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jämmtliher in den Nachweiſungen enthaltenen thatſächlichen
Angaben. |
6) Mit Rücjicht auf den vorleßten Abſaß des 8 2 des Ge-
ſeßes vom 18. Jun 1887 iſt darauf zu halten, daß in den
Civil-BenſionöSrehnungen die durc< Nr. 10 der diesſeitigen all-
gemeinen Verfügung vom 6. Februar 1889 --- Min. Bl. Dd. i.
V. S. 31 -- vorgeſchriebenen Vermerke darüber, daß aus einem
auf dem Geſeze vom 20. Mai 1882 beruhenden Grunde ets-
waigen Hinterbleibenden des betreffenden Beamten 2c. geſeßliche
Witwen- und Waiſengelder nicht zu gewähren ſein würden, auch
in denjenigen Fällen fortgeführt werden, in welchen dem Be-
amten nac< 8 1 des Geſezes vom 18. Juni 1887 eine Unfalls8-
penſion zu zahlen iſt.
7) In den Ciwil-Penſionsrec<hnungen der Regierung8-Haupt-
kajjen und der Cwil-Benſion3- und Wartegelder-Kaſſe zu Berlin
ſind die Ausgaben für die auf Grund des Geſees vom 18. Juni
1887 bewilligten Unfallspenſionen in einem beſonderen Ab-
ſ<mtte, alſo getrennt von den übrigen Aus8gaben an Civil-
penjionen nac<zuweiſen. S u
| In diejem Unterabſchnitte, welcher ſich dem Hauptabſchnitte
für die Ausgaben an Civilpenſionen unmittelbar anzuſchließen
hat, jind die Empfangsberechtigten gleichfalls in alphabetiſcher
Ordnung aufzuführen.
Die Schlußfummen des Haupt- und des Unterabſchnittes
jind zuſammen zu ſtellen. .
u Ober-Rechnungskammer.“
| von Wolff.
Nr. 3862.
106) Feſtſezung und Anweiſung der Liquidationen von
Beamten und Lehrern im Reſſort des Miniſteriums der
geiſtlichen 2c. Angelegenheiten über Umzugs38- und
Verſezungskoſten.
(Centralbl. für 1878 Seite 342.)
Berlin, den 29. Mai 1891.
Die Liquidationen der Beamten und Lehrer des diesſeitigen
Neſſortis über Umzugs- und Verſezungskoſten ſind bi8her, ſoweit
dieſe Kojten auf Staatsfonds zu übernehmen waren, den be-
ſtehenden Vorſchriften gemäß an mich zur Feſtſezung und
Zahlungsanweiſung eingereicht worden.
Zm Einverſtändniſſe mit dem Herrn Finanzminiſter will ich
nunmehr die Herren Regierungs8-Präſidenten und die unten be-
zeichneten nachgeordneten Behörden meines Reſſorts ermächtigen,