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bei dem mit der Auguſta-Schule verbundenen Lehrerinnen
Seminare zu Berlin errichtet und am Seminare zu Tondern
iſt eine ordentl. Lehrerſtelle in eine Hilfslehrerſtelle um-
gewandelt worden. Berückjichtigung haben auch geſunden
für die neuen Anſtalten die entſprec<enden Wohnungsgeld-
zuſchüſſe, die Koſten der Oekonomie 2c., ſowie die Koſten
der Unterrichtösmittel, der Unterhaltung und Ergänzung
der Utenſilien, Heizung und Beleuchtung 2c.
Zu «6. hat insbeſondere der Fonds zu widerruflichen Remune-
rationen für die Verwaltung von Schulinſpektionen eine
Erhöhung erfahren.
Zu d. ſind zur Verſtärkung des Fonds behufs Errichtung neuer
Schulſtellen 40 000 Mk. und in Ausführung des Geſetzes
vom 27. Jum 1890 (G. S. S. 211) unter einem neuen
Titel 41 3. zu Waiſengeldern für die Waiſen der Lehrer
an öffentlichen Lolksſchulen 300 000 Mk. mehr eingeſtellt
worden. .
5. Kapitel 122. Die Geſammtausgabe für Kunſt und
Wiſſenſ<aft beträgt 3 892 671 Mk., mithin gegen das vorige
Etatsjahr mehr 97 444 Mk.
6. Bei dem Kapitel 123, Techniſches Unterrichtsweſen,
welches 1549 656 Mk. in Anſpruch nimmt, iſt „gegen den vorigen
Ctat eine Erhöhung von 43 105 Mk. erfolgt. Bei der Techniſchen
Hochſ<ule zu Hannover iſt eine etatsmäßige Lehrerſtelle für
Kunſtgeſchichte und bei der T Techniſchen Hoc<hſc<ule zu Aachen eine
jol<e für Nationalökonomie mit dem Durchſc<hnitiSgehalte von
5000 Mk. errichtet worden.
133) Die am 1. April nachträglich fällig werdenden
Zinſen von Anſtaltsfapitalien ſind für das vorher-
„gehende Ctatsjahr zu verrechnen.
Berlin, den 9. Jum 1891.
Auf die Berichte vom 22. Mai und 9. Oktober v. J. =-
1251 und 3167 -- erwidere ich dem Königlichen Provinzial-
Sculkollegium, daß der Anordnung der Königlichen Ober-
Rechnungskammer entſprechend künftig die am 1. April poſt-
numerando fällig werdenden Zinſen von Anſtaltiskapitalien für
das vorhergehende Etats5jahr zu verrechnen jind.
Das Königliche Provinzial - Shulfollegium hat Anordnung
zu treffen, daß bei allen Anſtalten, bei denen ein entgegenge-