| SEEN
deutſche Sitten nachgeahmt“ hat. Auch bei
uns in Bielefeld hat das Spielen und Tanzen
Den proletariſchen Charakter unſerer Maſſen»
Tundgebungen nicht beeinträchtigt, wie alle,
die vort waren, aus eigener Erfahrung
wiſſen. W. Sch,
„Zreie Ausſprache“.
Aus Virmaſens wird uns geſchrieben:
„Die wirtſchaftliche Entrechtung der Ju
gend“ --- über dieſes Thema ſprach Herbſt,
Ludwigshafen, von der Kommuniſtiſchen Ju-
gend in einer PBropogandaverſammlung, zu
der freie Ausſprache angekündigt war. Die
Beſucher der Verſammlung ſetzten ſich, wie
das bei der Kommuniſtiſchen Jugend ſo
üblich iſt, aus „Jugendlichen“ über 25 Jahren
zuſammen. Auf den Vortrag im allgemeinen
will ic) aus Rüc&ſicht auf den Raum nicht
weiter eingehen, aber jeder Jugendgenoſſe,
der die Kommuniſtiſche Jugend kennt, roird
ſich ſeicht zurechilegen können, was geſprochen
wurde. . |
Nachdem alſo der Redner ſeins Ausfüh»
rungen über die wirtſchaftliche Entrechtung,
denen wir in gewiſſen Punkten zuſtimmen
konnten, beendigt hatte, verbreitete er ſich in
wildem Wortſchwoll über die Arbeiterjugend,
bie ſür die Jugend auf dem Gebiet des Ju-
gendſchußes nod nichts erreicht hätte. Wir
hätten vor zwei Jahren ein Jugendſchuß-
programm und ſpäter vier Geſeßzentwürfe an
ven Reichstog geſandt und hätten bis jetzt
nod) keine Antwort erhalten. Als Genoſſe
Friß aus Stuttgart ſich in der Diskuſſion
zum Wort meldete und dem Referenten in
gewiſſen Punkten recht gab, ihm aber in an»
Deren entgegentrat und aud) auf den (in
Arbvbeiter-IJugend
351
Nr. 8 der „Arbeiter-Jugend“ veröffentlichten)
Geheimbefehl der Kommuniſtiſchen Jugend
zu ſprechen kam, erhob ſich allgemeiner Tu-
mult und Genoſſe Friß wurde unker Shlä-
gen aus dem Saal geworjien. Nachdem der
Tumult ſich gelegt hatte, wurde einfach dem
Referenten das Schlußwort erteilt und ſo uns
die Möglichkeit genommen, weiter in die Dis-
kuſſion einzugreifen. Da ver Genoſſe Nord aus
Stuttgart auch noh einiges auf dem Herzen
hatte, unterbrach er an gewiſſen Stellen den
eferenten durch ſachliche Zwiſchenrufe.
Plößlich ſtanden zwei Anhänger der kommus«
niſtiſchen „Jugend“, die offenſichtlich über
fünfundzwanzig Jahre zählten, auf, poſtierten
ſich rechts und links vom Genoſſen Nord und
drohten ihm mit Schlägen, wenn er weiter
Zwiſchenrufe mache. Der Referent führte
vann aus, daß die Kommuniſtiſche Jugend ihr
Iugendſhußprogramm mit Gewalt und unter
Umſtänden mit dem Fauſtrecht durchdrücken
wollte. Weiter griff der Referent unſere
Führer durch herausgeriſſene Säße aus ihren
Reden, die er in ſeinem Sinne auslegte, auf
gemeine Art und Weiſe perſönlich an. Wir
wünſchen den Genoſſen der Kommuniſtiſchen
Jugend recht viel Glüc> zu dieſer Methode und
hoffen, daß ſie die Sache nicht noch ſchlechter
machen, als ſie ohnehin iſt. -Doch wir in der
Weſtpfalz wollen feſt zuſammenſtehen und
wollen ſehen, ob wir als „Vereinigung zu
EGpiel und Tanz“, wie der Referent ſich aus»
drüdte, nicht beſſer für die wirtſchafilichen
Rechte der Jugend eintreten können als die
Kommuniſten mit ihrem Phraſenſchwall.
rei Heil!
Die Ortsgruppe Pirmaſens.
I. A.: Gotil. Nord.
EEN u AE WERS DIET NIIBITURUNDTEN TE
8 Y N l 4 ,
ce as ds «4
ee; 8 TA LER «
E I d
II8D 5 . 1
ACUO S ZA ErAS VIS R BSA 4: 13.02. AU Le kuk DHH
Der Achtſtyundeniag der Leßrlinge,
Ein beachtenswertes Urteil über den Acht-
fſundentag der Lehrlinge wurde in Dresden
gefällt. Vom Schöffengericht war auf An»
zeige hin der Tiſchlermeiſter Starke zu 20 Mk.
Strafe verurteilt worden, weil er mehrere
ſeiner Lehrlinge an drei Tagen in der Woche
länger als acht Stunden abeiten ließ. An
vieſen drei Tagen hatten die Lehrlinge Fort»-
bilvungsſchule. Dieſe ſiel in die Tages-
ſtunven. Nac< Anſicht des Meiſters Starke
iſt es nicht möglich, wenn die Fortbildungs»
ichulzeit der Ürbeitszeit entzogen wird, die
Lehrlinge in der vertragsmäßigen Zeit zu
tüchtigen Facharbeitern auszubilden. Er hat
dDeshalb mit den Eitern der Lehrlinge Ab-
machungen getroffen, und die Väter haben
ihm auch geſtattet, daß er die Lehrlinge für
die ausgefallene Schulzeit länger beſchäſtigen
TITEC UnS SCIEEEGS
varf. Das Gericht war aber andrer Mei-
nung und verurteilte ihn.
Gegen das Urteil legte Starke Be-
rufung ein, worauf ſid) die Strafkammer
mit der Gache zu beſchäftigen hatte. Der
Angeklagte führte aus, daß man ſinngemäß
das Geſetz über den Achtſtundentag auf Lehr-
linge nicht anwenden könne. Bei der Eile,
mit der man dieſe Vorſchrift, die ſich eigentlich
nur auf „gewerbliche Arbeiter“ beziehe, am
23. November 1918 erlaſſen habe, ſei an die
Lehrlinge gar nicht gedacht worden. Auch
habe damals der Fortbildungsſchulunterricht
abends, alſo außerhalb der Arbeitszeit, ſtatt.
gefunden. Ein Rundſchreiben des Arbeits»
miniſters an die Gewerbekammern ſei der
Auffaſſung, daß die Fortbildungsſchulzeit
nicht in die achtſtündige Arbeitszeit eingerech»
net wird. Eine Regelung auf geſeßlichem
da;