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B. Univerſitäten.
8) Bekanntmachung, das Beuth-Stipendium betreffend.
Von Oſtern 1891 ab wird ein Beuth-Stipendium im Be-
trage von jährlich 1200 Mk. auf fünf Jahre bei der hieſigen
Königlichen Unwerſität zur Vergebung frei. Die Bewerber,
würdige Studirende, müſſen einer der vier Fakultäten der hieſigen
Unwerſjität oder den Abtheilungen 1. und IL der Königlichen
Techniſc<en Hoc<hſ<ule zu Berlin angehören. Bei der Verleihung
iſt durch das Teſtament der Stifterin den Nachkommen mehrerer
in demſelben bezeichneten Familien unbedingtes Vorzugsrecht
gegeben, und in zweiter Linie ſoll den Eingeborenen der Vater-
ſtadt der Erblaſſerin, Cleve, ein Vorzugsrecht zuſtehen. Der
Inhaber des Stipendiums ijt verpflichtet, mindeſtens ein Jahr
auf der hieſigen Unwerſität zu ſtudiren, die übrige Zeit kann er
ji den Studien auf einer anderen deutſchen Univerſität widmen,
und das Stipendium auch nac< beendigten Studien in der Zeit
fortbeziehen, die er zu ſeiner weiteren Ausbildung verwendet,
bevor er in eine ſelbſtändige, mit einem Einkommen verbundene
Berufsthätigkeit eintritt. Die Bewerber haben ſich vom heu-
tigen Datum an innerhalb drei Monaten zu melden.
Berlin, den 30. Dezember 1890.
Rektor und Senat der Königlich en Friedrich-Wilhelm3-Uniwerſität
Tobler.
9) Normal-GEtat für die Uniwerſtitäten.
| Berlin, den 8. Dezember 1890.
(Es hat ji das Bedürfnis herausgeſtellt, die Etats. der
Univerſitäten, welche jezt mehrfach von einander abweichen, ein-
heitlicher zu geſtalten. Demgemäß iſt diesſeits ein Normal-Etat
aufgeſtellt worden. Jndem ich drei Exemplare dieſes Etats bei-
ſ<ließe, erſuche ich im Einverſtändmiſſe mit dem Herrn Finanz-
Miniſter Ew. Hoc<hwohlgeboren ergebenſt, denſelben der Aufs-
ſtellung des nächſten Etats der dortigen Univerſität gefälligſt zu
Grunde legen zu laſſen.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
An
ſämmtliche Herren Univerſität8=-Kuratoren und das
Königliche Univerſität3-Kuratorium zu Greifswald.
VU. I. 2237. 1.
1891. 15