Full text: Wochenschrift für katholische Lehrerinnen - 37.1924 (37)

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>ecun a spoliiijaiet Qmjutjs, auch öici.jtjunyereri beumitnnen nach mindestens 
fm.fjähiiger Otenstzetr erne Atfinüunyssumme zu zahlen. Die Einführung 
einer ribfi ldungsjumme bringt oem Staat in vieler Einsicht Vorteile, vie 
B«amnn wird »n dem Bewußtsein sür sreiwilliges Aufgeben ihrer pensions» 
anjprüche entschädigt zu werden, bis zum letzien Augenblick ihre Pflicht 
erfüllen. Oie Erbitterung über die entschäxgungslose Aufgabe aller pensions» 
ansprüche haben dis jetzt leider dazu geführt, daß Beamtinnen vor ihrem 
Ausscheiden längere Seit Krankenurlaub genommen, ei> zelne sogar ihre 
frühzeitige Pensionierung durchgej,tzt haben. (Obwohl menschlich verständlich 
— wrrd dadurch das Ansehen der Beamtin in äußerst bedenklicher Werse 
geschädigt. - 
Es folgen die Unterschriften der Vorsitzenden sämtlicher Lehrerinnen 
vereine und der Beamtinnenorganisarionen. 
Uder das Ergebnis wrrd zu gegebener Zeit berichtet werden. N. Sät. 
3um Schulabbau ln Glüenburg. 
Unser Vezirksverein in (Oldenburg hat folgende Eingabe dem (Ober» 
fchulkollegium eingereich': 
Oie Ult der Durchführung des Schulabbaues hat in die Kreise der 
Lehrerinnen eine tiefe Erregung und Verbitterung hineingetragen, die zu 
beseitigen wir als unsere w cht gste Ausgabe ansehen. 
Oa das (Oderjchulsollegium een Lehrerinnen nur die reinen Mädchen» 
blaffen als feste Stellen zuerkennen will, diese aber nach der jetz'gen will- 
kürnchen Auslegung des Z 76 in äußerst geringer Zahl vorhanden sind und 
durch die vorgesehene Erhöhung der Schülerzahl noch ve.ringert werden, 
so muß in Kurze der weibliche Einfluß aus die Jugend durch den einseitigen 
Abbau der Lehrerinnen im katholischen Teil unseres Landes in ärgster 
Wei>e herabgemindert werden. 
8 36 des Schulgesetzes jagt: „In Schulen von mehr als drei Klassen 
Jröni.tn die oberen Klassen mit Genehmigung des Dberschulkollegiums nach 
Geschlech ern getrennt werden. Vas Gberschulkollegium kann die Trennung 
auch anordnen." 
8 76 heißt: „Den Unterricht in den Mädchenschulen und in den ge 
mischten Klassen der vier jüngsten Jahrgänge können Lehrerinnen erteilen." 
2n der Durchführung des 8 26 hat das (Ooerschulkollegium dem Bedürfnis 
der Mädchenerziehung Rechnung gerragen durch Anstellung von Lehrerinnen. 
Warum sollte das bei einer folgerichtigen vurchführung des 8 ?6 nicht auch 
möglich sein, um so auch an den wenig gegliederten Schulen dem weiblichen 
Einfluß Gelrung zu verschaffen. Vas müssen wir im Interesse der Mädchen- 
erziehung verlangen, Daraufhin bitten wir das K. D. dringend, das ver» 
hältnis der Lehrerinnen zu den Lehrerstellen an gemischten Klaflen zahlen 
mäßig festzulegen, wie es im evangelischen Landesteil und auch rn anderen 
Ländern geschehen ist. wir fordern: 
1. für die reinen Müdchenklafsen Lehrerinnen, für die reinen Knccken- 
klaffen Lehrer, 
2. mindestens ein Drittel der Stellen an gemischten Klassen für die 
Lehrerinnen, die einklasfigen Schulen ausgenommen. 
wir weisen auf die Verhältnisse im evangelischen Landesteil und in 
Preußen hin. 
a) Nach einem Bescheid des evangelischen (Oberschulkollegiums vom 
24. April 1922 ist den Lehrerinnen an gemischten Klassen das Anstellung?, 
recht in einem bestimmten Zahlenoerhälrnis zugebilligt worden. 
b) Nach 8 5 des preußischen Ministerialerlasses vom 13. Juni 1916 soll 
die Zahl der Lehrerinnen an den gemischten Klassen ein Drittel der Lehr- 
Kräfte betragen. 
