Full text: Der junge Lehrer - 5.1923 (5)

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„Der juita« Lehrer-. 
zwo, nach wie vor für die alte Bestimmung. Aber wenn man Mitglieder 
des katholischen Lehrerverems fast stelS als ungeeignet für den Posten 
eines Bezirksoberlehrers bezeichnet. kann man eS uns nicht verübeln, 
Wenn uns die neue Fassung besser gefällt. D. E.) 
Aus tz 5. 
I. Das Fortbildungsjahr beginnt und endet mit dem Schuljahr an 
den Volksschulen. II. Jährlich finden b Fortbildungstage statt. Der 
Unterricht in der Schulklasse der Teilnehmer kann, wenn Aushilfe oder 
Mitführung nicht möglich ist, ausgesetzt werden. 
8 6. 
I. Im Mittelpunkte der Fortbildung steht die praktische UnterrichtS- 
und Erziehungsarbeit, die auf die richtige Erkenntnis dieser Arbeit ge 
gründet sein muh. H. Für die Fortbildung hierin kommen hauptsäch 
lich folgende Matznahmen in Betracht. 
a) Jeder Fortbildungspflichtige nimmt nach Weisung des Fort- 
bill'ungs-etters jährlich einige Male am Unterricht in gut geführten 
Schulklassen teil. 
b) Der Bezirksoberlehrer beobachi'et und bespricht tunlich tayrlich 
einmal die Schularbeit der Forrbildungspflichtigen in ihren Schulklassen 
und sucht hkierbei auch durch sein Lehrbeispiel anregend und fördernd 
zu wirken. 
c) Die Fortbildungspflichtigen arbeiten für vier Fortbildungstage 
je eine Unterrichtsaufgabe schriftlich aus. Die Ausarbeitungen werden 
von dem Bezirksoberlehrer mit fachförderlichen Bemerkungen und An 
regungen versehen, bei der nächsten Zusammenkunft gemeinsam be 
sprochen und sodann den Bearbeitern zurückgegeben. 
Der von allen Teilnehmern vorbereitete Unterricht wird am 
Forlbildungstag entweder nach freiwilliger Meldung oder nach Anord 
nung des Fortbildungsleiters mit den Schülern einer vollständigen Schul 
klasse durchgeführt. Auf Vorführung guter und anregender Lehrbeispiele 
ist Bedacht zu nehmen. 
v) An den Unterricht schlietzt sich eine Besprechung der gebotenen 
Schularbeit. Die Versammluugsteihnehmer wenden dabei ihre Auf 
merksamkeit nichi bloß der schriftlich vorbereiteten und behandelten Unter- 
richtsaufgabe zu. sondern gehen auch den Beziehungen dieses Lehrstücks 
zu vorausgegangenen und nachfolgenden Aufgaben an dem betr. Fache 
sowie zu anderen Unterrichtsfächern und Schuljahren nach. 
III. Im Zusammenhalte mit der praktischen Schularbeit sind jeweils 
die sachlich und psychologisch begründeten Unterrichtsverfahren in dem in 
Frage stehenden Fache gründlich zu behandeln. 
Aus tz 7. 
Zur Pflege der theoretischen Pädagogik wird in jedem Fortbildungs. 
jähr eine bedeutsame Unterrichts- oder Erziehungsaufgabe zur eingehen, 
den Untersuchung bestimm». Die Fortbildungspflichtigen sollen hierin zu 
möglichst selbständigem und begründetem Urteile vorzudringen suchen 
und zu diesem Zwecke sich auch bemühen, die einschlägigen Gedanken und 
Bestrebungen hochstehender Lehrer, Erzieher und geistiger Führer hierin 
kennen zu lernen, um daran ihre Einsicht und Erfahrung zu ergänzen 
mrd zu berichtigen, zu begründen und zu vertiefen . . . 
Aus 8 8. 
Der Umriß des JahreSplanes wird für jedes Fortbildungsjahr vom 
StaatSministernrm für Unterricht und Kultus aufgestellt. 
8 10. 
