Full text: Wochenschrift für katholische Lehrerinnen - 37.1924 (37)

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Aus unserem verein. 
An die Sammlerinnen im verein katholischer deutscher Lehrerinnen. 
Die Sammlerinnen werden herzlich gebeten, die Mitgliederlisten sobald 
wie möglich der Hauptgeschäftsstelle einzusenden. Die Neubestellung der 
Zeitschriften soll der Vereinfachung und Rostenersparnis wegen, wie im 
vorigen Jahre, nicht durch Bestellkarten erfolgen, sondern nur auf Grund 
der von den Sammlerinnen aufgestellten Listen. Dazu ist er dringend er 
forderlich, daß diese Listen sehr genaue Zugaben enthalten. Es müssen von 
jedem Mitglied Zuname, Vorname, Wohnort, Straße und Haus 
nummer und der postort angegeben werden. Es muß darin vermerkt 
sein, welche Mitglieder für das 1.-3. Vierteljahr 1924 Beiträge 
gezahlt haben. Nur für diese - und natürlich für neu eingetretene Mit 
glieder - wird die Zeitschrift für 1925 bestellt werden. Alphabetische 
Anordnung der Namen ist unerläßlich. Auch müssen für die 
Bezieherinnen der Wochenschrift und die der Mädchenbildung 
getrennte Listen geführt werden. 
Nach Verhandlungen des Verlags Lchöningh mit dem postzeitungsamt 
in Paderborn ist es ausgeschlossen, die Dauerüberweisungen der Zeitschriften 
für 1925 bestehen zu lassen. Sämtliche Überweisungen also werden zum 
Jahresschluß zurückgezogen, und Neubestellungen müssen eingereicht werden. 
Diese Neubestellungen macht die Hauptgeschäftsstelle auf Grund der von 
dM Sammlerinnen eingeschickten Listen. Es liegt im Interesse aller Mit- 
gfieder, ihre genaue Anschrift der Sammlerin ihres Bezirks anzugeben. 
Huch die Sammlerinnen, die bereits Listen eingeschickt haben, in denen aber 
einZ von den oben geforderten Angaben fehlt, oder die die Bezieherinnen 
her beiden Zeitschriften nicht getrennt haben, werden um nochmalige Ein- 
sendung gebeten. 
wir bitten die Sammlerinnen herzlich, die neu aufgestellten Listen wenn 
i.jMstd Möglich sofort, spätestens aber bis zum 15. September der Haupt 
geschäftsstelle, Bexlin.Steglitz, Breitestr. 7, zuzustellen. Nur wenn dieser 
iMynin innegehalten wird, wird es möglich sein, mit der Bearbeitung der 
Etzt fertig zu werden und die Neubestellung vorzunehmen, so daß alle 
Mitglieder die Vereinszeitschriften im neuen Jahre erhalten. 
vereinrbroschen 
hömM für,2M^t für dar Stück (einschl. Porto und Verpackung) von der 
hiNDgef^firstell« Berlin-Steglitz, Breitestr. 7, bezogen werden. 
Betrifft Ordentliche Lehrerinnen. 
Die Vorsitzende» der Arbeitsgruppen für höhere Mädchenbildung und 
^Vorsitzenden der Bezirksvereine werden um Beantwortung folgender 
Früge gebeten: 
lperden in ihrem Orte die ordentlichen Lehrerinnen an 
Lygpissjn nach Gruppe 8 oder nach Gruppe 9 besoldet? 
- Für baldige Antwort wären wir dankbar. 
Die Hauptgeschäftsstelle Berlin-Steglitz, Breitestr. 7. 
Aus der Jugendpflege. 
Am 14. September findet in Dortmund, Josefinen-Ltift, eine Jugend- 
Pflegetagung statt. Die Tagesordnung wird später bekanntgegeben. 
Bei der paderborner Hauptversammlung wurde ein Ausschuß gebildet 
zwecks Aufstellung von Richtlinien für das Mädchenturnen. Dieselben 
werden im September in unserer Zeitschrift veröffentlicht werden. — Lin 
Protest unserer Frauenorganisationen gegen die Entwicklung, die das Mädchen- 
tuyren und der Mädchensport in den letzten Jahren genommen haben, ist 
in Vorbereitung. 
Der Vorstand. I. A.: K. heinen, Barmen, Gewerbeschulstr. 28. 
