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vor dein Beginne der Sommerferien den Unterricht am Freitag,
den 3. Juli nac< Abſchluß der lehrplanmäßigen Lektionen und
der jich anſchließenden Vertheilung der Cenſuren zu beenden.
Königliches Provinzial-Schulkollegium.
16) Schulferien für die höheren Lehranſtalten der
Provinz Pommern.
Stettin, den 6. November 1890.
Wir beſtimmen hierdurc<, daß die Ferien an den höheren
Schulen unſeres Verwaltungsbezirkes im Jahre 1891 folgende
Ausdehnung und Lage haben ſollen:
1. Oſterferien:
Schulſ<luß: Mittwoch, den 25. März, Mittag.
Schulanfang: Donnerſtag, den 9. April, früh.
2. Pfingſtferien:
Schulſchluß: Freitag, den 15. Mai, Nachmittag.
Schulanfang: Donnerſtag, den 21. Mai, früh.
3. Sommerferien:
Schuljſchluß: Sonnabend, den 4. Juli, Mittag.
Schulanfang: Montag, den 3. Auguſt, früh.
4. Herbſtferien:
Schulſchluß: Mittwoch, den 30. September, Mittag.
Schulanfang: Donnerſtag, den 15. Oktober, früh.
5. Weihnachtsferien.
Schuljſchluß: Mittwoc<, den 23. Dezember, Mittag.
Schulanfang: Donnerſtag, den 7. Januar, früh.
Königliches Provinzial-Schulkollegium.
17) Sculferien für die höheren Lehranſtalten der
Provinz Poſen.
Poſen, den 7. Januar 1891.
Bezüglich der Ferien bei den höheren Lehranſtalten in der
Provinz Poſen beſtimmen wir hierdur<h, daß im laufenden
Jahre:
a) der Schulſchluß: b) der Sc<hulanfang:
1) Zu Oſtern: Dienſtag, den 24. März. Mittwoch, den 8. April.
2) Zu Pfingſten: Freitag, den 15. Mai. Donnerſtag, den 21. Mai.
(Nachmittags 4 Uhr)
3) Vor den Sommerferien: Freitag, Dienſtag, den 4. Auguſt.
den 3. Juli (Nac<hmütags 4 Uhr)