Außer der beruflichen Weiterbildung
iet auch für die Allgemeinbildung und
die Sportliche Betätigung der Jugend-
lichen zu Sorgen,
Die von der Reichsanstalt für Arbeits-
vermittlung und ArbeitsloSenversSiche-
Yvng Und inren Organen durchgeführten
Fortbildungsmaßnahmen mügssen ver-
Stärkt weitergeführt werden.
I. Arbeitsgestaltung.
Die Organisation und Durchführung
der Arbeitshilfe für die erwerbslose
Jugend ist So zu gestalten, daß die Ger
werkschaften Sowohl an der zentralen
als auch an der lokalen Verwaltung
entscheidend beteiligt Sind.
Bei der Beschäftigung jugendlicher
Erwerbsloser im Rahmen der Arbeits-
hilfe müssen folgende Grundsätze ger
wahrt werden:
1. Die Heranziehung der
muß unter Vermeidung
Zwanges erfolgen.
2. Zuzulassen Sind alle hilfsbedürftigen
Erwerbslosen bis zum 25. Lebensjahr.
3. Arbeitszeit und Arbeitseinteilung müs-
Sen So geregelt werden, daß neben
der Arbeit Raum für Belehrung, Sport
und Sinnvolle Freizeitgestaltung bleibt.
4. Die Beschäftigten Sind zu Arbeits-
gemeinschaften zusammenzusSchließen,
die unter weitgehender Selbstverwal-
tung der Teilnehmer Stehen.
3, Die Führer der Arbeitsgemeinschaften
Sind So. auszuwählen, daß Sie volle Ge-
währ für die Durchführung der ge-
meinschaftlichen Arbeit im Geiste der
KameradSschaft und der gegenseitigen
Hilfe bieten,
6. Die Beschäftigten erhalten als Ent
Schädigung angemessene Unterkunft
und Verpflegung, etwa nötige Arbeits-
kleidung Sowie ein entsprechendes
Taschengeld. Außerdem Sind Sie gegen
Krankheit, Unfall und Invalidität zu
verSichern.
(I. Arbeitsgebiete
Die Arbeiten, die im Rahmen der Ar
beitshilfe zu leisten Sind, Sollen gemein“
nützig und zusSätzlich Sein. Es dart Sich
nur um Arbeiten handeln, die ohne den
Eingatz der Arbeitshilfe auf jeden Fall
Jugendlichen
jeglichen
unterbleiben müßten.
Ständen muß verhindert werden, daß
Arbeiten, die im freien Arbeitsverhäit»
nis oder als Notstandsarbeiten durch»
geführt werden Können, zum Arbeits
objekt der Arbeitshilfe gemacht werden.
Es werden dann Beispiele für Arbeits-
möglichkeiten angeführt: Regulierung
von Dorfstraßen, Bächen, Feldwegen,
Waldwegen, Wanderwegen, Kultivie-
1;
X Dolkszeitung 7
uanmerung «. :
Lesezimmer im Friedrich-Ebert-Heim,
das die Magdeburger Arbeiterschaft für erwerbslos;e
Jugendgenossen eingerichtet hat
rungsarbeiten, Planierung von Sied-
lungsgelände, Neuanlage und Unter-
haltung von Sportanlagen uSw.
IV. Kollektive Selbstnhiife
Die kollektive Selbsthilfe hat den
Zweck, jugendlichen Erwerbslosen in
Stillgelegten Fabriken und Weor-kstätten
Arbeit zu verschaffen und mit den Er-
zeugnissen dieser Arbeit Arbeitslose zu
versorgen. Dafür kommen Solche Ber
triebe in Betracht, in denen Gegenstände
des täglichen Bedarfs, wie Bekleidung,
Unter allen Um-
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