Full text: Arbeiter-Jugend - 13.1921 (13)

 
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Um den Achſſtundenkag. 
Von Erich Ollenhauer. 
- FSn dieſen Tagen jährt es ſich zum dritten Male, daß der Rat der Volksbeaufs- 
8 tragten die ſoſortige Einführung des Achtſtundentags für alle Arbeiter in der 
e>/ deutſchen Republik anordnete. Ungefähr gleichzeitig tagte damals in Waſhing- 
jon die erſte Hauptverſammlung der Arbeitsorganiſation im Völkerbund, die ein 
Vebereinfommen beſchloß, in dem die Arbeitszeit auf täglich acht Sunden und wöchent» 
lich achtundvierzig Stunden feſtgelegt wurde. Das Uebereinkommen wurde außer : 
in Deutſchland in verſchiedenen anderen 2uropäiſchen Ländern mehr oder weniger 
vollſtändig zur Durchführung gebracht, und es ſchien ſo, als ſei die Erreichung des 
großen Ztels der internationalen Arbeiterbewegung, den Achtſtundentag in der 
ganzen Welt geſetzlich einzuführen, in greifbare Nähe gerückt. 
Es jc<ien aber nur ſo, denn ſeit einiger Zeit wird erfolgreich verſucht, den 
Achtſtundentag wieder ab zubauen. Erſt vor wenigen Tagen iſt er in der pol» 
niſchen Republik auf zwei Jahre aufgehoben worden; an ſeine Stelle ſollen freie 
Vereinbarungen zwiſchen Arbeitnehmern und Arbeitgebern treten, die ohne Zweifel 
eine beträchtliche Verlängerung der Arbeitszeit bringen werden. Aehnlich liegen die 
Dinge in Holland Dort hat der Arbeitsminiſter eine Reihe von Abänderungen 
zum Arbeitszeitgeſeß beantragt, das bisher die fünfundvierzigſtündige Arbeitswoche 
feſtlegte. Jeßzt ſoll eine tägliche Arbeitszeit von elf Stunden ermöglicht werden. Wie 
die „Arbeiter-Jugend-Iniernationale“ in ihrer Novembernummer berichtet, wird auch 
die holländiſche arbeitende Jugend von den beantragten Aenderungen hart bes 
troffen. Die wöchentliche Arbeitszeit für Frauen und jugendliche Perſonen ſoll bis 
zu fünfundfünfzig Stunden ausgedehnt werden. Dazu kommen noch Verſchlechterun- 
gen der jeßt geltenden Schußbeſtimmungen über Ruhezeit und Nachtarbeit. 
Auch in Devtſ<land wird um den Achtſtundentag gekämpft. Der ſeit einiger 
Zeit vorliegend» Entwurf eines Geſees über die Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter 
hat die Frage in den Vordergrund des Intereſſes gerückt. Wenn er auch für die 
erwadjene Arbeiterſchaft den Achtſtundentag und die achtundvierzigſtündige Ar 
beitswoche beibehält, ſo bringt er doch Beſtimmungen, die dieſe Errungenſchaft der 
Revolution zunächſt bei der arbeitenden Jugend abbauen möchten. 
Zunächſt ſei feſtgeſtellt, daß der Entwurf nur für gewerbliche Arbeiter giſt; 
Angeſtellte, Heimarbeiter, Hausangeſtellte ſowie das Verkehrsperſonal und die in der 
Schiffahrt beſchäftigten Perſonen fallen nicht unter das Geſe. Für dieſe Gruppen 
iſt in jedem Fall eine beſondere geſeßliche Regelung vorgeſehen. Zum Verkehrs» 
perſonal rechnet der Geſetzgeber auch die in den Betriebswerkſtätten der Eiſen- 
 

	        
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