14
£ Fürs Leben x\t es zuvörderst nützlich, die Vernunft nach KrZzten zu bilden, und in d-esem einen ruht n
d alle Glückseligkeit des Menschen, welche ja nichts anderes ist, als jener Friede des Gemütes, welcher A
G der Anschauung Gottes entquillt. Feuchtersleden. A
.inseitiger Verehrung der neuesten pädagogischen Erscheinungen -
heute seine Schriften als „veraltet" besieite legte. Es ist ein wahres
Dort, das auf seinem Denkmal in varmen steht: „Er hatte unser
Volk lieb, und die Schule hat er uns erbaut."
Der Crlatz vom März d. A
zm Preußischen personalabLauveroröMNg.
von Ministerialdirektor pau! Kaestner.
tpreuh. Lehrerzeirung Nr. 28.)
Km 20. Februar d. I. hatte ich willkommene Gelegenheit, im
Auftrage des Herrn Ministers mit Vertretern der Lehreroerbande
und der kommunalen Organisationen den jetzt erschienenen Erlaß
des h-rrn Ministers zur Kusführung der „preußischen Kbdauverord.
nung" vom 8. 2. 1924 zu besprechen. Es sei mir gestattet, einige
der wichtgsten bei dieser vesprechung hervorgehobenen und allgemein
als zutreffend anerkannten Gesichtspunkte hier noch einmal kurz
zusammenzufassen. Der Erlaß ist in dem weit über die Schule hin
ausgreifenden Kreis aller Freunde unserer volksschul. und volks-
brloungsardeit mit begreiflicher Spannung erwartet worden. E;
aommt viel darauf an, baß er überall richtig aufgefaßt
und ausgeführt wird, und zur Besprechung in weiten Lehrer
kreisen in der Art, wie wir sonst uns gemeinsam bewegende Fragen
bei Gelegenheit von Dienstreisen in Lehrerversammlungen zusammen
mit Vertretern der Schu'aussichrsbehörden freimütig erörtern, fehlt
im Kugenblick lecker d'e Seit und die Gelegenheit.
1. Grundlegend wichtig ist, daß der L.latz keine schematisch durch
zuführenden Anordnungen und Anweisungen über einen auf alle Falle
durchzuführenden „Abbau" unseres volksschulwrscns gibt, sondern die
Ermächtigung, unter bestimmten, zum Teil fest formulierten Voraus
setzungen gebotene Sparmaßnahmen durchzuführen. Daß in der Not
der 3eit auch auf dem Gebiete der Schule gespart werden muß, steht
feit. Diese Sparmaßnahmen sollen aber immer die besonderen Ver
hältnisse der Schule berücksichtigen und bestimmte Grenzen keinesfalls
überschreiten.
2. Dementsprechend ist an der Spitze des Erlasses, unter Her
vorhebung der vedsutung der volksfchu'en für dis Erhaltung
unseres Volkstums, den Schulaufsichtsbehörden zur Pflicht gemacht,
bei der Durchführung der vestimmungen sich neben der finanziellen
Not stets der Levensnotwendigkeit der Schule bewußt zu bleiben und
bei der Durchführung des Erlasses die dura sie gezogenen Grenzn
nicht zu überschreiten. Diese einlei'ende Bestimmung des Erlasses
muß bei seiner Durchführung im einzelnen überall w'eder b:stimmt
beachtet werden. „Wenn meine Mitarbeiter im Ministerium mir
sagen", so führte der Herr Minister beim Empfang des preußischen
Lehrervereirs am 26. Januar aus, „daß bei Durchführung der
Personalobbauverordnung die Grenze desftn erreicht ist, was für die
Schale erträglich ist, so werde ich vor das Staatsministerium treten
und erklären, daß ich einen weiteren .Abbau' nicht verantworten
kann." hiernach kann also von einem „Schulabbau" nicht die Rede
fein. Es handelt sich vielmehr um Sparopfer in erträglichen
Grenzen, wie sie überall gebracht werden müssen. Cs ist die
Sicherung gegeben, daß das Leben der Schule nicht verletzt werden
da s, und es ist Pflicht der Schulaufüchtsbehörden, Sparsamkeits
wünsche, deren Erfüllung mit dem Leben der Schule befahlt werden
müßten, unerfüllt zu lassen. Der Erlaß zeigt das vertrauen des
Herrn Ministers, daß dis Schulaufsichtsbehörden ihrer Pflicht aegen
die Schule, den Unterbau des Staates, sich selbstverständlich ebenso
bewußt sind, wie ihrer Pflicht, zugunsten des schwer notleidenden
Volkes zur Zeit zu sparen, wo mit gutem Gewissen gegen die Schule
gespart werden kann. Andernfalls würde ja aus einer verständigen
Rettungsaktion für den Staat ein unverständiger staatlicher Selbst-
modversuch werden müssen. Der Staat, der seine Schule aufgibt,
d.ingt sich um.
