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sie eine Zeitschrift als Zwangsorgan beziehen, zahlen sie für jedes Mitglied
den halben Beitrag der ordentlichen Mitglieder.
Den Mitgliedern der Zweigvereine steht die Teilnahme an den Fürsorge
einrichtungen des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen unter denselben
Bedingungen offen wie den ordentlichen Mitgliedern (a 1). Der Beitrag
des Zweigvereins an die Vereinskasse erhöht sich jedoch für jedes Mitglied
je einer Kaffe um einen Zuschlag von einem Zwanzigstel des Beitrags der
ordentlichen Mitglieder.
8 8. -Die ordentlichen Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung
stimmberechtigt und können als Delegierte gewählt werden. Die GeMfts-
ordnung bestimmt das Nähere über die Wahl der delegierten. Jede
Delegierte ist berechtigt, bis zu SO Mitglieder durch eine Stimme zu ver
treten. Die Zweigoereine sind berechtigt, für je 100 ihrer Mitglieder
1 Delegierte zu stellen. Angefangene 100 bzw. SO gelten als voll. Die
Wahl der Delegierten und die Form der Glaubbarmachung der Wahl
werden durch die Geschäftsordnung bestimmt. Die Wahl gilt für 1 Jahr.
§ 9. Organe des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen sind:
1. der Vorstand,
2. der geschäftsführende Nusschuß,
3. die Delegiertenversammlung,
4. die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand und der geschäftsführende Ausschuß bilden zusammen die
vereinsleitung.
8 10. Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens 5 Personen,
nämlrch der I. und ll. Vorsitzenden, der 1. und II. Schriftführerin und der
Kassiererin. Tr kann durch 2 Beisitzende ergänzt werden.
Der geschäftsführende Ausschuß setzt sich zusammen aus einer Anzahl
Mitglieder, welche den Vorstand unterstützen und die Geschäfte der einzelnen
Abteilungen leiten, sowie einem geistlichen und einem juristischen Beirat.
Vorstand und geschästsführender Ausschuß bilden zusammen die Vereinsleitung.
§ 11. Der Vorstand wird durch die Delegiertenversammlung auf 3 Jahre
gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so
bestimmt die Vorsitzende einen einstweiligen Ersatz. Die Ergänzungswahl
ist von der nächsten Delegiertenversammlung vorzunehmen. Bis zur Er.
gänzungswahl bilden die übrigen Mitglieder den Vorstand.
Die Bestallung des geschäftsführenden Ausschusses geschieht ebenfalls
auf Z Jahrs durch die Delegiertenversammlung. Sie wird im einzelnen
durch die Geschäftsordnung geregelt.
8 12. Die Vereinsleitung hat die Leitung und Überwachung sämtlicher
Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der gegenwärtigen Satzungen und der
besonderen Beschlüsse der Delegierten- und Mitgliederversammlung. Soweit
nicht andere Anordnungen entgegenstehen, hat die I. Vorsitzende die Ver
antwortung für die ordnungsmäßige Erledigung aller Geschäfte.
8 13. Die Mitteilungen des Vorstandes und des geschäftsführenden
Ausschusses erfolgen regelmäßig in dem Vereinsorgan „Wochenschrift für
katholische Lehrerinnen", in besonderen Fällen durch die Vorstände der
M'.tgliedergruppen.
8 14. Willenserklärungen der vereinsleitung werden in gültiger, den
Verein verpflichtender weife durch die I. oder II. Vorsitzende abgegeben.
Die vereinsleitung ist befugt, nicht nur für einzelne Fälle andere
Personen als Bevollmächtigte des Vereins zu bestellen, sondern auch bestimmte
Amtshandlungen ein für allemal einem Mitglied der vereinsleitung nötigen
falls durch privatvollmacht zu übertragen.
§ 15. Die Vereinsleitung tritt auf schriftliche Einladung der Vorsitzenden
jährlich wenigstens zweimal zusammen. Bei Beschlußfassung entscheidet
einfache Stimmenmehrheit der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit gibt
die Stimme der Vorsitzenden den Ausschlag. Die Vereinsleitung kann auch
ohne Versammlung in bezug auf einzelne Fragen durch schriftliche Erklärung
mit Abstimmung endgültigen Beschluß fassen, hierbei entscheidet die Stimmen.
