Full text: Arbeiter-Jugend - 18.1926 (18)

Arbeiter-Jugend 89 
Einer allgemeinen Mitgliederverſammlung unſerer Organiſation wurde vom Verlauf 
der Verhandlungen Bericht erſtattet. Ginmütig billigte die Verſammlung das Vorgehen des 
Bezirksvorſtandes. Anfang Februar verabſchiedete die Berliner Stadtverordnetenverſamm- 
lung eine Dringlichkeitsporlage des Magiſtrats. Es wurde ein Antrag angenommen und 
150 000 Mark wurden aus deim Zehnmillionenſfſonds zur Durchführung 
der Maßnahmen des Magiſtrats zur Berfügung geſtellt. Die beſchloſſenen Richtlinien. 
für Maßnahmen für die erwerbsloſe Jugend lauten folgendermaßen: 
1. Als allgemeine Maßnahme kommt die Beteiligung der Jugendlichen an der ſtädtiſchen 
Notſtandsaktion in. Frage, ſoweit es jich um arbeitsfähige, bedürftige, unfreiwillige Arbeits- 
loſe Handelt. „Es wird, wie dies zum Teil bereits durchgeführt iſt, empfohlen, die Auszahlung 
der Unterſtüßungsbeträge aus der ſtädtiſchen Notſtandsakition von dem Nachweis abhängig 
zu machen, daß die Jugendlichen die Fortbildungs- oder Wahlſortbildungsſchule beſuchen. 
2. Im übrigen wird es ſich empfehlen, je nach den beſonderen Bedürfniſſen und Möglich- 
feiten des Bezirks unter Benutzung vorhandener Einrichtungen folgende Maßnahmen zu 
treffen: . 
a) Das Hauptgewicht wird darauf gelegt werden müſſen, die Jugendlichen in kleineren 
Kreiſen unter geeigneter Leitung und Anleitung zu ſammeln und zu beſchäftigen. Dabei 
werden die Bezirke zwe>mäßig die bereits jetzt für ähnliche Zwecke verwendeten Räume 
benutzen. Es kommen insbeſondere in Betracht in erſter Linie Werkklaſſen der Schulen, 
in denen etwa 20 Jugendliche einige Stunden des Tages beſchäftigt werden können, 
jerner etiva geeignete Räume in Jugendheimen, Werkſtätten und Nähſtuben in den 
gemeinnüßigen Anſtalten, ſonſtige Einrichtungen von Jugendverbänden, Gewerkſchaften 
uſw. Nach Möglichkeit können die Nähſtuben auch für kleinere Ausbeſſerungen und 
Näharbeiten an den Sachen ver Jugendlichen ſelbſt verwendet werden. 
Auf die Gewinnung geeigneter Leiter (Lehrer, Lehrerinnen, Werklehrer, Werk» 
lehrerinnen, pädagogiſch eingeſtellte erwerbsloſe Techniker und Jngenieure uſw.) und 
auf die Heranziehung von Jugendverbänden wird Wert zu legen jein. Für die Werk» 
klaſſen in den Schulen werden nur Lehrer(innen) oder Werklehrer(innen) in Frage 
fommen,. 
„Im Anſchluß und Aufbau auf dieſer grundlegenden Arbeit können mehrere Werkklaſſen 
in den Aulen der Schulen und ſonſtigen, den Bezirken zur Verfügung ſtehenden Sälen 
zu Unterhaltungen muſikaliſcher und literariſcher Art (auch Schulkinos, Leſehallen uſw.) 
zuſammengefaßt werden. 
c) Für die Ermöglichung von Speiſung wird ſich empfehlen, daß die Leiter der Werkklaſſen 
vſw, an die Jugendlichen, für welche eine Speiſung erforderlich iſt, Marken ausgeben, 
joweit Speiſungsſtellen in erreichbarer Nähe liegen. Im anderen Fall kommt Ver- 
bindung der Speiſung mit den Werkklaſſen uſw. in Frage. In gleicher Weiſe werden 
öugendliche für die Erholungsfürſorge ausgeſucht und durch Vermittlung der Bezirks» 
jugendämter untergebracht werden können. 
d) Als wirkſame Maßnahme wird auch zu empfehlen jein, die Jugendvereine darauf hin- 
zuweiſen, erwerbsloſe Jugendliche nach Möglichkeit an ihren oder an beſonders dafür 
einzurichtenden Veranſtaltungen teilnehmen zu laſſen. 
e) Der Beſuch der Wahlfortbildungsſchule wird Bedürftigen unentgeltlich gewährt. 
1) Auf die ärztliche Verſorgung der erwerbsloſen Jugendlichen wird beſonderes Augen- 
mert zu richien jein. Goweit auf ärztliche Anordnung bei ungünjtigem Geſundheits- 
zuſtand der Jugendlichen eine Erholungsverſchi>ung geboten erſcheint, wird eine ſolche 
durchzuführen ſein, In Ausſicht genommen iſt Verſchikung in die jtädtiſchen Heime 
Scheuen und Zoſſen durch das Landesjugendamt. 
Die Burchführung dieſer Aufgaben muß nun in allen Verwaltungsbezirken Groß 
Berlins eiſrig betrieben werden. Wenn es ſich auch um eine Arbeit handelt, deren Bewälti- 
gung den amtlichen Stellen vorbehalten bleibt, ſo müſſen wir als Urbeiterjugend unſere Kräfte 
zur Berſügung ſtellen. Auf alle Fälle werden wir überall darauf achten, daß unſere For- 
verungen, die in den Richtlinien enthalten ſind, auch ausgeführt werden. Neben dieſen 
Maßnahnien gehen noch Beranſtaltungen für die Mitglieder unſerer Organiſation und der 
jreien Gewerkſchaften, Es ſollen Kurſe in unſerem Landheim am Quengſee bei Brandenburg 
Db 
Nawe“
	        
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