Full text: Arbeiter-Jugend - 13.1921 (13)

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Die Verpflichtung, ein Jahr lang ſich des 
Rauchens zu enthalten, hat ein ganzer Teil 
unſerer Burſchen unterſchrieben. Wir rufen 
unjeren Jugendfreunden in den Brudervper» 
einen zu, unſerem Beiſpiel zu folgen. Wir 
wollen Kämpfer ſein gegen alles, was uns 
fnechtet und unterdrüdt, gegen alles, wos 
ichlecht iſt, unnatürlich und ungeſund. Dazu 
gehört auc< das Rauchen. Jugendfreunde, 
macht euch von dieſer Unſitte frei! 
Arbeiterjugend Gonneberg. 
Legt euch ein Tagebuch) an! 
Es gibt viele Dinge im Leben, die einen 
veſtimmenden Einfluß auf unſere fernere 
Lebensgeſtaltung ausüben. Mögen es außer» 
gewöhnlice Erlebniſſe, mögen es irgend» 
welche Ereigniſſe oder Eindrücke ſein, beim 
Gpiel oder bei der Arbeit, ſie alle beein» 
fluſſen unſer Denfen und Handeln. Und dies 
wirkt wieder auf unſer Gemüt, ſtärkt oder 
ſchädigt unſer Geelenleben. ZJeder junge 
Dienſch erlebt Stunden inneren Leides, das 
er nicht immer einem andern anvertrauen 
kann und mag. Im ſtillen Kämmerlein muß 
er init ſich ſelbſt ringen und verſuchen, dieſes 
Leid zu überwinden. Da kann ihm ein guter 
R SchrlugSfragen und Jug 
Vorſihßt beim Unterſchreiben von Lehr- 
verſrägen, 
Vom Metallarbeiterverband wird geſchrieben: 
Den Eltern, die ihre Söhne in die Betriebe? 
der Metallinduſtrie zum Erlernen eines Be- 
rufes gegeben haben, werden in neueſter Zeit 
Lehrverträge oder Zuſaßverträge vor» 
geiegt, die weſentliche Verſchlechte»- 
rungen gegenüber den früheren enthalten. 
So iſt die Lehrzeit, ſelbſt bei einfachen Be» 
rufen, auf vier Jahre feſtgelegt; während 
der dreimonatigen Probezeit ſoll keine „Bei» 
hilfe“ zum Koſtgeld gezahlt werden. Die 
Sirmen behalten ſich das Recht vor, Fleiß» 
zulagen nach eigenem Ermeſſen auf Koſten 
er Lehrlinge aufzuſparen und dieſe je nach 
„erhalten“ der Jugendlichen bei beendigter 
Lehre auszuzahlen oder nicht, Außerhalb 
und innerhalb der Fabri? hat ſich der Lehr- 
ling „beſcheiden und ſittſam“ zu betragen, ' 
in „jeder“ Beziehung das Intereſſe der 
Firma zu wahren, für mutwillig oder fahr- 
läſſig angerichteten Schaden (Werkzeugbruch 
uſw.) ſoll die Vergütung des Lehrlings her» 
halten, außerdem werden auch die Eltern 
zum Scadenerſaß verpflichtet. Vereiniguns»- 
gen irgendwelcher Art beizutreten ohne Er- 
laubnis der jeweiligen Firma wird mit GEnts- 
loſjung beſtraft; dasſelbe geſchieht, wenn die 
Auffaſſungsgabe, das Beiragen oder der 
DieißB in Werkſtatt oder Schule nicht genügen 
 
Arbeiter-Jugend 
Gefährte ein Tagebuch ſein. Alle Gedanken, 
die ihn quälen, kann er in Jein Tagebuch 
einſchreiben, und er wird finden, wie vor» 
Übergehend ſolche trüben Stimmungen ſind, 
und wie hald wieder Freude und Heiterkeit 
jein Gemüt erfüllen. Iſt das Tagebuch ſo ein 
treuer Freund in dunklen Stunden, ſo kann 
es ein noh beſſerer Kamerad in fröhlichen 
Zeiten ſein. Hat euch tagsüber etwas herz» 
lich erfreut, nehmt flugs des Abends euer 
Tagebuch zur Hand und ſchreibt das Erlebte 
hinein! Eine Wanderung 3z. B. gibt immer 
Ichönen Stoff für das Tagebuch. Dabei iſt 
es nicht notwendig, daß man jeden Abend 
Hineinſchreibt. Nein, nur dann, wenn man 
irgend etwas wahrhaft erlebt, ſei es Freude 
oder Schmerz. Natürlich müßt ihr euch recht 
dide und haltbare Tagebücher anlegen, denn 
ſie ſollen euch dur< alle Kliypen und Bran- 
ungen eures Lebens begleiten. Wenn ihr 
dann in ſpäteren Jahren das Tagebuch zur 
Hand nehmt, ſo wird die Vergangenheit klar 
und ſchön vor eurem geiſtigen Auge vor- 
überziehen. Sich Rechenſchaft ablegen über 
alles, was man fühlt und denkt, darin liegt 
der tiefe Ginn und der erzieherſſche Wert 
eines Tagebuches. H, 
 
 
ober der Lehrling ſich weigert, die vorgf» 
ſIriebenen „Veranſtaltungen“ zu beſuchen. 
Vor allen Dingen ſoll nur jede tatſächlich 
geleiſtete Arbeitsſtunde bezahlt werden. Zetit- 
aufwand für Gehulbeſuch, Beurlaubungen 
bei Geſchöftsſto>dungen, bei Ausſperrungen 
oder Gtreifs der ülteren Kollegen werden 
„auf Koſten der Lehrlinge“ gegeben, ganz 
wie es der Firma beliebt. Ausſperren wollen 
ſie die Jugend, wie es ihnen paßt, das 
Streikrecht ſoll jedoch für die Jugend nicht 
gelten. Ueber Ferien und genügende Koſt» 
Aeldſäße ſchweigen ſich dieſe „modernen“ 
Lehrveriruäge aus, bringen jedoch im Anhang 
nod) all die Strafparagraphen der Gewexrhg»- 
ordnung, deren aufreizendſter eine bis zu 
ſe<s Monaten dauernde Entſchädigungs» 
pflicht zum ortsüblichen halben Gehilfenlohn 
vorſieht, wenn ein Lehrling unbefugt oder 
vorzeitig ohne rechtlichen Grund das Ver» 
hältnis löſt. Alle Rechte ſind in dieſen Bex- 
trägen den Unternehmern vorbehalten, eine 
Garantie für eine zwe>mäßige Ausbildung 
wird nicht gegeben. Strafen und Pri“ 
gel werden den Lehrlingen aber vorweg 
verſprochen. Das iſt Unternehmerfrechheit in 
höchſtem Maße! 
GCliern und Jugendliche, verweigert ein- 
itimmig das Unterſchreiben derartiger Schand» 
verträge oder irgendwelcher Zuſäße, die dieſe 
Verſchlechierungen bringen!
	        
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