Aursur für Lehrerinnen der Oberstufe in Pyrmont vom 6.—n. Oktober. 
Vorträge. 
1. Das allgemeine Ziel der Mädchenvolksschule orientiert an der gegen 
wärtigen Lage der Frau. 
2. Die Psyche der volkrschülerin, ihre Neigung und Hemmungen gegen 
über diesen Sielen a) in der Stadt. 
3. Dieselbe b) auf dem Lande. 
4. physiologische Veränderungen in den Entwicklungsjahren. Erkran 
kungen und ihre Folgeerscheinungen. Rörperpflege. 
5. Die Mädchenpsyche im Entwicklungsalter. 
6. Aufklärungsfragen. 
7. Religiöse Taterziehung. 
8. Erziehung zum Gemeinschaftsgedanken, Führerschaft, Autorität und 
Freiheit. 
9. Lektüre, Rlassenlektüre, Erziehung zum fruchtbringenden Lesen. 
10. Erziehung zu häuslichen Tugenden. 
1J. Stellung der Lehrerin auf dem Lande zu Elternschaft und Gemeinde. 
12. Die Persönlichkeit der Lehrerin. 
15. Moderne Jugendbewegung. 
. Kursus wird auch eine praktische Einführung in die Forderungen 
der Richtlinien für Zeichnen und Handfertigkeit bringen. 
Der Rursus beginnt am 6. Oktober, morgens 9 Uhr. Die Rursiftinnen 
werden teils im heim, teils außerhalb des Hauses untergebracht. Die Rosten 
für Logis und Verpflegung betragen 5,50 Jt pro Tag. An Wäsche sind 
mitzubringen ein Rissenbezug, zwei Bettlaken, Hand- und Mundtuch. Das 
Rurfusgelb beträgt 8 J(. Die Meldungen müssen sofort an das Liborius- 
J5f*.”3LPqrmont erfolgen. Da schon zahlreiche Meldungen erfolgt sind, 
wtro spatesten? acht Tage nach Erscheinen dieser Anzeige die Teilnehmerinnen 
liste geschlossen sem. Bei Sammelmeldungen müssen Namen und Anschriften 
genau angegeben werden. Ostern eingegangene Meldungen werden nichts 
berücksichtigt, sondern diese Reflektantinnen müssen neue Meldung senden. 
Den Meldungen bitten wir Postkarte ohne Adreffe oder 10 Pfennig in 
Briefmarken für die Rückantwort zuzufügen. 
Maria Rüberg. Anna Wieners. 
Liturgischer Rursus in Beuron. 
An dem liturgischen Rursus in Beuron beteiligten sich über 50 Lehre, 
rinnen, hochw. Herr Pater Fidelis gab in 8 Vorträgen einen liefen Ein 
blick in die Liturgie, „das fortlebende hohepriestertum Christi, wie es in 
der betenden, opfernden und segnenden Rirche in Erscheinung tritt". Ganz! 
besonders begeisterten die Vorträge über „Liturgie und die Lehrerinnen 
persönlichkeit" und „Liturgie und Lehrerinnentätigkeil". Auch die missa 
recitajta, die in der Rrypta der Rlosterkirche dreimal gefeiert wurde, führte 
in Höhenregionen religiösen Erlebens. Alle Rursteilnehmerinnen fühlten^ 
sich von der Macht unserer Liturgie angezogen, und alle waren einig ins 
dem Wunsche, sich bald wieder in Beuron zu solcher Tagung einfinden zu 
können. 
Satzungen^ des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen. <L. v.) 
8 1. Der Verein führt den Namen „Verein Katholischer deutscher 
Lehrerinnen". Er hat zum Zweck die Vertretung und Förderung der! 
geistigen und materiellen Interessen der Katholischen deutschen Lehrerinnen' 
nach den Grundsätzen der Katholischen Rirche und die pflege der Jugend- \ 
erziehung in religiösem und vaterländischem Geiste. Der Verein hat seinen 
Sitz in Berlin und ist bei dem Amtsgericht dortselbst eingetragen. Das 
Geschäftsjahr läuft mit dem Kalenderjahr. 
8 2. ver Verein sucht seinen Zweck zu erreichen durch den Zusammen 
schluß der Katholischen Lehrerinnen, durch Vertretung ihrer Interessen bei 
den Behörden und in der Presse, durch Einrichtung und Unterhaltung von 
Arbeitsabteilungen und wohlsahrtseinrichtungen. 
