326
Die Landesbank der Provinz Westfalen bezweckt durch ihr Preisaus
schreiben, Anregungen zu sammeln. In Frage kommt hierbei natürlich nur
das Sparen im Sinne des Sparkassenwesens, d. h. das Verhalten den Spar
kassen gegenüber, wenn auch das „wirtschaftliche Sparen", d. h. die Er
ziehung zur Selbsteinschränkung nicht wohl übergegangen werden kann.
In erster Linie ist bei der Gestaltung der Preisarbeilen an die Aufgaben,
Mittel und Siele gedacht, die der Volksschule und deren Lehrerschaft aus
dem Gebiete des Sparens gestellt sind. 3u dem Zwecke sind einige Richt-
linien gegeben, die bei der Anlage der Arbeiten Beachtung verdienen.
Richtlinien.
1. Die Anregung des Sparsinns durch die Volksschule erfolge nicht nur
bei der zur Entlassung kommenden Schuljugend im Hinblick auf den
künftigen Beruf, sondern setze schon bei den Jahrgängen der mittleren
und unteren Stufen ein. denn die Erfahrung lehrt, daß alljährlich
Tausende von Sparbüchern bei den Sparkassen auch für jüngere Ge
meindeschulkinder angelegt werden.
2. Die Steigerung des Sparsinns zum Spareifer werde planmäßig durch
den Schulunterricht bewirkt. Unaufdringlich, aber sicher und zielbewußt
läßt sich in erziehlichem und zugleich in vaterländischem Interesse in
vielen Lehrfächern durch ein anregendes Unterrichtsmoment oder eine
interessante Lehrftage auf die praktische Vernunft, zugleich aber auch
auf Gemüt und WKlen des Rindes hinwirken, damit der Spartrieb sich
kräftige, läutere und zum bewußten sittlichen handeln führe. Die
preisarbeit wird da^ustellen haben, auf welche weise in den einzelnen
Fächern diesem Siecke zugestrebt werden kann.
Z. Als erwünscht erscheint es, Vorschläge zu erhalten, wie unsere Lehr-
bücher in den Dienst dieser praktischen Lrziehungsftage zu stellen, ins
besondere welche zeitgemäßen Stoffe (Erzählung, Abhandlung usw.) in
die vorhandenen oder neuzugestaltenden Schulbücher einzuschalten sind.
4. Cs kommt auch darauf an, die Iugend mit dem Wesen des Verkehrs
mit den Sparkassen bekannt zu machen und sie durch geeignete Maß.
nahmen ständig an die Sparkassen zu erinnern, und zwar in einer
Form, durch die auch die Eltern davon Renntnis nehmen.
5. Richt zu besprechen ist die Frage der Schulsparkasse, die einer beson
deren Regelung vorbehalten bleibt. Line Darstellung der Entwicklung
der Sparkassen und eine Erörterung des Sparkassenwesens kommt
hierbei nicht in Betracht.
hoffentlich fördern die Preisschriften reiche Anregungen und wohl
durchdachte Vorschläge praktischer Schulmänner und volksfteunde zutage.
Amtlicher.
Kus Preutzen.
Heranziehung der Eemeindekaflen für die Zahlung des viensteintommenr
der volkrschullehrer.
U III E 1191 II. 1. 25. 8. 1924.
Ls ist vorgekommen, daß eine Regierung einige Schulverbände, denen
nach § 3b Absatz 5 des Volksschullehrer-Diensteinkommensgesetzes die Zahlung
der Lehrerdienstbezüge für die Landesschulkasse übertragen war, auf Antrag
von dieser Zahlung befteit und die zuständige Rreiskasse wieder mit der
Zahlung beauftragt hat. Dies war nicht zulässig, wenn die Gemeindekassen
über geordnete Raffeneinrichtungen verfügen, zumal wenn sie hauptamtlich
tätige Beamte oder Angestellte beschäftigen.
Es muß vielmehr dahin gestrebt werden, daß die Zahl der heran
zuziehenden Gemeindekaffen womöglich erhöht wird. Abgesehen von anderen
Gründen ist dies besonders notwendig, seitdem durch den Runderlaß vom
13. März 1924 - M. f. w.. R. u. v. 17 RI E 564, F. M. I 8 1177 -
(Pr. Bes. Bl. S. 73) über die Überweisung von Betriedszuschüssen für die
Lehrerbesoldung eine neue Anweisung erlassen ist. Durch die Anweisung
wird erreicht, daß die der Landesschulkasse zustehenden Beiträge der Schul-
verbände rechtzeitig geleistet und der Landesschulkasse die Geldmittel für
die Lehrerbesoldung zugeführt werden. Abweichungen von dem durch den
Runderlaß angeordneten Verfahren sind nicht zulässig.
