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Aus unserem verein.
An die Sammlerinnen im verein katholischer deutscher Lehrerinnen.
Die Sammlerinnen werden herzlich gebeten, die Mitgliederlisten sobald
wie möglich der Hauptgeschäftsstelle einzusenden. Die Neubestellung der
Zeitschriften soll der Vereinfachung und Rostenersparnis wegen, wie im
vorigen Jahre, nicht durch Bestellkarten erfolgen, sondern nur auf Grund
der von den Sammlerinnen aufgestellten Listen. Dazu ist er dringend er
forderlich, daß diese Listen sehr genaue Zugaben enthalten. Es müssen von
jedem Mitglied Zuname, Vorname, Wohnort, Straße und Haus
nummer und der postort angegeben werden. Es muß darin vermerkt
sein, welche Mitglieder für das 1.-3. Vierteljahr 1924 Beiträge
gezahlt haben. Nur für diese - und natürlich für neu eingetretene Mit
glieder - wird die Zeitschrift für 1925 bestellt werden. Alphabetische
Anordnung der Namen ist unerläßlich. Auch müssen für die
Bezieherinnen der Wochenschrift und die der Mädchenbildung
getrennte Listen geführt werden.
Nach Verhandlungen des Verlags Lchöningh mit dem postzeitungsamt
in Paderborn ist es ausgeschlossen, die Dauerüberweisungen der Zeitschriften
für 1925 bestehen zu lassen. Sämtliche Überweisungen also werden zum
Jahresschluß zurückgezogen, und Neubestellungen müssen eingereicht werden.
Diese Neubestellungen macht die Hauptgeschäftsstelle auf Grund der von
dM Sammlerinnen eingeschickten Listen. Es liegt im Interesse aller Mit-
gfieder, ihre genaue Anschrift der Sammlerin ihres Bezirks anzugeben.
Huch die Sammlerinnen, die bereits Listen eingeschickt haben, in denen aber
einZ von den oben geforderten Angaben fehlt, oder die die Bezieherinnen
her beiden Zeitschriften nicht getrennt haben, werden um nochmalige Ein-
sendung gebeten.
wir bitten die Sammlerinnen herzlich, die neu aufgestellten Listen wenn
i.jMstd Möglich sofort, spätestens aber bis zum 15. September der Haupt
geschäftsstelle, Bexlin.Steglitz, Breitestr. 7, zuzustellen. Nur wenn dieser
iMynin innegehalten wird, wird es möglich sein, mit der Bearbeitung der
Etzt fertig zu werden und die Neubestellung vorzunehmen, so daß alle
Mitglieder die Vereinszeitschriften im neuen Jahre erhalten.
vereinrbroschen
hömM für,2M^t für dar Stück (einschl. Porto und Verpackung) von der
hiNDgef^firstell« Berlin-Steglitz, Breitestr. 7, bezogen werden.
Betrifft Ordentliche Lehrerinnen.
Die Vorsitzende» der Arbeitsgruppen für höhere Mädchenbildung und
^Vorsitzenden der Bezirksvereine werden um Beantwortung folgender
Früge gebeten:
lperden in ihrem Orte die ordentlichen Lehrerinnen an
Lygpissjn nach Gruppe 8 oder nach Gruppe 9 besoldet?
- Für baldige Antwort wären wir dankbar.
Die Hauptgeschäftsstelle Berlin-Steglitz, Breitestr. 7.
Aus der Jugendpflege.
Am 14. September findet in Dortmund, Josefinen-Ltift, eine Jugend-
Pflegetagung statt. Die Tagesordnung wird später bekanntgegeben.
Bei der paderborner Hauptversammlung wurde ein Ausschuß gebildet
zwecks Aufstellung von Richtlinien für das Mädchenturnen. Dieselben
werden im September in unserer Zeitschrift veröffentlicht werden. — Lin
Protest unserer Frauenorganisationen gegen die Entwicklung, die das Mädchen-
tuyren und der Mädchensport in den letzten Jahren genommen haben, ist
in Vorbereitung.
Der Vorstand. I. A.: K. heinen, Barmen, Gewerbeschulstr. 28.
Aursur für Lehrerinnen der Oberstufe in Pyrmont vom 6.—n. Oktober.
