zeit die Schule verlasSen und von die»
Sem Jahre ab wird der Geburtenrück»
gang, der im Jahre 1926 Stärker ein“
Setzte, von neuem eine Ständige
V.erminderung der Schüler»
zahl zur Folge haben.
Die Zahl der hauptamtlichen Lehrer
an den öffentlichen Volksschulen beträgt
nach dem Stichtag vom 15. Mai 1931
187 704. Das bedeutet nur ?/s Proz. mehr
als im Jahre 1926/27, Diese geringe Er
' höhung hat nicht Schritt gehalten mit
138
der prozentualen Erhöhung der Kinder
zahl, was in der Hauptsache auf den
Starken Abbau der Lehrkräfte zurück
zuführen ist. Der Reichsdurchschnitt der
Kinderzahl pro Lehrkraft ist von 35,7 im
Jahre 1926/27 auf 40,4 im Jahre 1931/32
gestiegen. Im Schuljahr 1921/22 betrug
er allerdings 45,4 Proz.
Nur nicht ausfernen
Ein Hamburger Maurerlehrling Sollte
die Gesellenprüfung machen. Mit Ab-
Sicht lieferte er ein So außerordentlich
Schlechtes Gesellenstück, daß er die Prüv-
fung nicht bestand. Es graute ihm davor,
als Gegelle arbeitslos auf der Straße zu
liegen, lieber wollte er als Lehrling wei-
terarbeiten! Der Vorfall, So einfach er
auch ist, zeigt die ganze Not der Jugend
von heutel
„Stockprügel und Arrest“
in der Aprilnummer der „Arbeiter-Ju-
gend“ brachten wir einen Artikel „Stock-
prügel und Arrest. Aus dem Tagebuch
eines Fürsorgezöglings“. Die Direktion
der Staatserziehungs-Anstalt Würzburg
Schickt uns die folgende Er widerung,
die wir ungekürzt abdrucken. Das Schrei-
ben lautet:
„im Aprilheft Ihrer Zeitschrift erschien
eine Schilderung eines ehemaligen Für»
Sorgezöglings der Staatserziehungsanstalt
Würzburg, worin er Erlebnisse und Ein
drücke während Seines Aufenthalts in der
-Anstalt beschreibt.
Dieser Artikel enthält Unwahrheiten,
Uebertreibungen und Entstellungen, So
daß dagegen Stellung genommen werden
muß. Zuvor Sei folgendes erwähnt 53 -
Die Staatserziehungsanstalt Würzburg
iSt die einzige Steatliche Anstalt für
katholische über 14 Jahre alte Fürsorge»
zöglinge, die wegen ihrer Verwahrlosung
in Familien und in anderen Anstalten
nicht aufgenommen oder nicht behalten
werden konnten. Die Jungen werden
durch Arbeit und Schule einem bestimm“»
ten Beruf zugeführt (Schreinerei, Schuh“
: macherei, Schneiderei, SchlosSerei und
Gärtnerei). Die Anstaltssatzungen und
die Hausordnung Sind ministeriell geneh»
migt. Die Hausordnung verbietet Reden
und Unterhaltung nur während der Schla»
fenszeit, aber nicht während der Arbeit
und während der Mahlzeiten, wenn Sie in
anständigen Formen gepflogen werden.
Lachen und Scherze verbietet Sie erst
recht nicht, ja von Seiten der Direktion
werden Fröhlichkeit und Heiterkeit unter»
Stützt. Die reichlich bemessene Freizeit
können die Jungen nach freicr Wahl, So
oft es nur angeht, auf dem Spielplatz
oder bei ungünstiger Witterung in freund
lichen, großen Sälen bei Spiel, Unter
haltung, Lesen, freier Beschäftigung,
Posseln, Zeichnen, Handarbeiten, musi-»
kaliscchen Uebungen (Violine, Zither,
Blechmusik, Mundharmonika), Gesang,
Theaterspiel, Turnübungen usw. verbrin»
gen. Diese freie Beschäftigung wird in
keinem Falle den Jungen entzogen. Ein»
mal in der Woche wird ihnen an einem
Werktagnachmittag BPußballspiel auf
einem großen Sportplatz erlaubt und
Wettspiele mit anderen Spielvereinigun»
gen geboten. Außerdem machen die
Jungen an den Sonn»- und Feiertagen
größere Spaziergänge, Wanderungen und
TageSausflüge. Die Hausordnung bietet
also den Jungen genügend Abwechslung.
Bezüglich der Strafen Sei bemerkt, daß
diese in den Anstaltssatzungen festgelegt
Sind und human und gerecht angewendet
werden. Alle Strafen werden nur von der
Direktion ausgesprochen und Schriftlich
festgelegt. Einzig bei großen Roheiten,
Gemeinheiten, Angrifien auf Vorgesetzte
uSw. werden Schärfere Strafen verhängt:
Wurst- und Fleischentzug (aber niemals
Kostentzug), ISolierung und Körperliche
Züchtigung. Körperliche Züchtigung wird
nur im Beisein des Direktors vorgenom»
men. Die ISolierräume Sind freundliche
Einzelzimmer. Dunkelarrest besteht
keiner. Die 1Solierung dauert im höchsten
Falle nur acht Tage und der Junge ber
kommt dabei immer Arbeit, Bücher zur
Unterhaltung und Seine Kost. Einmal
kam es.vor, daß ein Junge vier Wochen
iSoliert werden mußte, dessen EntlasSung
wegen Unerziehbarkeit Sich länger hin-
auSZog. .
Die in dem Artikel angeführten Fälle
(daß zwei Jungen aus dem Fenster ge“
Sprungen Sind und andere Zöglinge