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c<hefs erlaſſenen Verfügung vom 8. April d. I.*) mit dem Auftrage,
die danac< ergangenen Beſtimmungen bei Auſſtellung der an
mic zur Feſtſezung und Anweiſung einzureichenden Penſion3-
nachweiſungen 2. zu beachten.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
In Vertretung: von Weyrauch.
An
die nachgeordneten Behörden meines Reſſorts.
G. I. 1841.
136) Juſtifikation der Anweiſungen zur Zahlung von
| Civilpenſionen.
Berlin, den 24. Juli 1891.
Die nachgeordneten Behörden meines Reſſorts erhalten hier-
neben Abſchrift der von der Königlichen Ober-Rec<hnungskammer
in Potösdam in Betreff der Juſtifikation der Anweiſungen zur
Zahlung von Civilpenſionen unterm 16. April 1885 erlaſſenen
Verfügung nebſt Anlage zur Kenntnisnahme mit der Veranlaſſung,
künftig nach Maßgabe diejer Verfügung die Vorſchlagönach-
weiſungen behufs Gewährung von Cwilpenſionen aufſtellen zu
laſſen und den Berichten, unt welchen dieſe Nachweijungen zur
Feſtſezung und Anweijung der zu bewilligenden Penſion an mich
eingereicht werden, die zur Begründung der Angaben hinſichtlich
der penſionsfähigen Dienſtzeit des betreffenden Beamten erforder-
lihen Schriftſtüe beizufügen.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
In Vertretung: von Weyrauch.
An
die nachgeordneten Behörden meines Reſſorts.
G. II. 858. IL Ang.
Potsdam, den 16. April 1885.
In Bezug auf die Juſtüſikation der Anweiſungen zur Zahlung
von Cwilpenſionen in den Fällen,
in welchen die felbſtändige Beſtimmung über den Antrag
auf Verſeßung in den Ruheſtand nac< 8. 21 Abſatz 3
und nach 8. 22 Abſatz 2 des Geſezes vom 30. April 1884
(G. S. S. 126) von den Herren Departements<efs den
ihnen nachgeordneten Behörden, bezw. den Chefs Der-
ſelben übertragen worden iſt,
wird, im Einvernehmen mit den Herren Departements<efs, Nach-
ſtehendes beſtimmt:
*) Dieſe Verfügung iſt bercit8 abgedruckt im Centr. Bl. S. 434