Vorträge.
1. Das allgemeine Ziel der Mädchenvolksschule orientiert an der gegen
wärtigen Lage der Frau.
2. Die Psyche der volkrschülerin, ihre Neigung und Hemmungen gegen
über diesen Sielen a) in der Stadt.
3. Dieselbe b) auf dem Lande.
4. physiologische Veränderungen in den Entwicklungsjahren. Erkran
kungen und ihre Folgeerscheinungen. Rörperpflege.
5. Die Mädchenpsyche im Entwicklungsalter.
6. Aufklärungsfragen.
7. Religiöse Taterziehung.
8. Erziehung zum Gemeinschaftsgedanken, Führerschaft, Autorität und
Freiheit.
9. Lektüre, Rlassenlektüre, Erziehung zum fruchtbringenden Lesen.
10. Erziehung zu häuslichen Tugenden.
1J. Stellung der Lehrerin auf dem Lande zu Elternschaft und Gemeinde.
12. Die Persönlichkeit der Lehrerin.
15. Moderne Jugendbewegung.
. Kursus wird auch eine praktische Einführung in die Forderungen
der Richtlinien für Zeichnen und Handfertigkeit bringen.
Der Rursus beginnt am 6. Oktober, morgens 9 Uhr. Die Rursiftinnen
werden teils im heim, teils außerhalb des Hauses untergebracht. Die Rosten
für Logis und Verpflegung betragen 5,50 Jt pro Tag. An Wäsche sind
mitzubringen ein Rissenbezug, zwei Bettlaken, Hand- und Mundtuch. Das
Rurfusgelb beträgt 8 J(. Die Meldungen müssen sofort an das Liborius-
J5f*.”3LPqrmont erfolgen. Da schon zahlreiche Meldungen erfolgt sind,
wtro spatesten? acht Tage nach Erscheinen dieser Anzeige die Teilnehmerinnen
liste geschlossen sem. Bei Sammelmeldungen müssen Namen und Anschriften
genau angegeben werden. Ostern eingegangene Meldungen werden nichts
berücksichtigt, sondern diese Reflektantinnen müssen neue Meldung senden.
Den Meldungen bitten wir Postkarte ohne Adreffe oder 10 Pfennig in
Briefmarken für die Rückantwort zuzufügen.
Maria Rüberg. Anna Wieners.
Liturgischer Rursus in Beuron.
An dem liturgischen Rursus in Beuron beteiligten sich über 50 Lehre,
rinnen, hochw. Herr Pater Fidelis gab in 8 Vorträgen einen liefen Ein
blick in die Liturgie, „das fortlebende hohepriestertum Christi, wie es in
der betenden, opfernden und segnenden Rirche in Erscheinung tritt". Ganz!
besonders begeisterten die Vorträge über „Liturgie und die Lehrerinnen
persönlichkeit" und „Liturgie und Lehrerinnentätigkeil". Auch die missa
recitajta, die in der Rrypta der Rlosterkirche dreimal gefeiert wurde, führte
in Höhenregionen religiösen Erlebens. Alle Rursteilnehmerinnen fühlten^
sich von der Macht unserer Liturgie angezogen, und alle waren einig ins
dem Wunsche, sich bald wieder in Beuron zu solcher Tagung einfinden zu
können.
Satzungen^ des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen. <L. v.)
8 1. Der Verein führt den Namen „Verein Katholischer deutscher
Lehrerinnen". Er hat zum Zweck die Vertretung und Förderung der!
geistigen und materiellen Interessen der Katholischen deutschen Lehrerinnen'
nach den Grundsätzen der Katholischen Rirche und die pflege der Jugend- \
erziehung in religiösem und vaterländischem Geiste. Der Verein hat seinen
Sitz in Berlin und ist bei dem Amtsgericht dortselbst eingetragen. Das
Geschäftsjahr läuft mit dem Kalenderjahr.
8 2. ver Verein sucht seinen Zweck zu erreichen durch den Zusammen
schluß der Katholischen Lehrerinnen, durch Vertretung ihrer Interessen bei
den Behörden und in der Presse, durch Einrichtung und Unterhaltung von
Arbeitsabteilungen und wohlsahrtseinrichtungen.
