Full text: Wochenschrift für katholische Lehrerinnen - 37.1924 (37)

Aus der Zeit. 
Sur Preußen. 
Schuiadbau. 
Sur Besprechung der traurigen Notwendigkeit, auch in der Schule 
^abzubauen, d. h zu sparen, hatte der Lert-r der Abteilung KI. de; Kultus. 
i -mini'uriums vettreier der Lehrerschaft an, 20. Februar zu ernte Besprechung 
l vereinigt. Ec gab thuen zunächst vertraulich die Rlchrlrnien kund, ine sür 
dies« Sparmaßnahmen im Gebiet der preußischen Unrerrichtsoerwaltung 
maßgebend set.u sollen. Er versicherte der Lehrerschaft, daß die Unter- 
rich-soercoaltung nur mit äußerstem Widerstreben au eine durch die Not 
aufgezwungene Beschränkung herangehe, und hoste, daß auf diesen Unglück 
lichen 6''bau wieder ein Ausbau des Schulwesens folgen müre. von »eiten 
der Lehrerschaft wurde, und zwar einstimmig, die Lercitwill gkeit erklärt 
eine gewisse Arbe«r;oermehc«ng rm Interesse von Volk und Vaterland aus 
sich zu nehmen. Lieber wolle die Lehrerschaft ein gewisse; Mehr von Ardeü 
übernehmen. als daß Schulstellen eingezogen würden, und so die Jugend 
geschädigt werde. Die besonderen Wünsche und Befürchtungen der Lehrerinnen 
wurden von der Vertreterin des preußischen VolkrschuUshrcrinnenoereins. 
Fräulein Kulse und von der vertretrein des Vereins kaiholffcher deutscher 
Lehrerinnen, F.äulein Schmitz, vorgetragen. Fräulein Schmitz sprach dazu 
noch die besondere Bitte aus, daß, wenn etwa — wie es den Anscher i 
habe — der Schulabdau am besetzten Gebiet nicht ganz vorübergehen 
könne, man dort besonder» schonend vorgehen und namentlich auch berück- 
, sichtigen möge, w e sehr dorr die tebrerin sich als Erzieherin der Weib- 
lianen Jugend bereits eingebürgert hätte, und wie schwer die Bevölkerung 
Änderungen gerade in dieser Einsicht ertragen kö-ine. 
Wir werden selbstverständlich auf diese Bestimmungen, sobald ihr 
Wortlaut seststeht und veröffentlrcht wird, in dieien Blättern eingehend 
zu sprechen kommen. 
Var Wartegeld. 
(Als Antwort auf verschiedene Anfragen sind hier die wichtigsten Be 
stimmungen zusammengestellt) 
„§ 15 dec preußischen Personalabbauverordnung bestimmt: 1. Lebens 
länglich angestellte Beamte können unter Bewilligung des gesetzlichen 
Ivattegeldes einstweilen in den Ruhestand versetzt weiden. 2 Auch nicht- 
p!a imäßigen Beamten und auf Probe, auf Kündigung oder auf lvideriuf 
angestellte Beamte, die eine längere als lOjährlge ruhegehaltsfähige Dienst- 
zeu zurückgelegt oder das 56. Lebensjahr vollendet havcn, können im 
allgemeinen nur unter Lew lligung der gesetzlichen IVartegrldes einstweilen 
in den Rabestand versetzt werden.- 
Dar Ivarregelo erhalten a so zunächst die festangestelltLN Lehrer und 
Lehrermnen, weiche abgebaut werden. Ein freiwilliger Ausscheiden gib- 
kernen Anspruch auf dar Vartegeld, sondern nur aus dre Adfindungs- 
stumme o er das lviederauileben der Penfionsanfprüchr bei eintretender 
(Dtenstunfähigkerl oder im Alter von 65 Ledensjaören. Lei dec Auswahl 
der Abzubauenden kommen die engültig Angestellten in letz'er Linie in 
! Betracht. Eine Ausnahme bilden dre verheirateten Lehrerinneu und Bram- 
rinnen Diese werden zuerst entlassen, sofern ihre wirischastlichr Versorgung 
f geliefert erscheint. Solange dirs der Fall ist, ruht der Anspruch aus lvarte- 
geld. Lin Abfindungssumme erkalten verhriratrte Beamtinnen nicht. 
Als die u-iter ß 15 Abs. 2 Genannten gelten im Lehrberuf dre einst 
weilig Angest.llten. Haben sie mehr als zhn vrenstjahre, fo Können sie 
im allgemeinen nur so behandelt werden wie die fest angestellten Kräfte. 
. Be, der Berechnung der Jahre wird dir Kriegsdienstzeit im Felde doppelt, 
di« in der Heimat eineinhaldfach gerechnet. 
Das 'Martegeld ist im Höchstfälle dem Einkommen der Gruppe 12 
gleich. Bei 25;ähriger oder längerer ruhegehalt-fähigen Dienstzeit detiägl 
es 80% der letzten Einkommens, Jetes fehlende (vollständige oder au 
fgefangene) Jahr verringert das wartegeld um 2%. Vas mindeste find 
jedoch 40 %. 
