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--- (Centr. Bl. 1890 S. 531) anbei ein Exemplar einer Bekannts-
machung über den Termin für die diesjährige Prüfung als Vor-
ſteher an Taubſtummenanſtalten mit dem Auftrage, dieſelbe durch
Ihr Amtsblatt veröffentlichen zu laſſen.
An
ſämmtliche Königliche Regierungen.
Abſchrift vorſtehender Verfügung und einen Abdru> der
darin bezeichneten Bekanntmachung erhält das Kömgliche Pro-
vinzial-Schulkollegium zur Nachricht.
- Dort eingehende Meldungen ſind ſpäteſtens bis zum 20. Auguſt
d. 3. mit gutachtlicher Aeußerung an mich einzureichen.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Kügler.
n
ſämmtliche Königlihe Provinzial-S<ulkollegien.
VU. Wa. 669.
Die im Jahre 1891 zu Berlin abzuhaltende Prüfung für
Vorſteher an Taubſtummenanſtalten wird am 17. September
beginnen. amen we m, AH
Meldungen zu derſelben ſind bis zum 1. Auguſt d. I. bei
Demjemgen Königlichen Provinzial-Sc<hulkollegium, in deſſen Auf-
ſihtskreiſe der Bewerber angeſtellt oder beſchäftigt iſt, unter Ein-
reichung der in 8. 5 der Prüfungsordnung vom 11. Juni 1881
bezeichneten Schriftſtücke anzubringen. Bewerber, welche nicht an
einer Anſtalt in Preußen thätig ſind, können ihre Meldung bei
Führung des Nachweiſes, daß ſolche mit Zuſtimmung ihrer Vor-
geſeßten beziehungsweiſe ihrer Landesbehörde erfolge, bis zum
15. Auguſt d. J. unmittelbar an mich richten.
Berlin, den 14. März 1891.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Kügler.
Bekanntmachung.
70) Nac<hweiſungen der Frequenz der ſtaatlichen Lehrer-
und Lehrerinnen - Seminare, fowie Präparandenan-
ſtalten und des Bedarfes zu Unterſtüßungen 2c. für die
Externatszöglinge der Seminare.
Berlin, den 17. März 1891.
- Zur Vereinfachung des Geſchäftsganges beſtimme ich, daß
die in Gemäßheit meiner Cirkular-Erlaſſe vom 2. Januar 1878