Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891 (33)

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Sentralölatt 
für 
die geſammie Unterrichts- Verwaltung 
in Dreußen. 
Derausgegeben in dem Miniſterium der geiſtlichen, Unterrichts - und 
Medizinal-Angelegenheiten. 
 
X 81.9, Berlin, den 31. Auguſt | 1891. 
 
 
A. Behörden und Beamte. 
104) - Betreffend die Stiftung eines Kreuzes für die 
General- Superintendenten als-Abzeichen ihrer Würde. 
Berlin, den 8. Jum 1891. 
Seine Majeſtät der Kaijer und König haben Allergnädigſt 
geruht, für die Seneral- Superintendenten, jowohl der älteren, 
wie der neueren Provinzen, als Abzeichen ihrer Würde ein Kreuz 
zu jtiften, von welchem im Ew. Hochwürden anliegend ein 
Cxemplar mit dem Erjuchen ergebenſt überjende, mir baldigſt 
eine Empfangs3beſcheinigung einzureichen. | 
I<h bemerke dazu, daß nach den ungen des bez 
treffenden Allerhöchſten Erlaſſes vom 12. Auguſt v. J. die In- 
haber zur Anlegung dieſes Kreuzes, welches an einem "ichwarzen 
Moire-Bande um den Hals auf die Bruſt herabhängend zu 
tragen iſt, berechtigt ſein jollen, wenn ſie in Amtotrach: erſcheinen, 
oder auch ohne Talar ihr Amt zu repräſentiren haben, daß ſie es 
jedoch jtets anzulegen haben, ſobald ſie bei Hofe erſcheinen, oder 
m Gegenwart Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königs bezw. 
der Gegenwart eines Mitgliedes des Königlichen Hauſes Amts- 
handlungen verrichten, und daß das Kreuz nach dem Ausſcheiden 
aus dem Amte auf den Amtsnachfolger übergehen foll. 
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten. 
' Graf von Zedlißz. 
An 
die Herren General-=-Superintendenten der neueren 
Provinzen Hohwürden. 
G. 1. 1830. 11. 
1891. 31
	        
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