I. Der Fortbildungslriter führt für jeden Fortbildungspslich.'.gen 
einer» Fortbildungsbogen, in den am Schluffe jedes Fortbildungsjahres 
oder vor Ueberweisung in einen anderen Fortbildungshezirk die Fort 
bildungstätigkeit gewürdigt wird. Nach Beendigung der Fortbildungs 
pflicht wird der Fort-bildungsbogen -dem von der Regierung geführten 
Personalakt eiiwerleibt. 
II. Der Bezirksoberlehrer ka»»n einem lässigen Fortbildungspflichti- 
gen Mahnung und Verwarnung aussprechen. Bei schwerer Pflichtver 
letzung eines Fortbildungspflichtigen hat er der Regierung zur dienst- 
aufsichlichen Würdigung Anzeige zu erstatten. 
III. Am Schlüsse des FortbildungsiahreZ berichtet der Fortbildungs- 
teiter über die Durchführung des JahreSplanes kurz und zusammen 
fassend an die Regierung. Dabei kann er auf besonders erfolgreiches 
Fc-rtbildungsstreben sowie auf besondere nachlässige Fortbildungstätigkeit 
einzelner Teilnehmer aufmerksam machen. Im letzteren Fall hat er die 
Beteiligten davon in Kenntnis zu setzen. 
Die Regierung, K. d. I., die nach den bestehenden Vorschriften die 
Aufsicht über die Fortbildung führ», hat gegen Schluß des Fortbikdungs- 
jahrek die von den Fortbildungspflichtigen gefertigten schriftlichen Arbei. 
ten aus 4—8 Fortbildungsbezirken einzuholen und nach genauer Durch 
sicht bis Ende Juni zu bescheiden. Die ergangenen Bescheide sind bis 
80. Juli mit einem zusainnienfassenden Bericht über die Durchführung 
des Jahresplanes dem StaatSininisterium für Unterricht und Kultu-s 
vorzulegen. (Neu!) 
8 ", 
I. Der 1. Fortbildungsiag findet im Juni, der 2. iin Oktober, rer 
8. in» Dezember, Ser 4. im Februar und der 5, im April statt. 
II. Der erste Fortbildungstag dient zunächst der Festsetzung des 
Arbeitsplanes, für das folgende Fortbildungsjahr auf Grund des amt 
lich Jahreeplanes. sodann der Einführung in die Jahresarbeit, endlich 
der Behandlung und Besprechung eines Lehrbeispiels aus dem Jahres 
stoffe durch den Fortbildungsleiter oder einen Lehrer oder eine Lehrerin 
tes Bezirks oder der Stadt, 
III. Die noch § 7 Abs. II zu ferrigende schriftliche Arbeit ist im 
Februar abzuliefern. . . 
AuS 8 18. 
k° rau f BU achten, daß jeder FortbUoungspflicknge »m Laufe 
scn'tr Fortbildungszeit mindestens einmal bei einem Fortbildungstag 
eine Lchrnbung vorführt. Das Ergebnis dieses Unterrichts ist im Fort- 
tldungsbogsn festzulegen. 
Seil, 19 
- - 
Sommersegen. 
Ein Zittern geht durch die sonnige Luft, 
Wie wenn sie vor Wonne und würzigem Duft 
Und eigenem Glanz erbedte. 
Ein Klang erwacht im Aehrenfeld 
Und fliegt so frisch durch die Sommerwell 
And ruft von Reife und Segen. 
Da greifen die Schnitter mit brauner Hand 
Zur Sichel, die singend im Sonnenbrand 
Goldkörnige Halme schneidet. 
Die weißen Tücher winken im Wind, 
Wie sie alle so heiter und hurtig sind: 
Der Segen — er ist ohne Ende. 
F. Schrönohan» er - ve mdal- 
Wirtschaftshilfe 
„Schulsparmaßnahmen". 
