) in Leipzig. 
 
 
Derantwortlich für die Schriftleitung: L. Rorodi, FriedenausBerlin. 
Druck von Robert Noske in Borna (Bezirk Leipzig). 
 
 
-HAile Manuſkripte und Mitteilungen für das Korreſpondenzblatt beliebe man an Herrn Direktor L. Korodi, Berlin-Friedenau, Rubensſtraße, 
Anzeigen und geſchäftliche Mitteilungen an €. A. Kochs Verlagsbuchhandlung in Leipzig, Querſtraße 4. Alleinige Anzeigen- 
zu [enden. 
"Bernhard Poetſchki, Berlin W. 30, Lyitpoläſtraße 34. 
 
ne. 12. 
„annahme für Brandenburg (mit Groß-Berlin) und Pommern: 
Leipzig, den 22. März 1911. 
19, Jahrgang. 
 
 
„Inhalt: 
Verzeichniſſe zum Nachweis der Verpflichtung 
preußiſcher Städte und Landgemeinden, die 
Direktoren und Oberlehrer der höheren Knaben- 
anſtalten“ ihres Patronats ſtet3. nach den. 
ſtaatlichen Vorſchriften zu beſolden. 
Die neue Gehaltsvorlage in Bürttemberg. 
 
Eine Neuerung 
Neues zur 'Seminärafädemikerfrage in Sachſen. 
Zur Frage . der weiblichen Leitung an den 
' öffentlichen höheren Mädchenſchulen. 
im Kunze-Kalender : Statiſtik 
über die den Oberlehrern zu ihrer Fortbildung 
Aus den Parlamenten. 
Verſchiedenes. 
Perſonalnachrichtem - 
Geſchäftliche Mitteilungen. 
Anzeigen. 
Beiblätter Nr. 6. 
 
Verzeichniſe: zum Nachweis der x Verpflichtung preußiſcher 
Städte und Landgemeinden, die Direktoren und Ober- 
lehrer der höheren Knabenanſtalten ihres Patronats 
ſets nac< den ſtaatlichen Vorſchriften zu beſolden. 
Von Oberlehrer Willi Brinkwerth, Völklingen (Saar). 
Durch die Tagespreſſe geht ein Alarmruf. Die Stadt 
Werden a. d. Ruhr, die unlängſt dur; die Erkenntniſſe 
des Landgerichts in Eſſen vom 14. April 1910 und des 
Oberlandesgerichts . in Hamm. vom 29. Oktober 1910. 
rechtskräftig verurteilt worden iſt, den Mitgliedern des 
Lehrerkollegiums am dortigen Progymnaſium die vor- 
enthaltene Nächzahlung für das Jahr 1908 in vollem 
Umfange zu gewähren und ſie dadur< den Kollegen an 
den Anſtalten königlichen Patronats in jeder Beziehung 
gleichzuſtellen, macht den Verſuch, ſi< für die Zukunft 
dieſer Berpflihtung zu entziehen. Die Verurteilung er- 
jolgte auf Grund des 8 5 der Anſtaltsſtatuten: „Hin-=- 
icMtlic des Dienſteinkfommens8 des Leiters 
und der Lehrer der Anſtalt finden die für die 
ſtaatlihen höheren Schulen geltenden Be- 
ſtimmungen in gleihem Maße Anwendung". 
Nachdem jich dieſer Paragraph den Stadtvätern Werdens 
als ein. unbequemer Mahner zu Pfliht und Billigkeit 
erwieſen hat, ſind ſie auf den Gedanken gekommen, ihn 
kurzerhand zu beſeitigen. Über - die Ausführung dieſes 
Entſc<luſſes meldet der Bericht über die Stadtratsſikung 
vom 31. Jamgar: 
Statuts des ſtädtiſchen Gymnaſiums wurde wie folgt 
beſchloſſen: „Hinſichtlich des Dienſteinkommens des Leiters 
und der Lehrer der Anſtalt finden die Beſtimmungen 
des Normaletats vom 5... Juni 1909, betr. 
die Beſoldungen der Leiter und Lehrer 'an. 
den höheren Unterri<htsanſtalten, und. des 
Geſees vom 25. J 
rungen der Vorſhriften über die Wohnungs- 
zur Verfügung ſtehenden Beihilfen. 
-S. 105), Anwendung“. 
„Die Abänderung des 85.des 
geführt. 
Funi 1910, betr. die Abände- 
 
geldzufhüſfe und Mietsentſ<ädigungen (GS. 
"Wie eilig es der Stadtrat von 
: Werden: mit dieſer- Anwendung gehabt hat, beweiſt die 
Tätſache, daß er bei Ausſc<reibung der lezten Oberlehrer- 
"vielmehr ſhon vorher- die geplanten Beſtimmungen ZU 
Grundlage ſeines Stellenangevotes gemacht hat. 
- Die Abſicht, wel<e- die Gemeindevertretung von Werden 
mit der Abänderung der Anſtaltsſtatuten und Stellen-- 
.ausſc<reibungen verfolgt, kann niemand verborgen ' ſein. 
Für den Fall zukünftiger ſtaatlicher Beſoldungsreformen 
foll ſc<on jetzt den Oberlehrern an der ihrem. Patronat 
unterſtehenden höheren Lehranſtalt. das ſtatutariſch feſt- 
gelegte Recht auf die ſtaatlichen Beſoldungsſätße entzogen 
werden. Sdhon verlautet auch, daß andere Städte Rhein- 
lands und. Weſtfalens geneigt ſind, dem Beiſpiele Werdens 
zu folgen. -Mit den Beſtrebungen der Kommunalverwal- 
tungen nach. Erweiterung. ihrer Rechte an den höheren 
Schulen ſc<einen ſich alſo in immer ſtärferem Maße jolc<he 
na< Verminderung ihrer Pflichten dieſen Sdjulen und 
ihren Lehrern gegenüber zu verbinden. 
Der preußiſche Oberlehrerſtand kann ſolche Vorkomm- 
niſſe, wie ſie aus Werden berichtet werden, nicht gleich- 
gültig überſehen. Nach langen Kämpfen hatten die 
preußiſ<e Staatsregierung .und Volksvertretung- dur< 
das Geſetz vom 25. Juli 1892 zum erſten Male eine ge- 
ſezliche Regelung der Beſoldungsverhältniſſe der Lehrer. 
an den nichtſtaatlichen. öffentlichen höheren Schulen. herbei- : 
Jahre hindur< in Geltung, 
geweſen wär, mußte die Rückehr. zu dem früheren. geſeß- 
Nachdem dieſe 17. 
.- 
loſen „Zuſtände. als. außer. dem Bereiche der. Möglichkeit . 
liegend erſcheinen. Daß dieſe 'gewiſſe Erwartung ge-. 
legentlich der allgemeinen Reform der Gehälter der Staats- 
beamten im Jahre 1909 zuſchanden . wurde, daß die 
große Mehrzahl der Mitglieder des Oberlehrerſtandes vor 
Jahr und Tag von der geſeßlichen Neuregelung der Be- 
173
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.