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thätigfeit zuerſt in einer Tabelle zuſammen, dann nach den bez
zeichneten Fachgruppen beſonders aufzuführen.
Behufs einer vergleichenden Orientirung ſind alle Fälle
deſinitiver Anſtellungen an ſtaatlichen höheren Schulen des dortigen
Bezirkes ebenfalls nac< Anciennetät vom Probejahre bezw. der
beſtandenen Nachprüfungen ab und nac< Hauptlehrgebieten ge-
ordnet aus den lekten drei Jahren in einer weiteren Tabelle
beizufügen und in einer Rubrik „Bemerkungen“ die Gründe für
eine etwaige Abweichung von der Anciennetät anzugeben.
Endlich iſt es mir von Werth, für alle nicht ſtaatlichen Anz
ſtalten des dortigen Bezirkes nach denſelben Geſichtspunkten feſt-
geſtellt und überſichtlich zuſammengefaßt zu ſehen: 1) jämmiliche
zur Zeit an denſelben remuneratorijch beſchäftigten Schulamts-
Kandidaten und 2) ſämmtli<he in den leßten drei Jahren zu
definitiver Anſtellung gelangten Kandidaten der oben bezeichneten
Lehrgebiete mit Angabe der beſonderen Lehrbefähigung der
einzelnen.
In dem zu erſtattenden Begleitberichte, in welchem das biöher
auf Grund des. oben. erwähnten Erlaſſes in der dortigen Provinz
beobachtete Verfahren bezüglich der remuneratoriſchen Verwendung
und der Beförderung der Kandidaten in eine definitive Stelle kurz
zu erläutern iſt, erwarte ich auch eine Aeußerung darüber, wie
der Gefahr des Ueberganges gerade der beſtbefähigten jüngeren
Lehrkräfte an nicht ſtaatliche höhere Schulen etwa "begegnet werden
könne. Auch wünſche ich Vorſchläge darüber, in welcher Weiſe
in Zukunft die amtliß< zu führenden Anciennetätsliſten für die
Schulamt3-Kandidaten, welche ſich für eine Beſchäftigung in dem
betreffenden Bezirke gemeldet haben, bei allen Provinzial-Schul-
kollegien gleihmäßig einzurichtten ſind und wie es bei dem Ueber-
tritte in eine andere Provinz zu halten iſt.
Bei der wohlwollenden Fürſorge, welche die Provinzial-
Schulfollegien inSbeſondere auc? den jüngeren Lehrern, ſoweit
ſie eine definitive Anſtellung noc< nicht gefunden, biSher im All-
gemeinen gewidmet haben, vertraue ih, daß die wichtige An-
gelegenheit einer allſeitigen, ſorgfältigen Erwägung unterzogen wird.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
ſämmtliche Königliche Provinzial-Sculkollegien.
VU. I. 416.