Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891 (33)

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vor dein Beginne der Sommerferien den Unterricht am Freitag, 
den 3. Juli nac< Abſchluß der lehrplanmäßigen Lektionen und 
der jich anſchließenden Vertheilung der Cenſuren zu beenden. 
Königliches Provinzial-Schulkollegium. 
16) Schulferien für die höheren Lehranſtalten der 
Provinz Pommern. 
Stettin, den 6. November 1890. 
Wir beſtimmen hierdurc<, daß die Ferien an den höheren 
Schulen unſeres Verwaltungsbezirkes im Jahre 1891 folgende 
Ausdehnung und Lage haben ſollen: 
1. Oſterferien: 
Schulſ<luß: Mittwoch, den 25. März, Mittag. 
Schulanfang: Donnerſtag, den 9. April, früh. 
2. Pfingſtferien: 
Schulſchluß: Freitag, den 15. Mai, Nachmittag. 
Schulanfang: Donnerſtag, den 21. Mai, früh. 
3. Sommerferien: 
Schuljſchluß: Sonnabend, den 4. Juli, Mittag. 
Schulanfang: Montag, den 3. Auguſt, früh. 
4. Herbſtferien: 
Schulſchluß: Mittwoch, den 30. September, Mittag. 
Schulanfang: Donnerſtag, den 15. Oktober, früh. 
5. Weihnachtsferien. 
Schuljſchluß: Mittwoc<, den 23. Dezember, Mittag. 
Schulanfang: Donnerſtag, den 7. Januar, früh. 
Königliches Provinzial-Schulkollegium. 
17) Sculferien für die höheren Lehranſtalten der 
Provinz Poſen. 
Poſen, den 7. Januar 1891. 
Bezüglich der Ferien bei den höheren Lehranſtalten in der 
Provinz Poſen beſtimmen wir hierdur<h, daß im laufenden 
Jahre: 
a) der Schulſchluß: b) der Sc<hulanfang: 
1) Zu Oſtern: Dienſtag, den 24. März. Mittwoch, den 8. April. 
2) Zu Pfingſten: Freitag, den 15. Mai. Donnerſtag, den 21. Mai. 
(Nachmittags 4 Uhr) 
3) Vor den Sommerferien: Freitag, Dienſtag, den 4. Auguſt. 
den 3. Juli (Nac<hmütags 4 Uhr)
	        
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