Rundschau.
53
sichtlich wird die Frage in Preußen so gelöst werden, daß die künftigen Lehrer ihre
besondere theoretische und praktische Ausbildung auf einer pädagogischen Hochschule er
halten. Auch für Baden soll eine ähnliche Regelung wie in Preußen angestrebt werden
(Schule und Erziehung, 1924, S. 195 f.)
Das bayerische Unterrichtsministerium hat von seinen Plänen und Absichten über
die künftige Lehrerbildung noch nichts verlauten lassen. Ob Bayern an seinen bis
herigen, allerdings zweckentsprechend verbesserten Lehrerseminarien festhalten wird, ist
noch nicht ersichtlich. Wenn die übrigen Länder, vor allem Preußen, der künftigen
Lehrerbildung einen akademischen Charakter geben, kann Bayern keine Ausnahme
machen. In Bayern könnte die Fachausbildung der protestantischen Lehrer in An
gliederung an die Universität Erlangen, die Fachausbildung der katholischen Lehrer
in Angliederung an die philosophisch-theologischen Hochschulen des Landes organisiert
werden. Damit wäre auch dem konfessionellen Charakter der Volksschule Rechnung
getragen. Auch finanziell ließe sich diese Möglichkeit ohne besondere Schwierigkeiten
verwirklichen. An diesen bayerischen Hochschulen gibt es bereits Lehrstühle für Philo
sophie, für Geschichte, für höhere Mathematik und Physik, für verschiedene Zweige der
Naturwissenschaft, z. B. Chemie und Botanik. Mit einer einzigen Ausnahme besitzen
bereits sämtliche Hochschulen einen Lehrstuhl für Pädagogik. Mit der Schaffung einiger
neuer Lehrstühle wären die Bedürfnisse für die fachliche Ausbildung der Lehrerschaft
sehr gut befriedigt. Dazu käme noch die Gelegenheit in der theologischen Abteilung
das eine oder andere Kolleg zu hören, z. B. Kirchengeschichte, Patrologie oder Apologetik.
Die pädagogischen Probleme der Dorfschule.
Die Landschule, die den Bedürfnissen und der Eigenart des Bauernkindes entspräche,
müßte auf den psychologischen und soziologischen Gesetzen des Dorfes aufgebaut sein.
Eine so organisierte Dorfschule wäre ohne weiteres zugleich die Heimatschule für das
Bauernkind. Mit ein paar Stunden Heimatkunde schafft man aber noch keine Heimat
schule. Unsere heutige Dorfschule leider an einem Konstruktionsfehler; denn sie ist in
Wirklichkeit nur eine vereinfachte Stadtschule. So muß man den Eindruck bekommen,
daß die Schule im Dorfe ein Fremdkörper ist. Die moderne pädagogische Reformbe
wegung ist auf großstädtischem Boden gewachsen. Sie läßt sich darum nicht ohne weiteres
auf das Dorf verpflanzen, weil die Lebensgesetze des Dorfes eine andere Struktur auf
weisen. Dem Landlehrer wird einfach zugemutet, die moderne methodische Problematik
für seinen Unterricht auszuwerten. Niemand kann ihm dabei sichere Richtlinien an
geben. Welches sind z. B. die Wirkungen des Arbeitsschulprinzips in der ungeteilten
Schule auf Lehrer und Schüler, auf die Disziplin, auf den Lehrplan? Wir haben zur
Beantwortung dieser Fragen keine zuverlässigen Unterlagen. Erst wenn diese Unter
lagen herbeigeschafft sind, läßt sich feststellen, ob und in welcher Form die Arbeits
schulidee in diesem Schultyp sich durchführen läßt. Die moderne, in großstädtischen
Verhältnissen wurzelnde, pädagogische Reformbewegung hat die Dorfschule selbst zum
Problem gemacht und den Landlehrer in eine pädagogische Not hineingetrieben. In
dieser seelischen Not beginnt man, sich auf die Eigenart der Dorfschule zu besinnen.
Ja, es wird setzt sogar eine eigene Landschulpädagogik gefordert, die sich auf die wissen
schaftliche Erforschung des Dorfes und der Dorfschule gründet, wie aus den Beschlüssen
der Kreislehrerversammlung des Schulbezirkes Brandenburg hervorgeht. Diese Tagung
forderte die Errichtung einer Zentralstelle zur Bearbeitung der Landschulfragen Auch
das Zentralinstitut in Berlin hat bereits Vorträge über Fragen der Landschule an
gekündigt.
Das bayerische Episkopat gegen das gemeinschafliche Turnen und Baden.
Die Bischöfe Bayerns wenden sich in einem gemeinsamen Hirtenschreiben gegen das
gemeinschaftliche Turnen und Baden, weil sie darin eine Gefahr für we'bliche Sitte und
Sittsamkeit sehen. „Das sich zur Schau stellen widerspricht dem Geiste des Christen
tums. Wir können es also nicht gutheißen, wenn katholische Mädchen in öffentlichen
Wettkämpfen auftreten. Damit sprechen Wir aber kein Verdikt aus gegen die sogenannten
weiblichen Riegen. Jetzt, wo das Turnen auch für die Mädchen Schulfach ist, wäre
ein solches Verbot nur ein Schlag ins Wasser. Aber das können Wir erwarten, daß
die weiblichen Riegen stets getrennt von den Knabenriegen und in einer Halle oder
auf geschlossenem Spielplätze ihre Uebungen vornehmen. Dabei ist es selbstverständlich,
daß Mädchen und Frauen auch in einer Kleidung sich zeigen, wie es christliche Sitte
und Anstand verlangt." In den weiteren Ausführungen des Hirtenschreibens wird
das gemeinsame Baden in scharfen Worten verurteilt. (Amtsblatt für die Diözese
Augsburg, 1924, Nr. 26.)