8 3. Der Verein besteht aus: 
a) Einzslmitgliedern, 
b) Korporativen Mitgliedern. 
Die Einzelmitglieder find: 
1. ordentliche Mitglieder, 
2. außerordentliche Mitglieder, 
3. Ehrenmitglieder. 
Ordentliches Mitglied Kann jede Katholische Lehrerin werden, die von 
einer staatlichen Behörde ein Zeugnis zur Ausübung der wissenschaftlichen 
Lehrtätigkeit erworben hat. Auch staatlich anerkannte Jugendleiterinnen 
können aufgenommen werden. Die Aufnahme von Fachlehrerinncn ist 
zulässig. Die Geschäftsordnung bestimmt die hierfür geltenden Voraus 
setzungen (8 3). 
Außerordentliche Mitglieder können andere dem verein wohlgesinnte 
Personen werden, insofern sie sich zu einem regelmäßigen Beitrag verpflichten. 
Ehrenmitglieder ernennt die Vereinsleitung wegen hervorragender 
Verdienste um den Verein. 
Die Einzelmitglieder 1 und 2 find in Gruppen zusammengeschlossen, 
welche den Namen Bezirksvereine führen. 
Die korporativen Mitglieder (b) (Zrveigvereine) find selbständige 
Lehrerinnenvereine, die sich als solche auf die allgemeinen Zwecke des 
Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen und die für sie getroffenen Be 
stimmungen der gegenwärtigen Satzungen verpflichten. 
8 4. Als Mitglieder, die zur Ordnung der Angelegenheiten des Vereins 
im Sinne des 8 32 BGB. berufen sind, gelten die Mitglieder al (§3) und 
die Mitglieder b (8 3). Die Mitglieder a 2 und 3 können Ehrenämter im 
Verein bekleiden und sich an den Beratungen beteiligen. 
8 5. Ver Eintritt der Mitglieder a 1 und 2 erfolgt durch mündliche 
oder schriftliche Anmeldung bei den vom Vorstand dazu beauftragten 
Personen. Die Angemeldeten erhalten ein Exemplar der Satzungen mit der 
Geschäftsordnung des Vereins und seiner Einrichtungen. 
8 6. ver Austritt kann jederzeit durch mündliche oder schriftliche 
Mitteilung an die zuständige Sammslstelle erfolgen. Erfolgt die Abmeldung 
nicht vor dem I. November, so bleibt das Mitglied noch zur Zahlung des 
nächsten vollen Jahresbeitrags verpflichtet. Die Nichtzahlung des Jahres 
beitrags gilt als Austrittserklärung. 
Der Wiedereintritt unterliegt der Genehmigung der Vereinsleitung nach 
Anhörung des Bezirksvorstandes und bedingt für diejenigen Mitglieder, 
die den Fürsorge-Einrichtungen angehören, Nachzahlung der sämtlichen 
Jahresbeiträge für die Zeit seit dem Austritt, für alle übrigen mindestens 
Zahlung eines doppelten Monatsbeitrags. Nachzahlung der Jahresbeiträge 
gibt keinen Anspruch auf Nachlieferung der betreffenden Jahrgänge der 
Wochenschrift. 
Die Ausschließung eines Mitgliedes kann bei vorliegenden triftigen 
Gründen durch die Vereinsleitung verfügt werden. 
8 7. Die ordentlichen Mitglieder (a 1) zahlen einen Jahresbeitrag von 
12 Goldmark. Für diejenigen, welche den Fürsorge-Einrichtungen des 
Vereins als Mitglieder beitreten, erhöht sich der Jahresbeitrag um die 
durch die betreffenden Geschäftsordnungen festgesetzten Beiträge. 
Der Beitrag der außerordentlichen Mitglieder beträgt ein viertel des 
Beitrags der ordentlichen Mitglieder. Sie können eine vereinszeitschrift zu 
einem ermäßigten Preise beziehen, der jeweils die Hälfte des ordentlichen 
Beitrags beträgt. , 
Die Korporativ angeschlossenen Vereine entrichten für jedes ihrer Mit 
glieder ein Zwanzigstel des Beitrags der ordentlichen Mitglieder. Sofern 
1 In der Fassung, die sie Pfingsten 1924 durch die Mitgliederversamm 
lung in Paderborn erhalten haben.
	        
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