Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891 (33)

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ertheilte höhere Genehmigung nicht die Befugnis zuſteht, Lehrern 
an nicht vom Staate zu unterhaltenden Anjtalten, welche auf 
Grund einer Verpflichtung der Allgemeinen Witwen-Verpflegungs3- 
Anſtalt beigetreten ſind, die Beſcheinigung zu ertheilen, daß ihr 
Austritt aus der Anſtalt geſtattet ſei. 
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten. 
Graf von Zedlißz. 
An 
das Königliche Brovinzial-Schulkollegium zu N. 
G. DI. 1868. 1. VU. I. 
138) Anweiſung der Umzug53- und Reiſekoſten-Liquis- 
Dationen von Lehrern und Beamten an den mit einem 
Zuſchuſſe aus der Staatskaſſe ausgeſtatteten Anſtalten. 
Berlin, den 19. Auguſt 1891. 
Nac< dem Schlußſatße meiner Verfügung vom 29. Mai d. I. 
-- G. II 944. -- (Centr. Bl. S. 437), betreffend die ſelb- 
ſtändige Anweiſung der Umzugs5- und Reijekojten-Liquidationen 
durch die nachgeordneten Behörden, ſoll die Beſtimmung unberührt 
bleiben, nach welcher die ſämmtlichen Reiſe- und Umzugskoſten 
der Lehrer und Beamten an den nur mit einem Zuſchuſſe aus 
der Staatskaſſe ausgeſtatteten Anſtalten auf die Fonds dieſer 
Anjtalten anzuweiſen ſind. Hiernach ſind auch die Beſtimmungen 
des Erlaſſes vom 25. November 1881 -- VU. Il. 7960. -- in 
Kraft geblieben. Reichen alſo die Anſtaltsmittel zur De>kung der 
Reiſe- und Umzugskoſten hin, ſo erfolgt deren Anweiſung auf 
die Anſtaltskaſſe ſelbſtändig durch das Königliche Provinzial- 
Schulfollegium. Reichen die Anſtaltömittel zur Deckung der 
Reiſe- und Umzugskoſten nicht hin, jo iſt unter eingehender Be- 
gründung der beabſichtigten Verjezung vor ihrer Verfügung wegen 
Bereitſtellung der aus Centralfonds zu gewährenden Mittel zu 
berichten. 
Hiernach wolle das Königliche Provinzial - Schulkfollegium, 
wie ich Demſelben auf den Bericht vom 10. Juli d. J. -- 2726 
-- erwidere, in Zukunft verfahren. 
An 
das Königliche Provinzial-Schulkollegium zu N. 
Abſchrift erhält das Königliche Provinzial-Schulkollegium 
zur Kenntnis und Beachtung. 
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten. 
In Vertretung: von Weyrauch. 
An 
die ſämmtlichen übrigen Königlichen Provinzial- 
Schulkollegien. 
G. IL 1850. VU. I.
	        
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