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„Der juita« Lehrer-.
zwo, nach wie vor für die alte Bestimmung. Aber wenn man Mitglieder
des katholischen Lehrerverems fast stelS als ungeeignet für den Posten
eines Bezirksoberlehrers bezeichnet. kann man eS uns nicht verübeln,
Wenn uns die neue Fassung besser gefällt. D. E.)
Aus tz 5.
I. Das Fortbildungsjahr beginnt und endet mit dem Schuljahr an
den Volksschulen. II. Jährlich finden b Fortbildungstage statt. Der
Unterricht in der Schulklasse der Teilnehmer kann, wenn Aushilfe oder
Mitführung nicht möglich ist, ausgesetzt werden.
8 6.
I. Im Mittelpunkte der Fortbildung steht die praktische UnterrichtS-
und Erziehungsarbeit, die auf die richtige Erkenntnis dieser Arbeit ge
gründet sein muh. H. Für die Fortbildung hierin kommen hauptsäch
lich folgende Matznahmen in Betracht.
a) Jeder Fortbildungspflichtige nimmt nach Weisung des Fort-
bill'ungs-etters jährlich einige Male am Unterricht in gut geführten
Schulklassen teil.
b) Der Bezirksoberlehrer beobachi'et und bespricht tunlich tayrlich
einmal die Schularbeit der Forrbildungspflichtigen in ihren Schulklassen
und sucht hkierbei auch durch sein Lehrbeispiel anregend und fördernd
zu wirken.
c) Die Fortbildungspflichtigen arbeiten für vier Fortbildungstage
je eine Unterrichtsaufgabe schriftlich aus. Die Ausarbeitungen werden
von dem Bezirksoberlehrer mit fachförderlichen Bemerkungen und An
regungen versehen, bei der nächsten Zusammenkunft gemeinsam be
sprochen und sodann den Bearbeitern zurückgegeben.
Der von allen Teilnehmern vorbereitete Unterricht wird am
Forlbildungstag entweder nach freiwilliger Meldung oder nach Anord
nung des Fortbildungsleiters mit den Schülern einer vollständigen Schul
klasse durchgeführt. Auf Vorführung guter und anregender Lehrbeispiele
ist Bedacht zu nehmen.
v) An den Unterricht schlietzt sich eine Besprechung der gebotenen
Schularbeit. Die Versammluugsteihnehmer wenden dabei ihre Auf
merksamkeit nichi bloß der schriftlich vorbereiteten und behandelten Unter-
richtsaufgabe zu. sondern gehen auch den Beziehungen dieses Lehrstücks
zu vorausgegangenen und nachfolgenden Aufgaben an dem betr. Fache
sowie zu anderen Unterrichtsfächern und Schuljahren nach.
III. Im Zusammenhalte mit der praktischen Schularbeit sind jeweils
die sachlich und psychologisch begründeten Unterrichtsverfahren in dem in
Frage stehenden Fache gründlich zu behandeln.
Aus tz 7.
Zur Pflege der theoretischen Pädagogik wird in jedem Fortbildungs.
jähr eine bedeutsame Unterrichts- oder Erziehungsaufgabe zur eingehen,
den Untersuchung bestimm». Die Fortbildungspflichtigen sollen hierin zu
möglichst selbständigem und begründetem Urteile vorzudringen suchen
und zu diesem Zwecke sich auch bemühen, die einschlägigen Gedanken und
Bestrebungen hochstehender Lehrer, Erzieher und geistiger Führer hierin
kennen zu lernen, um daran ihre Einsicht und Erfahrung zu ergänzen
mrd zu berichtigen, zu begründen und zu vertiefen . . .
Aus 8 8.
Der Umriß des JahreSplanes wird für jedes Fortbildungsjahr vom
StaatSministernrm für Unterricht und Kultus aufgestellt.
8 10.