8 3. Der Verein besteht aus:
a) Einzslmitgliedern,
b) Korporativen Mitgliedern.
Die Einzelmitglieder find:
1. ordentliche Mitglieder,
2. außerordentliche Mitglieder,
3. Ehrenmitglieder.
Ordentliches Mitglied Kann jede Katholische Lehrerin werden, die von
einer staatlichen Behörde ein Zeugnis zur Ausübung der wissenschaftlichen
Lehrtätigkeit erworben hat. Auch staatlich anerkannte Jugendleiterinnen
können aufgenommen werden. Die Aufnahme von Fachlehrerinncn ist
zulässig. Die Geschäftsordnung bestimmt die hierfür geltenden Voraus
setzungen (8 3).
Außerordentliche Mitglieder können andere dem verein wohlgesinnte
Personen werden, insofern sie sich zu einem regelmäßigen Beitrag verpflichten.
Ehrenmitglieder ernennt die Vereinsleitung wegen hervorragender
Verdienste um den Verein.
Die Einzelmitglieder 1 und 2 find in Gruppen zusammengeschlossen,
welche den Namen Bezirksvereine führen.
Die korporativen Mitglieder (b) (Zrveigvereine) find selbständige
Lehrerinnenvereine, die sich als solche auf die allgemeinen Zwecke des
Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen und die für sie getroffenen Be
stimmungen der gegenwärtigen Satzungen verpflichten.
8 4. Als Mitglieder, die zur Ordnung der Angelegenheiten des Vereins
im Sinne des 8 32 BGB. berufen sind, gelten die Mitglieder al (§3) und
die Mitglieder b (8 3). Die Mitglieder a 2 und 3 können Ehrenämter im
Verein bekleiden und sich an den Beratungen beteiligen.
8 5. Ver Eintritt der Mitglieder a 1 und 2 erfolgt durch mündliche
oder schriftliche Anmeldung bei den vom Vorstand dazu beauftragten
Personen. Die Angemeldeten erhalten ein Exemplar der Satzungen mit der
Geschäftsordnung des Vereins und seiner Einrichtungen.
8 6. ver Austritt kann jederzeit durch mündliche oder schriftliche
Mitteilung an die zuständige Sammslstelle erfolgen. Erfolgt die Abmeldung
nicht vor dem I. November, so bleibt das Mitglied noch zur Zahlung des
nächsten vollen Jahresbeitrags verpflichtet. Die Nichtzahlung des Jahres
beitrags gilt als Austrittserklärung.
Der Wiedereintritt unterliegt der Genehmigung der Vereinsleitung nach
Anhörung des Bezirksvorstandes und bedingt für diejenigen Mitglieder,
die den Fürsorge-Einrichtungen angehören, Nachzahlung der sämtlichen
Jahresbeiträge für die Zeit seit dem Austritt, für alle übrigen mindestens
Zahlung eines doppelten Monatsbeitrags. Nachzahlung der Jahresbeiträge
gibt keinen Anspruch auf Nachlieferung der betreffenden Jahrgänge der
Wochenschrift.
Die Ausschließung eines Mitgliedes kann bei vorliegenden triftigen
Gründen durch die Vereinsleitung verfügt werden.
8 7. Die ordentlichen Mitglieder (a 1) zahlen einen Jahresbeitrag von
12 Goldmark. Für diejenigen, welche den Fürsorge-Einrichtungen des
Vereins als Mitglieder beitreten, erhöht sich der Jahresbeitrag um die
durch die betreffenden Geschäftsordnungen festgesetzten Beiträge.
Der Beitrag der außerordentlichen Mitglieder beträgt ein viertel des
Beitrags der ordentlichen Mitglieder. Sie können eine vereinszeitschrift zu
einem ermäßigten Preise beziehen, der jeweils die Hälfte des ordentlichen
Beitrags beträgt. ,
Die Korporativ angeschlossenen Vereine entrichten für jedes ihrer Mit
glieder ein Zwanzigstel des Beitrags der ordentlichen Mitglieder. Sofern
1 In der Fassung, die sie Pfingsten 1924 durch die Mitgliederversamm
lung in Paderborn erhalten haben.