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Einſchreibung in das Staatsſc<huldbuch angeſichts der faſt koſten=
loſen Verwaltung empfiehlt.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
An
ſämmtliche Königliche Provinzial-Schulkollegien.
Ü. 1. 2572.
149) Maßgebende Grundſäße für die Aufſtellung der
Entwürfe zu den Etats der höheren Lehranſtalten.
Poſen, den 24. September 1891.
Auf Anordnung des Herrn Miniſters der geiſtlichen, Unter-
richt38= und Medizinal-Angelegenheiten ſind die Entwürfe zu den
Ende März 1893 ablaufenden Etats der höheren Unterricht5-
anſtalten möglichſt frühzeitig: und ſo aufzuſtellen, daß deren
ſucceſjive Einreichung an denſelben bis zum 1. Februar des vor-
leßten Jahres der EtatS5periode erfolgen kann.
Wir bemerken hierzu Folgendes: .
1) Die Entwürfe ſind weitläufig zu ſchreiben und in Dettel
von ſtarkem Papier zu heften.
2) Die nach der Fraktion zu regulirenden Ctatsanjäße find
auf volle Mark abzurunden.
3) Den Fraktion5berechnungen ſind die Reſultate der beiden
Rechnungsjahre April 1890/91 und April 1889/90 zu
"Grunde zu legen.
Erſcheinen die Reſultate der Fraktion unzutreffend, jo
ijt davon abzuweichen, die Abweichung aber zu motiviren.
(Es wird dies namentlich in den Fällen geſchehen müſſen,
in welchen die Anſtalt in Folge vorhanden geweſener
Defizits eine volle Verwendung der etat8mäßigen Aus-
gabefonds, troß des vorhanden geweſenen Bedürfmijes
mehrere Jahre hindurc< mc<t hat eintreten lajjen können.
4) Sämmtliche im Laufe der Etatöperiode eingetretenen Ver-
änderungen ſind durch Beibringung vidimirter Abſchrifien
der dieſe Veränderungen genehmigenden Miniſterial-Er-
lajje, reſp. der dieSſeitigen Verfügungen zu belegen.
5) Zu den ſächlichen Titeln --- aber auch nur zu dieſen --
ijſt für jede Poſition eine Fraktionsberechnung unter Be=
achtung des 8sub 3 Bemerkten beizufügen.
6) DaSsſelbe hat bezüglich der Einnahmen an Einſchreibege-
bühren, Schulgeld und Entlaſſungsgebühren ſtattzufinden.
7) Die dem Entwurfe beizufügenden Etatsbeläge No. 4,
und 6 jind analog den zu den Jahresrec<hnungen beizu-