für den akademiſch gebildeten Lehrerſtand
(Pädagogiſches Wochenblatt.) = Din
Erſcheint wöchentlich mit Augnahme der Neujahrs-, Ofſter-, Pfingſt- und zweiten Juliwoche.
Bezugspreis viertel]. 3 Mk. ; Nebenexemplare jährl. 2.50MK. 3 einzeln 30Pf. Anzeigen 40 Pf.
die Petitzeile. --“ Derlag: C. A. Ro<hs D erlagsbuchhand lung (H. Ehlers) in Leipzig.
Derantwortlich für die Schriftleitung: L. Rorodi, FriedenausBerlin.
Druck von Robert Noske in Borna (Bezirk Leipzig).
-HAile Manuſkripte und Mitteilungen für das Korreſpondenzblatt beliebe man an Herrn Direktor L. Korodi, Berlin-Friedenau, Rubensſtraße,
Anzeigen und geſchäftliche Mitteilungen an €. A. Kochs Verlagsbuchhandlung in Leipzig, Querſtraße 4. Alleinige Anzeigen-
zu [enden.
"Bernhard Poetſchki, Berlin W. 30, Lyitpoläſtraße 34.
ne. 12.
„annahme für Brandenburg (mit Groß-Berlin) und Pommern:
Leipzig, den 22. März 1911.
19, Jahrgang.
„Inhalt:
Verzeichniſſe zum Nachweis der Verpflichtung
preußiſcher Städte und Landgemeinden, die
Direktoren und Oberlehrer der höheren Knaben-
anſtalten“ ihres Patronats ſtet3. nach den.
ſtaatlichen Vorſchriften zu beſolden.
Die neue Gehaltsvorlage in Bürttemberg.
Eine Neuerung
Neues zur 'Seminärafädemikerfrage in Sachſen.
Zur Frage . der weiblichen Leitung an den
' öffentlichen höheren Mädchenſchulen.
im Kunze-Kalender : Statiſtik
über die den Oberlehrern zu ihrer Fortbildung
Aus den Parlamenten.
Verſchiedenes.
Perſonalnachrichtem -
Geſchäftliche Mitteilungen.
Anzeigen.
Beiblätter Nr. 6.
Verzeichniſe: zum Nachweis der x Verpflichtung preußiſcher
Städte und Landgemeinden, die Direktoren und Ober-
lehrer der höheren Knabenanſtalten ihres Patronats
ſets nac< den ſtaatlichen Vorſchriften zu beſolden.
Von Oberlehrer Willi Brinkwerth, Völklingen (Saar).
Durch die Tagespreſſe geht ein Alarmruf. Die Stadt
Werden a. d. Ruhr, die unlängſt dur; die Erkenntniſſe
des Landgerichts in Eſſen vom 14. April 1910 und des
Oberlandesgerichts . in Hamm. vom 29. Oktober 1910.
rechtskräftig verurteilt worden iſt, den Mitgliedern des
Lehrerkollegiums am dortigen Progymnaſium die vor-
enthaltene Nächzahlung für das Jahr 1908 in vollem
Umfange zu gewähren und ſie dadur< den Kollegen an
den Anſtalten königlichen Patronats in jeder Beziehung
gleichzuſtellen, macht den Verſuch, ſi< für die Zukunft
dieſer Berpflihtung zu entziehen. Die Verurteilung er-
jolgte auf Grund des 8 5 der Anſtaltsſtatuten: „Hin-=-
icMtlic des Dienſteinkfommens8 des Leiters
und der Lehrer der Anſtalt finden die für die
ſtaatlihen höheren Schulen geltenden Be-
ſtimmungen in gleihem Maße Anwendung".
Nachdem jich dieſer Paragraph den Stadtvätern Werdens
als ein. unbequemer Mahner zu Pfliht und Billigkeit
erwieſen hat, ſind ſie auf den Gedanken gekommen, ihn
kurzerhand zu beſeitigen. Über - die Ausführung dieſes
Entſc<luſſes meldet der Bericht über die Stadtratsſikung
vom 31. Jamgar:
Statuts des ſtädtiſchen Gymnaſiums wurde wie folgt
beſchloſſen: „Hinſichtlich des Dienſteinkommens des Leiters
und der Lehrer der Anſtalt finden die Beſtimmungen
des Normaletats vom 5... Juni 1909, betr.
die Beſoldungen der Leiter und Lehrer 'an.
den höheren Unterri<htsanſtalten, und. des
Geſees vom 25. J
rungen der Vorſhriften über die Wohnungs-
zur Verfügung ſtehenden Beihilfen.
-S. 105), Anwendung“.
„Die Abänderung des 85.des
geführt.
Funi 1910, betr. die Abände-
geldzufhüſfe und Mietsentſ<ädigungen (GS.
"Wie eilig es der Stadtrat von
: Werden: mit dieſer- Anwendung gehabt hat, beweiſt die
Tätſache, daß er bei Ausſc<reibung der lezten Oberlehrer-
"vielmehr ſhon vorher- die geplanten Beſtimmungen ZU
Grundlage ſeines Stellenangevotes gemacht hat.
- Die Abſicht, wel<e- die Gemeindevertretung von Werden
mit der Abänderung der Anſtaltsſtatuten und Stellen--
.ausſc<reibungen verfolgt, kann niemand verborgen ' ſein.
Für den Fall zukünftiger ſtaatlicher Beſoldungsreformen
foll ſc<on jetzt den Oberlehrern an der ihrem. Patronat
unterſtehenden höheren Lehranſtalt. das ſtatutariſch feſt-
gelegte Recht auf die ſtaatlichen Beſoldungsſätße entzogen
werden. Sdhon verlautet auch, daß andere Städte Rhein-
lands und. Weſtfalens geneigt ſind, dem Beiſpiele Werdens
zu folgen. -Mit den Beſtrebungen der Kommunalverwal-
tungen nach. Erweiterung. ihrer Rechte an den höheren
Schulen ſc<einen ſich alſo in immer ſtärferem Maße jolc<he
na< Verminderung ihrer Pflichten dieſen Sdjulen und
ihren Lehrern gegenüber zu verbinden.
Der preußiſche Oberlehrerſtand kann ſolche Vorkomm-
niſſe, wie ſie aus Werden berichtet werden, nicht gleich-
gültig überſehen. Nach langen Kämpfen hatten die
preußiſ<e Staatsregierung .und Volksvertretung- dur<
das Geſetz vom 25. Juli 1892 zum erſten Male eine ge-
ſezliche Regelung der Beſoldungsverhältniſſe der Lehrer.
an den nichtſtaatlichen. öffentlichen höheren Schulen. herbei- :
Jahre hindur< in Geltung,
geweſen wär, mußte die Rückehr. zu dem früheren. geſeß-
Nachdem dieſe 17.
.-
loſen „Zuſtände. als. außer. dem Bereiche der. Möglichkeit .
liegend erſcheinen. Daß dieſe 'gewiſſe Erwartung ge-.
legentlich der allgemeinen Reform der Gehälter der Staats-
beamten im Jahre 1909 zuſchanden . wurde, daß die
große Mehrzahl der Mitglieder des Oberlehrerſtandes vor
Jahr und Tag von der geſeßlichen Neuregelung der Be-
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