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>ecun a spoliiijaiet Qmjutjs, auch öici.jtjunyereri beumitnnen nach mindestens
fm.fjähiiger Otenstzetr erne Atfinüunyssumme zu zahlen. Die Einführung
einer ribfi ldungsjumme bringt oem Staat in vieler Einsicht Vorteile, vie
B«amnn wird »n dem Bewußtsein sür sreiwilliges Aufgeben ihrer pensions»
anjprüche entschädigt zu werden, bis zum letzien Augenblick ihre Pflicht
erfüllen. Oie Erbitterung über die entschäxgungslose Aufgabe aller pensions»
ansprüche haben dis jetzt leider dazu geführt, daß Beamtinnen vor ihrem
Ausscheiden längere Seit Krankenurlaub genommen, ei> zelne sogar ihre
frühzeitige Pensionierung durchgej,tzt haben. (Obwohl menschlich verständlich
— wrrd dadurch das Ansehen der Beamtin in äußerst bedenklicher Werse
geschädigt. -
Es folgen die Unterschriften der Vorsitzenden sämtlicher Lehrerinnen
vereine und der Beamtinnenorganisarionen.
Uder das Ergebnis wrrd zu gegebener Zeit berichtet werden. N. Sät.
3um Schulabbau ln Glüenburg.
Unser Vezirksverein in (Oldenburg hat folgende Eingabe dem (Ober»
fchulkollegium eingereich':
Oie Ult der Durchführung des Schulabbaues hat in die Kreise der
Lehrerinnen eine tiefe Erregung und Verbitterung hineingetragen, die zu
beseitigen wir als unsere w cht gste Ausgabe ansehen.
Oa das (Oderjchulsollegium een Lehrerinnen nur die reinen Mädchen»
blaffen als feste Stellen zuerkennen will, diese aber nach der jetz'gen will-
kürnchen Auslegung des Z 76 in äußerst geringer Zahl vorhanden sind und
durch die vorgesehene Erhöhung der Schülerzahl noch ve.ringert werden,
so muß in Kurze der weibliche Einfluß aus die Jugend durch den einseitigen
Abbau der Lehrerinnen im katholischen Teil unseres Landes in ärgster
Wei>e herabgemindert werden.
8 36 des Schulgesetzes jagt: „In Schulen von mehr als drei Klassen
Jröni.tn die oberen Klassen mit Genehmigung des Dberschulkollegiums nach
Geschlech ern getrennt werden. Vas Gberschulkollegium kann die Trennung
auch anordnen."
8 76 heißt: „Den Unterricht in den Mädchenschulen und in den ge
mischten Klassen der vier jüngsten Jahrgänge können Lehrerinnen erteilen."
2n der Durchführung des 8 26 hat das (Ooerschulkollegium dem Bedürfnis
der Mädchenerziehung Rechnung gerragen durch Anstellung von Lehrerinnen.
Warum sollte das bei einer folgerichtigen vurchführung des 8 ?6 nicht auch
möglich sein, um so auch an den wenig gegliederten Schulen dem weiblichen
Einfluß Gelrung zu verschaffen. Vas müssen wir im Interesse der Mädchen-
erziehung verlangen, Daraufhin bitten wir das K. D. dringend, das ver»
hältnis der Lehrerinnen zu den Lehrerstellen an gemischten Klaflen zahlen
mäßig festzulegen, wie es im evangelischen Landesteil und auch rn anderen
Ländern geschehen ist. wir fordern:
1. für die reinen Müdchenklafsen Lehrerinnen, für die reinen Knccken-
klaffen Lehrer,
2. mindestens ein Drittel der Stellen an gemischten Klassen für die
Lehrerinnen, die einklasfigen Schulen ausgenommen.
wir weisen auf die Verhältnisse im evangelischen Landesteil und in
Preußen hin.
a) Nach einem Bescheid des evangelischen (Oberschulkollegiums vom
24. April 1922 ist den Lehrerinnen an gemischten Klassen das Anstellung?,
recht in einem bestimmten Zahlenoerhälrnis zugebilligt worden.
b) Nach 8 5 des preußischen Ministerialerlasses vom 13. Juni 1916 soll
die Zahl der Lehrerinnen an den gemischten Klassen ein Drittel der Lehr-
Kräfte betragen.
