Full text: Quartalheft der Katholischen Schulzeitung - 2.1879 (2)

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stehen) kann nur ein idealer sein . . . Die Loge ist nur dazu da, die Ideen aus 
zustreuen, das Gute zu wecken und es durch die Brr. in die Welt hin 
austragen zu lassen . . . In Deutschland ist zu diesem Zwecke bereits ein 
Schritt gethan . . . Wenn von einem Zentralpunkte aus gewisse zeit ge 
rn äße Themate einigermaßen präparirt werden, und so vorbereitet, 
zur Besprechung an die Logen gelangen, so daß gleichzeitig die Auf 
merksamkeit aller Logen auf diese Fragen gerichtet wird, so gibt es 
eine stille (nur?) geistige Ueberzeugung und eine segensreiche Thätig 
keit." *) 
Diese Ansicht Bluntschli's drang denn auch aus dem Großlogentag der deutschen 
Freimaurerei am 24. Mai 1874 zu Berlin durch, indem derselbe folgenden Beschluß 
faßte: „Der deutsche Großlogenbund wird dafür sorgen, daß sämt 
lichen deutschenLogen alljährlich zeitgemäße maurerisch e Fragen vor 
gelegt werden." (Pachtler, ,Götze', S. 188). Nach Nr. 21 der ,Bauhütte' von 
d. I. haben auch die Logen von Ungarn und Rumänien die Diskussion der 
politischen und religiösen Fragen auf dieTagesordnung gesetzt. Nun 
wissen wir, woher in Zukunft die Zeitsragen kommen. 
Im Uebrigen ist all' dieses nur die weitere Entwicklung des Kiiegsplanes gegen 
Thron und Altar, welchen das mit dem Auslande eng verbündete belgische Maurerthum 
schon vor 23 Jahren (24. Juni 1856) entworfen hat und welcher lautet: 
1. Die politischen und religiösen Fragen müssen beständig Gegenstand der Aktion 
der still unter einander verbündeten Logen sein. 
2. In ihren Beziehungen unter einander und mit den geheimen Gesellschaften des 
Auslandes müssen die Logen so organisirt sein, daß sie gemäß den abgeschlosse 
nen Verträgen einem einzigen Impulse folgen. 
3. Die Statuten oder Verträge bilden ein oberstes Gesetz, worüber niemand dis- 
kutiren oder raisonniren darf. Der echte Maurer muß sich blind vor ihnen beugen und 
unterwerfen. 
4. Die Tagesfragen sind: Volkserziehung und Unterricht, öffent 
liche Wohlthätigkeit und Kultusfreiheit. Volkserzieh ung und Schule 
müssen in ihrer Organisation vom Staate abhängen, der Staat aber 
muß uns dien st bar sein und unter dem geheimnißvollen Einfluß der 
Maurerei stehen. In Betreff der Freiheit des katholischen Kultus aber gilt als 
Regel, daß man dieselbe aus der Verfassungsurkunde tilgen muß 1. durch Beschränkung 
der Redefreiheit auf der Kanzel und 2. durch Aufhebung des religiöse:: Vereinsrechtes 
(der religiösen Orden). 
5. Im Nothfalle muß dieses Programm mit Gewalt ausgeführt werden." 
(Pachtler, ,der stille Krieg', S. 56 f.). 
Bei der eminenten Wichtigkeit der Frage der Erziehung und des Unter 
richtes werden wir uns kaum eines falschen Verdachtes schuldig machen, wenn wir 
annehmen, unter den maurerischen mots d’ordre werde gerade diese Frage eine hervor 
ragende Stelle einnehmen. Zu dieser Annahme berechtigt uns, abgesehen davon, 
daß in dem eben angeführten Kriegsplan unter den Tagesfragen auch Volkserzieh 
ung und Unterricht aufgeführt sind, das, was diesfalls in die Oeffentlichkeit ge 
drungen ist, vollständig. 
In den dreißiger Jahren gab der Verfasser der Hephata in seiner Untröstlich- 
keit über die vermeintliche Unthätigkeit des Ordens S. 62 seines Werkes den Rath: 
„Nehmet euch des Schulwesens an und ihr werdet Wunder sehen, ohne Beicht 
väter zu sein." Und schon vor ihm hat der berüchtigte Freimaurer Weis Haupt die 
Hoffnung ausgesprochen: „In wenigen Jahren wird man eine neue Weltmoral haben, 
*) Bei Pachtler, 1. o. 666. Er bemerkt dazu: „Wir danken für diese Enthüllung. Solche 
Themate sind wohl: Konzil und päpstliche Unfehlbarkeit, schwarze Internationale, Germanismus, 
vaterlandslose Jesuiten und Ultramontane, Kulturkampf und Maigesetze und andere mots ä'orärs." 
Vgl. Pachtler, ,Der stille Krieg', 2. Aust. S. 72 f. 
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