Full text: Arbeiter-Jugend - 13.1921 (13)

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deutſche Sitten nachgeahmt“ hat. Auch bei 
uns in Bielefeld hat das Spielen und Tanzen 
Den proletariſchen Charakter unſerer Maſſen» 
Tundgebungen nicht beeinträchtigt, wie alle, 
die vort waren, aus eigener Erfahrung 
wiſſen. W. Sch, 
 
„Zreie Ausſprache“. 
Aus Virmaſens wird uns geſchrieben: 
„Die wirtſchaftliche Entrechtung der Ju 
gend“ --- über dieſes Thema ſprach Herbſt, 
Ludwigshafen, von der Kommuniſtiſchen Ju- 
gend in einer PBropogandaverſammlung, zu 
der freie Ausſprache angekündigt war. Die 
Beſucher der Verſammlung ſetzten ſich, wie 
das bei der Kommuniſtiſchen Jugend ſo 
üblich iſt, aus „Jugendlichen“ über 25 Jahren 
zuſammen. Auf den Vortrag im allgemeinen 
will ic) aus Rüc&ſicht auf den Raum nicht 
weiter eingehen, aber jeder Jugendgenoſſe, 
der die Kommuniſtiſche Jugend kennt, roird 
ſich ſeicht zurechilegen können, was geſprochen 
wurde. . | 
Nachdem alſo der Redner ſeins Ausfüh» 
rungen über die wirtſchaftliche Entrechtung, 
denen wir in gewiſſen Punkten zuſtimmen 
konnten, beendigt hatte, verbreitete er ſich in 
wildem Wortſchwoll über die Arbeiterjugend, 
bie ſür die Jugend auf dem Gebiet des Ju- 
gendſchußes nod nichts erreicht hätte. Wir 
hätten vor zwei Jahren ein Jugendſchuß- 
programm und ſpäter vier Geſeßzentwürfe an 
ven Reichstog geſandt und hätten bis jetzt 
nod) keine Antwort erhalten. Als Genoſſe 
Friß aus Stuttgart ſich in der Diskuſſion 
zum Wort meldete und dem Referenten in 
gewiſſen Punkten recht gab, ihm aber in an» 
Deren entgegentrat und aud) auf den (in 
Arbvbeiter-IJugend 
351 
Nr. 8 der „Arbeiter-Jugend“ veröffentlichten) 
Geheimbefehl der Kommuniſtiſchen Jugend 
zu ſprechen kam, erhob ſich allgemeiner Tu- 
mult und Genoſſe Friß wurde unker Shlä- 
gen aus dem Saal geworjien. Nachdem der 
Tumult ſich gelegt hatte, wurde einfach dem 
Referenten das Schlußwort erteilt und ſo uns 
die Möglichkeit genommen, weiter in die Dis- 
kuſſion einzugreifen. Da ver Genoſſe Nord aus 
Stuttgart auch noh einiges auf dem Herzen 
hatte, unterbrach er an gewiſſen Stellen den 
eferenten durch ſachliche Zwiſchenrufe. 
Plößlich ſtanden zwei Anhänger der kommus« 
niſtiſchen „Jugend“, die offenſichtlich über 
fünfundzwanzig Jahre zählten, auf, poſtierten 
ſich rechts und links vom Genoſſen Nord und 
drohten ihm mit Schlägen, wenn er weiter 
Zwiſchenrufe mache. Der Referent führte 
vann aus, daß die Kommuniſtiſche Jugend ihr 
Iugendſhußprogramm mit Gewalt und unter 
Umſtänden mit dem Fauſtrecht durchdrücken 
wollte. Weiter griff der Referent unſere 
Führer durch herausgeriſſene Säße aus ihren 
Reden, die er in ſeinem Sinne auslegte, auf 
gemeine Art und Weiſe perſönlich an. Wir 
wünſchen den Genoſſen der Kommuniſtiſchen 
Jugend recht viel Glüc> zu dieſer Methode und 
hoffen, daß ſie die Sache nicht noch ſchlechter 
machen, als ſie ohnehin iſt. -Doch wir in der 
Weſtpfalz wollen feſt zuſammenſtehen und 
wollen ſehen, ob wir als „Vereinigung zu 
EGpiel und Tanz“, wie der Referent ſich aus» 
drüdte, nicht beſſer für die wirtſchafilichen 
Rechte der Jugend eintreten können als die 
Kommuniſten mit ihrem Phraſenſchwall. 
rei Heil! 
Die Ortsgruppe Pirmaſens. 
I. A.: Gotil. Nord. 
 
 
 
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ACUO S ZA ErAS VIS R BSA 4: 13.02. AU Le kuk DHH 
Der Achtſtyundeniag der Leßrlinge, 
Ein beachtenswertes Urteil über den Acht- 
fſundentag der Lehrlinge wurde in Dresden 
gefällt. Vom Schöffengericht war auf An» 
zeige hin der Tiſchlermeiſter Starke zu 20 Mk. 
Strafe verurteilt worden, weil er mehrere 
ſeiner Lehrlinge an drei Tagen in der Woche 
länger als acht Stunden abeiten ließ. An 
vieſen drei Tagen hatten die Lehrlinge Fort»- 
bilvungsſchule. Dieſe ſiel in die Tages- 
ſtunven. Nac< Anſicht des Meiſters Starke 
iſt es nicht möglich, wenn die Fortbildungs» 
ichulzeit der Ürbeitszeit entzogen wird, die 
Lehrlinge in der vertragsmäßigen Zeit zu 
tüchtigen Facharbeitern auszubilden. Er hat 
dDeshalb mit den Eitern der Lehrlinge Ab- 
machungen getroffen, und die Väter haben 
ihm auch geſtattet, daß er die Lehrlinge für 
die ausgefallene Schulzeit länger beſchäſtigen 
TITEC UnS SCIEEEGS 
varf. Das Gericht war aber andrer Mei- 
nung und verurteilte ihn. 
Gegen das Urteil legte Starke Be- 
rufung ein, worauf ſid) die Strafkammer 
mit der Gache zu beſchäftigen hatte. Der 
Angeklagte führte aus, daß man ſinngemäß 
das Geſetz über den Achtſtundentag auf Lehr- 
linge nicht anwenden könne. Bei der Eile, 
mit der man dieſe Vorſchrift, die ſich eigentlich 
nur auf „gewerbliche Arbeiter“ beziehe, am 
23. November 1918 erlaſſen habe, ſei an die 
Lehrlinge gar nicht gedacht worden. Auch 
habe damals der Fortbildungsſchulunterricht 
abends, alſo außerhalb der Arbeitszeit, ſtatt. 
gefunden. Ein Rundſchreiben des Arbeits» 
miniſters an die Gewerbekammern ſei der 
Auffaſſung, daß die Fortbildungsſchulzeit 
nicht in die achtſtündige Arbeitszeit eingerech» 
net wird. Eine Regelung auf geſeßlichem 
da;
	        
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