ver einseitige Abbau der Lehrerinnen verstößt auch gegen eine Bestim 
mung aus den Kichtlinien über den Schulabdau, in der es heißt: „Lei der 
Auswahl der auszuscheidenden Lehrkräfte ist darauf Bedacht zu nehmen, 
daß auch weiterhin die Zusammensetzung des Lehrkörpers dem Unterrichts- 
deoürmisfe der Schule und insbesondere den für das Zahlenverhältnir der 
Männlichen und weiblichen Lehrk äjlc erlassenen Vorschriften entspricht, und 
daß, wo solche Dorsch.isten fehlen, überall der weibl che Einfluß auf dir 
Schulerziehung der Mädchen ausreichend gewahrt bleibt." 
wenn an 270 Klassen, die zur kjälfte von Mädchen besucht werden 
jeder weibliche Einfluß auf die Erziehung allmählich unmöglich gemachr 
wird, dann kann man uns nicht glauben machen, doß das Wohl der Jugend 
bei der Anstellung der Lehrkräfte ausschlaggebend ist 
wenn ferner beim Abbau so veriahren wird, wie es in velmenhorft 
geschehen ist. wo eine unwiderruflich angestellte Lehrerin mit eigenem kfau:- 
h rlt, üie doch nach 8 76 an der gemißten Klasse daselbst hätte beschaftigi 
werden können, vor einem wrderruslich angestellten Lehrer versetzt worden 
ist. so müssen wir auch darin eine große Härte gegen die Lehrerinnen er 
blicken, und wir bitten, bet solchen Versetzungen gemäß der perionalabbau- 
verorünung die wirtschaftliche Lage der Lehrerinnen zu berücksichtigen. 
vurch solche Maßnahmen, wie es die erfolgte Tntlossung von ein Fünftel 
sämtlicher Lehrerinnen und die beabsichtigte Einstellung der Lehramtskandi 
daten sind, muß das vertrauen, das die Lehreiinnen bisher dem K. (D. 
entgegengebracht haben, doch lehr erschüttert werden. 
wir bitten das (Oberschu Kollegium dringend, unsere gerechten wünsche 
zu prüfen und die erfolgten Kündigungen zurückzunehmen und sie prozentual 
aus dte Lehrer und Lehrerinnen zu verteilen. 
Für den Verein kath. oldenburgischer Lehrerinnen: 
9*1 3°f vammann, Vorsitzende. 
Entsprechende Eingaben sind dem Ministerium und dem Landtag über 
reicht worden. 
verschiedener. 
Kravkevkafse deutscher Lehrer (Zitz Dortmund). 
% tt D i c ungünstigen Geldverhältnisse des Vorjahres brachten die Kranken- 
«äfle deutscher Lehrer notgedrungen dazu, von der früheren halbjährlichen 
Veüragszahlung über die vierteljährliche zur monatlichen und für die 
Mona:« (Oktober und November »ogar zu noch öfteien Zahlungen über 
zugehen. Vas bedeutete für die Gejchüftrslelle naturgemäg eine ganz ge- 
watnge Ardeitsoermehrung und damit eine Verteuerung der verwalluna 
die im Interesse der Kasse unbedingt wieder verschwinden muß. Deshalb 
?uß der Beitrag für das zweite Vierteljahr 1924 in einem Betrage zur 
Erhebung kommen, ver Vorstand hat bei der Festsetzung den vielen An 
trägen auf Änderung des Beitrages für Mann und Frau Rechnung getrogen 
und einen gleich hohen Beitrag ,ür alle erwachsenen Mitglieder beschlossen 
Für das zweite Vierteljahr 1924 haben zu zahlen: 1 
Ledige 3,00 Goldmark 
Mann und Frau 6.00 „ 
Wann, Frau und Kinder 8,00 „ 
Wllwer(n) und Kindern 5.00 „ 
Der Beitrag mu« spätestens bis zum 15. Mai gezahlt werden. Bei 
späterer 3ah ung kommt eine versäumnisgebühr von 1,0) Gotümark zur 
Erhebung. Alle, die dazu in der Lage sind, werden recht sehr gebeten, die 
Beitrüge schon in den ersten Tagen des April zu zahlen, damit auch die 
Rasse ohne die geringste Unterbrechung den gestellten Ansprüchen nach 
kommen kann. 
was de anders zu beachten ist, geben die folgenden Punkte an: 
1. Zahlungen sin) nur an den Vertrauensmann oder an das Postscheckamt 
Dortmund. Konto 49.9, zu entrichten. Lei allen Zahlungen sind Name 
und Mltgjiedsnummer anzugeben. 
