Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891 (33)

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trag gebracht werden kann, ſo veranlaſſen wir die Herren 
Dirigenten, falls ein nachweiSbares Bedürfnis zur Er- 
höhung der gedachten Fonds bei der dortigen Anſtalt vor- 
ſiegen jollte, binnen fürzeſter Friſt, ſpäteſtens binnen 
14 Tagen einen diesbezüglichen, gehörig begründeten An- 
trag uns vorzulegen, damit wir wegen Abgabe der er- 
forderlichen bautechniſchen Gutachten das Geeignete recht- 
zeitig veranlaſjen können. 
Die Herren Anſtalt8-Dirigenten wollen bei Auſſtellung der 
Etat5entwürfe das etwaige Mehrbedürfnis der Anſtalt in ſorg- 
jamjte Erwägung nehmen, damit nicht innerhalb der Etatsperiode 
Verlegenheiten entjtehen, welche al8dann ſchwer beſeitigt werden 
könnten. 
Insbejondere wird das Augenmerk darauf zu richten fein, 
ob etwa die Theilung einzelner Klajjen und im Anſchluſſe daran 
eine Vermehrung der vorhandenen Lehrkräfte erforderlich iſt oder 
vorausſichtlich in nächſter Zeit erforderlich werden wird. (8 iſt 
deShalb genau anzugeben, in wie vielen Klaſſen der Unterricht 
ſtattfindet, wie groß die Frequenz der einzelnen Klaſſen während 
der der Etatsaufſtellung vorangegangenen 4 bis 6 Schulſemeſter 
geweſen iſt und in welchem Maaße die Heranziehung von Hilfs- 
kräften neben dem etatöSmäßigen Lehrerperſonale als unbedingt 
nothwendig ſich ergiebt. 
Dieſe Angaben ſind micht in den Bericht aufzunehmen, 
ſondern den Belägen beizufügen. 
Gleichzeitig iſt den Etatsentwürfen auf beſonderem Bogen 
eine Angabe über die zur Zeit der Etats-Auſſtellung vorhandenen 
Erſparniſſe der Anſtalt beizufügen. 
Der Entwurf nebſt den Belägen ijt uns-pünktlich bis zum 
. . . einzureichen. 
Königliches Provinzial-Sculkollegium. 
Himly. 
An 
ſämmtliche Königliche Gymnaſial-, Realgymnaſial= 
und Progymnaſial-Dirigenten in der Provinz 
Poſen. 
4845/91. P. 8. C. 

	        
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