Full text: Wochenschrift für katholische Lehrerinnen - 37.1924 (37)

283 
sie eine Zeitschrift als Zwangsorgan beziehen, zahlen sie für jedes Mitglied 
den halben Beitrag der ordentlichen Mitglieder. 
Den Mitgliedern der Zweigvereine steht die Teilnahme an den Fürsorge 
einrichtungen des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen unter denselben 
Bedingungen offen wie den ordentlichen Mitgliedern (a 1). Der Beitrag 
des Zweigvereins an die Vereinskasse erhöht sich jedoch für jedes Mitglied 
je einer Kaffe um einen Zuschlag von einem Zwanzigstel des Beitrags der 
ordentlichen Mitglieder. 
8 8. -Die ordentlichen Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung 
stimmberechtigt und können als Delegierte gewählt werden. Die GeMfts- 
ordnung bestimmt das Nähere über die Wahl der delegierten. Jede 
Delegierte ist berechtigt, bis zu SO Mitglieder durch eine Stimme zu ver 
treten. Die Zweigoereine sind berechtigt, für je 100 ihrer Mitglieder 
1 Delegierte zu stellen. Angefangene 100 bzw. SO gelten als voll. Die 
Wahl der Delegierten und die Form der Glaubbarmachung der Wahl 
werden durch die Geschäftsordnung bestimmt. Die Wahl gilt für 1 Jahr. 
§ 9. Organe des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen sind: 
1. der Vorstand, 
2. der geschäftsführende Nusschuß, 
3. die Delegiertenversammlung, 
4. die Mitgliederversammlung. 
Der Vorstand und der geschäftsführende Ausschuß bilden zusammen die 
vereinsleitung. 
8 10. Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens 5 Personen, 
nämlrch der I. und ll. Vorsitzenden, der 1. und II. Schriftführerin und der 
Kassiererin. Tr kann durch 2 Beisitzende ergänzt werden. 
Der geschäftsführende Ausschuß setzt sich zusammen aus einer Anzahl 
Mitglieder, welche den Vorstand unterstützen und die Geschäfte der einzelnen 
Abteilungen leiten, sowie einem geistlichen und einem juristischen Beirat. 
Vorstand und geschästsführender Ausschuß bilden zusammen die Vereinsleitung. 
§ 11. Der Vorstand wird durch die Delegiertenversammlung auf 3 Jahre 
gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so 
bestimmt die Vorsitzende einen einstweiligen Ersatz. Die Ergänzungswahl 
ist von der nächsten Delegiertenversammlung vorzunehmen. Bis zur Er. 
gänzungswahl bilden die übrigen Mitglieder den Vorstand. 
Die Bestallung des geschäftsführenden Ausschusses geschieht ebenfalls 
auf Z Jahrs durch die Delegiertenversammlung. Sie wird im einzelnen 
durch die Geschäftsordnung geregelt. 
8 12. Die Vereinsleitung hat die Leitung und Überwachung sämtlicher 
Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der gegenwärtigen Satzungen und der 
besonderen Beschlüsse der Delegierten- und Mitgliederversammlung. Soweit 
nicht andere Anordnungen entgegenstehen, hat die I. Vorsitzende die Ver 
antwortung für die ordnungsmäßige Erledigung aller Geschäfte. 
8 13. Die Mitteilungen des Vorstandes und des geschäftsführenden 
Ausschusses erfolgen regelmäßig in dem Vereinsorgan „Wochenschrift für 
katholische Lehrerinnen", in besonderen Fällen durch die Vorstände der 
M'.tgliedergruppen. 
8 14. Willenserklärungen der vereinsleitung werden in gültiger, den 
Verein verpflichtender weife durch die I. oder II. Vorsitzende abgegeben. 
Die vereinsleitung ist befugt, nicht nur für einzelne Fälle andere 
Personen als Bevollmächtigte des Vereins zu bestellen, sondern auch bestimmte 
Amtshandlungen ein für allemal einem Mitglied der vereinsleitung nötigen 
falls durch privatvollmacht zu übertragen. 