2. Bei Sendungen an die Kasse ist unbedingt die Anschrist: Krankenkasse 
deutscher Lehrer in vortmunü zu vermeiden, weil dadurch Verzögerungen 
und sonstige Unannehmlichkeiten entstehen, auch Sendungen sehr leicht 
verloien gehen. 
3. Alle Antrage auf Entschädigung und die ärztlichen Bescheinigungen über 
die Notwendigkeit der Lade- und Trinkkuren, dann Anmetdungen 
zur Kasse, Ausnahmeanträge, Bestellungen von Drucksachen und An 
fragen allgemeiner Art sind nur an den Geschäftsführer, Lehrer Heinrich 
hinie in Marlen, Kr. Dortmund, Harkortstraße 18. zu senden. 
4. Bei Ansprüchen an die Rasse wolle man sich zunächst ein Formular 
zur Krankheitskostenaufstkllang vom Vertrauensmann oder vom Ge- 
schäftssührer besorgen und dann den aurgefüllien Vordruck mit den 
erforderlichen Unterlagen an den Geschäftsführer einsenden. 
5. Bei dem gesamten schriftlichen Verkehr mit der Kasse ist unbedingt die 
Milgliedsnummer und die genaue Anschrift anzugeben. Änderungen 
der Anschrift müssen sofort dem Geschäftsführer mitgeteilt werden. 
6. Der Beitrag beläuft sich für das zweite Vierteljahr 1924 auf 8 Gold- 
mark für Mann. Frau und Kinder, auf 6,00 Goldmark für Mann und 
Frau ohne Kinder, auf 3 Goldmark für alleinstehende Mitglieder und 
auf 5,00 Goldmark für Wiiwer(n) mit Kindern. 
7. Ver Beitrag für dar laufende Vierteljahr muß bis zum 15- Mai ent 
richtet sein. Bei späterer Zahlung kommt eine versäumnisgebühr von 
1 Goldmark zur Erhebung. 
8. Rückständige Beiträge sind sofort zu entrichten, für jedes Vierteljahr 
der Beitrag des laufenden Vierteljahres. 
9. Die Kaffe vergütet 70 Prozent der Kosten für Arzt, Apotheke usw. 
und kennt dabei keine Grenze nach unten und nach oben. 
Franz Schumacher, Lehrer, 1. Schriftführer. 
ver Verein Klnderhilse E. v. 
Berlin O, Stralauerpl. 10, sammelt, obwohl seine Tätigkeit sich nur auf 
öeriin erstreckt, auch in den Ländern und erzielt gute Ergebnisse, da er 
einen Teil derselben für die örtliche Kinderfürsorge zur Verfügung stellt. 
Oer Verein dedieat sich bezahlter Werber (Werbebüro Donner). Es erschein! 
geboten, die Werbungen des Vereins nicht zu unterstützen. 
vie deutschen Schulen ln Lettland. 
Nicht weniger als fünf Millionen lettl. Rubel wollen die Veutschbalten 
in Lettland durch eine freiwillige Seldstdesteuerung im Lande zusammen 
bringen, um die von ihnen unterhaltenen deutschen Schulen weiter zu 
erhalten. Es handelt sich um 42 Schulen, denen eine Unterstützung zuteil 
werden mutz, von insgesamt 93, welche die Veutschbalten besitzen. Die 
Zahl der Schüler und Schülerinnen bezifferrt sich auf 12 !68. (Germania.) 
Amtliches. 
Aus Preußen. 
Anerkennung von Bildstreifen alr Lehrfilme. (Inhalt) 
17. IV 10 262. l. 15.2.24. 
Für den Bereich der allgemeinen Unierrichtsverwaltung werden nur 
die Lausbilder als Lehrfilme anerkannt, die von der Bildstelle des Zentral 
instituts für Erziehung und Unlerricht die Bescheinigung als Lehrfilme 
erhalten haben. (Zentraibl. S. 61) 
gez. Becker. 
Bezug von Wetterkarten. 
17 I K 24 U 0, U III A. 18. Febr. 24. 
Um den Schulen den Bezug der Wetterkarten zu erleichtern und deren 
verbrertung zu fördern, wird nach einem Berichte des Metereologischen 
Institutes in Berlin beabsichtigt, die Karten den Schulen zum Selbstkosten 
preise zu liefern, der für den Bereich der Berliner Wetterdienststelle nur 
zehn Rentenpfennige für den Monat beträgt. Auch die übrigen nord 
deutschen Wetterdienststellen, soweit sie sich bisher zu der Angelegenheit
	        
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