2. (Es ist ein nicht hoch genug einzuschätzender Fortschritt in der
geltenden Abbauverordnung gegenüber ihren mißglückten Vorgänge
rinnen, daß bestimmte Zahlen und Fristen für das Gebiet der Schule
nicht vorgeschrieben, vielmehr besonderen Beschlüssen des Staats-
Ministeriums vorbehalten sind. Mir Nücksicht auf d,e durch die Vor
lage des Staates verursachte Eilbedürftigkeit hat das Staatsministerium
den Herrn Unterrichtsminister beauftragt, selbständig vorzugehen, be
vor diese Beschlüsse geiaßt sind. Der Ausführungserlaß enthalt also
auch keine Zahlen und Fristen, sondern verpflichtet die Begierunaen
nur. erstmalig zum 1. April zu berichten, welche Ersparnisse auf den
angegebenen Gebieten er; elt werden. Alle Beteiligten werden die
Wirkung, die zahlenmatz g vorher festzulegen unmöalich ist. beachten
und gemeinsam Explosionen, die unser Schulwesen nicht treffen dürfen,
verhüten. Die zulässige Höchstgrenze würden selbstverständlich die für
andere Verwaltungen bestimmten vrozentzahlen bilden, falls sie für
das Schulleben im Einzelfalle erträglich sein sollten. Außerdem kann
nach ß 56 der Abbauverordnung eine schon erfolgte Verminderung
berücksichtigt werden.
4. Stelleneinziehung und Erhöhung des Arbeitsmaßes der Lehr
kräfte sind die Mitel, mit denen Enparniste erzielt werden sollen.
Der oben dargelegte Charakter des Ermüchrigunaseilaffes ergibt,
daß beide Maßnahmen nicht schematisch, nicht notwendig überall und
nicht notwendig nebeneinander durchzusüstren sind. Beide geben immer
nur so weit, wie es mit den Lebensnotwendigkeiten der Schule ver
einbar ist. Wird innerhalb dieser Grenzen auf dem einen Wege
das gebotene Soarergebnis erreicht, so braucht der andere Weg nickt
beschritten zu werd-n. Es kann vielfach möglich sein, schon durcq
Opfer auf dem pflichtstundengcbiet die notwendigen Ersparniffe zu
erreichen und Stellrneinziehungen im Interesse des Lehrernachwuchses
zu verweiden.
5. Den Schulaufsichtsbehörden ist e§ zur besonderen ernsten Pflicht
gemacht, den Lehrernachwuchs, soweit wie nur irgend möglicv, zu
chonen und ihm die Aurbildunosmöglichkeiten zu erhalten. Auf dt?
Erfüllung dieser Pflicht wird überall Wert zu legen sein.
6. Die Wichtigkeit der Lehrerschaft auf anderen soz'al wichtigen
Gebieten, insbesondere auf dem Gebiete der Jugendwohlfahrt, soll
bei Festetzunq des Arbeitsmaßes berücksichtigt un) geschont werden^
* 7. Die Schulaufsichtsbehörden haben die Freiheit, die b?soy-
deren Bedürfniffe der kulturell gefährdeten Gebiete anqemeffen zu
berücksichtigen, also z. B in der Nordmark, in Oderschlesien, in dex
Grenzmark oder in Ostpreußen die Grenze dosten, was für die
Grenzmarkschulen lebenswichtig ,st. weit zu ziehen. Für das besetzte
Gebiet des Westens ist der Erlaß vor besonderem Beschluß des Staats-
Ministeriums unanwendbar.
Die übrigen Bestimmungen und Sicherungen des Erlasses, z. B.
zugunsten der Landschulen, zur Sürerung der Gesundheit der Kinder,
mr Erhaltung der hilft schulen, zur Sicherung einer ausreichendem
Zahl von Lehrerinnen, die vom Abbau nicht Harrer ge
troffen werden sollen als die männlichen Lehrkräfte?
und zum Schutzs der konfessionellen Verhältnisse dürften besonderer
Erörterungen nickt bedürfen. Soweit sie Schwierigkeiten oder
Bedenken begegnen sollen, werden sie im Linzelfal! durch
Anrufung des Ministers zu klären fein 1
Der Erlaß gibt der Schule in ernstester Bemühung der Unter-
richt-verwaltunq um ihre Entwicklung alle in schwerer Notzeit irgend
erreichbaren Sicherungen. Das wird eins des Ernstes der Zeit be
wußte Kritik anerkennen und sich gegenwärtig hallen müssen, so
wenig Abbaubenimmungen auf freudige Zustimmung rechnen können.
LZ kommt darauf an. daß der Erlaß überall in dem Geist der Sorge
um die Schule, in dem er erarbeite: ist, verstanden und cm-g-führt
wird. Das, was über „Abbau" und Aufbau beute gesagt werden
muß, lege ich in einem Beitrag für die Halbmonatsschrift «Dis
Volksschule" dar, aus deren erster Märzheft ich verweffen darf?
I von UNS qrsperrt. D. Schrift!.
» Verl. Witz Lenyrnsolza. V. Schrtftl.
» vgl. den Abdauerlatz unter „Amtlicher". D. Zchriftl.