Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891 (33)

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Schule zum Zwede längerer Kuren mit beſonderer Bez 
reitwilligkeit erleichtert und geſtattet werde. 
No< bemerken wir, daß wir uns vorbehalten, eine Hand- 
lung zu bezeichnen, in welcher zwe>mäßige Spucnäpfe (ad 1) 
zu erhalten ſind, und daß die Verordnung ad 2 zur volljtändigen 
Durchführung nur dann wird gebracht werden können, wenn die 
Dielen in der Schulſtube geſtrichen bezw. ge ſind. Ew. Hoch=- 
würden wollen darauf hinwirken, daß dies geſchieht. 
Königliche Regierung, 
| Abtheilung für Kir<en- und Schulweſen. 
n 
die Königlichen Kreis-Schulinſpektoren. 
11. 2829. 
 
Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. - 
Aus Anlaß der diesjährigen Anweſenheit Sr. Majeſtät des 
Kaiſers und Königs in der Rheinprovinz haben nachbenannte, 
dem Reſſort der Unterrichts-Verwaltung ausſchließlich oder gleich- 
zeitig angehörige Perſonen erhalten: 
Den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klaſſe 
mit Eichenlaub: 
der Ober-Präſident der Nheinprovinz Naſje zu Coblenz. 
Den Rothen Adler-Orden zweiter Klaſſe mit Eichenlaub: 
der Geheime Ober - Regierungsrath und Univerſitäts = Kurator 
Dr. Gandtner zu Bonmn. - 
Den Rothen Adler-Orden dritter Klaſſe mit der Schleife: 
der zeitige Rektor der Unwerſität Bonn Geheime Juſtizrath, 
ordentliche Profeſſor Dr. Hüffer. 
Den Rothen Adler-Orden vierter Klajſe: 
der ordentliche Profeſſor an der Univerſität Bonn Dr. Foerſter, 
der Geheime Medizinalrath, ordentliche Profeſſor an der Uni- 
verſität Bonn Dr. Schaaffhaujen. 
Den Königlichen Kronen-Orden dritter Klaſſe: 
der Geheime Juſtizrath, ordentliche Profeſſor an der Unwerſität 
Bonn Dr. Loerſc<h 

	        
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