ver einseitige Abbau der Lehrerinnen verstößt auch gegen eine Bestim
mung aus den Kichtlinien über den Schulabdau, in der es heißt: „Lei der
Auswahl der auszuscheidenden Lehrkräfte ist darauf Bedacht zu nehmen,
daß auch weiterhin die Zusammensetzung des Lehrkörpers dem Unterrichts-
deoürmisfe der Schule und insbesondere den für das Zahlenverhältnir der
Männlichen und weiblichen Lehrk äjlc erlassenen Vorschriften entspricht, und
daß, wo solche Dorsch.isten fehlen, überall der weibl che Einfluß auf dir
Schulerziehung der Mädchen ausreichend gewahrt bleibt."
wenn an 270 Klassen, die zur kjälfte von Mädchen besucht werden
jeder weibliche Einfluß auf die Erziehung allmählich unmöglich gemachr
wird, dann kann man uns nicht glauben machen, doß das Wohl der Jugend
bei der Anstellung der Lehrkräfte ausschlaggebend ist
wenn ferner beim Abbau so veriahren wird, wie es in velmenhorft
geschehen ist. wo eine unwiderruflich angestellte Lehrerin mit eigenem kfau:-
h rlt, üie doch nach 8 76 an der gemißten Klasse daselbst hätte beschaftigi
werden können, vor einem wrderruslich angestellten Lehrer versetzt worden
ist. so müssen wir auch darin eine große Härte gegen die Lehrerinnen er
blicken, und wir bitten, bet solchen Versetzungen gemäß der perionalabbau-
verorünung die wirtschaftliche Lage der Lehrerinnen zu berücksichtigen.
vurch solche Maßnahmen, wie es die erfolgte Tntlossung von ein Fünftel
sämtlicher Lehrerinnen und die beabsichtigte Einstellung der Lehramtskandi
daten sind, muß das vertrauen, das die Lehreiinnen bisher dem K. (D.
entgegengebracht haben, doch lehr erschüttert werden.
wir bitten das (Oberschu Kollegium dringend, unsere gerechten wünsche
zu prüfen und die erfolgten Kündigungen zurückzunehmen und sie prozentual
aus dte Lehrer und Lehrerinnen zu verteilen.
Für den Verein kath. oldenburgischer Lehrerinnen:
9*1 3°f vammann, Vorsitzende.
Entsprechende Eingaben sind dem Ministerium und dem Landtag über
reicht worden.
verschiedener.
Kravkevkafse deutscher Lehrer (Zitz Dortmund).
% tt D i c ungünstigen Geldverhältnisse des Vorjahres brachten die Kranken-
«äfle deutscher Lehrer notgedrungen dazu, von der früheren halbjährlichen
Veüragszahlung über die vierteljährliche zur monatlichen und für die
Mona:« (Oktober und November »ogar zu noch öfteien Zahlungen über
zugehen. Vas bedeutete für die Gejchüftrslelle naturgemäg eine ganz ge-
watnge Ardeitsoermehrung und damit eine Verteuerung der verwalluna
die im Interesse der Kasse unbedingt wieder verschwinden muß. Deshalb
?uß der Beitrag für das zweite Vierteljahr 1924 in einem Betrage zur
Erhebung kommen, ver Vorstand hat bei der Festsetzung den vielen An
trägen auf Änderung des Beitrages für Mann und Frau Rechnung getrogen
und einen gleich hohen Beitrag ,ür alle erwachsenen Mitglieder beschlossen
Für das zweite Vierteljahr 1924 haben zu zahlen: 1
Ledige 3,00 Goldmark
Mann und Frau 6.00 „
Wann, Frau und Kinder 8,00 „
Wllwer(n) und Kindern 5.00 „
Der Beitrag mu« spätestens bis zum 15. Mai gezahlt werden. Bei
späterer 3ah ung kommt eine versäumnisgebühr von 1,0) Gotümark zur
Erhebung. Alle, die dazu in der Lage sind, werden recht sehr gebeten, die
Beitrüge schon in den ersten Tagen des April zu zahlen, damit auch die
Rasse ohne die geringste Unterbrechung den gestellten Ansprüchen nach
kommen kann.
was de anders zu beachten ist, geben die folgenden Punkte an:
1. Zahlungen sin) nur an den Vertrauensmann oder an das Postscheckamt
Dortmund. Konto 49.9, zu entrichten. Lei allen Zahlungen sind Name
und Mltgjiedsnummer anzugeben.
