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wohnenden, in keinem Lehramte jiehenden Bewerberinnen haben
ihre Meldungen bei dem Königlichen Polizei-Präſidium hierſelbſt
ebenfalls bis zum 15. Januar k. I. anzubringen.
Den Meldungen ſind die in Nr. 4 der Aufnahme-Be-
ſtimmungen vom 24. November 1884 bezeichneten Schriftjtücke
geh eftet beizufügen.
Berlin, den 1. Oktober 1891.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Kügler.
Bekannimadung.
158) Turnlehrerprüfung im Jahre 1892.
Berlin, den 22. Oktober 1891.
Der Königlichen Regierung Merlene ich im Anſchluſſe an
meinen Runderlaß vom 18. November v. I. = U. 111. B. 8738.
-=- 2 Exemplare -der heute von mir erlaſſenen Bekanntmachung
bezüglich de3 Termins für die Turnlehrerprüfung im Jahre 1892
mit dem Auftrage, dieſelbe in Ihrem Amtsblatte alsbald ver-
öffentlichen zu laſſen.
Ueber dort eingehende Meldungen erwarte ich ſpäteſten3 bis
zum 15. Januar k. J. Bericht.
Einer Vakatanzeige bedarf es zutreffenden ;Falls nicht.
An
ſämmtliche Königliche Regierungen.
Abſchrift vorſtehender Verfügung und einen Abdruck der Be-
kannimachung erhält das Königliche Provinzial - -Schultollegium
zur Nachricht und eventl. zur Berichterſtattung.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Kügler.
An
ſämmtliche Königliche Provinzial-Sculkollegien.
VU. 1I1.B. 3596.
Für die im Jahre 1892 in Berlin abzuhaltende ee
prüfung iſt Termin auf Montag den 29. Februar k. J. und
folgende Tage anberaumt worden.
Meldungen der in einem Lehramte ſtehenden Bewerber jind
bei der vorgeſeßten Dienſtbehörde bis zum 1. Januar k. J.,
Meldungen anderer Bewerber unmittelbar bei mir ebenfalls bis
zum 1. Januar k. JI. unter Anſchluß der im 8. 4 der Prüfung3=