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Verfügung vom 19. Juli 1872 mc<t zur Anwendung, und wolle
die Kömgliche Regierung hiernach das Weitere veranlajjen.
Der Miniſter des Innern. Der Finanz-Miniſter.
Zn Vertretung: BraunbehrensS. Miquel.
An
ſämmtliche Königliche Regierungen.
TF. M. 1. 15532. I Ang.
M. d. 3. 1. A. 10856.
Berlin, den 30. Dezember 1890.
Abſchrift erhalten die nachgeordneten Behörden des dies-
ſeitigen Reſſorts zur KenntniSnahme und Beachtung.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Bartſch.
An
die nachgeordneten Behörden des diesſeitigen Reſſorts.
G. DI. 23483.
4) Behandlung der der Staat3skajſe nac< dem Jnvali-
Ditäts- und Alter5verſicherungögejeße vom 22. Juni 1889
(R. G. Bl. S. 97) zur Lajt fallenden Geſ<äfte und Au3-
gaben.
Berlin, den 2. Januar 1891.
In Anjehung der bei den ſtaatlichen Behörden auf Grund
eines kontraktlihen Verhältniſſes beſchäftigten Arbeiter erſcheint
eine gleihmäßige Behandlung der der Staatskaſſe nach dem
Invaliditäts- und Alteröverſiherungsgeſeße vom 22. Jum 1889
(R. G. Bl. S. 97) zur Laſt fallenden Geſchäfte und Aus8gaben
wünſchenswerth, und bejtimme ich deshalb für die Behörden des
Ddiesfeitigen Rejſort8, daß bi8 zum Erlaſſe anderweitiger An-
ordnungen diejenigen Ausgaben, welche der Staatskaſſe durch
'den geſeßlih von ihr zu bewirkenden Ankauf von Marken exr-
wachſen werden, vorſchußweiſe geleiſtet und zugleich die von dem
Lohne der Verſicherten einzubehaltenden Beitragshälften als
Ajjervate gebucht werden.
Der Mimiſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Bartſch.
An
die nachgeordneten Behörden des diesſeitigen Reſſorts.
G. JI. 2414.