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10) Bejtreitung der Koſten der Dekanats8verwaltungen
bei den Univerſitäten 2c.
Berlin, den 7. Januar 1891.
Die von den Herren Univerſitäts-Kuratoren 2c. über die
Beſtreitung der Koſten der Dekanatsverwaltungen erſtatteten
Berichte haben ergeben, daß in dieſer Beziehung verſchiedenartig
verfahren wird. Behufs Herbeiführung eines gleichmäßigen
Verfahrens beſtimme i< daher entſprechend der bei einzelnen
Unwerſitäten 2c. bereits beſtehenden Ordnung der Angelegenheit
allgemein, daß die beſagten Koſten aus der Dekanatskaſſe bezw.
den FakultätöSgebühren zu beſtreiten ſind. Soweit noch in
einzelnen Fällen Aufwendungen aus den Mitteln bezw. den
Naturalbeſjtänden der Univerſitäten 2c. für die in Rede ſtehenden
Verwaltungen einſchließlich der Koſten für Formulare, Papier u. ſ.w.
gemacht werden, darf dies künftig nicht mehr geſchehen.
Die hier und da geltenden Beſtimmungen, nac< welchen der
Unwerſßität3-Kanzliſt verpflichtet iſt, in gewiſſen Fällen für die
Dekanat3verwaltungen unentgeltlich Rein- und Abſchriften zu
fertigen, jowie die für den genannten Zwe etwa beſtehenden
beſonderen Fonds, werden hierdurc<; nicht berührt.
An
ſämmtliche Herren Univerſitäts-Kuratoren, das König=
liche Univerſitäts-Kuratorium zu Greifswald, den
Herrn Rektor und den Senat der hieſigen Univerſität,
den Herrn Kurator der Königlichen Akademie zu Mün=-
ſter und den Herrn Kurator des Lyceum Hoſianum
zu Braunsberg.
Abſchrift erhält das Königliche Unwerſfitäts-Kuratorium zur
gefälligen KenntniSnahme.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
An
das Königl. Univerſitäts-Kuratorium hierſelbſt.
VD. 1. 2805.
Cl. Akademien, Winſeen 2c.
11) Umſtimmung der als Lehrmittel dienenden Orgeln
und Klaviere.
Berlin, den 23. Dezember 1890.
Durch den Erlaß vom 31. Dezember 1889 -- V. IV. 4102.
UV. I. UÜ. IL (ECentr. Bl. 1890 S. 178), durch welchen die