288
Dr. Barkhauſen unter Beilegung des Charakters
als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikate
Excellenz zum Präſidenten des Evangeliſchen Ober-
Kirc<henratihes8 zu ernennen.
A. Univerſitäten.
30) Stempelſteuerliche Behandlung von Verträgen über
Lieferung von Lebensmitteln, Beleu<tung5- und
Reinigungs3materialien an die Univerſitäts - Kliniken.
Berlin, den 3. Februar 1891.
Auf den gefälligen Bericht vom 17. März v. IJ. = 276 Uk --,
betreffend die ſtempelſteuerliche Behandlung der von der Direktion
der dortigen akademiſchen Heilanſtalten mt einer Reihe von
Lieferanten abgeſchloſſenen Verträge über die Lieferung von
Lebensmitteln, Beleuchtung3- und Reinigungs3materialien, erwidere
ich im Einverſtändniſſe mit dem Herrn Finanzminiſter unter Rück-
ſc<luß der Anlagen Ew. Hochwohlgeboren ergebenſt, daß die
akademiſchen Heilanſtalten den gewerblichen Unternehmen nicht
beizuzählen ſind, weil ſie Unterrichtszwe>en dienen, aber nicht
eine auf die Erlangung von VermögenSsvortheilen gerichtete
Thätigkeit verfolgen, jo daß, wenn ſie gleich Kranke gegen Ents-
gelt aufnehmen, auf ſie das für den Begriff des Gewerbes
weſentliche Erforderni8 = die Abſi<ht der Erzielung eines
Erwerbes -=-- nicht zutrifft. Sind aber die akademiſchen Heil-
anſtalten keine gewerblichen Unternehmungen, jo iſt die Konjequenz
niht abzuweiſen, daß die an ſie gelieferten Lebensmittel, Be-
leuchtung8- und Reinigungsmaterialien der Eigenſchaft der ge-
werblichen Betriebömaterialien ermangeln. Da dieſe Gegen-
ſtände ihre Beſtimmung auc< nicht in der Weiterveräußerung,
ſondern im Gebrauche und Verbrauche für Anſtalt5zwe>e finden,
ſo haben die über die Lieferung derſelben errichteten Verträge
auf Grund der 88. 96 und 11 des Reichsjtempelgejezes vom
1. Juli 1881 keinen Anſpruch auf Befreiung vom Landesijtempel.
Ein ſolcher ſteht ihnen vielmehr nac< der Anmerkung zur Tarif=
nummer 4 B. zum Reichöſtempelgeſez vom 29. Mai 1885 nur
inſoweit zu, als die Lieferungsobjekte von einem der Kontra-
henten im Inlande erzeugt oder hergeſtellt ſind.