Full text: Arbeiter-Jugend - 24.1932 (24)

Außer der beruflichen Weiterbildung 
iet auch für die Allgemeinbildung und 
die Sportliche Betätigung der Jugend- 
lichen zu Sorgen, 
Die von der Reichsanstalt für Arbeits- 
vermittlung und ArbeitsloSenversSiche- 
Yvng Und inren Organen durchgeführten 
Fortbildungsmaßnahmen mügssen ver- 
Stärkt weitergeführt werden. 
I. Arbeitsgestaltung. 
Die Organisation und Durchführung 
der Arbeitshilfe für die erwerbslose 
Jugend ist So zu gestalten, daß die Ger 
werkschaften Sowohl an der zentralen 
als auch an der lokalen Verwaltung 
entscheidend beteiligt Sind. 
Bei der Beschäftigung jugendlicher 
Erwerbsloser im Rahmen der Arbeits- 
hilfe müssen folgende Grundsätze ger 
wahrt werden: 
1. Die Heranziehung der 
muß unter Vermeidung 
Zwanges erfolgen. 
2. Zuzulassen Sind alle hilfsbedürftigen 
Erwerbslosen bis zum 25. Lebensjahr. 
3. Arbeitszeit und Arbeitseinteilung müs- 
Sen So geregelt werden, daß neben 
der Arbeit Raum für Belehrung, Sport 
und Sinnvolle Freizeitgestaltung bleibt. 
4. Die Beschäftigten Sind zu Arbeits- 
gemeinschaften zusammenzusSchließen, 
die unter weitgehender Selbstverwal- 
tung der Teilnehmer Stehen. 
3, Die Führer der Arbeitsgemeinschaften 
Sind So. auszuwählen, daß Sie volle Ge- 
währ für die Durchführung der ge- 
meinschaftlichen Arbeit im Geiste der 
KameradSschaft und der gegenseitigen 
Hilfe bieten, 
6. Die Beschäftigten erhalten als Ent 
Schädigung angemessene Unterkunft 
und Verpflegung, etwa nötige Arbeits- 
kleidung Sowie ein entsprechendes 
Taschengeld. Außerdem Sind Sie gegen 
Krankheit, Unfall und Invalidität zu 
verSichern. 
(I. Arbeitsgebiete 
Die Arbeiten, die im Rahmen der Ar 
beitshilfe zu leisten Sind, Sollen gemein“ 
nützig und zusSätzlich Sein. Es dart Sich 
nur um Arbeiten handeln, die ohne den 
Eingatz der Arbeitshilfe auf jeden Fall 
Jugendlichen 
jeglichen 
unterbleiben müßten. 
Ständen muß verhindert werden, daß 
Arbeiten, die im freien Arbeitsverhäit» 
nis oder als Notstandsarbeiten durch» 
geführt werden Können, zum Arbeits 
objekt der Arbeitshilfe gemacht werden. 
Es werden dann Beispiele für Arbeits- 
möglichkeiten angeführt: Regulierung 
von Dorfstraßen, Bächen, Feldwegen, 
Waldwegen, Wanderwegen, Kultivie- 
1; 
X Dolkszeitung 7 
uanmerung «. : 
 
Lesezimmer im Friedrich-Ebert-Heim, 
das die Magdeburger Arbeiterschaft für erwerbslos;e 
Jugendgenossen eingerichtet hat 
rungsarbeiten, Planierung von Sied- 
lungsgelände, Neuanlage und Unter- 
haltung von Sportanlagen uSw. 
IV. Kollektive Selbstnhiife 
Die kollektive Selbsthilfe hat den 
Zweck, jugendlichen Erwerbslosen in 
Stillgelegten Fabriken und Weor-kstätten 
Arbeit zu verschaffen und mit den Er- 
zeugnissen dieser Arbeit Arbeitslose zu 
versorgen. Dafür kommen Solche Ber 
triebe in Betracht, in denen Gegenstände 
des täglichen Bedarfs, wie Bekleidung, 
Unter allen Um- 
269
	        
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