Der Minister für Wissenschaft, Runst und Volksbildung.
I. 6.: gez. Rlotzsch.
Verleihung von veförderungsstellen.
U ID D 2157. 15. 8. 1924.
Den Lehrern und Lehrerinnen an den öffentlichen mittleren Schulen,
die am 31. März 1920 den ordentlichen Seminarlehrern (Seminarlehrerinnen)
in ihren Drenstbezügen gleichgestellt waren und deshalb gemäß § 24
flbjatj 4 des MittelschuIlehrer-DiensteinKommensgesetzes für ihre Person die
Bezüge der Besoldungsgruppe 2 erhalten, ist eine Beförderungsstelle in
Gruppe 2 zu verleihen, wenn die für die Verleihung einer solchen Befor-
derungsstelle gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen, vom
Tage der Verleihung der Beförderungsstelle ab fällt die im § 24 Absatz 4
des Mittelschullehrer-Diensteinkommensgesetzes dem Schulunterhaltungsträger
auferlegte Vorausleistung fort.
Der Minister für Wissenschaft, Runst und Volksbildung.
I. A.: Leist.
Ronffrmanden- und Rommuniorrunterricht.
u A 1044 U II, G I, G II. 13. 8. 1924.
Nachdem die Regelung der Zeitlage des Ronfirmanden- und Rommunion-
unternchts nach den Runderlassen vom 11. Oktober 1920 - U II 745
TT m l w f®; (3'"trbl. s. 692) und vom 8. Februar 1922 - II II 885
I* 1 ^ — (3cnt?M. S. 72) im wesentlichen durchgeführt ist, will ich nun-
eyr oen Regierungen und provinzialschulkollegien auch die Entscheidung
über die Freigabe eines ganzen Schultags überlassen, wie dies in dem
Runderlatz vom 8. Februar 1922 bei III 21. in Aussicht gestellt ist.
Ich mache ihnen aber zur ernsten Pflicht, in den Verhandlungen mit
den kirchlichen Behörden weiter darauf Bedacht zu nehmen, daß die Rinder
durch den kirchlichen Unterricht möglichst wenig dem Schulunterricht ent-
zogen werden. Die Freigabe eines ganzen Schultags ist also nur dort
zuzulaffen, wo sie unumgänglich notwendig ist.
Der Minister für Wissenschaft, Runst und Volksbildung.
I. A.: Raestner.
Einführung der Rurzschrift in den Schulen.
M. f. w., R. u. v. IIII1119 IIIII A., M. f. £). u. G. IV 9086. 7. 8. 24.
Die Verhandlungen über die Schaffung einer Einheitskurzjchrift sind
ergebnislos abgebrochen worden. Sie haben gezeigt, daß das in jähre-
langer Arbeit erstrebte Ziel im Wege eines Rompromisses zwischen den
beiden verbreitetsten Systemen nicht zu erreichen ist. Einzelne Verwaltungen
haben bereits vor Abschluß der Verhandlungen für ihren Amtsbereich ein
bestimmtes System eingeführt Auch für Preußen muß nunmehr eine Lnt-
scheidung getroffen werden.
Maßgebend für unsere Entscheidung mußte der Gesichtspunkt sein, daß
das System, das jetzt einheitlich in den uns unterstellten Schulen eingeführt
wird, den Forderungen zu entsprechen hat, die an eine volkskurzschrift
gestellt werden müssen. Ls muß von hinreichender Rürze, leicht lesbar,
insbesondere aber leicht erlernbar, daher einfach und folgerichtig im Aufbau
sein. In Preußen hat sich die Rurzschrift Stolze-Schrey, insbesondere auch
in Handel, Gewerbe und Verkehr, ohne behördliche Förderung, im freien
Wettbewerb so weit durchgesetzt, daß sie in weit überwiegendem Maße,
vor allem in den Mittelpunkten des wirtschaftlichen Lebens, das herrschende
System geworden ist. Cs empfiehlt sich nicht, von diesem Ergebnis einer
natürlichen, im wesentlichen von den Bedürfnissen des Wirtschaftsleiens
bestimmten Entwicklung abzugehen und zugunsten einer schwerer erlern-
baren Rurzschrift den Gedanken einer Volksstenographie aufzugeben. Kn
das System Stolze-Schrcy hat daher die weitere Entwicklung anzuknüpfen.
