Full text: Arbeiter-Jugend - 14.1922 (14)

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1380 
führen. Wir haben uns unter unendlichen 
Mühen in einſamer Heide, jedoch leicht von 
uns und von Den Nachbarorten erreichbar, 
ein Landjugendheim geſchaffen, mit allem 
Drum vnd Dran, was wir uns nur wün- 
Ihen können. ZJeßt ſind wir ſoweit, daß 
Dir es wieder an eine andere Drganiſation 
verkaufen müſſen, denn wir müſſen einge» 
jtehen, daß wir das Landheim nicht verwal»- 
ten fönnen. 
Gagt nicht, ihr würdet es beſſer gemacht 
Haben. Aud) bei euch will ſich keiner unter- 
vprdnen. Hausordnungen werden nicht be- 
g<tet. T5 finden ſich wenige Opfſerwillige, 
Die Jich für die Verwaltung zur Verfügung 
ſtellen, oder ſie haben nicht genug Autorität, 
ſich den Beſuchern gegenüber durchzuſetzen. 
Dieſe aber denken, das Haus ſtehe nur für 
: fie da, und ſcheinen anzunehmen, es brauche 
auc< nur ſolange zu beſtehen, wie ſie drin 
'Arbeiter-Jugend 
fangen, Aber daran denkt niemand. Es 
iſt nichts wie Eigennuß und Selbſtſucht, oft 
auch ganz dumme Zerſtörungswut, die eine 
. Gruppe aus Rand und Band geraten läßt, 
wenn ſie das Heim betritt und darin nun 
herumwirtſichaften läßt, als ob es am 
nächſten Tage abgeriſſen werden ſoll, Nie- 
mand denkt an die Nachkommenden oder an 
den nüchſten Sonntag, wenige vermögen 
Ginhalt zu bieten, wenige ſind vernünftiger 
Einrede zugänglich. VGut denn, haben wir 
keine Geldquellen, die Reparaturen der auf= 
gebrochenen Fenſter und Türen, der beſchä- 
digten Defen, Brunnen und Wände zu bes 
zahlen, dann verkaufen wir das Heim Wie- 
der an anvere, die „menſchlich“ damit um- 
zugehen wiſſen! 
Aber wäre es nicht zwe>mößiger, wenn 
wir endlich Damit anfangen wollten, Unter- 
ordnung, freiwillige Diſziplin, brüderliche 
 
ſind. Unjere Freiheit hört da auf, Rüdſicht auf die anderen und Vernunft und- 
wo die Rechte der anderen an- Ueberlegung walten zu laſſen? 
Ov 4 
Prinzipielles zur Lehrlingsfrage. 
Eine prinzipielle Entſcheidung über die 
Entlohnung der Lehrlinge wurde durc den 
GdHlichtungsausſchuß in Dldenburg ge- 
fällt. Im Bezirk Einswarden-Nor- 
denham richtete die Verwaltungsſtelle des 
Metallarbeiterverbandes an den Arbeitgeber 
verein des Metallgewerbes Die Forderung 
auf Crhöhung der Lehrlings» 
1öhne. Dieſer lehnte die Forderung kurzer» 
hand mit der Begründung ab, daß die DOr- 
ganiſation der Arbeiter für die Lehr» 
linge nicht zuſtändig ſei, ſondern 
daß Hier einzig und allein der beim Antritt 
des Lehrverhältniſſes abgeſchloſſene Pri- 
vatvertrag gültig ſei. Der Metagll- 
grbeiterverband rief den Shlichtungs- 
ausſchuß an und diejer entſchied im 
Sinne der Forderung. Da die Unternehmer 
den Schiedsſpruch nicht anerkannten, wurde 
der Demobilmachungskommiſſar angerufen, 
der den Schiedsſpruch als zu Recht er- 
gangen bezeichnete. Er erklärte weiter 
in einer ſehr ausführlichen Begründung, daß 
na<h Entſcheidungen des 
miniſters auch Lehrlinge unter Tarif- 
abmachungen fallen können, und daß die an- 
fänglich zwiſchen dem Meiſter und den Lehr- 
lingen bzw. deren Eltern vereinbarte Ents- 
lohnung den veränderten wirtſchaftlichen Ver- 
hältniſſen entſprechend durch den Schlich- 
ungsausſchuß abgeändert werden kann. = 
Aus dieſer Entſcheidung ergibt ſich, daß es 
Durchaus im Rahmen des Erreichbaren liegt, 
zvenn jeweils bei der Neuregelung der Ge» 
Z zoghringsſfragen und „jugenöſtguß > 
Reichsarbeits- 
hilfenlöhne auch eine ſolche für die Lehrlinge 
mit angeſtrebt wird. ' 
 
Lehrlingsausbeukung, , 
Die „Holzarbeiter - Zeitung“ ſchreibt Über 
dieſes Thema: 
Rur einige wenige Daten aus idem reich- 
haltigen Material, das uns zur Verfügung 
ſteht und aus der jüngſten Zeit ſtammt. Da 
iſt das Kapitel über Lehrlingszüchtung, 
Wo ſoll der Lehrling etwas lernen, wenn ein 
Krauter neben drei Geſellen neun Lehrlinge, 
neben einem Geſellen acht Lehrlinge hält? 
Zahlreich ſind die Fälle, wo kein Geſelle be- 
Ichäftigt iſt, aber drei, vier, fünf, ia ſieben 
Lehrlinge und no& mehr gehalten werden. 
In ſolchen Beirieben wird natürlich die acht» 
ſtündige Arbeitszeit nicht eingehalten. Regel- 
mäßige Arbeitszeiten von zehn, elf, ja zwölf 
Stunden ſind keine Seltenheit, und dazu muß 
der Lehrling oft noch Sonntags arbeiten. - 
Der Tiſchlermeiſter, der Anſpruch darguf er- 
hebt, jeinen Lehrlingen eine Berufsausbil»- 
'Dung zu vermitteln, muß ihnen doch min- 
deſtens eine Hobelbank und Werkzeug geben. 
Nach den uns vorliegenden Berichten hat der 
Lehrling in vielen Fällen im erſten Lehrjahr 
noch keine Hobelbank, mitunter bekommt er 
auch ſpäter noch keine. Aus einem Betrieb 
Wird gemeldet, daß fünf Lehrlinge zuſammen 
drei Bänke haben. In dieſer Werkſtatt gibt 
es auc< insgeſamt drei Stemmeiſen; in 
einer anderen Werkſtatt iſt der Lehrling, der 
im dritten Jahre lernt, noch nicht an die Bank 
gekommen. Dafür ſind die Fälle um ſo zahl» 
reicher, wo die Lehrlinge mit häuslichen, mit
	        
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