Full text: Wochenschrift für katholische Lehrerinnen - 37.1924 (37)

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£ Fürs Leben x\t es zuvörderst nützlich, die Vernunft nach KrZzten zu bilden, und in d-esem einen ruht n 
d alle Glückseligkeit des Menschen, welche ja nichts anderes ist, als jener Friede des Gemütes, welcher A 
G der Anschauung Gottes entquillt. Feuchtersleden. A 
.inseitiger Verehrung der neuesten pädagogischen Erscheinungen - 
heute seine Schriften als „veraltet" besieite legte. Es ist ein wahres 
Dort, das auf seinem Denkmal in varmen steht: „Er hatte unser 
Volk lieb, und die Schule hat er uns erbaut." 
Der Crlatz vom März d. A 
zm Preußischen personalabLauveroröMNg. 
von Ministerialdirektor pau! Kaestner. 
tpreuh. Lehrerzeirung Nr. 28.) 
Km 20. Februar d. I. hatte ich willkommene Gelegenheit, im 
Auftrage des Herrn Ministers mit Vertretern der Lehreroerbande 
und der kommunalen Organisationen den jetzt erschienenen Erlaß 
des h-rrn Ministers zur Kusführung der „preußischen Kbdauverord. 
nung" vom 8. 2. 1924 zu besprechen. Es sei mir gestattet, einige 
der wichtgsten bei dieser vesprechung hervorgehobenen und allgemein 
als zutreffend anerkannten Gesichtspunkte hier noch einmal kurz 
zusammenzufassen. Der Erlaß ist in dem weit über die Schule hin 
ausgreifenden Kreis aller Freunde unserer volksschul. und volks- 
brloungsardeit mit begreiflicher Spannung erwartet worden. E; 
aommt viel darauf an, baß er überall richtig aufgefaßt 
und ausgeführt wird, und zur Besprechung in weiten Lehrer 
kreisen in der Art, wie wir sonst uns gemeinsam bewegende Fragen 
bei Gelegenheit von Dienstreisen in Lehrerversammlungen zusammen 
mit Vertretern der Schu'aussichrsbehörden freimütig erörtern, fehlt 
im Kugenblick lecker d'e Seit und die Gelegenheit. 
1. Grundlegend wichtig ist, daß der L.latz keine schematisch durch 
zuführenden Anordnungen und Anweisungen über einen auf alle Falle 
durchzuführenden „Abbau" unseres volksschulwrscns gibt, sondern die 
Ermächtigung, unter bestimmten, zum Teil fest formulierten Voraus 
setzungen gebotene Sparmaßnahmen durchzuführen. Daß in der Not 
der 3eit auch auf dem Gebiete der Schule gespart werden muß, steht 
feit. Diese Sparmaßnahmen sollen aber immer die besonderen Ver 
hältnisse der Schule berücksichtigen und bestimmte Grenzen keinesfalls 
überschreiten. 
2. Dementsprechend ist an der Spitze des Erlasses, unter Her 
vorhebung der vedsutung der volksfchu'en für dis Erhaltung 
unseres Volkstums, den Schulaufsichtsbehörden zur Pflicht gemacht, 
bei der Durchführung der vestimmungen sich neben der finanziellen 
Not stets der Levensnotwendigkeit der Schule bewußt zu bleiben und 
bei der Durchführung des Erlasses die dura sie gezogenen Grenzn 
nicht zu überschreiten. Diese einlei'ende Bestimmung des Erlasses 
muß bei seiner Durchführung im einzelnen überall w'eder b:stimmt 
beachtet werden. „Wenn meine Mitarbeiter im Ministerium mir 
sagen", so führte der Herr Minister beim Empfang des preußischen 
Lehrervereirs am 26. Januar aus, „daß bei Durchführung der 
Personalobbauverordnung die Grenze desftn erreicht ist, was für die 
Schale erträglich ist, so werde ich vor das Staatsministerium treten 
und erklären, daß ich einen weiteren .Abbau' nicht verantworten 
kann." hiernach kann also von einem „Schulabbau" nicht die Rede 
fein. Es handelt sich vielmehr um Sparopfer in erträglichen 
Grenzen, wie sie überall gebracht werden müssen. Cs ist die 
Sicherung gegeben, daß das Leben der Schule nicht verletzt werden 
da s, und es ist Pflicht der Schulaufüchtsbehörden, Sparsamkeits 
wünsche, deren Erfüllung mit dem Leben der Schule befahlt werden 
müßten, unerfüllt zu lassen. Der Erlaß zeigt das vertrauen des 
Herrn Ministers, daß dis Schulaufsichtsbehörden ihrer Pflicht aegen 
die Schule, den Unterbau des Staates, sich selbstverständlich ebenso 
bewußt sind, wie ihrer Pflicht, zugunsten des schwer notleidenden 
Volkes zur Zeit zu sparen, wo mit gutem Gewissen gegen die Schule 
gespart werden kann. Andernfalls würde ja aus einer verständigen 
Rettungsaktion für den Staat ein unverständiger staatlicher Selbst- 
modversuch werden müssen. Der Staat, der seine Schule aufgibt, 
d.ingt sich um. 
