Full text: Arbeiter-Jugend - 24.1932 (24)

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Zöglinge bei der Arbeit im Struveshof 
lichen gekommen, So daß die Staatsanwaltschaft einschreiten mußte. Eine ganze 
Reihe von Fällen kann aufgezählt werden, in denen Sich Erzieher wegen Ueber- 
Schreitung ihrer Beſfugnisse, geschlechtlichen Mißbrauchs der Jugendlichen usw. 
Strafbar gemacht haben. Daraus ergibt Sich, daß Fürsorgeerziehung in den meisten 
Fällen heute noch Strafe iet... - | | 
Dem braven Bürger überläuft bei Nennung des Wortes „FÜürsgorgeerziehung“ ein 
leiszes Gruseln. Die Fürsorgezöglinge fallen in Seiner Vorstellungswelt unter die 
Kategorie von Einbrechern, Brandstiftern, Räubern und noch Schlimmeren Menschen. 
Wer kommt denn nun eigentlich in Fürsorgeerziehung? 
Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, das am 1. April 1924 in Kraft getreten iSt, 
bestimmt, daß Minderjährige, die das 18. Lebensfahr noch nicht vollendet haben, 
zur Verhütung oder Beseitigung der Verwahrlosung der Fürgorgeerziehung über» 
wiegen werden können. Auf Grund dieser gesSetzlichen Bestimmung werden Schon 
Schulptlichtige Kinder, ja zuweilen auch Säuglinge der Fürsorgeerziehung i überwiesen, 
weil Sich zur Verhütung der Verwahrlosung -- die körperlicher, geistiger oder Sitt- 
licher Art Sein kann -- keine andere Unterbringungsmöglichkeit bot. Im Reichs- 
jugendwohlfahrtsgesetz ist im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen für den 
Fall, daß Aussicht auf Erfolg der Fürsorgeerziehung besteht, auch die Ueberweisung 
Minderjähriger vorgesehen, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 20. vollendet 
haben. | | | 
Zahlen über den Umfang der Fürsorgeerziehung Sind wegen der unterschied- 
lichen Behandlung der Jugendfürsorge in den einzelnen Ländern Sehr Schwer zu 
"bekommen. Nach einer Veröffentlichung im November-Heft des „Zentralblattes für 
Jugendwohlfahrt“ gab es am 31. März 1930 89 593 Fürsorgezöglinge, davon waren 
51 008 gleich 56,9 Proz. männliche, und 38 585 gleich 43,1 Proz. weibliche Zöglinge.
	        
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