2. Bei Sendungen an die Kasse ist unbedingt die Anschrist: Krankenkasse
deutscher Lehrer in vortmunü zu vermeiden, weil dadurch Verzögerungen
und sonstige Unannehmlichkeiten entstehen, auch Sendungen sehr leicht
verloien gehen.
3. Alle Antrage auf Entschädigung und die ärztlichen Bescheinigungen über
die Notwendigkeit der Lade- und Trinkkuren, dann Anmetdungen
zur Kasse, Ausnahmeanträge, Bestellungen von Drucksachen und An
fragen allgemeiner Art sind nur an den Geschäftsführer, Lehrer Heinrich
hinie in Marlen, Kr. Dortmund, Harkortstraße 18. zu senden.
4. Bei Ansprüchen an die Rasse wolle man sich zunächst ein Formular
zur Krankheitskostenaufstkllang vom Vertrauensmann oder vom Ge-
schäftssührer besorgen und dann den aurgefüllien Vordruck mit den
erforderlichen Unterlagen an den Geschäftsführer einsenden.
5. Bei dem gesamten schriftlichen Verkehr mit der Kasse ist unbedingt die
Milgliedsnummer und die genaue Anschrift anzugeben. Änderungen
der Anschrift müssen sofort dem Geschäftsführer mitgeteilt werden.
6. Der Beitrag beläuft sich für das zweite Vierteljahr 1924 auf 8 Gold-
mark für Mann. Frau und Kinder, auf 6,00 Goldmark für Mann und
Frau ohne Kinder, auf 3 Goldmark für alleinstehende Mitglieder und
auf 5,00 Goldmark für Wiiwer(n) mit Kindern.
7. Ver Beitrag für dar laufende Vierteljahr muß bis zum 15- Mai ent
richtet sein. Bei späterer Zahlung kommt eine versäumnisgebühr von
1 Goldmark zur Erhebung.
8. Rückständige Beiträge sind sofort zu entrichten, für jedes Vierteljahr
der Beitrag des laufenden Vierteljahres.
9. Die Kaffe vergütet 70 Prozent der Kosten für Arzt, Apotheke usw.
und kennt dabei keine Grenze nach unten und nach oben.
Franz Schumacher, Lehrer, 1. Schriftführer.
ver Verein Klnderhilse E. v.
Berlin O, Stralauerpl. 10, sammelt, obwohl seine Tätigkeit sich nur auf
öeriin erstreckt, auch in den Ländern und erzielt gute Ergebnisse, da er
einen Teil derselben für die örtliche Kinderfürsorge zur Verfügung stellt.
Oer Verein dedieat sich bezahlter Werber (Werbebüro Donner). Es erschein!
geboten, die Werbungen des Vereins nicht zu unterstützen.
vie deutschen Schulen ln Lettland.
Nicht weniger als fünf Millionen lettl. Rubel wollen die Veutschbalten
in Lettland durch eine freiwillige Seldstdesteuerung im Lande zusammen
bringen, um die von ihnen unterhaltenen deutschen Schulen weiter zu
erhalten. Es handelt sich um 42 Schulen, denen eine Unterstützung zuteil
werden mutz, von insgesamt 93, welche die Veutschbalten besitzen. Die
Zahl der Schüler und Schülerinnen bezifferrt sich auf 12 !68. (Germania.)
Amtliches.
Aus Preußen.
Anerkennung von Bildstreifen alr Lehrfilme. (Inhalt)
17. IV 10 262. l. 15.2.24.
Für den Bereich der allgemeinen Unierrichtsverwaltung werden nur
die Lausbilder als Lehrfilme anerkannt, die von der Bildstelle des Zentral
instituts für Erziehung und Unlerricht die Bescheinigung als Lehrfilme
erhalten haben. (Zentraibl. S. 61)
gez. Becker.
Bezug von Wetterkarten.
17 I K 24 U 0, U III A. 18. Febr. 24.
Um den Schulen den Bezug der Wetterkarten zu erleichtern und deren
verbrertung zu fördern, wird nach einem Berichte des Metereologischen
Institutes in Berlin beabsichtigt, die Karten den Schulen zum Selbstkosten
preise zu liefern, der für den Bereich der Berliner Wetterdienststelle nur
zehn Rentenpfennige für den Monat beträgt. Auch die übrigen nord
deutschen Wetterdienststellen, soweit sie sich bisher zu der Angelegenheit