2. (Es ist ein nicht hoch genug einzuschätzender Fortschritt in der 
geltenden Abbauverordnung gegenüber ihren mißglückten Vorgänge 
rinnen, daß bestimmte Zahlen und Fristen für das Gebiet der Schule 
nicht vorgeschrieben, vielmehr besonderen Beschlüssen des Staats- 
Ministeriums vorbehalten sind. Mir Nücksicht auf d,e durch die Vor 
lage des Staates verursachte Eilbedürftigkeit hat das Staatsministerium 
den Herrn Unterrichtsminister beauftragt, selbständig vorzugehen, be 
vor diese Beschlüsse geiaßt sind. Der Ausführungserlaß enthalt also 
auch keine Zahlen und Fristen, sondern verpflichtet die Begierunaen 
nur. erstmalig zum 1. April zu berichten, welche Ersparnisse auf den 
angegebenen Gebieten er; elt werden. Alle Beteiligten werden die 
Wirkung, die zahlenmatz g vorher festzulegen unmöalich ist. beachten 
und gemeinsam Explosionen, die unser Schulwesen nicht treffen dürfen, 
verhüten. Die zulässige Höchstgrenze würden selbstverständlich die für 
andere Verwaltungen bestimmten vrozentzahlen bilden, falls sie für 
das Schulleben im Einzelfalle erträglich sein sollten. Außerdem kann 
nach ß 56 der Abbauverordnung eine schon erfolgte Verminderung 
berücksichtigt werden. 
4. Stelleneinziehung und Erhöhung des Arbeitsmaßes der Lehr 
kräfte sind die Mitel, mit denen Enparniste erzielt werden sollen. 
Der oben dargelegte Charakter des Ermüchrigunaseilaffes ergibt, 
daß beide Maßnahmen nicht schematisch, nicht notwendig überall und 
nicht notwendig nebeneinander durchzusüstren sind. Beide geben immer 
nur so weit, wie es mit den Lebensnotwendigkeiten der Schule ver 
einbar ist. Wird innerhalb dieser Grenzen auf dem einen Wege 
das gebotene Soarergebnis erreicht, so braucht der andere Weg nickt 
beschritten zu werd-n. Es kann vielfach möglich sein, schon durcq 
Opfer auf dem pflichtstundengcbiet die notwendigen Ersparniffe zu 
erreichen und Stellrneinziehungen im Interesse des Lehrernachwuchses 
zu verweiden. 
5. Den Schulaufsichtsbehörden ist e§ zur besonderen ernsten Pflicht 
gemacht, den Lehrernachwuchs, soweit wie nur irgend möglicv, zu 
chonen und ihm die Aurbildunosmöglichkeiten zu erhalten. Auf dt? 
Erfüllung dieser Pflicht wird überall Wert zu legen sein. 
6. Die Wichtigkeit der Lehrerschaft auf anderen soz'al wichtigen 
Gebieten, insbesondere auf dem Gebiete der Jugendwohlfahrt, soll 
bei Festetzunq des Arbeitsmaßes berücksichtigt un) geschont werden^ 
* 7. Die Schulaufsichtsbehörden haben die Freiheit, die b?soy- 
deren Bedürfniffe der kulturell gefährdeten Gebiete anqemeffen zu 
berücksichtigen, also z. B in der Nordmark, in Oderschlesien, in dex 
Grenzmark oder in Ostpreußen die Grenze dosten, was für die 
Grenzmarkschulen lebenswichtig ,st. weit zu ziehen. Für das besetzte 
Gebiet des Westens ist der Erlaß vor besonderem Beschluß des Staats- 
Ministeriums unanwendbar. 
Die übrigen Bestimmungen und Sicherungen des Erlasses, z. B. 
zugunsten der Landschulen, zur Sürerung der Gesundheit der Kinder, 
mr Erhaltung der hilft schulen, zur Sicherung einer ausreichendem 
Zahl von Lehrerinnen, die vom Abbau nicht Harrer ge 
troffen werden sollen als die männlichen Lehrkräfte? 
und zum Schutzs der konfessionellen Verhältnisse dürften besonderer 
Erörterungen nickt bedürfen. Soweit sie Schwierigkeiten oder 
Bedenken begegnen sollen, werden sie im Linzelfal! durch 
Anrufung des Ministers zu klären fein 1 
Der Erlaß gibt der Schule in ernstester Bemühung der Unter- 
richt-verwaltunq um ihre Entwicklung alle in schwerer Notzeit irgend 
erreichbaren Sicherungen. Das wird eins des Ernstes der Zeit be 
wußte Kritik anerkennen und sich gegenwärtig hallen müssen, so 
wenig Abbaubenimmungen auf freudige Zustimmung rechnen können. 
LZ kommt darauf an. daß der Erlaß überall in dem Geist der Sorge 
um die Schule, in dem er erarbeite: ist, verstanden und cm-g-führt 
wird. Das, was über „Abbau" und Aufbau beute gesagt werden 
muß, lege ich in einem Beitrag für die Halbmonatsschrift «Dis 
Volksschule" dar, aus deren erster Märzheft ich verweffen darf? 
I von UNS qrsperrt. D. Schrift!. 
» Verl. Witz Lenyrnsolza. V. Schrtftl. 
» vgl. den Abdauerlatz unter „Amtlicher". D. Zchriftl.
	        
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