Full text: Arbeiter-Jugend - 14.1922 (14)

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wirken kann. Beſonders die Arbeiterjugend 
müßte dur) die Betonung der Enthaltſams- 
keit als jittlicjer Forderung anderen Volks- 
kreiſen ein nachahmenswertes Vorbild ſein. 
So könnte die Jugend zum Wohle der Ge- 
jamtheit den SGchaden wieder wettmachen 
helfen, den gerade die „geheiligten“ Trink- 
ſitten der Vorkriegszeit der Volksgeſundheit 
zugefügt haben. Nicht minder gelten der- 
artige Betrachtungen für den Tabak. Das 
völlige Aufgeben des Tabakgenuſſes iſt zum 
mindeſten für die Jugend eine Pflicht. Auch 
wenn es ein Opfer ſein ſollte, muß dieſes 
Opfer von unſerer proletariſchen Jugend in 
ihrem eigenen Intereſſe gebracht werden. 
Noch ſchwerer mag dem oder jenem der Ver- 
zicht auf die „erheiternden“ Wirkungen des 
Alkohols werden und das Aufgeben der 
Durd) die Tradition geheiligten Trinfkſitten. 
Aber wir können und dürfen ſolche Tradi- 
tionen nicht pflegen, weil die Geſundheit 
heute mehr als ſonſt unſer wichtigſtes Gut 
iſt. Das muß ſich vor allem die Arbeiter- 
jugend erhalten, um die Aufgaben zu er- 
füllen, die der Sozialismus von ihr ver- 
langt. Mit dem Tabakgenuß ſchädigt ſie 
direkt nur ſich ſelbſt, dadurch, daß ſie bei ihren 
beſchränften Mitteln ſich die notwendige 
Nahrung verkürzt. Beim Alkohol kommt 
noch hinzu, daß durch ſeine Bereitung wich- 
tige Nahrungsmittel der Geſamtheit entzogen 
werden. Alſo nicht nur um ihrer ſelbſt, ſon- 
dern um des ganzen Volkes und ſeiner Zu- 
funft willen, joll die Arbeiterjugend 
Berzicht üben und ein Vorbild 
geben. 
Guſtav Möri>e, Braunſchweig. 
Iugendwandern und JForſiverwaltung. 
Nichts verdirbt mehr die Freude am Wan- 
dern als die vielen Warnungs- und Bekannt- 
madhungstafeln, die überall im Walde zu 
finden ſind. Wir ſind jeßt wieder mit einer 
neuen derartigen Tafel beglü>kt worden. 
Neben anderen Verboten und Warnungen 
fann man darauſ leſen, daß für das Auf- 
ſ<lagen eines Zeltes beim 
Förſter 10 Mk. zu entrichten ſind. 
Man weiß nicht, handelt es ſich um eine neue 
 
Arbeiter-IJugend 
Steuer, mit der die Reparationskoſten bes 
glichen werden Jollen. oder ſehen ſich die 
Forſtverwaltungen gemüßigt, durch Finanz- 
operationen das Wandern zu erſchweren? 
Das eine ſteht für uns feſt: wir als Arbeiter- 
jugend müſſen derartige Maßnahmen der 
Forſtverwaltungen auf das jſ<hurſfſte be» 
kämpfen. Wir dürfen es nicht leiden, daß der 
arbeitenden Jugend die Möglichkeit ge» 
nommen wird, ausgiebige Erholung in der 
freien Natur zu ſuchen. Wir fordern von den 
Forſtverwaltungen, daß ſie ſofort dieſe Maß- 
nahme rüdgängig machen, wenn ſie nicht die 
Verantwortung dafür Übernehmen wollen, 
daß die wandernde Jugend in die Kinos und 
Tanzſäle zurüdgetrieben wird. Hinweg mit 
jeder Erſchwerung des Jugendwanderns! 
W. Doelfs, Heegermühle. 
Für Wanderer in der Roſlo>er Heide. 
Vom Roſto>er Ortsverein wird uns ge» 
ſchrieben: Das unſerem Verein zur Ver» 
fügung geſtellte Waldhaus in der Roſto>er 
Heide erfreut ſich eines ziemlich ſtarken Be» 
 
Juches von auswärtigen Genoſſen. Um Ueber» 
füſlungen zu vermeiden, und weil wir ſteis 
einen verantwortlichen Genoſſen mitſchiäer 
müſſen, ſehen wir uns gezwungen, vorherige 
Anmeldungen einzufordern. Die Anmeldung 
muß mindeſtens acht Tage vorher erfolgen, 
damit im Ablehnungsfall noc< Antwort erteilt 
werden kann. Ausnahmen können nicht be- 
rüdſichtigt werden. Die Anmeldungen ſind 
erbeten an die Adreſſe H. Grünberg, Roſtot, 
Neubronner Str. 14. 
 
Jungvolkf vom Bau. 
Der Deutſche Bauarbeiterverband gibt ſeit 
dem 6. Mai ein eigenes kleines Wochenbatt 
für die in ſeinen Jugendſektionen organi» 
ſierte Arbeiterjugend unter dem Titel „Jung- 
volk vom Bau“ heraus. Zu gleicher Zeit 
erſchien eine Werbebroſchüre, die die Lehrlinge 
und jugendlichen Arbeiter im Bauberuf zum 
Eintritt in die freigewerkſchaftliche Organi- 
ſation auffordert. Wir wollen bei dieſer 
Gelegenheit nicht verſäumen, der eifrigen 
Jugendarbeit des Deutſchen Bauarbeiter» 
 
92-. ; 
Ein Geſeß über das Lehrlingsweſen. 
Da5 Geſetz über das Lehrlingsweſen ver- 
ſucht, wie Staatsſekretär Hirſch im Reichs- 
tag ausführte, das geſamte Lehrlingswejen 
in Handwerk, Induſtrie und Landwirtſchaft, 
wenn möglich auc) in der Hauswirtſchaft zu 
regeln. Der Entwurf will den Jugendlichen 
in weitem Umfange berufliche Ausbildung 
zuteil werden laſſen und gibt die Grundſäße 
für ihre Beſchäftigung. - Die Regelung des 
verbandes reichen Erfolg zu wünſchen. 
(3) 
Lehrverhältniſſes bleibt den veteiligten Be» 
ruſsſländen, den Handwerks-, Handels- und 
Landwirtſchafts kammern vorbehalten. Bei 
Erfüllung dieſer Aufgaben ſollen Arbeit- 
geber und Arbeitnehmer völlig 
gleichbered<htigt nebeneinander ſtehen. 
Die Lehrlingszüchterei ſoil ſich nicht weiier 
ausbilden können, und nur ſolche Betriebe 
ſollen Lehrlinge anleiten dürfen, die zur 
Ausbildung wirklich geeignet ſind. Die Ent-
	        
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