Mehrheit der an der Abstimmung Teilnehmenden, bei Stimmengleichheit die
Stimme der Vorsitzenden.
§ 16. Die Delegiertenversammlung besteht aus den ordnungsgemäß
gewählten Delegierten. Sie tritt wenigstens einmal im Jahre mit dem
Vorstand und dem geschäftsführenden Ausschuß zusammen. Die Delegierten
versammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes, des geschäftsführenden
Ausschusses und bestellt zur Prüfung der Jahresrechnungen Revisions-
Kommissionen, zur Vorbereitung bestimmter Einzelgeschäfte StudienKom-
Missionen; ferner beschließt sie über:
1. den Haushaltsplan, ,
2. die Entlastung der Geschäftsführung hinsichtlich der Jahresrechuung,
3. die Geschäftsordnung,
4. Anträge an den Verein mit Ausnahme solcher auf Satzungsänderung
und auf Auflösung des Vereins.
8 17. Die ordentliche Mitgliederversammlung muß wenigstens alle
zwei Jahre abgehalten werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung
ist jederzeit vom Vorstand zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es
erfordert, oder der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter
Angabe des Zweckes und der Gründe beantragt.
Die Berufung der Mitgliederversammlung wie der Delegiertenversamm
lung erfolgt wenigstens vier Wochen vor der Versammlung durch den Vor
stand unter Veröffentlichung der Tagesordnung in der „Wochenschrift für
katholische Lehrerinnen".
8 18. Zum Geschäftskreise der Mitgliederversammlung gehören alle
Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht anderen vereinsorganen zu
gewesen sind.
„® e ! t Ersitz in der Mitglieder- und Delegiertenversammlung
fuhrt ore Vorsitzende des Vereins oder das sie vertretende oder von ihr
beauftragte Mitglied der Vereinsleitung.
8 20. Die Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen im
vllgemernen nach einfacher Mehrheit. Stimrnengleicchheit gilt als Ablehnung.
Die Abstimmungsweise der Delegiertenversammlung kann die Geschäfts
ordnung anders regeln.
Über die Form der Abstimmung entscheidet das Ermessen der Versamm
lung; die Wahl des Vorstandes geschieht durch Akklamation oder durch
Stimmzettel.
Über die in der Delegierten, und Mitgliederversammlung gefaßten
Beschlüsse wird eine Verhandlung aufgenommen, die von der I. Vorsitzenden
und der I. Schriftführerin unterzeichnet wird.
8 21. Eine Änderung der Satzung wie auch die Auflösung des Vereins
kann nur erfolgen, wenn dies eine ordnungsmäßig berufene Mitglieder
versammlung mit mindestens % Mehrheit der Erschienenen beschließt.
8 22. Im Falle der Auflösung ist das vermögen zur Tilgung der
Schulden und zur Sicherung der auf dem Verein etwa ruhenden Ver
pflichtungen zu verwenden.
Der noch verbleibende Rest soll in erster Linie den vom Verein ge-
gründeten Anstalten zugute kommen. An zweiter Stelle sollen andere
Anstalten berücksichtigt weiten, welche dem Wohl der katholischen Lehrerinnen
oder der Jugend dienen. Gegebenenfalls besorgt der Vorstand die Liquidation.
Bezirk- und Zweigvereine.
Brrslau. Jeden Herz-Jefu-Freitag abends 6y 2 Uhr findet ein religiöser
Vortrag für Lehrerinnen in der Rapelle des hedwigs-Nähterinnenheims,
Lehmdamm 28, statt. Rolleginnen und Künftige Berufsgenosfinnen (Studen
tinnen, Seminaristinnen) sind herzlich eingeladen.
Lofel. 25. 8., 4 Uhr, Versammlung in Slawentzitz (Gniza). 1. Neu
wahl der 2. Vorsitzenden. 2. Vortrag: „Moderne Leibesübungen".