§ 15. Die Vereinsleitung tritt auf schriftliche Einladung der Vorsitzenden 
jährlich wenigstens zweimal zusammen. Bei Beschlußfassung entscheidet 
einfache Stimmenmehrheit der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit gibt 
die Stimme der Vorsitzenden den Ausschlag. Die Vereinsleitung kann auch 
ohne Versammlung in bezug auf einzelne Fragen durch schriftliche Erklärung 
mit Abstimmung endgültigen Beschluß fassen, hierbei entscheidet die Stimmen. 
Mehrheit der an der Abstimmung Teilnehmenden, bei Stimmengleichheit die 
Stimme der Vorsitzenden. 
§ 16. Die Delegiertenversammlung besteht aus den ordnungsgemäß 
gewählten Delegierten. Sie tritt wenigstens einmal im Jahre mit dem 
Vorstand und dem geschäftsführenden Ausschuß zusammen. Die Delegierten 
versammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes, des geschäftsführenden 
Ausschusses und bestellt zur Prüfung der Jahresrechnungen Revisions- 
Kommissionen, zur Vorbereitung bestimmter Einzelgeschäfte StudienKom- 
Missionen; ferner beschließt sie über: 
1. den Haushaltsplan, , 
2. die Entlastung der Geschäftsführung hinsichtlich der Jahresrechuung, 
3. die Geschäftsordnung, 
4. Anträge an den Verein mit Ausnahme solcher auf Satzungsänderung 
und auf Auflösung des Vereins. 
8 17. Die ordentliche Mitgliederversammlung muß wenigstens alle 
zwei Jahre abgehalten werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung 
ist jederzeit vom Vorstand zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es 
erfordert, oder der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter 
Angabe des Zweckes und der Gründe beantragt. 
Die Berufung der Mitgliederversammlung wie der Delegiertenversamm 
lung erfolgt wenigstens vier Wochen vor der Versammlung durch den Vor 
stand unter Veröffentlichung der Tagesordnung in der „Wochenschrift für 
katholische Lehrerinnen". 
8 18. Zum Geschäftskreise der Mitgliederversammlung gehören alle 
Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht anderen vereinsorganen zu 
gewesen sind. 
„® e ! t Ersitz in der Mitglieder- und Delegiertenversammlung 
fuhrt ore Vorsitzende des Vereins oder das sie vertretende oder von ihr 
beauftragte Mitglied der Vereinsleitung. 
8 20. Die Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen im 
vllgemernen nach einfacher Mehrheit. Stimrnengleicchheit gilt als Ablehnung. 
Die Abstimmungsweise der Delegiertenversammlung kann die Geschäfts 
ordnung anders regeln. 
Über die Form der Abstimmung entscheidet das Ermessen der Versamm 
lung; die Wahl des Vorstandes geschieht durch Akklamation oder durch 
Stimmzettel. 
Über die in der Delegierten, und Mitgliederversammlung gefaßten 
Beschlüsse wird eine Verhandlung aufgenommen, die von der I. Vorsitzenden 
und der I. Schriftführerin unterzeichnet wird. 
8 21. Eine Änderung der Satzung wie auch die Auflösung des Vereins 
kann nur erfolgen, wenn dies eine ordnungsmäßig berufene Mitglieder 
versammlung mit mindestens % Mehrheit der Erschienenen beschließt. 
8 22. Im Falle der Auflösung ist das vermögen zur Tilgung der 
Schulden und zur Sicherung der auf dem Verein etwa ruhenden Ver 
pflichtungen zu verwenden. 
Der noch verbleibende Rest soll in erster Linie den vom Verein ge- 
gründeten Anstalten zugute kommen. An zweiter Stelle sollen andere 
Anstalten berücksichtigt weiten, welche dem Wohl der katholischen Lehrerinnen 
oder der Jugend dienen. Gegebenenfalls besorgt der Vorstand die Liquidation. 
Bezirk- und Zweigvereine. 
Brrslau. Jeden Herz-Jefu-Freitag abends 6y 2 Uhr findet ein religiöser 
Vortrag für Lehrerinnen in der Rapelle des hedwigs-Nähterinnenheims, 
Lehmdamm 28, statt. Rolleginnen und Künftige Berufsgenosfinnen (Studen 
tinnen, Seminaristinnen) sind herzlich eingeladen. 
Lofel. 25. 8., 4 Uhr, Versammlung in Slawentzitz (Gniza). 1. Neu 
wahl der 2. Vorsitzenden. 2. Vortrag: „Moderne Leibesübungen". 