Der Grundgedanke unserer Schulpflegearbeit ist die Weckung 
des Pflicht-gedankens und die Steigerung der Opferwilligkeit 
des Volkes gegenüber seiner Schule. Daß die Volksschule wieder 
die Schule des Volkes, wahrhaft „volkstümlich" werde, tiefe,, 
lebendige Wurzeln im Volksbewußtsein schlage, damit sie reifes, 
blühendes Leben treibe, darauf kommt's an. Daß Vater und 
Mutter die Schule ihrer Kinder als ihre Schule empfinden, 
daß sie freudig am Werk -der Schulerzieher mitfchaffen, di« 
Schule als ein stilles, hohes Heiligtum, dem sie ihre köstlichsten 
Güter anvertrauen, achten und ehren, willig die Lasten der 
Schule tragen und bereit find, an der Ausgestaltung und För 
derung der Schule mitzuhelfen und mitzuwirken — kurz: daß 
im Volk ein neuer, hellerer Stern aufgehe über unserer Schule, 
das ist Sinn und Geist unserer Schulpflege. Der innere Wert' 
unserer Jdealschule, ihre vollwertige Leistungsfähigkeit in jeder 
Beziehung, die Früchte, die die Bekenntnisschule zeitigt, werden 
die besten Stützpunkte unserer grundsätzlichen Schulfordi'rungen' 
und ausschlaggebend sein für die Beurteilung in der Oeffentlich- 
keit, für die Verleihung des Siegerpreises im Wettbewerb der 
verschiedenen Schularten. 
Eine sehr ernste Gefahr droht der inneren und technischen 
Höhenlage unseres Schulwesens durch die unlfastenden Sparmaß 
nahmen, die vor allem in den Städten mit größter Eilfertigkeit 
auf Kosten der Schule gegenwärtig durchgeführt werden. Es 
häufen sich die Meldungen aus den verschiedenen Städten/ 
namentlich -des Westens, über tief einschneidende Maßnahmen, 
die vom einseitigen Standpunkte des Finanzfachmannes viel 
leicht verständlich, aber im Lichte des Volkswohls und der 
Volksgesamtheit geradezu verhängnisvoll erscheinen und denen 
unsere katholischen Volks- und Elternvertreter niemals ihre Zu-! 
stimmung geben dürfen. So läßt man z. B. bestehende Schul 
stellen in größerer Zahl eingehen, nur weil infolge des Krieges 
ein vorübergehender Rückgang der Kinderzubl zu verzeichnen ist. 
Man erhöht die Klassenbesetzung, die Durchschnittsschülerzahlen, 
legt Klassenzimmer zusamen, bildet sogenannte „fliegende" 
Klassen, -die ohne bestimmte Klassenleitung vom Gesamtlehrer- 
kollegiu-m „durchgeschleppt" werden, setzt den Schulunterricht — 
um Kohlen zu sparen — Wochen- oder gar monatelang aus usw. 
Geschickt versteht es der Dezernent des Finanzau Schusses natür 
lich, die „Riesensummen" solcher Schuletat-Ersparnisse aufmar 
schieren .zu lasten, und — gutgläubige Stadlväter lasten sich 
überrumpeln und nicken gnädig dazu. 
Der heillos schwierigen Finanzlage unserer Gemeindever 
waltungen wird sich gewiß niemand verschließen. Daß gespart, 
und immer wieder gespart werden muß, liegt klar zutage. Aber 
warum setzt man den Sparhebel zuerst und am kräftigsten immer 
wieder beim Schulwesen an? Wenn man doch an den richtigen 
Stellen anfangen wollte zu sparen! Unserer katholischen Stadt 
verordneten Gewissenspflicht sollte es sein, hier den Finger auf 
die Wunde zu legen, hier gründlich und gewissenhaft alle Etat 
titel des städtischen Haushalts zu prüfen — sie werden genug 
Sparmöglichkeiten entdecken — und mit tiefsten» sittlichen Ernst 
einer kurzsichtigen, volksschädlichen Sparpolitik die Stirne zu 
bieten, die breite Oeffentlichkeit, insbesondere die Elternschaft 
rückhaltlos aufzuklären und allen Zahlenschrcckgespenstern und 
Ueberredungsversuchen zum Trotz festzubleiben. 
Unser durch Krieg und Nachkriegswehen schon so empfind 
lich gestörtes Schulleben kann eine weitere Herabdrückung und 
Verkümmerung nicht vertragen. Wie ist die Lage zumal ln 
unfern Großstädten? Seit Jahren hat die Schuljugend einen 
höchst unregelmäßigen Unterricht. Trotz aller Anstrengung der
	        
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