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trag gebracht werden kann, ſo veranlaſſen wir die Herren
Dirigenten, falls ein nachweiSbares Bedürfnis zur Er-
höhung der gedachten Fonds bei der dortigen Anſtalt vor-
ſiegen jollte, binnen fürzeſter Friſt, ſpäteſtens binnen
14 Tagen einen diesbezüglichen, gehörig begründeten An-
trag uns vorzulegen, damit wir wegen Abgabe der er-
forderlichen bautechniſchen Gutachten das Geeignete recht-
zeitig veranlaſjen können.
Die Herren Anſtalt8-Dirigenten wollen bei Auſſtellung der
Etat5entwürfe das etwaige Mehrbedürfnis der Anſtalt in ſorg-
jamjte Erwägung nehmen, damit nicht innerhalb der Etatsperiode
Verlegenheiten entjtehen, welche al8dann ſchwer beſeitigt werden
könnten.
Insbejondere wird das Augenmerk darauf zu richten fein,
ob etwa die Theilung einzelner Klajjen und im Anſchluſſe daran
eine Vermehrung der vorhandenen Lehrkräfte erforderlich iſt oder
vorausſichtlich in nächſter Zeit erforderlich werden wird. (8 iſt
deShalb genau anzugeben, in wie vielen Klaſſen der Unterricht
ſtattfindet, wie groß die Frequenz der einzelnen Klaſſen während
der der Etatsaufſtellung vorangegangenen 4 bis 6 Schulſemeſter
geweſen iſt und in welchem Maaße die Heranziehung von Hilfs-
kräften neben dem etatöSmäßigen Lehrerperſonale als unbedingt
nothwendig ſich ergiebt.
Dieſe Angaben ſind micht in den Bericht aufzunehmen,
ſondern den Belägen beizufügen.
Gleichzeitig iſt den Etatsentwürfen auf beſonderem Bogen
eine Angabe über die zur Zeit der Etats-Auſſtellung vorhandenen
Erſparniſſe der Anſtalt beizufügen.
Der Entwurf nebſt den Belägen ijt uns-pünktlich bis zum
. . . einzureichen.
Königliches Provinzial-Sculkollegium.
Himly.
An
ſämmtliche Königliche Gymnaſial-, Realgymnaſial=
und Progymnaſial-Dirigenten in der Provinz
Poſen.
4845/91. P. 8. C.