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Zöglinge bei der Arbeit im Struveshof
lichen gekommen, So daß die Staatsanwaltschaft einschreiten mußte. Eine ganze
Reihe von Fällen kann aufgezählt werden, in denen Sich Erzieher wegen Ueber-
Schreitung ihrer Beſfugnisse, geschlechtlichen Mißbrauchs der Jugendlichen usw.
Strafbar gemacht haben. Daraus ergibt Sich, daß Fürsorgeerziehung in den meisten
Fällen heute noch Strafe iet... - | |
Dem braven Bürger überläuft bei Nennung des Wortes „FÜürsgorgeerziehung“ ein
leiszes Gruseln. Die Fürsorgezöglinge fallen in Seiner Vorstellungswelt unter die
Kategorie von Einbrechern, Brandstiftern, Räubern und noch Schlimmeren Menschen.
Wer kommt denn nun eigentlich in Fürsorgeerziehung?
Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, das am 1. April 1924 in Kraft getreten iSt,
bestimmt, daß Minderjährige, die das 18. Lebensfahr noch nicht vollendet haben,
zur Verhütung oder Beseitigung der Verwahrlosung der Fürgorgeerziehung über»
wiegen werden können. Auf Grund dieser gesSetzlichen Bestimmung werden Schon
Schulptlichtige Kinder, ja zuweilen auch Säuglinge der Fürsorgeerziehung i überwiesen,
weil Sich zur Verhütung der Verwahrlosung -- die körperlicher, geistiger oder Sitt-
licher Art Sein kann -- keine andere Unterbringungsmöglichkeit bot. Im Reichs-
jugendwohlfahrtsgesetz ist im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen für den
Fall, daß Aussicht auf Erfolg der Fürsorgeerziehung besteht, auch die Ueberweisung
Minderjähriger vorgesehen, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 20. vollendet
haben. | | |
Zahlen über den Umfang der Fürsorgeerziehung Sind wegen der unterschied-
lichen Behandlung der Jugendfürsorge in den einzelnen Ländern Sehr Schwer zu
"bekommen. Nach einer Veröffentlichung im November-Heft des „Zentralblattes für
Jugendwohlfahrt“ gab es am 31. März 1930 89 593 Fürsorgezöglinge, davon waren
51 008 gleich 56,9 Proz. männliche, und 38 585 gleich 43,1 Proz. weibliche Zöglinge.