Dabei ist Fürsorge zu treffen, daß mit der Einführung in den Schulen, die
eine vermehrte Verwendung der Rurzschrift im praktischen Leben zur Folge
haben muß, ein dem gegenwärtigen Stande der kurzschristlichen Erfahrung
entsprechender Fortschritt erreicht wird.
wir haben daher drei hervorragende Sachverständige ersucht, unter
Innehaltung der bisherigen Lntwicklungsrichtung und mit Benutzung der
in anderen Systemen gemachten Erfahrungen uns sofort nach völlig freiem
Ermessen Vorschläge zur weiteren Verbesserung, insbesondere Vereinfachung,
der Stolze.Schreyschen Rurzschrift zu machen. Die Sachverständigen werden
in kürzester Frist zur abschließenden Beratung zusammenberufen werden.
Das Ergebnis wird unverzüglich veröffentlicht und alsbald auf dem Dienst-
wege mitgeteilt werden.
wegen der Einführung der aus diesen Beratungen hervorgehenden
Rurzschrift vom nächsten Winterhalbjahr ab unter Ausschluß aller übrigen
Systeme in den Unterricht an den uns unterstellten Schulen wird mit
tunlichster Beschleunigung verfügt werden.
Aus unserem verein.
Unsere Diasporahilfe.
Auf dem Katholikentag in Hannover ist in der schönen Rede von
Staatsanwalt Llar leider ein Wort über die Diasporahilfs der katholischen
Lehrer und Lehrerinnen gefallen, das leicht mißdeutet werden konnte. Es
hat denn auch vielfach in den Zeitungsberichten eine Form angenommen,
als ob hier die Lehrerinnen weit zurückständen. Das beweisen uns eine
Reihe entrüsteter Zuschriften von vereinsmitgliedern. Demgegenüber sei
festgestellt:
Der katholische Lehrerverband hat bei seinem vertretertag in Hamburg
Pfingsten 1924 beschlossen, nicht mehr wie bisher die Abgabe für die Diaspora
gesondert zu erheben und nach dem Gehalt des Lehrers abzustufen, sondern
er hat sie auf den vereinsöeitrag geschlagen und dann aus seiner Raffe
12 000 M für den Diasporafonds bewilligt.
Der verein katholischer deutscher Lehrerinnen hat bei seiner pader-
borner Tagung in diesem Jahrs seine bisher ge Sammelweise bestätigt.
Danach soll jedes Mitglied im Vierteljahr einmal 2)4°/og vom Monats-
gehalt opfern und an die betreffende Sammlerin einzahlen.
Beim Lehrerverband beträgt diese Gabe auf den Ropf des Mitgliedes
etwa 60 jährlich. Bei uns macht sie (ein Durchschnittsgehalt von 260 .ft
monatlich angenommen) etwa 2 it für jedes Mitglied jährlich aus.
Die neuerliche Berechnungs- und Sammelweise des katholischen Lehrer
verbandeschat den Vorzug der Einfachheit und größeren Sicherheit. Ruf
unsere Werse müssen, wenn alle Sammlerinnen und Mitglieder ihre Pflicht
tun, trotz unserer geringeren Zahl größere Summen herauskommen. Bei
unserer Art ist mehr Anregung zur Abrundung nach oben gegeben und
jedes Mitglied bleibt sich seiner Gpfergabe bewußt, während bei der Ein
rechnung in den Jahresbeitrag das persönliche Verdienst des Almosens
leicht verloren gehen kann. Aber unsere weise fordert mehr Arbeit und
viel mehr Treue. Bisher haben wir, soweit bekannt, an tatsächlichen
Leistungen in keiner weife hinter den katholischen Lehrern zurückgestanden.
Möge unser Eifer noch immer wachsenl Rein Mitglied sollte versäumen,
dazu die tieferschütternde Rede von Staatsanwalt Llar auf sich wirken zu
lassen. Die Vereinsschwestern sind aber herzlich gebeten, die Zeitungen, die
eine unrichtige Darstellung der Sachlage gebracht haben, zu einer Be
richtigung zu veranlassen, die etwa folgenden Wortlaut haben könnte: