Arbeiter-Jugend 93
ſichen Kapitaliſten dasſelbe verſuchen. Indem
wir belgiſchen Sozialiſten den deutſchen Ar-
beitern helſen, verteidigen wir unſer eigenes
Wohl, denn das Elend umd die Reaktion
brauchen keine Päſſe, um unſere Grenze zu
überſchreiten.“ Die Beratungen über vieſen
Puntt wurden mit folgendem Veſchluß be-
endet:
„ „Der Kongreß der Nationalſcbtration der Belgi-=
jhen Jungen Garden, getreu den Prinzipien der
Golidacität, die ſie an ber Spike ihres Programms
trügt, begrüßt die bentſche Arbeiterjugend, vie unter
ſehr ſc<wierigen Bedingungen gegen die Nationa-
jſten für vie Verteidigung der Demokratie, der
weſentlichſten Garantie des Friedens und "der Re-
Vvarativon, kämpft. Entſchloſſen, im ganzen Lande
bie Propaganda gege die imperialiitiſche Politik
de5 Herrn Poinceare zu verſtürken, beſchließt dee
Kongreß, im Dezember
1, G.mmlungen zu organiſieren, deren Ergebnis
geteilt werden ſoll zwiſchen dem Wahlfonds der
kranzöſiſchen Gozigliſtiſchenn Partel und der Untere
tihung der beautſid)en Arbeiterjugerd,
2, der deutichen Arbeiterjugend Kleiber, Wäſche
uſw. zu ſchicken,
Der Kongreß ſorberk außerdem die Gruppen auf,
im Zufammenhang mit diefjem Beſchluß vie Frage
“
Für Ingendwohlſahrtf und Erziehung,
Die Finanznot des Reiches hat in ven
leßten Wochen zu dem ernſthaften BWe-
mühen geſühri, den Reichsetat auszugleichen
und dadurch eimre wichtige Vorausſeizung
jür die Ordnung unjerer Währungsverhäli-
niſſe zu erfüllen. Leider hat Dim Reichsre-
gierung die Abſicht, dieſer Sanierung wich-
tige ſozialpolitiſche 'Geſeyze Zum Opfer zu
bringen und im Rahmen des übrigen Ab-
baues auch das Erziehungsweſen durd) um-
ſangreiche Lehrerentloſſungew einzuſchränken.
Beſonvers jtark gejährdet iſt das Jugen D-
wohlſahrtisgeſeß, das nach dem Be-
ichlüffen des Reichsiaggs am 1. April 1924
in Kraft treten ſoll. Die Reichsregierung
plant, dieſen Termin hinauszuſchieben, um
die '"Mehrausgaben für die vom Geſetz geſor-
derte Einrichtung von Jugendämiern zu er-
ſparen. Eine ſolche Maßnahme würde ein
Sparen am falſchen Ende bedeuten, denn
duruW die vorbeugende Arbeit einer gut or-
ganiſierten Wohlſahrt können der menſchli-
yen Geſellſchaft viel nüßzlice Mitglieder aus
den Kreiſen herangezogen werden, die beim
Tehlen einer geordneien Jugendwohlfahrt
ver Geſellſchaft als Kranke, Sieche oder ſiti-
lich und moraliſc) Geſährdete zur Laſt jallem.
Außerdem iſt das Geſetz geſchaſſen worden
im Hinbli> auf die ungeheurs Not der deut-
ſchew Jugend. Dieſe Not iſt heute noch um
ein Vielfaches größer als zum Zeitpunkt der
Verabſchiedung des Geſetzes und es muß
vbaher mit Nachpruc> geſordort werden, daß
die Beſtimmungen ves Geſetzes ſo ſchnell wie
möglich in Kraft treten. .
eines Gireikfs des Vergnügens für Gonntag, den
2, Dezember, zu präſen“ ,
Nac einer ſpäteren Mitteilung. hat Dieſer
Beſchluß im Lande ſtarken Widerhall aus»
gelöſt und die Gammlungern ſchreiten mit
auten Ergebniſſen ſort.
Wir ſreuen uns, dieſe zahlreichen Beweiſe
echter kameradſchafilicgder Geſinnung der
arbeitenden Jugend jenſeits der Grenzen hier
konſiatieren zu können. Es wäre uns freilich
nod) lieber, wenn wir jekt nicht die Objekte
dieſer Hilfsbereitſc<aſt wären, ſondern wenn
wir unter günſtigeren Unnſtänden an einem
gemeinjamen Werk der Internationale mit
jtar: en Kräſtew mithelſen könnten. Denno):
das Berhalten unſerer iniernationalen
Treunde ijt uns ein Anſpern, unſer Organi
ſation unter allen Umſtänden aufrechtzuer-
halien, ſie zu ſtärken und auszubauen, damit
ſie recht bald wieder in voller Leiſtungsfähig:
keit. an bon Aufgaben der internationalen
ſozialiſtiſchen Iugendbewegung mitarbeiten
kann.
Um in dieſem Sinne auf das Reichskabineit
und vor allem auf das Reichsſinanzmiriſte-
rium einzuwirken, veranſtalteten die deutſche
Zentrale für freie Jugendwohlfahrt, der
Deutſche Lehrerverein, der Deutſche Philo-
logenverband und der Ausſchuß der deutſchen
Jugendverbände am 8. Dezember im Reichs»
tag eine Kundgebung, in der die Redner der
verſchiedenen Organiſationen forderten, daß
tas Reichsjugendwohlſährtsgeſ2z am 1. April
1924 in Kraft triit und daß Mittel und Wege
geſucht werden, damit bei vem Beamtenadb-
bau des Reiches die Erziehung der Jugend
nicht in Mitleidenſchaſt gezogen werden.
Zum Schluß wurde ſolgende Entſchließung
itgenommen:
„Die am 8. Dezember 1923 zu oiner Kund»
gebung für die deutſche Iungend im Reichs-
lag verjammeltewm Berbände erheben im
Inmereſſe dex ventſchen Iungend und damit
der Zukunft Deutſchlands unter Berufung
auf die Reichstagsentſchließung vom 10. Okto-
ber 1923 die dringende Forderung, daß trotz
ver augenblilich ſchwierigen Finanzlage des
Reiches die Jngendhilfe und Jugendbildung
im beſtehenden Umfang erhald?w wird.
. Sie ſordern vor allem, daß das Reichs»
geſeß für Tugendwohlfahrt mit dew vom
Fawtmkreiſen vorgeſchlagenen Einſchrän»
fungenw zu dem vorgejehenen Termin iw
Kraſjt geſetzt wird. Die Errungenſchaftew des
Geſetzes, beſonders die Vereinheitliczung und
Zuſammenſaſſung der öffentlichen und privaten
Jugendfürſorge, ſind von ſo außerordent-
licher Bedeutung == aud) für die Möglichkeit