Die „Versetzung in den einstweiligen Ruhestand- hebt den veamten- 
charalu.er de; vetresfenden nicht auf. Daher darf er z. B. feinen Wohnsitz 
Nicht ohne Zustimmung der Legierung ins Ausland veilegen. Die Behörde 
kann ihm ein 6ml im Staats- oder Kommunal dien st übertragen. Früher 
bestand dir Bestimmung, daß diese; Amt seiner Vorbildung entspreche'' 
mußte, von mch: geringerem Range sei" durste und da; gleiche Einkommen 
haben m iß!«, als das früher ausgeübte Amt. Nach der fl. A. v. mvtz sich 
jeder dre Verletzung in ein geringe; Amt gefallen lassen. Das güt jetzt 
auch für die im eiiftwelligen Ruhestand befindlichen Beamten. 
lvill ein Beamter ein solches Amt nicht annehmen, so kann er nach 
§ 17 der personalabbauverorünung die Versetzung in den dauernden Ruhestand 
beantragen. Der Nachweis der vumstu'ifLhlgkeit ist dabei n cht nor«endig. 
Durch den freiwill-gen Lbertritt in den dauernden Ruhestand kann die 
Ont der einstweiligen (mit dem Ivartegeld) jederzeit beendet werden, von 
der Behörde aus ist di« Zeit des warieaeldes nach der p. A. v. nicht 
befristet. Es wird also auf Lebenszeit gezahlt. Allerdings gilt auch hier 
das Alterrgrenzengesetz 1WU 65 Lebensjahren erfolgt also die Versetzung 
ZN den dauernden Ruhestand selbsttätig. 
Eine Steigerung der lvartegeldrr findet nicht statt, denn die Jahre 
des einstweiligen Ruhestand«» zählen weder für dar Besoldung-. now sür 
da» Penstanrdien stall er. 
Da» Anrecht aus lvarteaeld erlischt dauernd, wenn der Betreffende 
feinen Wohnsitz ohn« Trlaudni» in» Kurland verlegt, wenn er freiwillig 
a«» dem Staatsdienst ausscheidet, wenn er di« preußische Staatsangehörig- 
rkeit wilicrt, aber zeitweise, wenn er ein Amt übertragen erhält und da» 
«u diesem seinem früheren mindesten, gleich ist. 
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Übergang von der Grundschule in die mittlere« und hoher«n Schulen. 
Km 20. Februar fand auf Einladung der RoltuLministeriums dort eine 
Besprechung zwischen den Vertretern ver Lehreroerdändr und rerstdierluna I' 
des Kullurmm.sterrums statt über d,e Frage des Übergangs von der Grund 
schule m die mittleren und höberen Schulen, ver vere.n ka-hotischer deuricker 
t.ehrer,nnen wurde daoei vertreten durch seine Vorsitzende Fräulein Sän- l, 
und durch die Vorsitzende der Abteilung für höhere Mndckenbildung vrä,- 
le,n wilkens. Ver verband katholischer deutscher pbilologmnen ba,j'e 
Kraule n Wulf mtt seiner Vertretung betraut. Der Besprechung laasu 
joJgence Fragen zugrunde: ^ 9 ia8 ‘ u 
1. Versetzung aus der Grundschule in die höher« Schule oder besondere 
Ausnapmeprüsung? ' 
2. Kanu die Aufnahmeprüfung in bestimmten Fällen durch Vereinbarung 
über dre Ac-ft ahme ersetzt werden? 
3. drei der Ausnadmevrüsung? m ißgebcnd nur Grundschulziel« oder 
desondrr-e Anforderungen der höheren Schule^ 
4. Wer vrüft? 
6. stet, Umfang und Maß der Beteiligung von Lehrern der Grundschule? 
6. S'scferrger Klastenlehrer? wer führt den vorsin? ^ 
7. prüfungsmethoden? 
8. Aufnahme auf Probe? 
9. Behandlung der Nachzügler im Laufe des Jahres? 
10. B-Handlung der Kmder aus privaten Vorschulen und der vom Grund, 
schuloesuch desreften Kinder? 
11. Behandlung der mittleren Schule? 
12 Smd Mindest, und Höchstal er?grenzen notwendig? 
12. Einztliiestimmungen oder Richilinien? 
Die Me nungen der Vereinrvertreter gingen darüber auseinander, ol 
der prüfungsloje Übergang zu erstreben und auf die Dauer zu erreichen sei, 
oder ob bauernd mtt einer Aufnahmeprüfung zu rechnen wäre. Die vrr- 
'.reierin des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen st llte sich dabei aus 
den Standpunkt, daß für die Zukunft die Prüfung womöglich wegfallen 
müsse, daß sie aber jetzt in der Übergangszeit notwendig wäre und vielleicht 
auch dort sich nicht dauernd vermeiden ließe, wo der Andrang zu den 
höheren Schulen so gr-ß sei, daß nicht alle Schüler mit normalen Zeugnissen 
ausgenommen werden können. Alle Richtungen waren aber darin einig, 
öaß einstweilen eine Aufnahmeprüfung nötig sei, und so drehte sich die 
Debatte rm wesentlichen um dre Frage, wie diese Prüfung zu gepalten fei. 
