T6S
v oUen. Sie haben kein Recht zu verlangen, daß der Vater feine | für
Umber gerade nach Ihrem pädagogischen System erziehen lasse;
rine Herren, das ist der gewaltsamste Schritt, zu dem Sie sich
\ Eigen könnten. Ich will, daß dem Ungläubigen gestattet sei,
|tinc Rinder im Unglauben zu erziehen; es mutz aber auch dem
l.engsten Katholiken gestattet sein, seine Rinder katholisch zu er-
zchen. wenn Sie diesen weg nicht einschlagen, so werden Sie nie
> e wahre Einheit schassen. Sie werden die Einheit Deutschlands im
rinzip unmöglich machen. Deshalb, meine Herren, müssen Sie
d >s Recht der Entscheidung, nach welchem pädagogischen System die
l.mder erzogen werden sollen, sich hier nicht vindizieren. Sie müssen
o.)n der einen Seite die Rechte des Staates vollkommen wahren.
,f der anderen Seite aber den Eltern es möglich machen, nach
. >rer heiligsten Überzeugung die Rinder erziehen zu lassen, und das
l nneit Sie, wie mir scheint, auf ganz leichtem Wege. Erstens
: .üflen Sie volle Lehr- und Lernfreiheit anerkennen, (bewähren Sie
» ieje, dann haben Sie dadurch jedem wohlhabenden es möglich
macht, für seine Rinder diejenige Unteriichtsanstalt aufzusuchen,
hen Lehrer für sich zu gewinnen, der nach seiner Ansicht nach seinem
Gewissen die Rinder am besten erziehen wird. Ruch dem Staate
eüührt aber hier sein Recht. Er mag auch eine bestimmte Stufe
ormaler Geistesbildung von jedem Staatsbürger fordern und die
ältern, Ungehörigen anhalten, diese Stufe der Bildung den Rindern zu
gewähren. Darüber hinaus hat der Staat kein Recht; er hat kein Recht,
von vornherein die Richtung anzugeben, worin der Vater seine Rinder
erziehen lassen soll, dos wäre Tyrannei, das wäre der schmachvollste
Absolutismus; durch Lehr- und Lernfreiheit aber haben Sie erst dem
wohlhabenden das Recht an der Erziehung seiner Rinder gesichert;
nicht aber dem Mittelstände und dem Armen, der nicht so viel ver.
indgen hat, um besondere Lehrer seinen Rindern zu verschaffen oder
ie nach fernen Rnstalten zu schicken. Gerade der Mittelstand aber,
oer ärmere Bürger- und Bauernstand, ist insbesondere von diesem
! recht an seinen Rindern durchdrungen; er will auch diese Rechte
geltend machen, und er wird das Recht, über religiöse Erziehung
oer Rinder zu entscheiden, nie der Nationalversammlung zugestehen;
c will cs selbst üben. wollen Sie aber auch den Minderbemittelten
öle Nus Übung dieses Rechts gewähren, so müssen Sie die Volks
.chulen in die Hände der Gemeinden legen. In diesen finden sich
nicht die grellen Gegensätze, wenigstens nicht in der Regel, die man
im ganzen Staate vorfindet. So viel Annäherung in der Gesinnung
überhaupt möglich ist. findet man sie in der Gemeinde. Die Ma.
jorität der Familienväter in der Gemeinde mag dann entscheiden,
in welchem Sinne sie die Gemeindeschulen einrichten will. Will sie
dann die Schule von der Rirche trennen, so hat sie das Recht dazu,
niemand wird sie daran hindern können; will sie dagegen die
Schule mit der Rirche verbinden, z. B. eine katholische Gemeinde,
die es nicht bloß dem Namen nach, sondern der Sache nach ist, gut.
so tue sie es, sie übt da nichts anderes als das Recht, das sie in
Anspruch nehmen muß über die Erziehung ihrer Rinder. Das scheint
mir der einzige Ausweg, der uns übrig bleibt. Der Staat hat
dann der Volksschule gegenüber auch das Recht, seine Intercffen zu
wahren, er kann die Gemeinde anhalten, die erforderliche Zahl von
Volksschulen herzustellen; er kann auch für die Volksschulen einen
bestimmten Grad formaler Geistesbildung in Anspruch nehmen; aber
das Verhältnis der Schule zur Rirche, der Stoff, der zum Unterricht
gebraucht wird, geht ihn nichts an. So muh also die Berufung
der Lehrer ein für allemal in die Hand der Gemeinde gelegt werden,
rind sie allein hat das Recht, zu entscheiden - die Gemeinde sage
ich, nicht die Rirche - sie entscheidet, in welches Verhältnis sie ihre
schule zur Rirche fetzen will, und will sie diese Verbindung, dann
hat sie dasselbe Recht, die Schule mit der Rirche zu verbinden, wie
andere Gemeinden das Recht haben, sie von der Rirche zu trennen.
Wir verlangen eine Verfassung, wo jeder sich frei entwickeln kann,
jeder nach seinem Glauben und seiner eigenen Überzeugung. Ge
währen Sie uns das, und nichts wird vermögen, die Ratholiken
vom Reiche loszureißen. Dann werden sie erstehen wie ein Mann
bei allen Gefahren, für die Erhebung, die Einheit und dir Rrast
Deutschlands.
