Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891 (33)

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E. Schullehrer? und Lehrerinnen-Seminare 2c., 
Bildung der Lehrer und deren perjönliche Ver- 
hältniſſe. 
150) Nothwendigkeit der Ablegung einer Vorſteherinnen- 
Prüfung. 
Berlin, den 10. Juli 1891. 
Das Zeugnis über die Prüfung, wel<e Ew. Wohlgeboren 
ſeiner Zeit mit Erfolg abgelegt haben, befähigt Sie zum Unter- 
richte in allen Klaſſen der höheren, mittleren und Volksmädchen- 
ſchulen. Es kann Ihnen daher, wie im Ihnen auf Ihre Vor- 
ſtellung vom 13. April d. I. erwidere, am Ende Jhres Kurſus 
am Viktoria-Lyceum eine formelle höhere Lehrbefähigung nicht 
mehr ertheilt werden, ſofern Sie nicht etwa die Vorſteherinnen- 
Prüfung ablegen wollen. 
Sie haben aber m<<t zu befürchten, daß die anerkennens- 
werthe Arbeit, welche Sie Jhrer Weiterbildung zugewendet haben, 
vergeblich ſein oder daß ſich ihr Ertrag auf den inneren Gewinn, 
welchen Sie von Ihrer Mühe haben, beſchränken werde. 
Das Vorurtheil, welches zu meinem Bedauern der Zulaſſung 
von Lehrerinnen zum Unterrichte in den oberen Klaſſen der 
höheren Mädchenſchulen, namentlich im den großen Städten, noc< 
vielfach entgegenſteht, kann nur durc< die Tüchtigkeit der Leiſtungen 
der Lehrerinnen ſelbſt überwunden werden. 
Wenn die ſtädtiſchen Schulbehörden wahrnehmen, mit welchem 
Eifer die Lehrerinnen die ihnen von der Unterrichtösverwaltung 
dargebotene Gelegenheit zu ihrer Weiterbildung benüßen, wie 
ſie imsbeſondere bemüht ſind, ihrer Bildung tiefe, wiſſenſc<haftliche 
Grundlagen zu geben, ohne dabei ihre erziehlichen Aufgaben 
außer Acht zu laſſen, jo werden ſie auch auf den Verſuch mcht 
verzichten, ihre Kräfte auc) in den oberen Klaſjen der Mädchen- 
ſchulen zu erproben. 
Sie dürfen daher erwarten, daß Ihnen das Zeugms über 
Ihre Arbeiten im Viktoria-Lyceum manche Thür öffnen wird, die 
Ihnen bisher verſchloſſen war. 
Lehrkurſe, wie der von Ihnen im Viktoria-Lyceum zurück- 
gelegte, werden auch für Lehrer der Schulen für die männliche 
Jugend in den verſchiedenſten Gegenſtänden eingerichtet. 
Auch dieſe erhöhen die formelle Lehrbefähigung des be- 
treffenden Kurſiſten nicht; ſie gereichen aber erfahrungsmäßig nicht
	        
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