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Schule zum Zwede längerer Kuren mit beſonderer Bez
reitwilligkeit erleichtert und geſtattet werde.
No< bemerken wir, daß wir uns vorbehalten, eine Hand-
lung zu bezeichnen, in welcher zwe>mäßige Spucnäpfe (ad 1)
zu erhalten ſind, und daß die Verordnung ad 2 zur volljtändigen
Durchführung nur dann wird gebracht werden können, wenn die
Dielen in der Schulſtube geſtrichen bezw. ge ſind. Ew. Hoch=-
würden wollen darauf hinwirken, daß dies geſchieht.
Königliche Regierung,
| Abtheilung für Kir<en- und Schulweſen.
n
die Königlichen Kreis-Schulinſpektoren.
11. 2829.
Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. -
Aus Anlaß der diesjährigen Anweſenheit Sr. Majeſtät des
Kaiſers und Königs in der Rheinprovinz haben nachbenannte,
dem Reſſort der Unterrichts-Verwaltung ausſchließlich oder gleich-
zeitig angehörige Perſonen erhalten:
Den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klaſſe
mit Eichenlaub:
der Ober-Präſident der Nheinprovinz Naſje zu Coblenz.
Den Rothen Adler-Orden zweiter Klaſſe mit Eichenlaub:
der Geheime Ober - Regierungsrath und Univerſitäts = Kurator
Dr. Gandtner zu Bonmn. -
Den Rothen Adler-Orden dritter Klaſſe mit der Schleife:
der zeitige Rektor der Unwerſität Bonn Geheime Juſtizrath,
ordentliche Profeſſor Dr. Hüffer.
Den Rothen Adler-Orden vierter Klajſe:
der ordentliche Profeſſor an der Univerſität Bonn Dr. Foerſter,
der Geheime Medizinalrath, ordentliche Profeſſor an der Uni-
verſität Bonn Dr. Schaaffhaujen.
Den Königlichen Kronen-Orden dritter Klaſſe:
der Geheime Juſtizrath, ordentliche Profeſſor an der Unwerſität
Bonn Dr. Loerſc<h