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erfüllen sollen. Die Gründe für die Zweiteilung des Lesewerkes sind in
unserer Denkschrift, die in Nr. 22 bet Wochenschrift zum Abdruck kam,
eingehend dargelegt worden. Da nunmehr die Bücher der Lehrerschaft zur
Verfügung stehen, sei auf die Denkschrift nochmals hingewiesen.
Von verschiedenen Stellen wird mitgeteilt, daß Buchhändler zu den von
den Verlegern bekanntgegebenen preisen der Bücher noch 10% Aufschlag
fordern. Das ist selbstverständlich nicht zu billigen. In die preise der
Bücher ist natürlich auch der Gewinnanteil der Buchhändler, wie er gang
und gäbe ist, eingerechnet. Es ist in keiner weise einzusehen, weshalb
hierzu noch Sonderzuschläge gezahlt werden sollen. Die Zeilen müssen
heute endgültig vorbei sein, in denen man in jedem Buchladen für dieselben
Schulbücher verschiedene preise fordern konnte. Sollten deshalb weiterhin
für unsere Bücher irgendwo noch Sonderzuschläge verlangt werden, so weise
man die Mehrforderung entschieden zurück. Der Lesebuchkommission wolle
man von einem solchen vorgehen der Buchhändler, das als unverantwortlich
bezeichnet werden muß, Mitteilung machen, damit für Abhilfe gesorgt
werden kann.
Essen, den 29. Juni 1924. gez: Valentin.
Kranfcttfaffe deutscher Lehrer (Zitz Dortmund).
Die ungewöhnliche Steigerung der Krankheitsfälle, wie auch die wei*
höheren Auslagen für den einzelnen Krankheitsfall zwingen dazu, die
Beiträge für das dritte Vierteljahr zu erhöhen.
Ls haben zu zahlen: Ledige 4,00 Goldmark. Die Beiträge müssen bis
zum 1. August entrichtet sein, bei späterer Zahlung kommt eine Versäumungs
gebühr von 1 Mark zur Erhebung.
Nun werden die Vertrauensleute recht dringend und herzlich gebeten,
möglichst sofort an das Einziehen der Beiträge heranzugehen und diese,
sobald ein nennenswerter Betrag zusammen ist, an den Geschäftsführer der
Kasse, Lehrer Heinrich Hinte in Marten, Harkorlstraße 18, Postscheckamt
Dortmund 4929, einzusenden.
Kulturleben an der Saar.
©rgan des Verbandes bath. Lehrerinnen-Vereine (v. K. D. £.) im Saarland-
„Es ist durchaus kein trockenes Fachblatt. M. Treffe!, die Heraus-
geberin, hat es mit hohem Geschick verstanden, über den Rahmen des Fach
gebietes hinaus dem Blatt ein allgemeines Interesse zu geben. Und sie
tritt dabei mit erstaunlichem Mut für Wahrheit Recht und Deutschtum ein."
So urteilt Professor Dr. Reiners, Bonn, in der Köln. Volkszeitung vom
7, Oktober 1923. Inzwischen hat sich die Monatsschrift weiter auswärts
entwickelt. Aus dem Jahrgang 1924 feien folgende Artikel erwähnt:
Gedanken über Deutschlands Bestimmung und Zukunft. Das Nationaliiäten-
prinzip im Wandel der Zeiten. Zur Bühnengeschichte des Ddn Karlos.
Geschichte der Sozialpädagogik. Soziale Lektüre. Die „Weber" von Ger-
hart Hauptmann. Gußeiserne Herd- und Gfenplatten. Christi Geheimnisse,
unsere Geheimnisse. Nikolaus von Kues als philosophischer Mystiker. Die
Erkenntnistheorie bei Kant. Anschauung als Fundament der Erkenntnis.
Volkswirtschaft als Bildungsgut. Der Aufenthalt der großen Landgräfin
Karoline von Hessen-Varmstadt in Preußen. Entstehung der Steinkohlen.
Die Namen der Mitarbeiter bürgen für die Güte der Zeitschrift. Gegen
Einsendung von einer Goldmark (nicht in Briefmarken) an Saarbrücker
Druckerei und Verlag, A.-G. Saarbrücken wird die Zeitschrift vom
Verlag zugesandt, wir empfehlen den Bezug allen Mitgliedern auf das
wärmste. (Unsere Mitglieder in Saarland beziehen die Wochenschrift als
Pflichtorgan weiter.)
