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Arbeiter-Jugend
Kerl bekannt, jo daß der Hauptvorſtand ſich
Darin ſicher fühlt, daß er im Sinne der ge-
jamten Mitgliedſchaft gehandelt hat. ---
: Die neue Beitragsregelung hat
einige Drtsgruppenleitungen ſchwer in Har- -
nijc) gebracht. Sie kündigen den Bankerott
ihrer Gruppen an, wenn ſie die drei Pfennig
monatlich an den Hauptvorſtand abſühren
jollen. I< denke nicht daran, mich über die
Bedenken der Drtskajſierer etwa einfach hin-
wegzuſeßzen, oder ſie gar zu verſpotten. I<
weiß, daß ehrliche Sorge manche zu ihren
Proteſten bewegt --, aber weiß andererſeits
doh aud), daß manche gar zu ängſtlich jind.
Bei der heutigen Wirtſchaſtslage zählt für
uns jeder Pfennig, aber wenn man ſich doh
auch einmal in aller Ruhe eingeſteht, daß drei
Pſennig pro Mitglied bei zehn Mitgliedern
erſt ganze 30 deutſche Reichspſennige ergeben
und bei hundert Mitgliedern erſt drei Mark,
dann muß ſich jeder jagen, das kann uns nicht
banferott machen! Eine Gruppe, die bei
50 Mitgliedern nicht 1,50 M“., bei 14100 Mits-
gliedern nicht 3,-- Mk. abführen kann, um
die iſt es ſchon ſehr ſchlecht beſtellt, die darf
dem Hauptvorſtand wegen ſeiner beſcheidenen,
für eine Gruppe mit geſunder Geldwirtſchaft
gar nicht ins Gewicht fallenden «Anſprüche
keine ſeitenlangen Vorwurfs- -und Proteſt-
briefe ſchreiben. Wir erwarten, -'daß jede
Gruppe es ſich zur beſonderen. Aufgabe
machen wird, die Verbandsarbeit mit zu
finanzieren. Unſere Organiſation ruht auf
den Gultern der Mitgliedſchaft. Berſagt
die Organiſation aus Mangel an Mitteln,
dann trägt die Berantwortung dafür aud) die
Mitgliedſchaft ſelbſt. Aber wir hoſſen, daß
dem Bezirk, der uns ſchon Mitte des Monats
meldete, daß über die Hälfte der Gruppen be-
reits den erſten Beitrag abgerechnet häiten,
recht bald alle anderen Bezirke ſolgen. Kaſſic-
rer, an die Front! |
Frei Heil!
Max Weſtphal.
OX Eul
Lehrlingsfürjorge in DODeſterreich.
Nicht nur in Deſterreich, in Deutſchland
nicht minder müſſen die Eltern der Lehrlinge
immer wieder die Erfahrung machen, daß
Sohn oder Tochter nach beendeter
Lehre ſofort entlaſſen werden, Da-
mit Platz frei wird für einen neuen Lehr-
ling. Den Ausgelernten wird von der zU-
ſtändigen Zunft in feierlicher Form beſchei-
nigt, daß Jie das Gewerbe ordnungsmäßig
eriernt haben und nun allen Berufsgenoſſen
als Geſellen oder Gehilfen beſtens empfohlen
werden können. In ihrem bisherigen Lehr-
verhältnis haben ſie ihren Zweck als billige,
willige Arbeitskräſte vollauf erfüllt und ſind
daher überflüſſig geworden. Troßdem
mit oder ohne tarifliche Regelung es des
Landes ſo der Brauch iſt, vaß der Ausge-
lernte im erſten Jahre nach der Lehre einen
beſonders niedrigen Lohn erhält, um ge-
wiſſermaßen eine „Nacherziehungskur“ durc»
zumachen, trozdem iſt der Ausgelernte ſei-
nem bisherigen Lehrherrn zu teuer gewor-
den. Er ſchi>t ihn fort = um ihm Gelegen-
heit zu geben, ſich weiter auszubilden. Da
es an ſolcher Gelegenheit fehlt, obwohl die
neu Ausgelernten als immer nod) billige Ar-
beitsfräſte unter normalen Verhältniſſen am
meiſten begehrt ſind, liegen die Aus-
gelernten auf der Gtraße, ihren
Eltern zur Laſt.
Die Eltern als Einzelperſonen ſtehen den
Dingen machtlos gegenüber. Die Gewerk-
ſhaſten müßen es daher als ihre Aufgabe
betrachten, in Verbindung mit den Linkspar-
Dehrlngefragen uns Jugenöſchun,
teien im Parlament aud) in dieſem Punkt auſ
Abhilfe zu drängen.
Wie das geſchehen kann, zeigt eine Ge-
jezesbeſtimmung, die neuerdings in Deſter-
r eid) herbeigeführt wurde, wonach der aus-
gelernte Lehrling von ſeinem Meiſter no d)
drei Monate na< beendeter
„Lehre in Arbeit behalten wer-
den muß. Es waren bürgerliche Abgeord-
nete, die im Nationalrat einen entſprechen-
den Antrag geſtellt und deſſen Annähme
durchgeſeßt haben, einmal mit Rüdſicht auf
die Cliern als Wähler, dann aber auch, um
weitergehende Anträge der Sozialdemokra-
tiſchen Bartei, die Anträge Dannebergs zu
all bringen. Dieſe Anträge forderten:
1. die Sdaffung eigener Lehrlings-
jektionen;
2. Errichtung von Jugendſenaten beim Ge-
werbegeridt;
83. die dreimonatige Beibehaltspflicht für
ausgelernte Lehrlinge ohne jede Ein-
ſchränkung;
4. eine Lehrlingsentſchädigung bis zu
70 Prozent des Gehilfenlohnes.
Mit der Herbeiführung der Geſeßzesbe-
ſtimmung auf Dreimonatige Beibehaltspflicht
Haben die bürgerlichen Abgeordneten es je-
doch mit ihren zünftleriſchen Freunden, vor-
ab den Lehrlingshaltern, total verdorben.
Die Sorge um den Profit iſt bei dieſen
„Chriſtlichen“ ſtärker ausgeprägt als etwa die
Sorge der Allgemeinheit darum, wo die
Ausgelernten bleiben ſollen, was aus ihnen -
werden ſoll.“
BHeranlwortlich ſür die Redaktion: ECE. Ollenh auer. = Verlag: Arbeiterjugend-Verlag (Aug. Albrecht)
Druck: Buchdruckerei Vorwärts, =-- Sämilich in Berlin GW. 68, Lindenſtraße 3,