Zu Frage 2 wurde betont, daß «in« Vereinbarung oder Fühlungnahme 
von Grundschullehrern und solchen der höheren Schule in jedem Fülle 
erwünscht sei. Air Ziel der Aufnahmeprüfung wurde die Feststellung der 
Erreichung der Ziels der Grundschule angegeben. Gegenüber der Prüfung 
Ser Intelligenz durch Testproben oder dergleichen war die Versammlung 
sehr mißtrauisch. Einig war man sich darüber wohl, daß, wenn im Augen- 
stick Kinder nach dreijähriger Grundschule ein« Aufnahmeprüfung machten, 
bei diesen im wesentlichen nur der Sroff der drei Grundschulzahce voraus 
gesetzt werden dülfe, ober durch die Prüfung bei diesen möglichst festgestellt 
»eroen müsse, ob hervorragend« oder nur durchschnittliche Begabung vor 
handen sei. Lei den Fragen 4, 5 und 6 gingen die Meinungen ziemlich 
stark auseinander. Im allgemeinen neigte d«e Lehrerschaft der höheren 
Schule dazu, dieser die Prüfung oder doch wenigstens die ausschlaggebend: 
Stimme zuzuschieben, während die volksschullehrerschast di« Rotwend gk-i! 
der Beteiligung auch dec Grundschullehrer unterstrich, stuf diesen letzteren 
Standpunkt stellte sich auch der verein katholischer deutscher Lehrerinnen. 
Auch über die Frage der prüfungsmethode herrsch!« große Rleinungs- 
Verschiedenheit, ob die Kinder tagelang nach Art einer Klasse zu ver 
einigen seien und mrn gewissermaßen in gemeinsamen Unterrichtsstunden 
ihre Tüchtigkeit erkunden sollte, oder ob nach Art von Einzelunter- 
redungen mtt dem Kinde seine Befähigung festgestellt werden könnte; 
-n welchem Umfange schriftliche Arbeiten geleistet werden müßten und ob 
die e Diktate oaer nur freie Niederschriften sein sollten. Line Einigung 
m dieser Frage kam nicht zustande und dürfte auch wohl von der Leitung 
der Versammlung nicht beabsichtigt gew.sen sein. Line Aufnahme ans 
Probe de, Kindern, deren Befähigung nicht unzweifelhaft nachgewiesen 
wäre, hielt man allerseits für erw »nscht. Von einzelnen wurde betont, 
daß die Probe nicht zu kurz sein dürfe, sich womöglich auf ein halber oder 
ganze» Jahr erstrecken müsse, von anderer Seite wurde hervorgehoben, 
saß die ttückäbcrwevung ei, es solchen Schülers erfolgen müsse, sobald seine 
Richteignung klar geworden rräre, damit er in dt« ih n entsprechend« Klasse 
der Volksschule wieder aufgenommen werden kann. Aus Frage wurde 
ausdrücklich zugegeben, daß cs zwar erwünscht sei, daß ein solcher Schüler 
in die Volksschule zurückkehre, daß man seinen Eintritt in eine private 
höhere Schule aber nicht verwehren könnte. Nachzügler sollen nur in 
ctusnahmrfällen und dann eden'allr nach einer Prüfung in die höhere 
Schule aufgenommen werden. Schüler aus den noch bestehenden privaten 
Vorschulen sollren im allgemeinen nicht anders behandelt werden, wie dis 
aus der Grundschule kommenden. Da es sich indessen bei den Anstallcu 
für die weibliche Jugend um vorsckulen im eigentlichen Sinne nicht handle, 
sondern um zur Gesamianstalt g-hörige Krassen, die zur Zeit in Preuße", 
noch einen vrerfährigen Unterbau unter die 6. Klasse darstellten, ähnlich 
der Grundschule, so Gesteht sür di« Schülerinnen bei dem Übergang aus 
der 7. Klaffe in die 6. des Lpzeum» natürlich eine Pfi cht der Prüfung 
nicht. Ziemlich scharfe Ivorte fitten in der Zusammenkunft über die anr 
Grund ärztlicher Zeugnisse vom Grundschulbesuch befreiten Kinder. Dre 
meisten INitglreder der Versammlung waren dafür, daß bet solchen no ' 
einer Aufnahmeprüfung nach nur dreijähriger Grundschul'.eit unter keinci? 
Umständen die Rede fein dürfte, während diese ja, wie bekannt, im Augen 
blick für befähigt« Rinder der Grundschule aurnahmsweiie gestaltet wrrb. 
Die mittleren Schulen müßten, st» glaubie d'e Konferenz, genau in der 
gleichen Tvetfe behandelt .»«bey, wie di« höheren Schulen. Eine Mindest»
	        
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