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die im Laufe des vergangenen Schuljahres neu errichteten Lehrer-
ſtellen in Antrag zu bringen.
Aus dieſem Anlajſe mache ich die Königliche Regierung auf
den Schlußſatz des Runderlaſſes vom 22. September 1888 --
M. d. g. A. ÜU. Ma. 19520, Fin. MN. 1 12838 -- (Centr.
Bl. für 1888 S. 774) aufmerkſam, nac< welchem bei eintretenden
Aenderungen in den für die Feſtſtellung der zu zahlenden jähr-
lichen Staatsbeiträge maßgebenden Verhältniſſen die erforder-
lichen, die urſprüngliche Anweiſung modiſicirenden Kaſſenordres
ſtet8 binnen kürzeſter Friſt zu erlaſſen ſind.
Da die Königlihe Regierung als Sculaufſichtsbehörde die
Errichtung neuer Lehrerſtellen zu genehmigen und, wenn Ihr das
Berufungsrecht nicht Selbſt zuſteht, die Berufungsurkunden für
die in dieſe Stellen gewählten Lehrer zu beſtätigen hat, ſo wird
Diejelbe jederzeit in der Lage ſein, die Staatsbeiträge ſofort nach
erfolgter Bejezung der Stellen zur Zahlung anzuweiſen, ohne
erſt einen bezüglichen Antrag des Landrathes abzuwarten.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Kügler.
An
die Königliche Regierung in N.
VU. DIE. 1805.
103) Dur<führung der Maßnahmen zur UnterdrüFung
der Tuberkuloje in den Volksſchulen.
Wiesbaden, den 27. April 1891.
Unter Bezugnahme auf den Erlaß des Herrn Regierungs-
Präſidenten vom 12. v. M. (Extra-Beilage zum Amtsblatte Nr. 12
der Königlichen Regierung vom 25. v. M.), betreffend die Maß=
nahme zur Unterdrüdung der Tuberkuloſe, erſuchen wir Ew. Hoch-
würden, die Durchführung der daſelbſt unter Ul., 4 für die
Schulen angeordnete Maßnahmen unter entſprechender Mit-
theilung an die Schulvorſtände ſich thunlichſt angelegen ſein zu
laſſen, injonderheit aljo dafür Sorge tragen zu wollen,
1) daß Lehrer wie Schüler zur Entleerung ihres Auswurfes
im Schulgebäude ſich nur der in geeigneter Beſchaffenheit
und genügender Zahl aufzuſtellenden Spucknäpfe bedienen
dürfen oder eines Dettweiler ſchen Fläſch<ens,
2) daß in den Schulräumen Staub möglichſt beſeitigt, aber
nur durc< naſſes Aufwaſchen entfernt werden darf,
3) daß öfter huſtende Schüler in Bezug auf 1 vom Lehrer
beſonders zu beobachten ſind,
4) daß brujttranfen Schülern das Wegbleiben von der