Osnabrück. Mi., 27. 8., %4 Uhr, Vers, im Ursulinenkloster. Tages 
ordnung: 1. Eindrücke und Erlebnisse beim Eucharistischen Rongreß zu 
Amsterdam (Studienrat vr. huismann). 2. Moderne Filmvorstellungen. 
3. verschiedene Besprechungen. - Anmeldungen zu den Exerzitien in haste 
(siehe Anzeige unter Exerzitien) werden von der Gberin des St. Angela 
klosters möglichst bald erbeten. 
Säcklngen. Um 10. September wird vom katholischen Lehreroerein, 
Rreiskonferenz Dberrhein, ein Fortbildungskurs in der hiesigen Volksschule 
veranstaltet. Zum Rurs wird vom Unterrichtsministerium Erlaubnis 'zur 
Unterrichtsverlegung erteilt. Die Teilnahme ist also nur beim Rreisschulamt 
anzuzeigen (siehe Verordnungsblatt). — Reihenfolge der vortrage: 1. Unsere 
engere Heimat in der Römer- und Alemannenzeit, Prof. Heck, Waldshut 
(10-11 Uhr). 2. Das Prinzip der Arbeitsschule und die religiöse Erziehung 
der Jugend, hptl. Mayer, wutöschingen (11-12 Uhr). 3. Rant u. Thomas 
von Aquin, vr. Müller, Waldshut (2 — 3 Uhr). 4. wunder des Mikroskops, 
Lichtbildervortrag, Pfarrer Deckerl, Degernau (3-4 Uhr). - Ts ist Ehren 
pflicht der Mitglieder des katholischen Lehrerinnenvereins, Bezirksverein 
Säckingen, sich an dieser Veranstaltung zu beteiligen. Vereinsbeiträge mit 
bringen. 
Wormditt. 31. 8., 1 Uhr, Versammlung in der haushaltungsschule. 
Meritasel. 
Exerzitien für Lehrerinnen. 
vom 1.-5. Oktober im St. Angelakloster haste bei Osnabrück. 
Anmeldungen baldigst an die Lhrw. Gberin M. Bernhardine. Leiter 
?. Machhaus 8. J. 
Tagung Rundfunk und Schule. 
Vas Zentralinftitut für Erziehung und Unterricht wirb vom 6.-8..DKt. 
d. I. eine Tagung „Rundfunk und Schule" veranstalten, auf der durch'vör- 
träge mit Aussprachen, Ausstellung und Erläuterung von Apparaten und 
durch Rundfunkdarbietungen die Fragen geklärt werden sollen: was muß 
die Schule vom Rundfunk wissen und was kann er ihr leisten? 
vüchrrbesprechungen. 
^ Religion und religiöser Leben. 
vom Glaubensgut der Völker und Zeiten. Religionsgeschichtliches 
Lesebuch für Mittel- und Oberstufe von wilh. Idelberger. Leipzig'l922, 
Dürrsche Buchhandlung. 
vom Glauben und Aberglauben. Religionsgeschichtliche Sammlung 
für die Schulen von B. Göckel. Leipzig 1922, Dürrsche Buchhandlung. 
Beide Bücher entstanden aus dem Bestreben heraus, an die Stelle des 
Religionsunterrichts und der Dogmenlehre die dogmenfreie Religions- 
geschichte treten zu lassen. Sie zeigen aus Ouellenmaterial die verschiedenen 
Glaubensformen, angefangen bei den Rindheitsstufen der Urvölker über 
die altgermanischen Gottgestalten, die Götter Griechenlands, die Religionen 
der Babylonier und Inder zum Judentum und Thristentum. Die Reformation 
und ihre Gegenwirkung, die protestantischen Sekten der neueren Zeit, die 
modernen Weltanschauungen des Atheismus, Pantheismus und Monismus 
kommen in ihren Hauptoertretern zu wort. An sich bieten die Bücher mit 
ihrem reichen Ouellenmaterial eine anregende Lektüre; doch können sie 
dem positiven Thristen niemals Ersatz für seine Religionsbücher bieten, 
ebensowenig wie der religionsgeschichtliche Unterricht den Religionsunterricht 
ersetzen kann. Als Schulbücher mit dem ihnen von den Verfassern gesteckten 
Ziel lehnen wir deshalb beide Bücher ab. M. M.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.