So
und das sittliche Verhalten der Rinder, Rinderelend wegen Trunkenheit
des Vaters ist nun geschwunden. Lin planmäßiger Unterricht über
den Alkohol ist schon seit Jahrzehnten in der Schule getrieben. (Vas
war dem rastlosen Eifer einer der Leiterinnen des christlichen Frauen
bundes zu verdanken.) Nur so konnte dem Alkoholverbot allmählich
der Bc-d-m bereitet werden. 50 Jahre hat der zähe Rampf drüben
grdi, geführt in der Hauptsache von den Frauen und der Geist-
lichkrtt. was dadurch erreicht wurde, geht am besten aus folgendem
hervor. Die Verbrecherzahl sank in den meisten Staaten um %.
20% der Gefängnisse haben keine Gefangene mehr, in den anderen ist
!die Zahl erheblich zurückgegangen, z. B. von 500 Zellen nur 95 besetzt.
In Boston sank die Zahl der jugendlichen Verbrecher um 25%.
(Nach Gerichtsakten festgestellt von amerikanischen Richtern.) Trinker-
heilstätten konnten zu anderen Zwecken verwendet werden, da sie
ganz leer standen. Und nun vergleiche man die Verhältnisse bei
uns. Das Anwachsen der verbrechen, das Überhandnehmen der
jugendlichen Verbrecher, die Zuchtlosigkeit in unseren Gasthäusern,
bei den Vergnügungen, auch der sogenannten guten Gesellschaft, das
Glend unserer Rinder. Überall wird abgebaut, nur an Gefängnissen
und Strafanstalten ist es unmöglich! Und wir das besiegte, un
barmherzig ausgesogene Volk — Amerika das reiche, freie Volk,
der Sieger im Rriege! „warum kommt bei uns nicht auch das
Aikoholveröot", fragte auch neulich ein Rind der Dberklasse. Ja,
warum!
wie die Diasporaschülen unterhalten werden.
von m. Sander.
Die Schulen in der Diaspora kann man nach der Art, wie sie
unterhalten werden, in reine privcüschulen, in privatschuien mit
staatlichen Zuschüssen und in reine Staatsschulen gliedern. Vas ist
auch der Gang, den die meisten Diasporaschulen in ihrer Entwicklung
nehmen. Aus kleinen Anfängen erwächst mit der Zeit eine größere
Schule, ganz wie die religiöse Gemeinde aufblüht oder wieder zurück
geht.
Das Bedürfnis nach diesen konfessionellen Rleinschulen, den
Diasporaschulen, findet leider staatlicherseits selten das rechte Ver
ständnis. Katholische Eltern in protestantischen Gegenden sind ge
zwungen, ihre R-nder in Schulen anderer Konfession zu schicken.
Religiöse Reibereien, die Sehnsucht nach katholischem Leben, die
Sorge vor religiöser Verflachung und Lauheit drängen mit der Zeit
nach einer eigenen katholischen Schule. Die Eingaben an die Regie
rung um Errichtung einer solchen sind meist ergebnislos mit dem
Hinweis, daß das Bedürfnis nicht anerkannt werden kann. Besteht
die Gemeinde auf ihrer Schule, so muß sie sich selbst eine schaffen.
Der Pfarrer nimmt die Sache in die Hand. Ein Zimmer wird als
Schulraum gemietet und notdürftig ausgestattet, eine Lehrerin an
gestellt, und der Geistliche ist der Leiter. Die Genehmigung zur
Errichtung wird bei der Regierung nachgesucht und meist, nachdem
die Schute nun einmal vorhanden war, auch erteilt, da sie ja dem
Staate keine Rosten verursacht.
Der Träger der Schule ist die Gemeinde; sie muß die Rosten für
Miete, Unterhaltung der Schule und das Gehalt für die Lehrerin
oufbringen. Dazu sind die Diafporagemeinden jedoch selten imstande.
So muß der Bonifatiusverein, dieser vielbegehrte Nothelfer, einen
Zuschuß gewähren. Ist er dazu nicht in der Lage und können
andere private Mittel nicht herangezogen werden, dann kann sich
,die Schule nicht halten und muß wieder aufgelöst werden. Durch
die unermüdliche Arbeit im Schutzengelverein, dem letzten jungen
«Zweige am Baum des Bonifatiusvsreins, ist es gelungen, daß die
vorhandenen privaten Diasporaschulen zur Zeit in ihrem Bestände
gesichert sind und dem Abbau nicht anheimfallen, vorausgesetzt, daß
jseine Einnahmen, den Zeitverhältmssen entsprechend, mitgehen. Um
nur die katholischen Schulen in der Diaspora vor dem Untergange
zu schuhen, haben die Lehrpersonen mit vorbildlichem Dpferstnn zum
Teil jahrzehntelang für ein Gehalt gearbeitet, das man öffentlich
i nicht gern nennen mag, so klein war es. wir haben es vor I^hres-
frist als eine Errungenschaft begrüßt, als erst 30, später sogar 60%
ifccr staatlichen Anfangsgehälter gezahlt werden konnten. Zur Zeit
-sind es 80%, wobei (Ortsklasse und Alterszulagen berücksichtigt sind.