I. Der Fortbildungslriter führt für jeden Fortbildungspslich.'.gen
einer» Fortbildungsbogen, in den am Schluffe jedes Fortbildungsjahres
oder vor Ueberweisung in einen anderen Fortbildungshezirk die Fort
bildungstätigkeit gewürdigt wird. Nach Beendigung der Fortbildungs
pflicht wird der Fort-bildungsbogen -dem von der Regierung geführten
Personalakt eiiwerleibt.
II. Der Bezirksoberlehrer ka»»n einem lässigen Fortbildungspflichti-
gen Mahnung und Verwarnung aussprechen. Bei schwerer Pflichtver
letzung eines Fortbildungspflichtigen hat er der Regierung zur dienst-
aufsichlichen Würdigung Anzeige zu erstatten.
III. Am Schlüsse des FortbildungsiahreZ berichtet der Fortbildungs-
teiter über die Durchführung des JahreSplanes kurz und zusammen
fassend an die Regierung. Dabei kann er auf besonders erfolgreiches
Fc-rtbildungsstreben sowie auf besondere nachlässige Fortbildungstätigkeit
einzelner Teilnehmer aufmerksam machen. Im letzteren Fall hat er die
Beteiligten davon in Kenntnis zu setzen.
Die Regierung, K. d. I., die nach den bestehenden Vorschriften die
Aufsicht über die Fortbildung führ», hat gegen Schluß des Fortbikdungs-
jahrek die von den Fortbildungspflichtigen gefertigten schriftlichen Arbei.
ten aus 4—8 Fortbildungsbezirken einzuholen und nach genauer Durch
sicht bis Ende Juni zu bescheiden. Die ergangenen Bescheide sind bis
80. Juli mit einem zusainnienfassenden Bericht über die Durchführung
des Jahresplanes dem StaatSininisterium für Unterricht und Kultu-s
vorzulegen. (Neu!)
8 ",
I. Der 1. Fortbildungsiag findet im Juni, der 2. iin Oktober, rer
8. in» Dezember, Ser 4. im Februar und der 5, im April statt.
II. Der erste Fortbildungstag dient zunächst der Festsetzung des
Arbeitsplanes, für das folgende Fortbildungsjahr auf Grund des amt
lich Jahreeplanes. sodann der Einführung in die Jahresarbeit, endlich
der Behandlung und Besprechung eines Lehrbeispiels aus dem Jahres
stoffe durch den Fortbildungsleiter oder einen Lehrer oder eine Lehrerin
tes Bezirks oder der Stadt,
III. Die noch § 7 Abs. II zu ferrigende schriftliche Arbeit ist im
Februar abzuliefern. . .
AuS 8 18.
k° rau f BU achten, daß jeder FortbUoungspflicknge »m Laufe
scn'tr Fortbildungszeit mindestens einmal bei einem Fortbildungstag
eine Lchrnbung vorführt. Das Ergebnis dieses Unterrichts ist im Fort-
tldungsbogsn festzulegen.
Seil, 19
- -
Sommersegen.
Ein Zittern geht durch die sonnige Luft,
Wie wenn sie vor Wonne und würzigem Duft
Und eigenem Glanz erbedte.
Ein Klang erwacht im Aehrenfeld
Und fliegt so frisch durch die Sommerwell
And ruft von Reife und Segen.
Da greifen die Schnitter mit brauner Hand
Zur Sichel, die singend im Sonnenbrand
Goldkörnige Halme schneidet.
Die weißen Tücher winken im Wind,
Wie sie alle so heiter und hurtig sind:
Der Segen — er ist ohne Ende.
F. Schrönohan» er - ve mdal-
Wirtschaftshilfe
„Schulsparmaßnahmen".
