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Hiernac< unterliegen die Verträge Belag Nr. 302, 304
bis 309, 893 und 895 zur Adminiſtrations - Rechnung Der
Dortigen akademiſchen Heilanſtalten für 1888/89 dem Lieferungs-
ſtempel von ?/3% des bedungenen Lieferungspreiſes, weil bei
ihnen die Lieferanten die zu liefernden Artikel augenſcheinlich
nicht jelbſt produzirt, ſondern von Dritten erworben haben.
Dem Prolongationsvertrage vom 28. Februar 1888 mit dem
Kaufmanne P. zu K. (Belag Nr. 806 zu derſelben Rechnung)
wird dagegen Stempelfreiheit zuzubilligen jein, wenn nach der
Abſicht der Kontrahenten die zu liefernde Wäſche und das Bett-
zeug zu fertigen Stücken von P. ſelbſt im Inlande hergeſtellt
werden ſollte.
Ew. Hochwohlgeboren wollen hiernach das weiter Erforder-
liche gefälligſt veranlaſſen und Sorge tragen, daß dortſeits auch
in Zukunft bei der ſtempelſteuerlihen Behandlung von Verträgen
der in Rede ſtehenden Art na<h Anleitung der gegenwärtigen
Verfügung verfahren wird.
An“ -
den Königlichen Univerſitäts-Kurator und Kon-
ſiſtorial=-Präſidenten, Wirklichen Ober-Konſiſto=
rialrath Herrn Dr. Mommſen, Hochwohl=
geboren zu Kiel. “
Abſchrift laſſe ich Ew. Excellenz 2c. zur gefälligen Kenntnis-
nahme und Nachachtung ganz ergebenſt zugehen.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
An
ſämmtliche übrige Univerſitäts-Kuratoren, das Königs
liche Univerſitäts - Kuratorium zu Greifswald, die
Verwaltungsdirektion des Königlichen Klinikums und
den Direktor der Königlichen Uniwerſitäts-Frauenklinik
hierſelbſt.
V. 1. 9389.
31) Nac<weiſungen über die aus dem Titel JnsSgemein
der Univerſitäts- 2c. CEtat8 und aus dem von den JIn-
ſtitutSgebühren und Praktikantenbeiträgen gebildeten
Fond53 geleiſteten Ausgaben.
Berlin, den 7. Februar 1891.
Die in Gemäßheit meines Erlaſſes vom 1. April 1889
-- VU. 1. 758 -- (Centr. Bl. für 1889, S. 415) vierteljährlich
einzureichenden Nachweijungen über die aus dem Titel In3=
gemein und aus dem von den Inſtitut8gebühren und Praktikanien-
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