220
wirken kann. Beſonders die Arbeiterjugend
müßte dur) die Betonung der Enthaltſams-
keit als jittlicjer Forderung anderen Volks-
kreiſen ein nachahmenswertes Vorbild ſein.
So könnte die Jugend zum Wohle der Ge-
jamtheit den SGchaden wieder wettmachen
helfen, den gerade die „geheiligten“ Trink-
ſitten der Vorkriegszeit der Volksgeſundheit
zugefügt haben. Nicht minder gelten der-
artige Betrachtungen für den Tabak. Das
völlige Aufgeben des Tabakgenuſſes iſt zum
mindeſten für die Jugend eine Pflicht. Auch
wenn es ein Opfer ſein ſollte, muß dieſes
Opfer von unſerer proletariſchen Jugend in
ihrem eigenen Intereſſe gebracht werden.
Noch ſchwerer mag dem oder jenem der Ver-
zicht auf die „erheiternden“ Wirkungen des
Alkohols werden und das Aufgeben der
Durd) die Tradition geheiligten Trinfkſitten.
Aber wir können und dürfen ſolche Tradi-
tionen nicht pflegen, weil die Geſundheit
heute mehr als ſonſt unſer wichtigſtes Gut
iſt. Das muß ſich vor allem die Arbeiter-
jugend erhalten, um die Aufgaben zu er-
füllen, die der Sozialismus von ihr ver-
langt. Mit dem Tabakgenuß ſchädigt ſie
direkt nur ſich ſelbſt, dadurch, daß ſie bei ihren
beſchränften Mitteln ſich die notwendige
Nahrung verkürzt. Beim Alkohol kommt
noch hinzu, daß durch ſeine Bereitung wich-
tige Nahrungsmittel der Geſamtheit entzogen
werden. Alſo nicht nur um ihrer ſelbſt, ſon-
dern um des ganzen Volkes und ſeiner Zu-
funft willen, joll die Arbeiterjugend
Berzicht üben und ein Vorbild
geben.
Guſtav Möri>e, Braunſchweig.
Iugendwandern und JForſiverwaltung.
Nichts verdirbt mehr die Freude am Wan-
dern als die vielen Warnungs- und Bekannt-
madhungstafeln, die überall im Walde zu
finden ſind. Wir ſind jeßt wieder mit einer
neuen derartigen Tafel beglü>kt worden.
Neben anderen Verboten und Warnungen
fann man darauſ leſen, daß für das Auf-
ſ<lagen eines Zeltes beim
Förſter 10 Mk. zu entrichten ſind.
Man weiß nicht, handelt es ſich um eine neue
Arbeiter-IJugend
Steuer, mit der die Reparationskoſten bes
glichen werden Jollen. oder ſehen ſich die
Forſtverwaltungen gemüßigt, durch Finanz-
operationen das Wandern zu erſchweren?
Das eine ſteht für uns feſt: wir als Arbeiter-
jugend müſſen derartige Maßnahmen der
Forſtverwaltungen auf das jſ<hurſfſte be»
kämpfen. Wir dürfen es nicht leiden, daß der
arbeitenden Jugend die Möglichkeit ge»
nommen wird, ausgiebige Erholung in der
freien Natur zu ſuchen. Wir fordern von den
Forſtverwaltungen, daß ſie ſofort dieſe Maß-
nahme rüdgängig machen, wenn ſie nicht die
Verantwortung dafür Übernehmen wollen,
daß die wandernde Jugend in die Kinos und
Tanzſäle zurüdgetrieben wird. Hinweg mit
jeder Erſchwerung des Jugendwanderns!
W. Doelfs, Heegermühle.
Für Wanderer in der Roſlo>er Heide.
Vom Roſto>er Ortsverein wird uns ge»
ſchrieben: Das unſerem Verein zur Ver»
fügung geſtellte Waldhaus in der Roſto>er
Heide erfreut ſich eines ziemlich ſtarken Be»
Juches von auswärtigen Genoſſen. Um Ueber»
füſlungen zu vermeiden, und weil wir ſteis
einen verantwortlichen Genoſſen mitſchiäer
müſſen, ſehen wir uns gezwungen, vorherige
Anmeldungen einzufordern. Die Anmeldung
muß mindeſtens acht Tage vorher erfolgen,
damit im Ablehnungsfall noc< Antwort erteilt
werden kann. Ausnahmen können nicht be-
rüdſichtigt werden. Die Anmeldungen ſind
erbeten an die Adreſſe H. Grünberg, Roſtot,
Neubronner Str. 14.
Jungvolkf vom Bau.
Der Deutſche Bauarbeiterverband gibt ſeit
dem 6. Mai ein eigenes kleines Wochenbatt
für die in ſeinen Jugendſektionen organi»
ſierte Arbeiterjugend unter dem Titel „Jung-
volk vom Bau“ heraus. Zu gleicher Zeit
erſchien eine Werbebroſchüre, die die Lehrlinge
und jugendlichen Arbeiter im Bauberuf zum
Eintritt in die freigewerkſchaftliche Organi-
ſation auffordert. Wir wollen bei dieſer
Gelegenheit nicht verſäumen, der eifrigen
Jugendarbeit des Deutſchen Bauarbeiter»
92-. ;
Ein Geſeß über das Lehrlingsweſen.
Da5 Geſetz über das Lehrlingsweſen ver-
ſucht, wie Staatsſekretär Hirſch im Reichs-
tag ausführte, das geſamte Lehrlingswejen
in Handwerk, Induſtrie und Landwirtſchaft,
wenn möglich auc) in der Hauswirtſchaft zu
regeln. Der Entwurf will den Jugendlichen
in weitem Umfange berufliche Ausbildung
zuteil werden laſſen und gibt die Grundſäße
für ihre Beſchäftigung. - Die Regelung des
verbandes reichen Erfolg zu wünſchen.
(3)
Lehrverhältniſſes bleibt den veteiligten Be»
ruſsſländen, den Handwerks-, Handels- und
Landwirtſchafts kammern vorbehalten. Bei
Erfüllung dieſer Aufgaben ſollen Arbeit-
geber und Arbeitnehmer völlig
gleichbered<htigt nebeneinander ſtehen.
Die Lehrlingszüchterei ſoil ſich nicht weiier
ausbilden können, und nur ſolche Betriebe
ſollen Lehrlinge anleiten dürfen, die zur
Ausbildung wirklich geeignet ſind. Die Ent-