Osnabrück. Mi., 27. 8., %4 Uhr, Vers, im Ursulinenkloster. Tages
ordnung: 1. Eindrücke und Erlebnisse beim Eucharistischen Rongreß zu
Amsterdam (Studienrat vr. huismann). 2. Moderne Filmvorstellungen.
3. verschiedene Besprechungen. - Anmeldungen zu den Exerzitien in haste
(siehe Anzeige unter Exerzitien) werden von der Gberin des St. Angela
klosters möglichst bald erbeten.
Säcklngen. Um 10. September wird vom katholischen Lehreroerein,
Rreiskonferenz Dberrhein, ein Fortbildungskurs in der hiesigen Volksschule
veranstaltet. Zum Rurs wird vom Unterrichtsministerium Erlaubnis 'zur
Unterrichtsverlegung erteilt. Die Teilnahme ist also nur beim Rreisschulamt
anzuzeigen (siehe Verordnungsblatt). — Reihenfolge der vortrage: 1. Unsere
engere Heimat in der Römer- und Alemannenzeit, Prof. Heck, Waldshut
(10-11 Uhr). 2. Das Prinzip der Arbeitsschule und die religiöse Erziehung
der Jugend, hptl. Mayer, wutöschingen (11-12 Uhr). 3. Rant u. Thomas
von Aquin, vr. Müller, Waldshut (2 — 3 Uhr). 4. wunder des Mikroskops,
Lichtbildervortrag, Pfarrer Deckerl, Degernau (3-4 Uhr). - Ts ist Ehren
pflicht der Mitglieder des katholischen Lehrerinnenvereins, Bezirksverein
Säckingen, sich an dieser Veranstaltung zu beteiligen. Vereinsbeiträge mit
bringen.
Wormditt. 31. 8., 1 Uhr, Versammlung in der haushaltungsschule.
Meritasel.
Exerzitien für Lehrerinnen.
vom 1.-5. Oktober im St. Angelakloster haste bei Osnabrück.
Anmeldungen baldigst an die Lhrw. Gberin M. Bernhardine. Leiter
?. Machhaus 8. J.
Tagung Rundfunk und Schule.
Vas Zentralinftitut für Erziehung und Unterricht wirb vom 6.-8..DKt.
d. I. eine Tagung „Rundfunk und Schule" veranstalten, auf der durch'vör-
träge mit Aussprachen, Ausstellung und Erläuterung von Apparaten und
durch Rundfunkdarbietungen die Fragen geklärt werden sollen: was muß
die Schule vom Rundfunk wissen und was kann er ihr leisten?
vüchrrbesprechungen.
^ Religion und religiöser Leben.
vom Glaubensgut der Völker und Zeiten. Religionsgeschichtliches
Lesebuch für Mittel- und Oberstufe von wilh. Idelberger. Leipzig'l922,
Dürrsche Buchhandlung.
vom Glauben und Aberglauben. Religionsgeschichtliche Sammlung
für die Schulen von B. Göckel. Leipzig 1922, Dürrsche Buchhandlung.
Beide Bücher entstanden aus dem Bestreben heraus, an die Stelle des
Religionsunterrichts und der Dogmenlehre die dogmenfreie Religions-
geschichte treten zu lassen. Sie zeigen aus Ouellenmaterial die verschiedenen
Glaubensformen, angefangen bei den Rindheitsstufen der Urvölker über
die altgermanischen Gottgestalten, die Götter Griechenlands, die Religionen
der Babylonier und Inder zum Judentum und Thristentum. Die Reformation
und ihre Gegenwirkung, die protestantischen Sekten der neueren Zeit, die
modernen Weltanschauungen des Atheismus, Pantheismus und Monismus
kommen in ihren Hauptoertretern zu wort. An sich bieten die Bücher mit
ihrem reichen Ouellenmaterial eine anregende Lektüre; doch können sie
dem positiven Thristen niemals Ersatz für seine Religionsbücher bieten,
ebensowenig wie der religionsgeschichtliche Unterricht den Religionsunterricht
ersetzen kann. Als Schulbücher mit dem ihnen von den Verfassern gesteckten
Ziel lehnen wir deshalb beide Bücher ab. M. M.