Der Grundgedanke unserer Schulpflegearbeit ist die Weckung
des Pflicht-gedankens und die Steigerung der Opferwilligkeit
des Volkes gegenüber seiner Schule. Daß die Volksschule wieder
die Schule des Volkes, wahrhaft „volkstümlich" werde, tiefe,,
lebendige Wurzeln im Volksbewußtsein schlage, damit sie reifes,
blühendes Leben treibe, darauf kommt's an. Daß Vater und
Mutter die Schule ihrer Kinder als ihre Schule empfinden,
daß sie freudig am Werk -der Schulerzieher mitfchaffen, di«
Schule als ein stilles, hohes Heiligtum, dem sie ihre köstlichsten
Güter anvertrauen, achten und ehren, willig die Lasten der
Schule tragen und bereit find, an der Ausgestaltung und För
derung der Schule mitzuhelfen und mitzuwirken — kurz: daß
im Volk ein neuer, hellerer Stern aufgehe über unserer Schule,
das ist Sinn und Geist unserer Schulpflege. Der innere Wert'
unserer Jdealschule, ihre vollwertige Leistungsfähigkeit in jeder
Beziehung, die Früchte, die die Bekenntnisschule zeitigt, werden
die besten Stützpunkte unserer grundsätzlichen Schulfordi'rungen'
und ausschlaggebend sein für die Beurteilung in der Oeffentlich-
keit, für die Verleihung des Siegerpreises im Wettbewerb der
verschiedenen Schularten.
Eine sehr ernste Gefahr droht der inneren und technischen
Höhenlage unseres Schulwesens durch die unlfastenden Sparmaß
nahmen, die vor allem in den Städten mit größter Eilfertigkeit
auf Kosten der Schule gegenwärtig durchgeführt werden. Es
häufen sich die Meldungen aus den verschiedenen Städten/
namentlich -des Westens, über tief einschneidende Maßnahmen,
die vom einseitigen Standpunkte des Finanzfachmannes viel
leicht verständlich, aber im Lichte des Volkswohls und der
Volksgesamtheit geradezu verhängnisvoll erscheinen und denen
unsere katholischen Volks- und Elternvertreter niemals ihre Zu-!
stimmung geben dürfen. So läßt man z. B. bestehende Schul
stellen in größerer Zahl eingehen, nur weil infolge des Krieges
ein vorübergehender Rückgang der Kinderzubl zu verzeichnen ist.
Man erhöht die Klassenbesetzung, die Durchschnittsschülerzahlen,
legt Klassenzimmer zusamen, bildet sogenannte „fliegende"
Klassen, -die ohne bestimmte Klassenleitung vom Gesamtlehrer-
kollegiu-m „durchgeschleppt" werden, setzt den Schulunterricht —
um Kohlen zu sparen — Wochen- oder gar monatelang aus usw.
Geschickt versteht es der Dezernent des Finanzau Schusses natür
lich, die „Riesensummen" solcher Schuletat-Ersparnisse aufmar
schieren .zu lasten, und — gutgläubige Stadlväter lasten sich
überrumpeln und nicken gnädig dazu.
Der heillos schwierigen Finanzlage unserer Gemeindever
waltungen wird sich gewiß niemand verschließen. Daß gespart,
und immer wieder gespart werden muß, liegt klar zutage. Aber
warum setzt man den Sparhebel zuerst und am kräftigsten immer
wieder beim Schulwesen an? Wenn man doch an den richtigen
Stellen anfangen wollte zu sparen! Unserer katholischen Stadt
verordneten Gewissenspflicht sollte es sein, hier den Finger auf
die Wunde zu legen, hier gründlich und gewissenhaft alle Etat
titel des städtischen Haushalts zu prüfen — sie werden genug
Sparmöglichkeiten entdecken — und mit tiefsten» sittlichen Ernst
einer kurzsichtigen, volksschädlichen Sparpolitik die Stirne zu
bieten, die breite Oeffentlichkeit, insbesondere die Elternschaft
rückhaltlos aufzuklären und allen Zahlenschrcckgespenstern und
Ueberredungsversuchen zum Trotz festzubleiben.
Unser durch Krieg und Nachkriegswehen schon so empfind
lich gestörtes Schulleben kann eine weitere Herabdrückung und
Verkümmerung nicht vertragen. Wie ist die Lage zumal ln
unfern Großstädten? Seit Jahren hat die Schuljugend einen
höchst unregelmäßigen Unterricht. Trotz aller Anstrengung der