Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891 (33)

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beiträgen gebildeten Fonds geleiſteten Aus8gaben können ſeitens 
der Unierſitätskaſſen, wie dies von einigen derſelben ſhon ge- 
ſc<ehen iſt, leiht dahin vervollſtändigt werden, daß ſie einen 
wünſchenswerthen Ueberbli> über die Gejammtlage der betreffenden 
Fonds ermöglichen. Es iſt zur Erreichung dieſes Zweckes nur 
nöthig, daß den gezahlten Beträgen das etatsmäßige Ausgabe- 
ſoll gegenübergeſtellt, daß leßtere durc) Angabe von etwaigen 
ihm im betreffenden Vierteljahre erwachſenen Mehr- oder Minder- 
Einnahmen berichtigt wird und daß die im Vierteljahre j<on 
nachgewieſenen Beträge am Schluſſe ſummariſc< beim Soll und 
Iſt hinzugeſeßt werden. I< wünſche, daß fernerhin die beiden 
getrennt zu haltenden, aber mittelſt eines Berichtes mir vorzu- 
legenden Nachweiſungen in dieſer vollſtändigeren Weiſe aufgeſtellt 
werden, und werde die mir bereits zugegangenen Nachweiſungen 
für das III. Quartal des jekzigen Etatsjahres zur Ergänzung, 
ſoweit dies nöthig ſcheint, zurüccchien. Ew. Excellenz 2c. erſuche 
ich, die Univerjitätskaſſe demgemäß mit Anweiſung zu verſehen. 
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten. 
von Goßler. 
An 
die Herren Kuratoren der Univerſitäten, der Akademie 
zu Münſter und des Lyceum Hoſianum zu Braun3=- 
berg, ſowie an das Univerſitäts - Kuratorium zu 
Greifswald. 
VU. 1. 185. 6. IN. 
32) von Mandt-A>ermann'ſc<he Stipendienſtiſtung. 
Der Geheime Ober-Medizinalrath und Kaiſerli< ruſſiſche 
Leibarzt Dr. Martin Wilhelm von Mandt und deſſen Ehegattin 
Johanna. Charlotte Ludovika, geb. A>ermann, haben in ihrem 
am 20. Oktober 1857 errichteten wechſelſeitigen Teſtamente zur 
Förderung wiſſenſchaftliher und techniſcher Studien unter der 
männlichen Nachkommenſchaft ihrer Seitenverwandten unter dem 
Namen „von Mandt-AF>Xermann 'ſc<he Stipendienſtifſtung“ 
vier Stipendien geſtiftet. Die Verleihung der Stipendien erfolgt 
jedes Mal nur auf Ein Semeſter und zwar aun junge Männer 
<riſtliher Religion, welche ſich der Arznei-, der Rechts-, den in 
der philoſophiſchen Fakultät vertretenen Wiſſenſchaften auf Uni- 
verſitäten oder der höheren techniſchen Ausbildung auf Gewerbe- 
ſchulen und ähnlichen Anſtalten widmen. Zum Genujſje der 
qu. Stipendien ſind nach teſtamentariſcher Beſtimmung vorzugs3- 
weiſe berufen: 1. die ehelichen männlichen Nachkommen der Ge- 
ſchwiſter der Stifter: in erſter Reihe des Ehemannes von Mandt 
vollbürtigen Bruders Karl Theodor Mandt; in zweiter Reihe
	        
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