Full text: Pädagogische Woche - 2.1906 (2)

Organ 9es DMfaiilchGn PiöDinjialöereins Des „Kath. LehrerDerbanöGS“ un9 9er 
„Bermann-Bubcrfus-Sfiffuna“. 
BraiisbGllagen: „Liferafurblaff“, Jugend- un9 öolhslehfüre“. 
BerausgegeBen von 9en Vorgängen 9iefer Dcreine unter 9er Verantwortlichkeit 9es Verlegers. 
Verlag un9 öefchäftsffeüe: 3. Stahl in Brnsberg. 
llr. H. 
Hrnsberg, Samstag den 10. Februar 1000. 
2. Jahrgang. 
erscheint jeden Samstag im Umfange von wenigstens 16 Seiten. 
?® 2ü gspreis; Vierteljährlich bei der Polt abgeholt oder durch den Buchhandel 1,25 Jl, von der Polt zugestellt 1,37 direkt unter Streifband 
Einzelnummern gegen Einsendung von 20 poltfrei. - Preis der Anzeigen und Beilagen; Die \gespaltene Petitzeile oder 
i^en Raum 30 für Familienanzeigen von Bbonnenten 25 O, bei Wiederholungen Backlah. Beilagen bis 8 Gramm wiegend 1000 Exemplare 
Blle Zuschriften und Sendungen an die Geschäftsstelle der >iPädagogischen Woche», Brnsberg erbeten. 
Fernfprech-BnlchluH Br. 31. 
10 
schwerere nach Vereinbarung. 
Celegramm=fldreffe: Stahl, Brnsberg. 
Inhaltsverzeichnis. Zum Emwuif des Schulunicrhaltungs- 
— ZarGeschihle d> s Zeichenunterrlchles. — E n Wethnachts- 
^scheu! s hr bedenklicher Art. — Gründung des „Verbandes der 
des rhein. ivests. Jndnstriegebtets zur Förderung der wirtschaft' 
lche>i Interessen". — Bereinswesen. — Aus der Schulwelt und dem 
^chrerleben. — Auskunftsstelle des Wests. Prov. Vereins des Kaih 
^hrerverbandes. — Verelnsnachrtchten. — Literarisches. — Inserate- 
2uni Entwurf des Schulunterhciltungsgeleöes. 
Von Rudnitzki-Münster.*) 
Die Lehrertage sind vorüber, und die Lehrerschaft hat ge- 
^i'vchen. Die Beschlüsse siitd inzwischen durch Tagesblätter urid 
Fachpresse bekannt geworden („Pädagogische Woche" Nr. 1 und 
Leider ist bei dieser Gelegenheit eine so tiefgehende Unstim- 
Wgkeit zutage getreten, daß es auch dem Lehrer- und Schul- 
steunde iin Landtage nicht leicht sein dürfte, sich für diese oder 
,e " e Wünsche der Lehrerschaft zu entscheiden. 
Verhältnismäßig am besten hat der erste Teil des Ent- 
^Urfs abgeschnitten, der von der Schulunterhaltung handelt, 
§8 1—17. Die Lehrerschaft hat sich auf die Forderung geeinigt, 
analog den bestehenden Alterszulagekassen auch zur Auf- 
ssthgnng der Grundgehälter Negierungsbezirkskassen zu errichten 
sklen. 
^ Bedenklicher sind schon die Meinungsverschiedenheiten über 
zweiten Teil der Vorlage, die konfessionellen Verhältnisse, 
18—25. Wenn sich in diesem Punkte die Geister derart 
Heiden, daß die katholische Lehrerschaft für die konfessionelle, 
r Ct preußische Lehrertag dagegen für die Simultanschnle eintritt, 
o? wäre das nach Lage der Sache vielleicht verständlich. Aber 
'st Meinungsverschiedenheit hierüber innerhalb derselben Ge- 
rstwschaft, wie es auf dem preußischen Lehrertage in Berlin ge- 
U?9 e n, kann der Sache keinesivegs förderlich sein. Ich glaube, 
dieser Teil der Vorlage nur eine genauere Auslegung des 
j der Verfassung bezweckt, welcher besagt, daß die Kinder 
^ oer Regel von einem Lehrer ihrer Konfession unterrichtet 
vor " sollen, imb daß bei konfessioneller Mischung der Schüler 
. 'ch die Zusammensetzung des Lehrerkollegiums diesem Stand- 
A k^e entsprechen soll. Hiernach dürfte zu besonders heftigen 
Mgriffen der Vorlage nach dieser Seite hin tveniq Anlaß vor 
"egen. 
