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beiträgen gebildeten Fonds geleiſteten Aus8gaben können ſeitens
der Unierſitätskaſſen, wie dies von einigen derſelben ſhon ge-
ſc<ehen iſt, leiht dahin vervollſtändigt werden, daß ſie einen
wünſchenswerthen Ueberbli> über die Gejammtlage der betreffenden
Fonds ermöglichen. Es iſt zur Erreichung dieſes Zweckes nur
nöthig, daß den gezahlten Beträgen das etatsmäßige Ausgabe-
ſoll gegenübergeſtellt, daß leßtere durc) Angabe von etwaigen
ihm im betreffenden Vierteljahre erwachſenen Mehr- oder Minder-
Einnahmen berichtigt wird und daß die im Vierteljahre j<on
nachgewieſenen Beträge am Schluſſe ſummariſc< beim Soll und
Iſt hinzugeſeßt werden. I< wünſche, daß fernerhin die beiden
getrennt zu haltenden, aber mittelſt eines Berichtes mir vorzu-
legenden Nachweiſungen in dieſer vollſtändigeren Weiſe aufgeſtellt
werden, und werde die mir bereits zugegangenen Nachweiſungen
für das III. Quartal des jekzigen Etatsjahres zur Ergänzung,
ſoweit dies nöthig ſcheint, zurüccchien. Ew. Excellenz 2c. erſuche
ich, die Univerjitätskaſſe demgemäß mit Anweiſung zu verſehen.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Herren Kuratoren der Univerſitäten, der Akademie
zu Münſter und des Lyceum Hoſianum zu Braun3=-
berg, ſowie an das Univerſitäts - Kuratorium zu
Greifswald.
VU. 1. 185. 6. IN.
32) von Mandt-A>ermann'ſc<he Stipendienſtiſtung.
Der Geheime Ober-Medizinalrath und Kaiſerli< ruſſiſche
Leibarzt Dr. Martin Wilhelm von Mandt und deſſen Ehegattin
Johanna. Charlotte Ludovika, geb. A>ermann, haben in ihrem
am 20. Oktober 1857 errichteten wechſelſeitigen Teſtamente zur
Förderung wiſſenſchaftliher und techniſcher Studien unter der
männlichen Nachkommenſchaft ihrer Seitenverwandten unter dem
Namen „von Mandt-AF>Xermann 'ſc<he Stipendienſtifſtung“
vier Stipendien geſtiftet. Die Verleihung der Stipendien erfolgt
jedes Mal nur auf Ein Semeſter und zwar aun junge Männer
<riſtliher Religion, welche ſich der Arznei-, der Rechts-, den in
der philoſophiſchen Fakultät vertretenen Wiſſenſchaften auf Uni-
verſitäten oder der höheren techniſchen Ausbildung auf Gewerbe-
ſchulen und ähnlichen Anſtalten widmen. Zum Genujſje der
qu. Stipendien ſind nach teſtamentariſcher Beſtimmung vorzugs3-
weiſe berufen: 1. die ehelichen männlichen Nachkommen der Ge-
ſchwiſter der Stifter: in erſter Reihe des Ehemannes von Mandt
vollbürtigen Bruders Karl Theodor Mandt; in zweiter Reihe