6lso ein glänzender Erfolg, den wir durch die bereitwillige Ab-
gabe von 2% vom Tausend pro Vierteljahr mit dem Vereins
beitrag zugleich sichern wollen, würde der Schutzengelverein über
reichere Mittel verfügen, könnten jetzt 40 - 60 Schulen neu erstehen,
so vielen Junglehrerinnen der Herzenswunsch erfüllt und so manches
katholische Rind vor dem Abfall und Lauwerden bewahrt werden.
Ls sei betont, daß der Bonifatiusverein als solcher die Lehrpersonen
nicht besoldet, sondern die kirchliche Gemeinde, er gibt nur ent
sprechende Zuschüsse zu dem, was die Diasporakatholiken selbst auf
bringen können. Für die wenigen vpn Grdensfrauen geleiteten
Schulen in der Diaspora bestehen ähnliche verhältnisie.
Ist an einem Grte die Zahl der Ratholiken groß, so daß die
Regierung das Bedürfnis nach einer eigenen konfessionellen Schule
zugeben muß, so gewährt sie gern zunächst erst einmal einen mehr
oder weniger großen Jahreszuschuß zu der privaten Schule, ohne
die volle Unierbaltungspflicht ganz zu übernehmen, besonders wenn
die Rinderzahl sehr schwankt. Der Zuschuß beträgt meist nur einen
Bruchteil der Gehälter; es gibt aber Fälle, in denen die Regierung
die vollen Gehälter zahlt, ohne die Schulen selbst zu übernehmen.
Mitunter erklärt sie sich auch zu einem Zuschuß bereit, wenn ein
gewisser Prozentsatz seitens der Gemeinde garantiert wird.
wenn die Gemeinde so angewachsen ist, daß eine erheblich hohe
Rinderzahl vorhanden ist, dann übernimmt der Staat die Diaspora
schulen und die gesamten Verpflichtungen. Sie unterscheidet sich dann
in nichts von anderen Volksschulen. Die Jahre an der Schule werden
den Lehrpersonen bei der Übernahme mit angerechnet und ihr Alter
ist gesichert. Vas sind aber nur wenige; die meisten katholischen
Schulen in der Diaspora sind zu klein und werden stets ihrer ört-
lichen Rirchengemeinde und dem Bonifatiusverein zur Last liegen.
Da sind denn auch dauernd die großen Aufgaben für die Ratholiken
in rein katholischen Gegenden, ihren Glaubensbrüdern bei der Er
haltung der konfessionellen privatschule mitzuhelfen, sei es nun durch
eine regelmäßige finanzielle Unterstützung oder durch politische Ein
wirkung und Mitarbeit. CDft schon ist von den höchsten Stellen
betont worden, daß mit der katholischen Schule auch der katholische
Glaube in den Diasporagegenden aufhören würde. Eine ernste
Mahnung in der Gegenwart!
pädagogische Nundschau.
Die Einstufung der voUsfchullehrer in den deutschen Landern.
Um einen Überblick über die verschiedene Einstufung der Volks-
fchullehrerfchaft in den deutschen Ländern zu gewinnen, veranstaltete
die hauptstelle für wirtschaftliche und Standesfragen des Deutschen
Lehrer-Vereins eine Umfrage bei den Landesvereinen. Das Er-
gebnis der eingegangenen Antworten ist in folgender Übersicht zu-
fammengeftellt:
Anhalt: Der verteilungsmahftab für die Einstufung der anhal-
tischen Volksschullehrer ist 3:2:1 für die Gehaltsgruppen 7, 8 und 9.
Die Ausrückung erfolgt genau nach dem Dienstalter. Ronrektoren
gibt es in Anhalt nicht. Die geprüften und auf Lebenszeit angestellten
Rektoren sind als volksschulleiter in Gruppe 9, als Mittelschulleiter
in Gruppe 10 eingestuft. Gewählte Schulleiter erhalten nur die
Besoldung, die sie als Lehrer, bzw. Mittelschullehrer erhalten würden.
Baden: Den preußischen Volksschullehrern entsprechen in Baden
die Hauptlehrer. Verteilungsmaßstab: 3:2:1. Die Ausrückung nach
Gruppe 8 erfolgt nach dem Maße der in 8 freiwerdenden Stellen, d. h.
nach der Sechstelung. Die frühere Bestimmung Badens, wonach die
Ausrückung nach 8 nach 12 Dienstjahren automatisch erfolgt, ist ge
fallen. In Schulen mit 4 — 10 Lehrerstellen sind sog. „Erste Lehrer"
als Schulleiter. Soweit diese nicht ln 9 stehen, sind sie in 8 ein
gestuft. von den 300 ersten Lehrern sind etwa 150 in Gruppe 8.
viele von den ersten Lehrern wären auch als Hauptlehrer in Gruppe 8.
Das Lebensalter, mit dem die ersten Lehrer nach Gruppe 9 aufsteigen,
ist etwa 50- 54, während die Hauptlehrer erst mit 58 und 59
Lebensjahren nach Gruppe 9 vorrücken. Die Ausrückung nach 9
erfolgt größtenteils nach dem Dienstalter. An Landvolksschulen mit
10 — 20 Lehrerstellen sind Schulleiter angestellt, die in Gruppe 9
stehen. Rektoren an großen Volksschulen mit über 20 Lehrerstellen
sind in 10 eingruppiert.
Bayern: Verteilungsmaßstab 3:2:1. Die Vorrückungen der
Volksschullehrer in die 8. Stufe finden in der Regel nach zurück
gelegtem 19. oder 20. Vienstjahre statt, (vom Seminaraustritt ak