^ . Weniger einwandfrei scheint mir der dritte Teil des Ent- 
zu sein: Schulverwaltung tind Lehreranstellung. Um so 
l«ss ^ Geleitet von dem Bestreben, jede Ansicht zn Worte kommen zu 
Pi,,?».' gewähren wir den Ausführungen gerne Aufnahme; in manchen 
"EN werden die Meinungen sehr geteilt sein. D. R. 
bedauerlicher ist es, daß gerade in diesen in das Interesse der 
Schule und des Lehrerstandes so tief einschneidenden Fragen, 
wie anch nicht minder in der Besoldungsfrage, geradezu unüber 
brückbare Gegensätze zu bestehen scheinen. Diese Fragen sind 
aktuell geworden und werden für absehbare Zeit von der Bild 
fläche nicht verschwinden, wie immer sich auch das Schicksal 
gegenwärtiger Gesetzesvorlage gestalten möge. Aus diesem 
Grunde möge der Wunsch gerechtfertigt erscheinen, durch nach 
stehende Zeilen zur Klärung der Materie in etwa beizutragen. 
Staatsschule oder Gemeindeschule, der Lehrer Staatsbe 
amter oder Gemeindediener, eine wenigstens annähernd gleiche 
und auskömmliche Besoldung, oder Rationen in unendlichen Ab 
stufungen nach dem jetzigen Muster, — das steht zur Entschei 
dung! — 
Der Kath. Lehrerverband verlangt in seiner Tagung vom 
28. Dezember 1905: „Die Rechte der Gemeinden an den Schulen 
sind in dem bestehenden Umfange aufrecht zu halten. Vor allem 
möge den Schulgemeinden mit mehr als 25 Schulstellen das 
Recht gegeben werden, sowohl die Lehrer als auch die Rektoren 
(Hauptlehrer) zu berufen. Der Regierung bleibt das Recht der 
s Bestätigung. Bezüglich der Versetzung im Interesse des Dienstes 
möge an den bestehenden Verhältnissen nichts geändert werden. 
Schulverbände mit 11 bis 25 Schulstellen sollen für jede Stelle 
3 Bewerber vorschlagen dürfen, Schnlverbände mit 10 und weniger 
Stellen sollen vor der Besetzung der Stelle gehört werden.'" 
Der 3. preußische Lehrertag hat am 29. Dezember v. I. 
iu Berlin beschlossen: „Die Anstellung der Lehrer ist so zu ord 
nen, daß den Gemeinden mit mehr als 25 Schulstellen daS 
Recht der Lehrerberufung und den Gemeinden mit 25 und weniger 
Schulstellen das Recht, für jede Stelle einen Lehrer vorzuschlagen, 
eingeräumt werde. Die Lehrerberufung seitens der Gemeinden 
bedarf der Bestätigung der Schulaufsichtsbehörde. Bei Nichtbe- 
stütigung hat die Angabe der Gründe zu erfolgen. Bei An 
stellung der Schulleiter (Rektoren und Hauptlehrer) haben die 
Gemeinden dieselben Befugnisse, wie bei der Anstellung der 
Lehrer. Bestehende weitergehende Rechte der Gemeinden bei der 
Lehrerberufung sollen bestehen bleiben." 
Da das Vorschlagsrecht lediglich eine andere Form der 
Berufung bedeutet, so würde nach dem Wunsche des preußischen 
j Lehrertages der Staatsbehörde nur das ziemlich belanglose Recht 
I der Bestätigung verbleiben. 
Soweit geht der Kath. Lehrerverband zwar nicht, aber 
auch er befürwortet die Ausübung des Berufungsrechts seitens 
der Schulaufsichtsbehörde nur für Verbände mit weniger als 11 
Schulstellen. Dieses Zugeständnis wurde in der Delegierten 
Versammlung zu Dortmund am 23. Dezember v. I. vom Vor 
stande des Provinzialvereins damit begründet, daß die Ausübung 
des Vorschlags- bezw. Berufungsrechts der kleinen Gemeinden
	        
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