Erfahrungen an der weltlichen Schule.
Die Germania schreibt dazu u. a.:
Eine Unzahl Lehrer und Lehrerinnen, die sich vor zwei Jahren
die Hagener weltliche Schule zur Verfügung gestellt hatten,
beantragten, angeekelt durch ihre trüben Erfahrungen an dieser
Schule, ihre Rückversetzung an konfessionelle Schulen. In der Stadt
verordnetenversammlung , in der diese Vorkommniffe besprochen,
wurden, wurden zwei Briefe an die Schuldeputation von Lehr
kräften. von denen eine zugleich sozialdemokratische Stadtoerordnett.
ist, verlesen. In einem dieser Briefe heißt es wörtlich: „wenn ich
damals geglaubt haüe, durch meine Mitarbeit an der bekenntnir«
freien Schule den Fortschritt zu fördern, so mußte ich bald einsehen,
daß mein Ideal von der Schule demjenigen der Ellern gegenüber«
stand, wie das Feuer dem Wasser. wahrend für mich ein wejent«
iicher Faktor dieser Schule die Erziehung zur Duldsamkeit und zu?
Gemeinschaft ist, verlangt ein großer Teil der Eltern eine Erziehung
zum Haß und Rlaffenkampf." Die andere Lehrerin schrieb an drtz
Schuloeputation das folgende: „Ein großer Teil unserer Eltern
wünscht eine politisch einseitig gerichtete, atheistische proletarierschule,
die den Rlaffenkampf lehrt, und zwar in der radikalsten Form.
Diese Ausführungen zeigen mit aller Deutlichkeit, daß die weltliche
Schule nicht nur eine proletarierschule, sondern eine Rlassenkamp?
schule erster Ordnung geworden ist . . ." In der Begründung des
Versetzungsgesuches eines Rektors einer solchen Sammelschule erwähnt
er, daß eine Elternversammlung das Verlangen seiner Entfernung
mit folgenden vorwürfen begründet habe:
1. weil er nicht aus der Landeskirche ausgetreten fei;
2. weil er im Unterricht noch mit dem Gottesbegriff operiere;
3. weil er es ablehne, ein politisches Bekenntnis abzulegen;
4. weil er auf Ausflügen usw. Rränze und Schleifen in politischen
Rampffarben untersagt habe; .
5. weil er das Singen politischer Rampflieder in der Schule un»
auf Ausflügen untersagt habe;
6. weil er sich von den Rindern nicht die Anrede Genosie habt
gefallen lassen;
7. weil er in Ronferenzen und auch sonst den Grundsatz vertritt«
Politik gehöre nicht in die Schule; w .
8. weil er aus all diesen Gründen der größte Reaktionär i*
der Schule ist."
Aus der Zeit.
Ungleichung der veamtenbezüge an die Friedensverha^mhe.
Es ist eine Neuregelung der Beamtengehalter erfolgt, nach der voM
I. Juni ab b0% der Friedensbezüge gezahlt werden.
A. Grundgehälter (in Goldmarl jährlich).
Bes. Gr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1068
1176
1284
1496
1728
228«
3120
1
804
840
864
900
936
972
1008
1032
II
876
912
948
984
1032
1068
1104
1140
III
960
996
1044
1080
1128
1164
1212
12)8
IV
1104
1152
1200
1243
1296
1332
1380
1428
V
1296
1356
1404
1464
1512
.1572
1620
1680
VI
1596
1680
1764
1860
1944
2628
2112
2196
VJI
2100
2220
2340
2460
2640
2760
2880
3000
VIII
2400
2580
2760
2940
3060
3240
3420
3600
IX
2820
3000
3180
3360
3540
3720
3900
4140
X
3600
3900
4140
438)
4620
4860
5100
5400
XI
4200
4500
4800
5100
5400
5700
6000
6300
XU
4860
5220
5580
5940
6360
6780
7200
XIll
6300
7200
8100
8700
9600
Linzelgehälter.
B
1: 10 500; 2;
12 000 ; 3:
13 500;
4: 14 400; 5
18 000;
6: 27 000; 7:30 000.
B, Ortsllaffenzuschlag.
Der (vrtsklassenzuschlag soll in seiner seitherigen Höhe und den ^usch^g,
gruppen bestehen bleiben. Von folgenden Sätzen sollen wie bisher nur »u /o
gezahlt werden. ^
über
12000
(Orts
klasse bis 948 Jt
von
von
von
von
von
948 Jt
1284 Jt
2340 Jt
4140 Jt
7200 Jt
bis
bis
bis
bis
bis
1284 ..
2340 „
4140 „
7200 „
12000 „
VI
V
IV
111
11
390 „
540 .
720 „
960 .
1260 „
312 „
432 „
570 „
780 „
1020 „
258 .
360 .
480 „
630 .
840 „
210 „
288 „
390 .
510 ..
660 „
156 „
216 „
300 .
390 .
510 „