Dompropst Nikel, Breslau f.
stm 28. Juni d. I. wurde durch einen plötzlichen Tod mitten aus seinen
Amtsgeschästen herausgerissen der hochwürdige Herr Prälat Dompropst
P r of- 0r. Johannes Nike!, z. Z. Rektor der hiesigen Friedrich Wilhelms-
Universität. Der verewigte war der Gründer und nimmermüde Helfer und
Bctoier der jungen Breslauer Zweigstelle des pädagogischen Instituts.
Obgleich das Studienjahr 1923/24 ihm als Rector Magnificus eine neue
schwere Arbeitslast auferlegte, übernahm er im letzten Semester selbst eine
Vortragsreihe am Institut, und er hatte dieselbe soeben zu Ende geführt.
Gott selbst möge sein überaus großer Lohn sein. R. i. p.
Lehrerkammerwahl in Berlin.
In 38 Stimmbezirken wählte die Lehrerschaft Berlins die 40 Mitglieder
zur Lehrerkammer (zum Lehrerrat) der Stadt Berlin unter Leitung des vom
Magistrat eingesetzten wahlkommisfars Herrn Schulrat höhne, wahlberech
tigt waren 11228 Rektoren, Lehrer und Lehrerinnen. Die Zahl der ab
gegebenen Stimmen betrug 9841. Für ungültig erklärt wurden 55 Stimmen.
Ls wurden insgesamt 9 786 gültige Stimmen abgegeben. Ls fielen auf den
Wahlvorschlag des Lehrerverbandes Berlin 4928 Stimmen und somit 20
Plätze, auf Gewerkschaft deutscher volkslehrer und Volkslehrerinnen 409
stimmen und somit 2 Plätze, auf Lehrerinnenliste 1921 Stimmen und somit
ö Plätze und auf die Thristlichnationale Vereinigung (verein evangelischer
Lehrer und Lehrerinnen, Rektorenverein und katholischer Lehrer- und
.^hrerinnenverein) 2528Stimmen und somit 10Platze. (AIs Mitglied unseres
Vereins ist Fräulein Steiner gewählt, die Vorsitzende des Vereins katholischer
Lehrerinnen Groß-Berlins.)
BeM§!ehrerrai Crrer.
Die Wahl zum Bezft^slehrerrat findet aus w-chligen Gründen nor-
trst.nicht statt. Die eingereichten Wahlvorschläge werden an die Einsender
zurückgegeben. Der nette Termin für die Einreichung der Liften ist der
Amtliches.
Aus Preußen.
Prüfungsordnung für Werklehrer und Werklehrerinnen.
U III A 719, U IV, UIII. - Berlin, den 24. Mai 1924.
Die Zeugnisse über die Befähigung zur Erteilung von Werkunterricht
an Volks-, mittleren und höheren Schulen sind bisher in der weise aus
gestellt worden, daß die erfolgreiche Teilnahme an einem ordnungsmäßigen
Lehrgang von dem Leiter der besuchten staatlichen oder staatlich anerkannten
werklehrerbildungsanftalt bescheinigt und die Zuerkennung der Lehr
befähigung von denr zuständigen provinzialschuikollegium ausgesprochen
wurde. Dieses Verfahren konnte als zweckmäßig gelten, solange nur einige
wenige Ausbildungsanstalien vorhanden waren und die an ihnen erwor
benen Zeugnisse nur eine beschränkte praktische Bedeutung hatten. Mittler
weile ist die Zahl der Ausbildungsstätten größer geworden und auch die
Bedeutung der Werklehrerzeugnisse infolge ihrer Anerkennung bei der
Mittelschullehrerprüfung und den Prüfungen für das wissenschaftliche und
künstlerische Lehramt an den höheren Schulen gewachsen. Da sich ferner
das Bedürfnis nach einer festen Grundlage herausgestellt hat, auf der mit
andern deutschen Ländern Abkommen über die gegenseitige Anerkennung
der werklehrerzeugnisse abgeschlossen werden können, erscheint es an de-
Zeit, die Ansprüche, die an die Bewerber zu stellen sind, und das Verfahren
bei der Beurteilung ihrer Leistungen sowie die Form der Zeugnisse ein
heitlich zu regeln. Ich erlasse deshalb die unten abgedruckte Prüfung?
