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Die Verpflichtung, ein Jahr lang ſich des
Rauchens zu enthalten, hat ein ganzer Teil
unſerer Burſchen unterſchrieben. Wir rufen
unjeren Jugendfreunden in den Brudervper»
einen zu, unſerem Beiſpiel zu folgen. Wir
wollen Kämpfer ſein gegen alles, was uns
fnechtet und unterdrüdt, gegen alles, wos
ichlecht iſt, unnatürlich und ungeſund. Dazu
gehört auc< das Rauchen. Jugendfreunde,
macht euch von dieſer Unſitte frei!
Arbeiterjugend Gonneberg.
Legt euch ein Tagebuch) an!
Es gibt viele Dinge im Leben, die einen
veſtimmenden Einfluß auf unſere fernere
Lebensgeſtaltung ausüben. Mögen es außer»
gewöhnlice Erlebniſſe, mögen es irgend»
welche Ereigniſſe oder Eindrücke ſein, beim
Gpiel oder bei der Arbeit, ſie alle beein»
fluſſen unſer Denfen und Handeln. Und dies
wirkt wieder auf unſer Gemüt, ſtärkt oder
ſchädigt unſer Geelenleben. ZJeder junge
Dienſch erlebt Stunden inneren Leides, das
er nicht immer einem andern anvertrauen
kann und mag. Im ſtillen Kämmerlein muß
er init ſich ſelbſt ringen und verſuchen, dieſes
Leid zu überwinden. Da kann ihm ein guter
R SchrlugSfragen und Jug
Vorſihßt beim Unterſchreiben von Lehr-
verſrägen,
Vom Metallarbeiterverband wird geſchrieben:
Den Eltern, die ihre Söhne in die Betriebe?
der Metallinduſtrie zum Erlernen eines Be-
rufes gegeben haben, werden in neueſter Zeit
Lehrverträge oder Zuſaßverträge vor»
geiegt, die weſentliche Verſchlechte»-
rungen gegenüber den früheren enthalten.
So iſt die Lehrzeit, ſelbſt bei einfachen Be»
rufen, auf vier Jahre feſtgelegt; während
der dreimonatigen Probezeit ſoll keine „Bei»
hilfe“ zum Koſtgeld gezahlt werden. Die
Sirmen behalten ſich das Recht vor, Fleiß»
zulagen nach eigenem Ermeſſen auf Koſten
er Lehrlinge aufzuſparen und dieſe je nach
„erhalten“ der Jugendlichen bei beendigter
Lehre auszuzahlen oder nicht, Außerhalb
und innerhalb der Fabri? hat ſich der Lehr-
ling „beſcheiden und ſittſam“ zu betragen, '
in „jeder“ Beziehung das Intereſſe der
Firma zu wahren, für mutwillig oder fahr-
läſſig angerichteten Schaden (Werkzeugbruch
uſw.) ſoll die Vergütung des Lehrlings her»
halten, außerdem werden auch die Eltern
zum Scadenerſaß verpflichtet. Vereiniguns»-
gen irgendwelcher Art beizutreten ohne Er-
laubnis der jeweiligen Firma wird mit GEnts-
loſjung beſtraft; dasſelbe geſchieht, wenn die
Auffaſſungsgabe, das Beiragen oder der
DieißB in Werkſtatt oder Schule nicht genügen
Arbeiter-Jugend
Gefährte ein Tagebuch ſein. Alle Gedanken,
die ihn quälen, kann er in Jein Tagebuch
einſchreiben, und er wird finden, wie vor»
Übergehend ſolche trüben Stimmungen ſind,
und wie hald wieder Freude und Heiterkeit
jein Gemüt erfüllen. Iſt das Tagebuch ſo ein
treuer Freund in dunklen Stunden, ſo kann
es ein noh beſſerer Kamerad in fröhlichen
Zeiten ſein. Hat euch tagsüber etwas herz»
lich erfreut, nehmt flugs des Abends euer
Tagebuch zur Hand und ſchreibt das Erlebte
hinein! Eine Wanderung 3z. B. gibt immer
Ichönen Stoff für das Tagebuch. Dabei iſt
es nicht notwendig, daß man jeden Abend
Hineinſchreibt. Nein, nur dann, wenn man
irgend etwas wahrhaft erlebt, ſei es Freude
oder Schmerz. Natürlich müßt ihr euch recht
dide und haltbare Tagebücher anlegen, denn
ſie ſollen euch dur< alle Kliypen und Bran-
ungen eures Lebens begleiten. Wenn ihr
dann in ſpäteren Jahren das Tagebuch zur
Hand nehmt, ſo wird die Vergangenheit klar
und ſchön vor eurem geiſtigen Auge vor-
überziehen. Sich Rechenſchaft ablegen über
alles, was man fühlt und denkt, darin liegt
der tiefe Ginn und der erzieherſſche Wert
eines Tagebuches. H,
ober der Lehrling ſich weigert, die vorgf»
ſIriebenen „Veranſtaltungen“ zu beſuchen.
Vor allen Dingen ſoll nur jede tatſächlich
geleiſtete Arbeitsſtunde bezahlt werden. Zetit-
aufwand für Gehulbeſuch, Beurlaubungen
bei Geſchöftsſto>dungen, bei Ausſperrungen
oder Gtreifs der ülteren Kollegen werden
„auf Koſten der Lehrlinge“ gegeben, ganz
wie es der Firma beliebt. Ausſperren wollen
ſie die Jugend, wie es ihnen paßt, das
Streikrecht ſoll jedoch für die Jugend nicht
gelten. Ueber Ferien und genügende Koſt»
Aeldſäße ſchweigen ſich dieſe „modernen“
Lehrveriruäge aus, bringen jedoch im Anhang
nod) all die Strafparagraphen der Gewexrhg»-
ordnung, deren aufreizendſter eine bis zu
ſe<s Monaten dauernde Entſchädigungs»
pflicht zum ortsüblichen halben Gehilfenlohn
vorſieht, wenn ein Lehrling unbefugt oder
vorzeitig ohne rechtlichen Grund das Ver»
hältnis löſt. Alle Rechte ſind in dieſen Bex-
trägen den Unternehmern vorbehalten, eine
Garantie für eine zwe>mäßige Ausbildung
wird nicht gegeben. Strafen und Pri“
gel werden den Lehrlingen aber vorweg
verſprochen. Das iſt Unternehmerfrechheit in
höchſtem Maße!
GCliern und Jugendliche, verweigert ein-
itimmig das Unterſchreiben derartiger Schand»
verträge oder irgendwelcher Zuſäße, die dieſe
Verſchlechierungen bringen!