Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891 (33)

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die im Laufe des vergangenen Schuljahres neu errichteten Lehrer- 
ſtellen in Antrag zu bringen. 
Aus dieſem Anlajſe mache ich die Königliche Regierung auf 
den Schlußſatz des Runderlaſſes vom 22. September 1888 -- 
M. d. g. A. ÜU. Ma. 19520, Fin. MN. 1 12838 -- (Centr. 
Bl. für 1888 S. 774) aufmerkſam, nac< welchem bei eintretenden 
Aenderungen in den für die Feſtſtellung der zu zahlenden jähr- 
lichen Staatsbeiträge maßgebenden Verhältniſſen die erforder- 
lichen, die urſprüngliche Anweiſung modiſicirenden Kaſſenordres 
ſtet8 binnen kürzeſter Friſt zu erlaſſen ſind. 
Da die Königlihe Regierung als Sculaufſichtsbehörde die 
Errichtung neuer Lehrerſtellen zu genehmigen und, wenn Ihr das 
Berufungsrecht nicht Selbſt zuſteht, die Berufungsurkunden für 
die in dieſe Stellen gewählten Lehrer zu beſtätigen hat, ſo wird 
Diejelbe jederzeit in der Lage ſein, die Staatsbeiträge ſofort nach 
erfolgter Bejezung der Stellen zur Zahlung anzuweiſen, ohne 
erſt einen bezüglichen Antrag des Landrathes abzuwarten. 
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Kügler. 
An 
die Königliche Regierung in N. 
VU. DIE. 1805. 
103) Dur<führung der Maßnahmen zur UnterdrüFung 
der Tuberkuloje in den Volksſchulen. 
Wiesbaden, den 27. April 1891. 
Unter Bezugnahme auf den Erlaß des Herrn Regierungs- 
Präſidenten vom 12. v. M. (Extra-Beilage zum Amtsblatte Nr. 12 
der Königlichen Regierung vom 25. v. M.), betreffend die Maß= 
nahme zur Unterdrüdung der Tuberkuloſe, erſuchen wir Ew. Hoch- 
würden, die Durchführung der daſelbſt unter Ul., 4 für die 
Schulen angeordnete Maßnahmen unter entſprechender Mit- 
theilung an die Schulvorſtände ſich thunlichſt angelegen ſein zu 
laſſen, injonderheit aljo dafür Sorge tragen zu wollen, 
1) daß Lehrer wie Schüler zur Entleerung ihres Auswurfes 
im Schulgebäude ſich nur der in geeigneter Beſchaffenheit 
und genügender Zahl aufzuſtellenden Spucknäpfe bedienen 
dürfen oder eines Dettweiler ſchen Fläſch<ens, 
2) daß in den Schulräumen Staub möglichſt beſeitigt, aber 
nur durc< naſſes Aufwaſchen entfernt werden darf, 
3) daß öfter huſtende Schüler in Bezug auf 1 vom Lehrer 
beſonders zu beobachten ſind, 
4) daß brujttranfen Schülern das Wegbleiben von der
	        
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