Full text: Arbeiter-Jugend - 16.1924 (16)

Arbeiter-Jugend 93 
ſichen Kapitaliſten dasſelbe verſuchen. Indem 
wir belgiſchen Sozialiſten den deutſchen Ar- 
beitern helſen, verteidigen wir unſer eigenes 
Wohl, denn das Elend umd die Reaktion 
brauchen keine Päſſe, um unſere Grenze zu 
überſchreiten.“ Die Beratungen über vieſen 
Puntt wurden mit folgendem Veſchluß be- 
endet: 
„ „Der Kongreß der Nationalſcbtration der Belgi-= 
jhen Jungen Garden, getreu den Prinzipien der 
Golidacität, die ſie an ber Spike ihres Programms 
trügt, begrüßt die bentſche Arbeiterjugend, vie unter 
ſehr ſc<wierigen Bedingungen gegen die Nationa- 
jſten für vie Verteidigung der Demokratie, der 
weſentlichſten Garantie des Friedens und "der Re- 
Vvarativon, kämpft. Entſchloſſen, im ganzen Lande 
bie Propaganda gege die imperialiitiſche Politik 
de5 Herrn Poinceare zu verſtürken, beſchließt dee 
Kongreß, im Dezember 
1, G.mmlungen zu organiſieren, deren Ergebnis 
geteilt werden ſoll zwiſchen dem Wahlfonds der 
kranzöſiſchen Gozigliſtiſchenn Partel und der Untere 
tihung der beautſid)en Arbeiterjugerd, 
2, der deutichen Arbeiterjugend Kleiber, Wäſche 
uſw. zu ſchicken, 
Der Kongreß ſorberk außerdem die Gruppen auf, 
im Zufammenhang mit diefjem Beſchluß vie Frage 
“ 
    
Für Ingendwohlſahrtf und Erziehung, 
Die Finanznot des Reiches hat in ven 
leßten Wochen zu dem ernſthaften BWe- 
mühen geſühri, den Reichsetat auszugleichen 
und dadurch eimre wichtige Vorausſeizung 
jür die Ordnung unjerer Währungsverhäli- 
niſſe zu erfüllen. Leider hat Dim Reichsre- 
gierung die Abſicht, dieſer Sanierung wich- 
tige ſozialpolitiſche 'Geſeyze Zum Opfer zu 
bringen und im Rahmen des übrigen Ab- 
baues auch das Erziehungsweſen durd) um- 
ſangreiche Lehrerentloſſungew einzuſchränken. 
Beſonvers jtark gejährdet iſt das Jugen D- 
wohlſahrtisgeſeß, das nach dem Be- 
ichlüffen des Reichsiaggs am 1. April 1924 
in Kraft treten ſoll. Die Reichsregierung 
plant, dieſen Termin hinauszuſchieben, um 
die '"Mehrausgaben für die vom Geſetz geſor- 
derte Einrichtung von Jugendämiern zu er- 
ſparen. Eine ſolche Maßnahme würde ein 
Sparen am falſchen Ende bedeuten, denn 
duruW die vorbeugende Arbeit einer gut or- 
ganiſierten Wohlſahrt können der menſchli- 
yen Geſellſchaft viel nüßzlice Mitglieder aus 
den Kreiſen herangezogen werden, die beim 
Tehlen einer geordneien Jugendwohlfahrt 
ver Geſellſchaft als Kranke, Sieche oder ſiti- 
lich und moraliſc) Geſährdete zur Laſt jallem. 
Außerdem iſt das Geſetz geſchaſſen worden 
im Hinbli> auf die ungeheurs Not der deut- 
ſchew Jugend. Dieſe Not iſt heute noch um 
ein Vielfaches größer als zum Zeitpunkt der 
Verabſchiedung des Geſetzes und es muß 
vbaher mit Nachpruc> geſordort werden, daß 
die Beſtimmungen ves Geſetzes ſo ſchnell wie 
möglich in Kraft treten. . 
eines Gireikfs des Vergnügens für Gonntag, den 
2, Dezember, zu präſen“ , 
Nac einer ſpäteren Mitteilung. hat Dieſer 
Beſchluß im Lande ſtarken Widerhall aus» 
gelöſt und die Gammlungern ſchreiten mit 
auten Ergebniſſen ſort. 
Wir ſreuen uns, dieſe zahlreichen Beweiſe 
echter kameradſchafilicgder Geſinnung der 
arbeitenden Jugend jenſeits der Grenzen hier 
konſiatieren zu können. Es wäre uns freilich 
nod) lieber, wenn wir jekt nicht die Objekte 
dieſer Hilfsbereitſc<aſt wären, ſondern wenn 
wir unter günſtigeren Unnſtänden an einem 
gemeinjamen Werk der Internationale mit 
jtar: en Kräſtew mithelſen könnten. Denno): 
das Berhalten unſerer iniernationalen 
Treunde ijt uns ein Anſpern, unſer Organi 
ſation unter allen Umſtänden aufrechtzuer- 
halien, ſie zu ſtärken und auszubauen, damit 
ſie recht bald wieder in voller Leiſtungsfähig: 
keit. an bon Aufgaben der internationalen 
ſozialiſtiſchen Iugendbewegung mitarbeiten 
kann. 
  
 
  
 
Um in dieſem Sinne auf das Reichskabineit 
und vor allem auf das Reichsſinanzmiriſte- 
rium einzuwirken, veranſtalteten die deutſche 
Zentrale für freie Jugendwohlfahrt, der 
Deutſche Lehrerverein, der Deutſche Philo- 
logenverband und der Ausſchuß der deutſchen 
Jugendverbände am 8. Dezember im Reichs» 
tag eine Kundgebung, in der die Redner der 
verſchiedenen Organiſationen forderten, daß 
tas Reichsjugendwohlſährtsgeſ2z am 1. April 
1924 in Kraft triit und daß Mittel und Wege 
geſucht werden, damit bei vem Beamtenadb- 
bau des Reiches die Erziehung der Jugend 
nicht in Mitleidenſchaſt gezogen werden. 
Zum Schluß wurde ſolgende Entſchließung 
itgenommen: 
„Die am 8. Dezember 1923 zu oiner Kund» 
gebung für die deutſche Iungend im Reichs- 
lag verjammeltewm Berbände erheben im 
Inmereſſe dex ventſchen Iungend und damit 
der Zukunft Deutſchlands unter Berufung 
auf die Reichstagsentſchließung vom 10. Okto- 
ber 1923 die dringende Forderung, daß trotz 
ver augenblilich ſchwierigen Finanzlage des 
Reiches die Jngendhilfe und Jugendbildung 
im beſtehenden Umfang erhald?w wird. 
. Sie ſordern vor allem, daß das Reichs» 
geſeß für Tugendwohlfahrt mit dew vom 
Fawtmkreiſen vorgeſchlagenen Einſchrän» 
fungenw zu dem vorgejehenen Termin iw 
Kraſjt geſetzt wird. Die Errungenſchaftew des 
Geſetzes, beſonders die Vereinheitliczung und 
Zuſammenſaſſung der öffentlichen und privaten 
Jugendfürſorge, ſind von ſo außerordent- 
licher Bedeutung == aud) für die Möglichkeit
	        
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