Ordnung für Werklehrer und Werklehrerinnen und bestimme zugleich, daß
werklehrerzeugnisse in der bisherigen Fassung und sonstige Bescheinigungen
über die Befähigung als Werklehrer und Werklehrerin nicht mehr aus
gestellt werden dürfen. Die neue Ordnung tritt am 1. Juli d. I. in Kraft.
Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung,
gez.: Boelitz.
Prüfungsordnung für Werklehrer und werttehrerinnen.
Die Befähigung zur Erteilung von Werkunterricht an Volks-, mittleren
und höheren Schulen wird durch Ablegung einer Prüfung erworben. Solche
Prüfungen werden an den staatlichen und staatlich anerkannten werklehrer-
bildungsanstalten abgehalten. Der Prüfungstermin wird von dem für die
Anstalt zuständigen provinzialschuikollegium festgesetzt und durch das Zentral
blatt für dis gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen bekanntgemacht.
8 2.
Der Prüfungsausschuß wird von dem zuständigen provinzialschuikolle
gium gebildet. Cr besteht aus einem Gberjchulrat als Vorsitzendem, lern
Anstaltsleiter und den an der Ausbildung der Bewerber' beteiligten Lehrern.'
8 2.
a) Zugelassen zur Prüfung werden Bewerber, die bereits eine Lehr
befähigung besitzen, oder die ihrer Vorbildung nach für die Zulassung zur
Prüfung für das wissenschaftliche oder künstlerische Lehramt an höheren
Lehranstalten Preußens in Betracht kommen. Die Bewerber müssen den
einjährigen Ganztags- oder den zweijährigen Halbtagslehrgang regelmäßig
besucht und sich bis zu einem vom provinzialschuikollegium zu bestimmenden
Zeitpunkte bei dem Anstaltsleiter zur Prüfung gemeldet haben. Der Anstalts
leiter hat das Verzeichnis der Gemeldeten mit einem Gutachten über deren
Zulassungsfähigkeit und den vorgeschriebenen Nachweisen dem Prüfungs
ausschuß vorzulegen und dessen Entschließung einzuholen, wenn es sich
um eine Wiederholung der Prüfung handelt, ist anzugeben, wo der Bewerber
sich der ersten Prüfung unterzogen hat.
b) Ausnahmsweise können sich auch Bewerber melden, die die Zu
lassungsbedingungen zu a) nicht erfüllen, aber besondere künstlerische odc.
handwerkliche Leistungen aufzuweisen haben, pädagogische Eignung besitzen
und den Nachweis einer entsprechenden Ausbildung erbringen. Sie haben
ihre Meldung ebenfalls an den Anstaltsleiter zu richten.
Der Meldung zur Prüfung find beizufügen:
von allen Bewerbern:
1. ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titclblatte der vollftä'.:'. '
Name, der Geburtsort, das Alter und de: Wohnort des Beweibe:
anzugeben ist,
2. ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem Arzte, der zur Führung
eines Dienstsiegels berechtigt ist,
von den Bewerbern zu a) außerdem:
1. das Zeugnis (die Zeugnisse) über die erworbene(n)Lehrbefchigung(c,:
2. ein Zeugnis über die bisherige Lehrtätigkeit oder in Ermangeln,
eines solchen ein amtliches Führungszeugnis
c) von den Bewerbern zu b) außerdem:
1. die Geburtsurkunde, wodurch nachgewiesen wird, daß der Bewcrb
am Tage der Prüfung das 21. Lebensjahr vollendet hat,
2. Zeugnisse über die empfangene Schulbildung und Fachausbildu
- 3. ein amtliches Führungszeugnis,
4. eigene Arbeiten aus den Gebieten der technischen Prüfung mit
schriftlichen Versicherung, daß sie von dem Bewerbe: rollkcm
selbständig hrrgest-llt sind.
1 Die Bezeichnung umfaßt hier und im folgenden auch Bewerber 1 <■
und Lehrerinnen.