Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891 (33)

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5) Vorlagen für den Bau und die Einrichtung von 
Volksſ<ulhäuſern. 
(Centr. Bl. 1888 Seite 258 ff.) 
Berlin, den 5. Jamtar 1891. 
Ueber den Bau und die Einrichtung von Volksſc<ulhäujern 
jind ſchon öfter in früherer und neuerer Zeit von verſchiedenen 
Königlichen Regierungen für ihren Bezirk Entwürfe und Anſchläge 
aufgeſtellt, vervielfältigt und an die nachgeordneten Behörden 
vertheilt worden, damit dieſe Vorlagen in geeigneten Fällen un- 
mittelbar für eintretendes Baubedürfnis als Grundlage benußt 
werden, oder doch, wo ſie nicht unmittelbar anwendbar ſind, die 
Vorarbeiten für den Bau weſentli erleichtern und abkürzen 
tonnen. 
An ſich finde ich nun gegen ein ſolc<es Vorgehen nicht nur 
nichts einzuwenden, kann es vielmehr -- ſc<on in dem ange- 
deuteten Sinne -- nur als empfehlenswerth bezeichnen, namentlich 
venn es ſich zugleich als möglich erweiſt, bei ſolchen Entwürfen 
auch den Beſonderheiten Rec<hnung zu tragen, welche durch die 
verſchiedenartigen örtlichen Verhältniſſe der einzelnen Landes- 
theile bedingt ſind. 
Dagegen muß ich entſchieden Werth darauf legen, von 
ſol<en allgemeinen Verfügungen der Provinzialbehörden vor 
ihrer Veröffentlihung Kenntnis zu erhalten, damit ich prüfen 
laſſen kann, ob die betreffenden Vorlagen mit den meinerſeits 
erlaſſenen Normativ-Beſtimmungen, wie ſie u. A. durc< meinen 
Runderlaß vom 7. Juli 1888 -- U. Ula. 16035. -- den Pro- 
vinzialbehörden mitgetheilt ſind, übereinſtimmen, beziehungsweite 
in wieweit die nach den örtlichen Verhältniſſen als erforderlich 
erachteten Abweichungen dieſen allgemeinen Beſtimmungen gegen= 
über als zuläſſig erſcheinen. CH 
Da auch in neuerer Zeit einzelne Bezirksvegierungen ſolche 
Vorſchriften erlaſſen. haben, -- die erſt nachträglih zu meiner 
Kenntnis gelangt ſind, aber theilweiſe in nicht zu billigender 
Weiſe von meinen Vorſchriften abweichen, ſo beſtimme ich hier- 
mit, daß alle ſolche eingreifendere Verfügungen der Bezirks- 
regierungen mir vor ihrem Erlaß zur Prüfung vorzulegen ſind. 
Ew. Hochwohlgeboren erſuche ih hiernach ergebenſt, das 
Geeignete zu veranlajjen. | 
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten. 
von Goßler. 
An 
ſämmtliche Herren Regierungs-Präſidenten. 
VU. Ida. 26556.
	        
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